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    Wirecard - Top oder Flop (Seite 677)

    eröffnet am 01.05.08 15:13:34 von
    neuester Beitrag 08.05.24 11:56:27 von
    Beiträge: 166.150
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      schrieb am 06.07.20 06:39:21
      Beitrag Nr. 159.390 ()
      Ist es nicht besser erst weitere Ermittlungen abzuwarten bevor weiter geraten gemutmaßt wird?
      Wirecard | 3,350 €
      Avatar
      schrieb am 06.07.20 01:54:43
      Beitrag Nr. 159.389 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.300.994 von Synercon am 06.07.20 01:03:07
      Zitat von Synercon: EY ist es sicher die eine oder andere Mio. € mehr wert rascher aus den medien zu kommen. Nur aber eben nur Mio. und keine Mrd.

      Die 4 Mio. € sind schon fix. Ich verwehre mich nur gegen die Meinung vieler hier, dass EY eh sicher voll haften wird und daher Mrd. ersetzen wird. Für die Anleger kommt da leider nicht wirklich was Substanzielles raus.

      Braun & Co werden voll haften, wie auch WDI. Bafin Nüsse. Und von WDI und Braun wird nicht all zu viel zu holen sein und das bekommen zuerst die banken, dann die anderen gläubiger, dann die Anleihegläubiger und erst ganz zum Schluss die betrogenen Aktionäre. unbefriedigend, ist aber so.

      Und natürlich bekommen Gutachter, Gerichte, Insolvenzverwalter und Anwälte etc. vorab noch viele Millionen.


      ein vergleich mit ey ist nicht nur durchaus möglich sondern schlichtweg die wahrscheinlichste
      variante des verfahrensausgangs allerdings wohl nicht wie du vermutest in kurzer zeit.
      sind zwar peanuts aber einfach zur richtigstellung...
      nicht die 4 mio € sind schon fix sondern ein vielfaches.
      die 4 mio € als höchstgrenze beziehen sich auf eine prüfung!
      sprich auf ein testat für ein geschäftsjahr
      ist aber eh egal da es m.e. um mindestens bedingten vorsatz geht und für den fall
      gibt es keine haftungsbeschränkung!

      und wir alle werden es sicher erst in ein paar jahren wissen...

      ich hatte meine derzeitige einschätzung beruhend auf dem was mir bislang bekannt ist
      schon gepostet....



      "Hätte die Finanzaufsicht früher eingreifen müssen?" von der beantwortung und richterlichen beurteilung dieser frage wird m.e. letztlich abhängen ob die bis zum 18.06. investiert haben auf einem grossteil ihres schadens sitzen bleiben oder der steuerzahler letztlich dafür aufkommen wird. von wirecard vorstand aufsichtsrat etc ist mangels verwertbarem insbesondere für aktionäre die am ende der nahrungskette stehen nur wenig zu erwarten. bei ey sieht es ggfs schon besser aus. entsprechend schweres verschulden vorausgesetzt ist die haftung schadensmäßig zunächst einmal unbegrenzt. ey kann es sich m.e. nicht leisten die deutsche ey gmbh alleine im regen stehen zu lassen (hat kpmg damals bei flowtex z.b. auch nicht gemacht) dennoch, selbst wenn ey letztlich willens wäre mehr als 2 mrd wären schlichtweg nicht möglich da ey sich mehr theoretisch gar nicht leisten kann ohne komplett unterzugehen. die große frage ist in welcher höhe schadensersatzforderungen überhaupt geltend gemacht werden und welche gläubiger in welcher höhe im laufe des insoverfahrens befriedigt werden. abhängig davon was verwertet werden kann und welche gelder evtl. noch "gefunden" werden gehe ich davon aus das ca 3-4 mrd. an berechtigten schadensersatzforderungen verbleiben die im besten falle für die geschädigten (sollten die klagen vollumfänglich auch gegen ey und den staat am ende erfolgreich sein) von ey und dem steuerzahler zu ersetzen wären. ich gehe davon aus das die klagen gegen wirecard vorstände aufsichtsrat etc... zu 100% gewonnen werden. mit ey wird ein vergleich geschlossen werden der ey ein überleben ermöglicht, also deutlich unter 2 mrd.€ und was klagen gegen den bund der u.a. für die bafin verantwortlich ist angeht so könnte ich mir durchaus vorstellen das ein von tilp ins spiel gebrachter entschädigungsfond für anleger gar keine so uncharmante idee für alle beteiligten sein könnte der sich m.e verkaufen liesse und die möglichkeit bietet das gesicht nicht zu verlieren kein schuldeingeständnis erfordert und keine präzedenzfälle schafft und den schaden limitiert. ob es so kommen wird ----who knows ---time will tell..... in jedem fall wird es jahre dauern bis geschädigte wissen ob und wieviel sie ggfs von ihrem geld wiedersehen werden und ob sie mit einem mehr oder weniger blauen auge ihr engagement bei wirecard abhaken können.... eines dürfte auch jedem klar sein ... einen ersatz des erlittenen schadens zu 100 % wird es keinesfalls geben. das erwarte ich persönlich im übrigen als selbst betrogener - geschädigter auch gar nicht.... selbst wenn manche da anderer ansicht sein mögen und selbst wenn es rechtliche mittel hergeben würden... es würde falsche akzente setzen und eine vollkaskomentalität fördern die es so m.e. - selbst im fall wirecard - auch nicht geben darf. ein gewisses maß an selbstbeteiligung muss m.e. am ende schon sein....

      Rechtliche Schritte gegen Wirecard / AR / EY ? | wallstreet-online.de - Vollständige Diskussion unter:
      https://www.wallstreet-online.de/diskussion/1326811-511-520/…
      Wirecard | 3,350 €
      Avatar
      schrieb am 06.07.20 01:18:34
      Beitrag Nr. 159.388 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.300.958 von Synercon am 06.07.20 00:35:59
      Zitat von Synercon:
      Zitat von gggold: ...

      "Die jetzige Ausweitung erfolgte im Auftrag der geschädigten Effecten-Spiegel AG, welche mit TILP auch die erste Anlegerklage gegen Wirecard am 12. Mai 2020 eingereicht hat: „Wir haben heute die entscheidenden Weichen gestellt, um EY und die aus unserer Sicht zentral verantwortlichen Personen bei Wirecard im Wege eines Musterverfahren zu ihrer Verantwortung zu ziehen“, erklärt Rechtsanwalt Andreas Tilp. „Vom zumindest bedingt vorsätzlichen Verhalten der neuen Beklagten sind wir überzeugt“, so Tilp weiter.";)
      https://tilp.de/press/weichenstellung-im-wirecard-bilanzskan…


      Kennst Du überhaupt den Unterschied zwischen Fahrlässigkeit, leichter Fahrlässigkeit, grober, bewusster Fahrlässigkeit und bedingtem Vorsatz???

      Alle Arten von Fahrlässigkeit = Beschränkung auf 4 Mio. €. Bedingter Vorsatz muss nachgewiesen werden. Hier besteht die grundsätzliche Schwierigkeit, dass der Unterschied zwischen bewusster Fahrlässigkeit und Eventualvorsatz lediglich in der inneren Haltung des Täters zur möglichen Verwirklichung der Gefahr besteht. Diese kann der Richter aber nicht kennen, er kann nur versuchen, von äußeren Umständen darauf zu schließen. Dies ist mit Blick auf die Unschuldsvermutung problematisch.

      Finden die Anwälte nicht einen beleg wie Unterlagen oder einen EY-Kronzeugen, der belegen kann, dass EY den Fake erkannte es aber aus irgendwelchen gründen bewusst nicht meldete (Bestechung oder was auch immer) schaut es düster aus.

      selbst wenn EY zu beginn vor Gericht sagt: "Ja da hätten wir genauer hinschauen müssen, da haben wir wirklich geschlampt; mea culpa!" werden sie verurteilt und müssen 4 Mio. € zahlen.

      Die Kläge müssen also beweisen, dass EY vom Betrug wusste oder es subjektiv annahm und dennoch die Testate ausstellte. es reicht aber nicht, dass es EY objektiv hätte wissen müssen.

      Hören Sie doch auf mit dingen zu kommen, die Sie nicht mal im Ansatz verstehen.


      erst dutzen dann siezen....
      kann es sein das du ein wenig durcheinander bist...:laugh:
      kann ja mal passieren....
      und wenn einem nix mehr einfällt man keine argumente mehr hat dem gesprächspartner
      unterstellen das er dumm wäre und keine ahnung hätte von was er redet....
      ihn so versuchen zu beleidigen und zu provozieren
      wie erbärmlich....
      anstatt mal was handfestes zuliefern eine fachliche meinung die die eigene these
      stützt das ey max. peanuts zahlen muss.
      na ja da kommt wohl nichts mehr.....
      Wirecard | 3,350 €
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 06.07.20 01:03:07
      Beitrag Nr. 159.387 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.300.982 von gggold am 06.07.20 00:52:30
      Ja ein Vergleich ist durchwegs möglich.
      EY ist es sicher die eine oder andere Mio. € mehr wert rascher aus den medien zu kommen. Nur aber eben nur Mio. und keine Mrd.

      Die 4 Mio. € sind schon fix. Ich verwehre mich nur gegen die Meinung vieler hier, dass EY eh sicher voll haften wird und daher Mrd. ersetzen wird. Für die Anleger kommt da leider nicht wirklich was Substanzielles raus.

      Braun & Co werden voll haften, wie auch WDI. Bafin Nüsse. Und von WDI und Braun wird nicht all zu viel zu holen sein und das bekommen zuerst die banken, dann die anderen gläubiger, dann die Anleihegläubiger und erst ganz zum Schluss die betrogenen Aktionäre. unbefriedigend, ist aber so.

      Und natürlich bekommen Gutachter, Gerichte, Insolvenzverwalter und Anwälte etc. vorab noch viele Millionen.
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      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 06.07.20 01:00:21
      Beitrag Nr. 159.386 ()
      Angeblich 74mio kernoperativ Verlust in 2018.
      Für ein Tech Unternehmen im Futuremarked eig. überhaupt!!! Kein schlimmer Wert.
      eigentlich nah an der Gewinnschwelle.
      Nur wäre man mit Ehrlichkeit immer noch bei ner 50 Man nutze stecken geblieben.
      Und genau da liegt das Problem.
      Außerdem muss man sich als BadBoy und #Meistgesucht in 2020
      ziemlich teil fühlen.
      Der Kick ist dann wie von Heroin zu Fentanyl.
      Dein Blut kocht förmlich über mit Motivarion zum weiteren Tatendrang.
      Das 5. Ass wird ausm Ärmel gezogen und es wird in eine neue Galaxie vorgedrungen.
      Neue ID, Teile deines Geheimdienstaparrates werden geleakt und du bist der Godfather of the Dark.
      So fühlt sich Marsalek.
      Der Schläft ruhig wie eh und jeh
      Wirecard | 3,350 €

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      Avatar
      schrieb am 06.07.20 00:52:30
      Beitrag Nr. 159.385 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.300.910 von Synercon am 06.07.20 00:10:19
      Zitat von Synercon: Bei nahezu jedem Prozess steht auf jeder Seite ein Anwalt der jeweils seinen klienten einredet, dass sie beste Chancen haben den prozess zu gewinnen und dem gericht das und das beweisen werden können. Und regelmässig liegt einer daneben. ist ihm aber meist wurst, da er sein honorar so oder so bekommt. Und nochmals mehr, wenn er verliert und dann nochmals in berufung geht. Anwälte verdienen mit prozessen und klagen-.


      da geb ich dir völlig recht das dies in vielen prozessen so läuft...
      was du im ersten satz schreibst.
      was die sätze danach angeht schon weniger....
      aus eigener langjähriger erfahrung kann ich dir sagen das die allermeisten
      prozesse mit vergleichen enden....
      und das wird im fall ey nicht anders sein....
      und daher die kosten als kläger in grenzen zu halten versteht sich von selbst.
      ebenso nicht irgendeinem anwalt ein mandat zu erteilen nur weil er einem das blaue vom himmel
      verspricht.
      ich habe mich noch nicht entschieden wem ich mein mandat erteile
      noch besteht keine eile.
      die kosten sind im übrigen wie z.b.im falle eines musterverfahrens wie bei tilp durchaus überschaubar.
      ähnliches gilt für die kosten im zusammenhang mit der klage durch die sdk.
      aber wie oft schon gesagt warten wir mal ab jeden tag gibt es neue enthüllungen und
      mal sehen wie lange die liste der beklagten noch werden wird.....
      und welchen einfluss neue erkenntnisse und beweise noch auf die klagen und derne aussichten haben werden.
      Wirecard | 3,350 €
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 06.07.20 00:35:59
      Beitrag Nr. 159.384 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.300.931 von gggold am 06.07.20 00:23:39
      Wäre ja schlimm, wenn der Anwalt nicht überzeugt wäre.....
      Zitat von gggold:
      Zitat von LG007: ...

      Interessante Interpretation

      Die von uns beauftragten Rechtsanwälte analysieren aktuell noch die gesamte Berichterstattung seit 2008, um so einen Eindruck davon zu bekommen, ob man hier ein vorsätzliches Handeln seitens der Abschlussprüfer unterstellen kann.

      ...

      Es erscheint aus unserer Sicht daher möglich, hier ein vorsätzliches Handeln nachweisen zu können.

      Ok, sie lassen keinen Zweifel daran, dass sie diesen EY nachweisen können :eek:


      "Die jetzige Ausweitung erfolgte im Auftrag der geschädigten Effecten-Spiegel AG, welche mit TILP auch die erste Anlegerklage gegen Wirecard am 12. Mai 2020 eingereicht hat: „Wir haben heute die entscheidenden Weichen gestellt, um EY und die aus unserer Sicht zentral verantwortlichen Personen bei Wirecard im Wege eines Musterverfahren zu ihrer Verantwortung zu ziehen“, erklärt Rechtsanwalt Andreas Tilp. „Vom zumindest bedingt vorsätzlichen Verhalten der neuen Beklagten sind wir überzeugt“, so Tilp weiter.";)
      https://tilp.de/press/weichenstellung-im-wirecard-bilanzskan…


      Kennst Du überhaupt den Unterschied zwischen Fahrlässigkeit, leichter Fahrlässigkeit, grober, bewusster Fahrlässigkeit und bedingtem Vorsatz???

      Alle Arten von Fahrlässigkeit = Beschränkung auf 4 Mio. €. Bedingter Vorsatz muss nachgewiesen werden. Hier besteht die grundsätzliche Schwierigkeit, dass der Unterschied zwischen bewusster Fahrlässigkeit und Eventualvorsatz lediglich in der inneren Haltung des Täters zur möglichen Verwirklichung der Gefahr besteht. Diese kann der Richter aber nicht kennen, er kann nur versuchen, von äußeren Umständen darauf zu schließen. Dies ist mit Blick auf die Unschuldsvermutung problematisch.

      Finden die Anwälte nicht einen beleg wie Unterlagen oder einen EY-Kronzeugen, der belegen kann, dass EY den Fake erkannte es aber aus irgendwelchen gründen bewusst nicht meldete (Bestechung oder was auch immer) schaut es düster aus.

      selbst wenn EY zu beginn vor Gericht sagt: "Ja da hätten wir genauer hinschauen müssen, da haben wir wirklich geschlampt; mea culpa!" werden sie verurteilt und müssen 4 Mio. € zahlen.

      Die Kläge müssen also beweisen, dass EY vom Betrug wusste oder es subjektiv annahm und dennoch die Testate ausstellte. es reicht aber nicht, dass es EY objektiv hätte wissen müssen.

      Hören Sie doch auf mit dingen zu kommen, die Sie nicht mal im Ansatz verstehen.
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      Avatar
      schrieb am 06.07.20 00:30:35
      Beitrag Nr. 159.383 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.300.931 von gggold am 06.07.20 00:23:39
      Zitat von gggold:
      Zitat von LG007: ...

      Interessante Interpretation

      Die von uns beauftragten Rechtsanwälte analysieren aktuell noch die gesamte Berichterstattung seit 2008, um so einen Eindruck davon zu bekommen, ob man hier ein vorsätzliches Handeln seitens der Abschlussprüfer unterstellen kann.

      ...

      Es erscheint aus unserer Sicht daher möglich, hier ein vorsätzliches Handeln nachweisen zu können.

      Ok, sie lassen keinen Zweifel daran, dass sie diesen EY nachweisen können :eek:


      "Die jetzige Ausweitung erfolgte im Auftrag der geschädigten Effecten-Spiegel AG, welche mit TILP auch die erste Anlegerklage gegen Wirecard am 12. Mai 2020 eingereicht hat: „Wir haben heute die entscheidenden Weichen gestellt, um EY und die aus unserer Sicht zentral verantwortlichen Personen bei Wirecard im Wege eines Musterverfahren zu ihrer Verantwortung zu ziehen“, erklärt Rechtsanwalt Andreas Tilp. „Vom zumindest bedingt vorsätzlichen Verhalten der neuen Beklagten sind wir überzeugt“, so Tilp weiter.";)
      https://tilp.de/press/weichenstellung-im-wirecard-bilanzskan…


      ja und?

      sind wir überzeugt

      Was meint du wovon ich alles überzeugt bin ;)

      Das ist ein Anwalt, der mit der Klage Geld verdienen will. wenn der nicht davon überzeugt wäre, würde er ja seine Klienten vorsätzlich abziehen ...
      Wirecard | 3,350 €
      Avatar
      schrieb am 06.07.20 00:23:39
      Beitrag Nr. 159.382 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.300.925 von LG007 am 06.07.20 00:16:27
      Zitat von LG007:
      Zitat von gggold: du scheinst es nicht zu kapieren...
      von fahrlässig redet doch schon lange keiner mehr...
      wir reden mindestens über bedingten vorsatz....
      die anwälte egal ob tilp dsw sdk u.s.w. lassen doch gar keinen zweifel daran das
      sie diesen ey nachweisen können
      ...


      Interessante Interpretation

      Die von uns beauftragten Rechtsanwälte analysieren aktuell noch die gesamte Berichterstattung seit 2008, um so einen Eindruck davon zu bekommen, ob man hier ein vorsätzliches Handeln seitens der Abschlussprüfer unterstellen kann.

      ...

      Es erscheint aus unserer Sicht daher möglich, hier ein vorsätzliches Handeln nachweisen zu können.

      Ok, sie lassen keinen Zweifel daran, dass sie diesen EY nachweisen können :eek:


      "Die jetzige Ausweitung erfolgte im Auftrag der geschädigten Effecten-Spiegel AG, welche mit TILP auch die erste Anlegerklage gegen Wirecard am 12. Mai 2020 eingereicht hat: „Wir haben heute die entscheidenden Weichen gestellt, um EY und die aus unserer Sicht zentral verantwortlichen Personen bei Wirecard im Wege eines Musterverfahren zu ihrer Verantwortung zu ziehen“, erklärt Rechtsanwalt Andreas Tilp. „Vom zumindest bedingt vorsätzlichen Verhalten der neuen Beklagten sind wir überzeugt“, so Tilp weiter.";)
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      Avatar
      schrieb am 06.07.20 00:18:14
      Beitrag Nr. 159.381 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.300.901 von Synercon am 06.07.20 00:07:13oh je nicht mal die ironie bzgl." was war mit den stempeln"scheinst du kapiert zu haben...
      ich glaube nicht das wirecard die stempel von ey für die testate gefälsch hat...
      die stempel und unterschriften unter den testaten für wirecards fake bilanzen über viele
      jahre stammen schon von ey selbst.
      aber ne is klar das verschulden damals der kpmg bei flowtex war schlimmer....verstehe;)
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