Wirecard - Top oder Flop - Die letzten 30 Beiträge
eröffnet am 01.05.08 15:13:34 von
neuester Beitrag 20.04.24 12:11:21 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 75.545.944 von howdeep am 01.04.24 10:52:55
Vielleicht schreibt wer seine Diplomarbeit?
Zitat von howdeep: woher kommen schon wieder die vielen Aufrufe hier?
Vielleicht schreibt wer seine Diplomarbeit?
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.652.697 von reubenxx am 20.04.24 09:52:13
Dumme Frage, um was geht es hierbei?
Zitat von reubenxx: https://fintechcatalysts.com/u/signup?r=fintechcatalysts
Dumme Frage, um was geht es hierbei?
!
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woher kommen schon wieder die vielen Aufrufe hier?
Zitat von tbhomy: Die Rufe nach einem Delisting der Wirecard Skandal-Aktie an der letzten Börse in Hamburg werden lauter. Wo nun auch noch Spionage-Verdacht aufgekommen ist, hat eine derartige Aktie nach Auffassung zahlreicher Börsenteilnehmer nichts mehr an einem deutschen Markt zu suchen.
Die Börse in Hamburg bekleckert sich mit der Notierung im Freiverkehr bereits seit November 2021 weder mit Ruhm noch mit Ansehen. Im Gegenteil. Im "Hinterhof" kursieren sogar Gerüchte, dass die Aktiennotierung und der Handel dort in Hamburg "nicht mit Rechten Dingen zuginge", zumal die Deutsche Börse sich bereits im November 2021 DEUTLICH von einer Aktiennotierung distanziert hatte, während man in Hamburg "keine konkrete Auskunft" geben wollte. Siehe zum Beispiel hier:
"Die BÖAG Börsen AG, Betreiberin der Wertpapierbörsen Hamburg, Hannover und Düsseldorf, gab sich bezüglich Wirecard am Montag kryptisch. Auf konkrete Frage, ob es über den Montag hinaus noch Handel geben werde, teilte die Gesellschaft mit, die Wirecard-Aktien würden „aktuell gehandelt“. Und weiter: „Weitere Auskünfte sind hierzu leider nicht möglich.“
Quelle:
https://www.oldenburger-onlinezeitung.de/nachrichten/wirecar…
Sowohl Hamburger Börse als auch Hamburger Marktaufsicht sollen sich seitdem mit Anfragen zur Sach- und Rechtslage konfrontiert sehen. Nicht jeder erhält auch eine Antwort vom "Kundenservice" dort.
Die ehrbaren Aktionäre, die zusehen müssen, wie sie ihre Verluste aus dem Wirecard-Skandal kompensieren können, dürften die Wirecard-Aktie überwiegend längst verkauft haben. Der Aktionärsschutz im Börsensegment Freiverkehr ist eh nur als marginal anzusehen. Wer länger an der Börse aktiv ist, dürfte das wissen oder sogar am eigenen Depot erfahren haben.
Beobachtungen in diversen Foren und Chatrooms bestätigen, dass das Interesse an der Aktie im Gegensatz zu den gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren (die insgesamt noch interessiert diskutiert werden) nur mehr wenig mit Sachlichkeit zu tun hat.
Insofern darf man fragen, welchem Zweck die Notierung der Wirecard Skandal-Aktie an der letzten Börse in Hamburg dient ?
Alles nur meine persönliche Meinung, auch auf Grund von Gesprächen mit vielen Börsenteilnehmern.
Einfach nur krank!
Die Rufe nach einem Delisting der Wirecard Skandal-Aktie an der letzten Börse in Hamburg werden lauter. Wo nun auch noch Spionage-Verdacht aufgekommen ist, hat eine derartige Aktie nach Auffassung zahlreicher Börsenteilnehmer nichts mehr an einem deutschen Markt zu suchen.
Die Börse in Hamburg bekleckert sich mit der Notierung im Freiverkehr bereits seit November 2021 weder mit Ruhm noch mit Ansehen. Im Gegenteil. Im "Hinterhof" kursieren sogar Gerüchte, dass die Aktiennotierung und der Handel dort in Hamburg "nicht mit Rechten Dingen zuginge", zumal die Deutsche Börse sich bereits im November 2021 DEUTLICH von einer Aktiennotierung distanziert hatte, während man in Hamburg "keine konkrete Auskunft" geben wollte. Siehe zum Beispiel hier:
"Die BÖAG Börsen AG, Betreiberin der Wertpapierbörsen Hamburg, Hannover und Düsseldorf, gab sich bezüglich Wirecard am Montag kryptisch. Auf konkrete Frage, ob es über den Montag hinaus noch Handel geben werde, teilte die Gesellschaft mit, die Wirecard-Aktien würden „aktuell gehandelt“. Und weiter: „Weitere Auskünfte sind hierzu leider nicht möglich.“
Quelle:
https://www.oldenburger-onlinezeitung.de/nachrichten/wirecar…
Sowohl Hamburger Börse als auch Hamburger Marktaufsicht sollen sich seitdem mit Anfragen zur Sach- und Rechtslage konfrontiert sehen. Nicht jeder erhält auch eine Antwort vom "Kundenservice" dort.
Die ehrbaren Aktionäre, die zusehen müssen, wie sie ihre Verluste aus dem Wirecard-Skandal kompensieren können, dürften die Wirecard-Aktie überwiegend längst verkauft haben. Der Aktionärsschutz im Börsensegment Freiverkehr ist eh nur als marginal anzusehen. Wer länger an der Börse aktiv ist, dürfte das wissen oder sogar am eigenen Depot erfahren haben.
Beobachtungen in diversen Foren und Chatrooms bestätigen, dass das Interesse an der Aktie im Gegensatz zu den gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren (die insgesamt noch interessiert diskutiert werden) nur mehr wenig mit Sachlichkeit zu tun hat.
Insofern darf man fragen, welchem Zweck die Notierung der Wirecard Skandal-Aktie an der letzten Börse in Hamburg dient ?
Alles nur meine persönliche Meinung, auch auf Grund von Gesprächen mit vielen Börsenteilnehmern.
Die Börse in Hamburg bekleckert sich mit der Notierung im Freiverkehr bereits seit November 2021 weder mit Ruhm noch mit Ansehen. Im Gegenteil. Im "Hinterhof" kursieren sogar Gerüchte, dass die Aktiennotierung und der Handel dort in Hamburg "nicht mit Rechten Dingen zuginge", zumal die Deutsche Börse sich bereits im November 2021 DEUTLICH von einer Aktiennotierung distanziert hatte, während man in Hamburg "keine konkrete Auskunft" geben wollte. Siehe zum Beispiel hier:
"Die BÖAG Börsen AG, Betreiberin der Wertpapierbörsen Hamburg, Hannover und Düsseldorf, gab sich bezüglich Wirecard am Montag kryptisch. Auf konkrete Frage, ob es über den Montag hinaus noch Handel geben werde, teilte die Gesellschaft mit, die Wirecard-Aktien würden „aktuell gehandelt“. Und weiter: „Weitere Auskünfte sind hierzu leider nicht möglich.“
Quelle:
https://www.oldenburger-onlinezeitung.de/nachrichten/wirecar…
Sowohl Hamburger Börse als auch Hamburger Marktaufsicht sollen sich seitdem mit Anfragen zur Sach- und Rechtslage konfrontiert sehen. Nicht jeder erhält auch eine Antwort vom "Kundenservice" dort.
Die ehrbaren Aktionäre, die zusehen müssen, wie sie ihre Verluste aus dem Wirecard-Skandal kompensieren können, dürften die Wirecard-Aktie überwiegend längst verkauft haben. Der Aktionärsschutz im Börsensegment Freiverkehr ist eh nur als marginal anzusehen. Wer länger an der Börse aktiv ist, dürfte das wissen oder sogar am eigenen Depot erfahren haben.
Beobachtungen in diversen Foren und Chatrooms bestätigen, dass das Interesse an der Aktie im Gegensatz zu den gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren (die insgesamt noch interessiert diskutiert werden) nur mehr wenig mit Sachlichkeit zu tun hat.
Insofern darf man fragen, welchem Zweck die Notierung der Wirecard Skandal-Aktie an der letzten Börse in Hamburg dient ?
Alles nur meine persönliche Meinung, auch auf Grund von Gesprächen mit vielen Börsenteilnehmern.
Oliver Bellenhaus aus der Haft entlassen...
...und Euer treuer Wirecardchronist jigajig schreit Zeter und Mordio!Es ist ein Justizskandal!
https://x.com/chickajig/status/1754894237517123787?s=20
https://www.br.de/nachrichten/wirtschaft/wirecard-prozess-ol…
#jaccuse #stopptstadelheim
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.172.867 von Moneyburner1 am 26.01.24 20:11:40Ist meines Wissens von der Rangfolge der Gläubiger und der entsprechenden Forderungen abhängig.
https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__38.html
https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__39.html
https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__38.html
https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__39.html
Hallo,
Ende Dezember hat der Insolvenzverwalter gegen EY Schadensersatz von 1,5 Mrd Euro gerichtlich geltend gemacht.
Als Schaden beim Insolvenzverwalter wurden aber mehr als 10 Mrd Euro angemeldet. Dies setzt sich aus ganz grob 2 Mrd bilanziellen Schulden und dem großen Rest aus Schäden mit der Wirecard Aktie.
Kann jemand erklären, warum er nicht für die gesamte Summe (mehr als 10 Mrd) geklagt hat.
Die Entscheidung, ob die ehemaligen Aktionäre einen Schadenanspruch gegen die Gesellschaft haben, wird ja wohl erst in einigen Jahren vom BGH entschieden.
Daher wundere ich mich, dass er nicht die komplett angemeldete Schadensumme einklagt.
Hat das jemand eine Idee?
Cheers
Ende Dezember hat der Insolvenzverwalter gegen EY Schadensersatz von 1,5 Mrd Euro gerichtlich geltend gemacht.
Als Schaden beim Insolvenzverwalter wurden aber mehr als 10 Mrd Euro angemeldet. Dies setzt sich aus ganz grob 2 Mrd bilanziellen Schulden und dem großen Rest aus Schäden mit der Wirecard Aktie.
Kann jemand erklären, warum er nicht für die gesamte Summe (mehr als 10 Mrd) geklagt hat.
Die Entscheidung, ob die ehemaligen Aktionäre einen Schadenanspruch gegen die Gesellschaft haben, wird ja wohl erst in einigen Jahren vom BGH entschieden.
Daher wundere ich mich, dass er nicht die komplett angemeldete Schadensumme einklagt.
Hat das jemand eine Idee?
Cheers
Asien-Geschäft existierte wohl nie
Wirecard: Schlechte Nachrichten für den Hauptangeklagten Braun
Der frühere Wirecard-Vorstandschef Markus Braun sitzt im Wirecard-Prozess im Gerichtssaal.
Artikel anhören • 4 Minuten
Im Wirecard-Prozess geht es vor allem um eine Frage. Hat angeblich lukratives Geschäft in Asien je existiert oder war es Schwindel? Der Insolvenzverwalter hat eine Antwort – und sieht keine Hinweise, dass es ein solches Geschäft je gegeben haben könnte. Für den Hauptangeklagten Braun wird es damit eng.
Thomas Magenheim
Thomas Magenheim
10.01.2024, 14:37 Uhr
München. Beim Strafprozess um den Skandalkonzern Wirecard ist die Winterpause beendet. Noch bis minimal Jahresende wird nun weiterverhandelt. Eine Schlüsselfrage ist zu klären. Hat Wirecard je Geschäfte mit Drittpartnern (TPA) in Asien betrieben und so Milliarden gescheffelt oder war alles nur vorgetäuscht? Letzteres will die Anklage beweisen. Demnach ist der Ex-Konzernchef und Hauptangeklagte Markus Braun der Kopf einer Betrügerbande. Der dagegen sagt, die TPA-Geschäfte hätten sehr wohl existiert. Deren Erlöse hätten aber der mitangeklagte Kronzeuge Oliver Bellenhaus sowie der flüchtige Ex-Vorstand Jan Marsalek auf Schattengesellschaften außerhalb Wirecards verschoben. Noch wälzt das Gericht viele Beweise, einer aber glaubt die Wahrheit bereits zu kennen.
Das ist der Wirecard-Insolvenzverwalter Michael Jaffe. Seit Jahren recherchiert der erfahrene Jurist im größten Wirtschaftsbetrug der deutschen Nachkriegsgeschichte. Um Gläubiger zu befriedigen, die Milliarden Euro dabei verloren haben, versucht er alle Gelder aufzuspüren, die der Kollaps des früheren Dax-Konzerns hinterlassen hat. Solche auf Konten von Schattengesellschaften würden dazugehören, wenn sie Wirecard zugestanden hätten aber veruntreut wurden. Für Jaffe ist die Sache allerdings klar.
Mehr zum Thema
Ein Fahndungsaufruf nach Jan Marsalek, Ex-Vertriebsvorstand des Dax-Konzerns Wirecard, ist im Stadtteil Horn auf einer Leuchtreklame angezeigt.
Arbeitet Ex-Vorstand in Dubai?
Marsalek und der russische Geheimdienst: Wirecard wird zum Spionagethriller
Der früheren Wirecard-Vorstandschef Markus Braun (r.) wird von einem Justizbeamten in den Gerichtssaal begleitet. Seit über einem Jahr versucht das Münchner Landgericht, im Wirecard-Prozess die Wahrheit herauszufinden. (Archivbild)
Mutmaßlich größter Bilanzbetrugsfall
Prozess um Wirecard-Skandal geht in die Verlängerung
Der flüchtige Ex-Vorstand Jan Marsalek ist bisweilen der Elefant im Raum des Wirecard-Prozesses.
Betrug, Bilanzfälschung und Untreue
Welche Version stimmt? Parallelwelten im Wirecard-Prozess
Insolvenzverwalter: Asien-Geschäfte oder 1,9 Milliarden Euro gab es nicht
Es stehe fest, dass es weder behauptete TPA-Geschäfte je gegeben hat noch 1,9 Milliarden Euro Treuhandguthaben auf asiatischen Konten, schreibt der Insolvenzverwalter in einem während der Verhandlungspause veröffentlichten sechsten Sachstandsbericht zur Wirecard-Pleite. Dann kommt er auf die von Braun angeführten Schattenstrukturen zu sprechen. „Ebenso gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass es ein Schatten-TPA-Reich auch nur ansatzweise in dem Umfang gegeben haben könnte“, betont Jaffe und geht ins Detail.
Die von Braun und seinen Verteidigern als vermeintliche Beweise herangezogenen Zahlungsströme auf Konten solcher Schattengesellschaften beträfen keine Geschäfte von Wirecard, ja nicht einmal solche, die Wirecard überhaupt hätte betreiben können. Es habe nämlich keine Strukturen oder Ressourcen gegeben, mit denen TPA-Geschäft hätte betreut werden können. Darüber spekulieren, welche eventuell strafbaren Hintergründe die angeführten Zahlungen hätten, wolle er nicht, weil das staatlichen Behörden vorbehalten sei, schreibt Jaffe. Die haben die Transaktionen bereits in die Nähe von Geldwäscheverdacht gerückt.
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Die Zeugenaussage von Jaffe dürfte interessant werden
Es dürfte ein wichtiger Prozesstag werden, wenn der Insolvenzverwalter wie geplant in den Zeugenstand tritt. Das genaue Datum dafür steht noch nicht fest. Aber zu sagen hat der Jurist fraglos einiges. So ist er sicher, beweisen zu können, dass es angebliche Treuhandmilliarden auf asiatischen Konten nie gegeben hat. Von der Bank in Singapur, die diese Gelder verwaltet haben soll, hat sich Jaffe mühselig alle Auszüge des angeblichen Treuhandkontos besorgt.
„Die vermeintlichen Treuhandgelder … hat es bei Wirecard nicht gegeben, weder im Jahr 2018 oder 2019 noch in Vorjahren“, ist für den Insolvenzverwalter nach Sichtung der Auszüge glasklar. Angebliche Transaktionen von Drittpartnergeschäften über die Kreditkartenfirmen Mastercard und Visa hätten sich als fingiert und Fälschungen herausgestellt. Das hat auch der Münchner Strafprozess bereits ergeben. Kein einziger früherer Wirecard-Mitarbeiter könne sich an konkrete TPA-Partner erinnern, hat Jaffe in zahlreichen Gesprächen erfahren. Es existiere nicht eine Datenspur dazu.
Kein einziger TPA-Händler habe sich nach dem Wirecard-Kollaps gemeldet, um nach dem Verbleib von Sicherheiten zu fragen oder danach, wie es nach pleitebedingten Kontosperren weitergehe, betont Jaffe. Das sei bei der angeblichen Dimension des Geschäfts undenkbar. 2019 will Wirecard immerhin 51 Milliarden Euro an Transaktionsvolumen bewegt haben. Für den Insolvenzverwalter ist die Sache klar. Er könne „positiv nachweisen, dass die Behauptung, dass Wirecard ein profitables TPA-Geschäft geführt hat, falsch war“.
Wirecard: Schlechte Nachrichten für den Hauptangeklagten Braun
Der frühere Wirecard-Vorstandschef Markus Braun sitzt im Wirecard-Prozess im Gerichtssaal.
Artikel anhören • 4 Minuten
Im Wirecard-Prozess geht es vor allem um eine Frage. Hat angeblich lukratives Geschäft in Asien je existiert oder war es Schwindel? Der Insolvenzverwalter hat eine Antwort – und sieht keine Hinweise, dass es ein solches Geschäft je gegeben haben könnte. Für den Hauptangeklagten Braun wird es damit eng.
Thomas Magenheim
Thomas Magenheim
10.01.2024, 14:37 Uhr
München. Beim Strafprozess um den Skandalkonzern Wirecard ist die Winterpause beendet. Noch bis minimal Jahresende wird nun weiterverhandelt. Eine Schlüsselfrage ist zu klären. Hat Wirecard je Geschäfte mit Drittpartnern (TPA) in Asien betrieben und so Milliarden gescheffelt oder war alles nur vorgetäuscht? Letzteres will die Anklage beweisen. Demnach ist der Ex-Konzernchef und Hauptangeklagte Markus Braun der Kopf einer Betrügerbande. Der dagegen sagt, die TPA-Geschäfte hätten sehr wohl existiert. Deren Erlöse hätten aber der mitangeklagte Kronzeuge Oliver Bellenhaus sowie der flüchtige Ex-Vorstand Jan Marsalek auf Schattengesellschaften außerhalb Wirecards verschoben. Noch wälzt das Gericht viele Beweise, einer aber glaubt die Wahrheit bereits zu kennen.
Das ist der Wirecard-Insolvenzverwalter Michael Jaffe. Seit Jahren recherchiert der erfahrene Jurist im größten Wirtschaftsbetrug der deutschen Nachkriegsgeschichte. Um Gläubiger zu befriedigen, die Milliarden Euro dabei verloren haben, versucht er alle Gelder aufzuspüren, die der Kollaps des früheren Dax-Konzerns hinterlassen hat. Solche auf Konten von Schattengesellschaften würden dazugehören, wenn sie Wirecard zugestanden hätten aber veruntreut wurden. Für Jaffe ist die Sache allerdings klar.
Ein Fahndungsaufruf nach Jan Marsalek, Ex-Vertriebsvorstand des Dax-Konzerns Wirecard, ist im Stadtteil Horn auf einer Leuchtreklame angezeigt.
Arbeitet Ex-Vorstand in Dubai?
Marsalek und der russische Geheimdienst: Wirecard wird zum Spionagethriller
Der früheren Wirecard-Vorstandschef Markus Braun (r.) wird von einem Justizbeamten in den Gerichtssaal begleitet. Seit über einem Jahr versucht das Münchner Landgericht, im Wirecard-Prozess die Wahrheit herauszufinden. (Archivbild)
Mutmaßlich größter Bilanzbetrugsfall
Prozess um Wirecard-Skandal geht in die Verlängerung
Der flüchtige Ex-Vorstand Jan Marsalek ist bisweilen der Elefant im Raum des Wirecard-Prozesses.
Betrug, Bilanzfälschung und Untreue
Welche Version stimmt? Parallelwelten im Wirecard-Prozess
Insolvenzverwalter: Asien-Geschäfte oder 1,9 Milliarden Euro gab es nicht
Es stehe fest, dass es weder behauptete TPA-Geschäfte je gegeben hat noch 1,9 Milliarden Euro Treuhandguthaben auf asiatischen Konten, schreibt der Insolvenzverwalter in einem während der Verhandlungspause veröffentlichten sechsten Sachstandsbericht zur Wirecard-Pleite. Dann kommt er auf die von Braun angeführten Schattenstrukturen zu sprechen. „Ebenso gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass es ein Schatten-TPA-Reich auch nur ansatzweise in dem Umfang gegeben haben könnte“, betont Jaffe und geht ins Detail.
Die von Braun und seinen Verteidigern als vermeintliche Beweise herangezogenen Zahlungsströme auf Konten solcher Schattengesellschaften beträfen keine Geschäfte von Wirecard, ja nicht einmal solche, die Wirecard überhaupt hätte betreiben können. Es habe nämlich keine Strukturen oder Ressourcen gegeben, mit denen TPA-Geschäft hätte betreut werden können. Darüber spekulieren, welche eventuell strafbaren Hintergründe die angeführten Zahlungen hätten, wolle er nicht, weil das staatlichen Behörden vorbehalten sei, schreibt Jaffe. Die haben die Transaktionen bereits in die Nähe von Geldwäscheverdacht gerückt.
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Es dürfte ein wichtiger Prozesstag werden, wenn der Insolvenzverwalter wie geplant in den Zeugenstand tritt. Das genaue Datum dafür steht noch nicht fest. Aber zu sagen hat der Jurist fraglos einiges. So ist er sicher, beweisen zu können, dass es angebliche Treuhandmilliarden auf asiatischen Konten nie gegeben hat. Von der Bank in Singapur, die diese Gelder verwaltet haben soll, hat sich Jaffe mühselig alle Auszüge des angeblichen Treuhandkontos besorgt.
„Die vermeintlichen Treuhandgelder … hat es bei Wirecard nicht gegeben, weder im Jahr 2018 oder 2019 noch in Vorjahren“, ist für den Insolvenzverwalter nach Sichtung der Auszüge glasklar. Angebliche Transaktionen von Drittpartnergeschäften über die Kreditkartenfirmen Mastercard und Visa hätten sich als fingiert und Fälschungen herausgestellt. Das hat auch der Münchner Strafprozess bereits ergeben. Kein einziger früherer Wirecard-Mitarbeiter könne sich an konkrete TPA-Partner erinnern, hat Jaffe in zahlreichen Gesprächen erfahren. Es existiere nicht eine Datenspur dazu.
Kein einziger TPA-Händler habe sich nach dem Wirecard-Kollaps gemeldet, um nach dem Verbleib von Sicherheiten zu fragen oder danach, wie es nach pleitebedingten Kontosperren weitergehe, betont Jaffe. Das sei bei der angeblichen Dimension des Geschäfts undenkbar. 2019 will Wirecard immerhin 51 Milliarden Euro an Transaktionsvolumen bewegt haben. Für den Insolvenzverwalter ist die Sache klar. Er könne „positiv nachweisen, dass die Behauptung, dass Wirecard ein profitables TPA-Geschäft geführt hat, falsch war“.
Braun wird verurteilt - und dann in die USA ausgewiesen, wo er nochmals 80 Jahre bekommt.
Es steht schon fest, dass Braun nach Verbüßung einer 20-jährigen Gesamthaft in die USA überstellt wird und dort nochmal 80 Jahre oben drauf bekommt! 😂
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.026.768 von Georg_Soros am 29.12.23 08:46:09Aber "einen Schuldigen" braucht man doch als Sündenbock!?
Ich glaub Braun bekommt maximal 12 Jahre.
Minus Untersuchungshaft und guter Führung ist er als Erstäter nach 6 Jahren drausen.
Effektiv wird er dann nur ca 4 Jahre einsitzen. Momentan geniest er noch die Vorzüge der Untersuchungshaft
Kann mir gut vorstellen das er in dem ersten Haftjahren sogar Tagsüber raus darf und nachts muss er zurück in die JVA
Minus Untersuchungshaft und guter Führung ist er als Erstäter nach 6 Jahren drausen.
Effektiv wird er dann nur ca 4 Jahre einsitzen. Momentan geniest er noch die Vorzüge der Untersuchungshaft
Kann mir gut vorstellen das er in dem ersten Haftjahren sogar Tagsüber raus darf und nachts muss er zurück in die JVA
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.023.243 von Citizen_Caine am 28.12.23 11:20:52
Über die Brücke gehe ich in Deutschland nicht. Die Anwälte von Braun werden wenn es eng wird einen Deal aushandeln....
Zitat von Citizen_Caine: Diese Antwort ist offensichtlich nicht von einem Juristen geschrieben. Alleine schon der Ausdruck "sogenannter" Kronzeuge. Herr Bellenhaus ist ein seriöser Zeuge, denn seine Aussagen sind glaubhaft! Da braucht es gar nicht mehr, dass er selbst glaubwürdig sein muss. Braun wird zur Höchststrafe verurteilt werden. Das steht schon jetzt fest!
Über die Brücke gehe ich in Deutschland nicht. Die Anwälte von Braun werden wenn es eng wird einen Deal aushandeln....
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.648.483 von jigajig am 17.10.23 19:20:04
Braun wird verurteilt - und das zu Recht!
Da entwickelt sich gar kein Justizskandal, sondern alles geht seinen rechtsstaatlich geregelten Weg. Die TPA gab es nicht und das reicht! Kleiner Tipp: wenn alles so gut lief, wozu brauchte man dann 3 Mrd. an Krediten?
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.648.801 von jigajig am 17.10.23 20:08:28
Klage in den USA abgewiesen
Das Gericht in den USA hatte schon vor Längerem entschieden, dass in Deutschland geklagt werden muss.
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.648.645 von jigajig am 17.10.23 19:44:53
Hohle Antwort
Diese Antwort ist offensichtlich nicht von einem Juristen geschrieben. Alleine schon der Ausdruck "sogenannter" Kronzeuge. Herr Bellenhaus ist ein seriöser Zeuge, denn seine Aussagen sind glaubhaft! Da braucht es gar nicht mehr, dass er selbst glaubwürdig sein muss. Braun wird zur Höchststrafe verurteilt werden. Das steht schon jetzt fest! Welche Bedeutung hat das Urteil der APAS für die Verfahren gegen EY:
Viele Geschädigte erstarrten letzte Woche in Schockstarre: APAS entschied EY habe nur fahrlässig gehandelt, deshalb - so die "Fachpresse" ;-): Haftung auf 4 Mio. beschränkt.Aber das ist Unfug: denn natürlich hat EY vorsätzlich gehandelt, allerdings wurde überhaupt nicht gegen die Angestellten ermittelt, die vorsätzlich handelten, denn die haben ja ihre Lizenzen zuvor zurückgegeben! :-). Dazu kommt noch, dass EY vor allem wegen Sittenwidrigkeit in Haftung genommen wird. Und da hat das O-LG München schon gesprochen: die Vorgebrachten Sachverhalte durch die Kläger reichen aus zu einer Verurteilung.
Und 4 Mio. - bei Fahrlässigkeit - gilt übrigens nur im Verhältnis zum Auftraggeber.
Also Leute - kühlt runter und seid zuversichtlich.
Wirecard auch wieder im SdK Schwarzbuch Börse 2023
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.648.483 von jigajig am 17.10.23 19:20:04Hast Du was anderes erwartet?
Soweit ich das vermute, befinden sich noch viele der Gesuchten in Deutschland. Wenn ich an Scholz denke, dann kann das ganr nicht anders gehen, wie mit dem Cum-Ex- Geschäften.
Wenn man die Bankkonten kennt und die Bankbuchungen dazu, dann weiß man für jeden einzelnen Posten den Empfänger.
Ich war einmal bei der Aufdeckung einer Veruntreuung involviert.
Da hat der zuständige Buchhalter, der sehr gut vernetzt in dier Lokalpolitik war, Gelder im 5-Stelligen Eurobereich abgezweigt. Wie im Rahmen der Schadensfeststellung bekannt wurde, hat er nicht nur Geld auf sein Konto mit fingierten Abrechnungen transferiert, sondern auch auf Konten seiner Vorgesetzten, das über Monate hinweg.
In der Buchhaltung war das nicht auffällig, auf den original Bankauszügen jedoch konnte man alles nachvollziehen.
Im Kommunalen Bereich funzt das ein wenig anders: Da werden Aufträge vergeben, die dann abgearbeitet werden. Die zuständigen Sachbearbeiter lassen sich von den ausführenden Unternehmen falsche Rechnungen schicken, die dann moniert werden und eine Storno nach sich ziehen. Dann kommt die richtige Rechnung. Das Unternehmen hat eine korrekte Buchführung, der Sachbearbeiter vernichtet die Storno, und weist beide Rechnungen an. Die erste auf sein Konto, und zweites ganz normal auf das Unternehmenskonto.
Das sind so Beispiele.
Stellt Euch mal vor, die italienische Polizei bekommt den Tipp, dass der berüchtigte Mafiaboss eine Freundin hat, bei der er regelmäßig verkehrt, weil sie Gelder von ihm verwaltet. Die Polizei ruft nun bei dieser Freundin an, und erkundigt sich, ob das richtig ist.
Soweit ich das vermute, befinden sich noch viele der Gesuchten in Deutschland. Wenn ich an Scholz denke, dann kann das ganr nicht anders gehen, wie mit dem Cum-Ex- Geschäften.
Wenn man die Bankkonten kennt und die Bankbuchungen dazu, dann weiß man für jeden einzelnen Posten den Empfänger.
Ich war einmal bei der Aufdeckung einer Veruntreuung involviert.
Da hat der zuständige Buchhalter, der sehr gut vernetzt in dier Lokalpolitik war, Gelder im 5-Stelligen Eurobereich abgezweigt. Wie im Rahmen der Schadensfeststellung bekannt wurde, hat er nicht nur Geld auf sein Konto mit fingierten Abrechnungen transferiert, sondern auch auf Konten seiner Vorgesetzten, das über Monate hinweg.
In der Buchhaltung war das nicht auffällig, auf den original Bankauszügen jedoch konnte man alles nachvollziehen.
Im Kommunalen Bereich funzt das ein wenig anders: Da werden Aufträge vergeben, die dann abgearbeitet werden. Die zuständigen Sachbearbeiter lassen sich von den ausführenden Unternehmen falsche Rechnungen schicken, die dann moniert werden und eine Storno nach sich ziehen. Dann kommt die richtige Rechnung. Das Unternehmen hat eine korrekte Buchführung, der Sachbearbeiter vernichtet die Storno, und weist beide Rechnungen an. Die erste auf sein Konto, und zweites ganz normal auf das Unternehmenskonto.
Das sind so Beispiele.
Stellt Euch mal vor, die italienische Polizei bekommt den Tipp, dass der berüchtigte Mafiaboss eine Freundin hat, bei der er regelmäßig verkehrt, weil sie Gelder von ihm verwaltet. Die Polizei ruft nun bei dieser Freundin an, und erkundigt sich, ob das richtig ist.
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.874.618 von invest63 am 28.11.23 14:42:24
Versuche es mal bei der Stiftung
https://wirecardinvestorsclaim.com/
Zitat von invest63: Weiß jemand, ob es noch Prozeß- Finanzierer gibt die noch Geschädigte aufnehmen ?
Versuche es mal bei der Stiftung
https://wirecardinvestorsclaim.com/
Weiß jemand, ob es noch Prozeß- Finanzierer gibt die noch Geschädigte aufnehmen ?
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.246.664 von Ahwas am 02.08.23 12:21:45
Weiß jemand mehr, was an diesem Aktionstag geboten war?
Ich versuche gerade, mit Anwälten in den USA in Kontakt zu kommen. Dort läuft ja bereits seit 2019 eine Sammelklage, zunächst gegen die Vorstände der Wirecard, aber inziwschen geht es auch um EY. Interessierte mit Ahnung können sich dort spannende Dokumente holen. Wer anwaltlich vertreten ist, kann da mal hinschauen - ich weiß aber nicht, wie man sich unter den Hunderten an Dokumenten orientieren kann.
Leider gibt es nirgends, weder in den USA noch in Deutschland, irgendeine einordnende Kommentierung des Verfahrens.
Hier ein Überblick über das Verfahren (das aus 2019 wurde hier integriert)
https://www.courtlistener.com/docket/17329315/in-re-wirecard…
Wenn man sich bei PACER anmeldet (Dann sind 300 Seiten im Monat frei), kann man diesen Link nutzen:
https://ecf.paed.uscourts.gov/cgi-bin/iqquerymenu.pl?573013
Zitat von Ahwas: https://www.eqs-news.com/de/news/corporate/schirp-partner-rechtsanwaelte-mbb-wirecard-und-ey-der-singapur-treuhaender-packt-aus-und-belastet-ey-schwer-deutsche-justiz-arbeitet-zu-langsam-aktionstag-in-muenchen-am-10-august-geplant/1871633
Weiß jemand mehr, was an diesem Aktionstag geboten war?
Ich versuche gerade, mit Anwälten in den USA in Kontakt zu kommen. Dort läuft ja bereits seit 2019 eine Sammelklage, zunächst gegen die Vorstände der Wirecard, aber inziwschen geht es auch um EY. Interessierte mit Ahnung können sich dort spannende Dokumente holen. Wer anwaltlich vertreten ist, kann da mal hinschauen - ich weiß aber nicht, wie man sich unter den Hunderten an Dokumenten orientieren kann.
Leider gibt es nirgends, weder in den USA noch in Deutschland, irgendeine einordnende Kommentierung des Verfahrens.
Hier ein Überblick über das Verfahren (das aus 2019 wurde hier integriert)
https://www.courtlistener.com/docket/17329315/in-re-wirecard…
Wenn man sich bei PACER anmeldet (Dann sind 300 Seiten im Monat frei), kann man diesen Link nutzen:
https://ecf.paed.uscourts.gov/cgi-bin/iqquerymenu.pl?573013
Wirecard - j'accuse
Ich habe eine erste Fassung des Textes an etwa 50 Empfänger geschickt und tatsächlich ungefähr 7 Antworten bekommen. Eine davon war eine äußerst mild formulierte Aufforderung zur Unterlassung. Es ging unter anderem um folgende Formulierung:"Gestützt auf nichts weiter als einen sogenannten Kronzeugen und einen aus forensischer Sicht dilettantischen TPA „Reality Check“ wird ein falsch konstruiertes Tatbild verteidigt, auf dem wesentliche Punkte der Anklage beruhen."
Da geht es schon los: Wer weiß überhaupt, was der "TPA Reality Check" ist?
Das ist ein Problem, welches ich in den Jahren hier ja auch dauernd hatte: Dass viele Leute diskutieren, ohne zu wissen, was die faktischen Grundlagen sind...
Ich habe dann eine Stellungnahme zu den Korrekturwünschen geschrieben. Es ging eben um obige Formulierung und den Satz "Anspruch auf 340 Millionen in der Schweiz wurde nicht erhoben".
Die Stellungnahme war 10 Seiten lang (!) und führte zu folgender Korrektur:
"Gestützt auf einen sogenannten Kronzeugen und einen hanebüchenen TPA „Reality Check“ wird ein falsch konstruiertes Tatbild verteidigt, auf dem wesentliche Punkte der Anklage beruhen"
und:
"Zahlungsabflüsse in Höhe von 340 Millionen € über die Pittodrie Finance in Hong Kong wurden nicht zurückgeführt"
Ich habe wegen dieser kleinen Änderungen nicht noch einmal an alle geschrieben, weil ja eh nur 14% antworteten.
Die neue Fassung gibt es jetzt hier:
https://drive.google.com/file/d/1YChPyqQ4dzpUnhKVnG5G2vrPINx…
Dazu muss man sagen, dass es inzwischen den Versuch der Staatsanwaltschaft gegeben hat, auf die Beweisanträge der Verteidigung zu antworten, was natürlich indirekt auch meinen Text betrifft (der keineswegs in der Absicht entstand, eine Verteidigungsschrift zu sein). Deshalb habe ich auf diese "Zerlegung" der Thesen der Verteidigung hier reagiert:
https://twitter.com/csFraudAnalysis/status/17120708753384694…
Bei Gelegenheit muss ich das alles mal in einen Text gießen, den ich je nach Interesse gerne hier einstelle.
PS: Wo kann man am besten diskutieren, was Geschädigte jetzt machen, ob sie Prozessfinanzierer nutzen und welche und wie sie weiter vorgehen werden? Dieses Thema rückt nämlich gerade durch die Reaktion auf meinen Text wieder mehr in den Mittelpunkt. In diesem Zusammenhang fordere ich Geschädigte auf, sich zu melden. Ich werde selbstverständlich ihr Anliegen unterstützen - selbst wenn ich eine etwas schwankende Haltung dazu habe, ob alle, die sich Geschädigte nennen, überhaupt einen moralischen Anspruch haben. Das Problem für mich ist, dass ich hilflos ansehen muss, wie Geschädigte MIT einem solchen moralischen Anspruch gegen die Wand laufen und daran scheitern könnten, den moralischen in einen rechtlichen Anspruch zu verwandeln. Hier - noch einmal - habt ihr mich mit all meiner Macht an Eurer Seite!
Schönen Abend!
jigajig
Wirecardprozess - Der Skandal von Stadelheim
Im Wirecardprozess sind meines Wissens noch bis Februar 20024 Zeugenaussagen geplant. Mit einem Urteil ist frühestens Ende 2024 zu rechnen, siehe auch:https://www.lto.de/recht/kanzleien-unternehmen/k/strafprozes…
Meine etwas krasse These:
Der Strafprozess entwickelt sich zu einer Farce. Ich gehe so weit, dass ich sage: Wir werden Zeugen eines sich entwickelnden Justizskandals.
Ich habe erst überlegt, hier ein langes Statement zu schreiben. Aber ich weiß nicht, ob hier noch jemand mitliest?
Gebt mir Bescheid, wenn ich eine Erklärung zu dieser gewagten These abgeben soll. Oder verfolgt die Diskussion auf Twitter:
https://twitter.com/search?q=%40csfraudanalysis%20%23jaccuse…
DAUER
Wie lange dauert eigentlich der Gerichtsprozess?
Besser wären Klageerhebung oder Mahnbescheid für die Hemmung einer etwaigen Verjährung. Am Ende käme es in deinem Fall an, ob noch Verhandlungen über den Anspruch bestehen oder ob diese endgültig abgelehnt wurden oder schlicht eingeschlafen sind. Keine Rechtsberatung. Sorry für dein Loss.
Zitat von Bruehlsdorf: Da mit Ablauf des Jahres 2023 die Anmeldung von Schadenersatzansprüchen gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst-Young GmbH, Flughafenstr. 61 in 70629 Stuttgart drohen zu verjähren, habe ich per Einschreiben meine Schadenersatzforderung gegen diese hohen Herren aus formellrechtlichen Gründen mal angemeldet. Ich habe es mit Einschreiben gemacht, um den Nachweis zu haben, dass die Forderungsanmeldung in Stuttgart auch eingegangen ist. Dabei ist mir schon klar, dass das hohe Haus mit diesen kompetenten Prüfern mir das Geld nicht gleich überweist. Es ging mir dabei um die theoretische Möglichkeit, falls in Zukunft aus materiellrechtlichen Gründen Ansprüche geltend gemacht werden können (weil z. B. ein Gericht es erlaubt), ich den Anspruch aus Verjährung nicht mehr anmelden kann. Da ich seit der Insolvenz von Wirecard auch erheblichen Schaden genommen habe, mache ich es selber und nicht über einen Anwalt.
Das Bedenkliche hieran finde ich, dass ich trotz Anmeldung noch nicht einmal eine Ablehnung meines Anspruchs von EY erhalten habe. Die tun so, als ob ich gar nichts angemeldet hätte.
Ernst-Young GmbH ist echt ein Sauhaufen. Wird echt Zeit , dass die ein Gericht vom hohen Roß herunterholt. Dieses arrogante Pack.
Schadenersatzansprüche drohen gegen EY zu verjahähren
Da mit Ablauf des Jahres 2023 die Anmeldung von Schadenersatzansprüchen gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst-Young GmbH, Flughafenstr. 61 in 70629 Stuttgart drohen zu verjähren, habe ich per Einschreiben meine Schadenersatzforderung gegen diese hohen Herren aus formellrechtlichen Gründen mal angemeldet. Ich habe es mit Einschreiben gemacht, um den Nachweis zu haben, dass die Forderungsanmeldung in Stuttgart auch eingegangen ist. Dabei ist mir schon klar, dass das hohe Haus mit diesen kompetenten Prüfern mir das Geld nicht gleich überweist. Es ging mir dabei um die theoretische Möglichkeit, falls in Zukunft aus materiellrechtlichen Gründen Ansprüche geltend gemacht werden können (weil z. B. ein Gericht es erlaubt), ich den Anspruch aus Verjährung nicht mehr anmelden kann. Da ich seit der Insolvenz von Wirecard auch erheblichen Schaden genommen habe, mache ich es selber und nicht über einen Anwalt.Das Bedenkliche hieran finde ich, dass ich trotz Anmeldung noch nicht einmal eine Ablehnung meines Anspruchs von EY erhalten habe. Die tun so, als ob ich gar nichts angemeldet hätte.
Ernst-Young GmbH ist echt ein Sauhaufen. Wird echt Zeit , dass die ein Gericht vom hohen Roß herunterholt. Dieses arrogante Pack.
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.232.180 von howdeep am 31.07.23 08:46:35
vermutlich weil der nun im ranking zweiter thread nicht erster sein soll…. eine weitere vt 😉
Zitat von howdeep: Thread-Aufrufe heute bislang 364x !
Ohne News, etc.
Platz 2 bei den Top-Diskussionen hier bei w-o.
Letzter Eintrag hier vom April???
Wie passt das zusammen?
vermutlich weil der nun im ranking zweiter thread nicht erster sein soll…. eine weitere vt 😉
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