checkAd

    Kleine Frage zur Abgeltungssteuer - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 01.06.08 15:47:21 von
    neuester Beitrag 09.06.08 19:08:23 von
    Beiträge: 24
    ID: 1.141.702
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 8.784
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 01.06.08 15:47:21
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      Ich habe eine recht einfache Frage zur alten bzw. neuen Besteuerung von Zinsanlagen ab/vor 2009 (Abgeltungssteuer).

      Ich bin gerade erst in den Beruf eingestiegen, deswegen eine kurze Frage zur bisherigen und zukünftigen Besteuerung von Zinseinnahmen (Festgeld, Tagesgeld etc.), die über dem persönlichen Freibetrag liegen - bitte um Korrektur, falls meine Annahmen nicht stimmen:

      (1) Bis jetzt habe ich für Zinsen über dem Freibetrag 33% automatisch am Jahresende abgetreten. Mit der Steuererklärung musste ich dann noch prozentual drauflegen, bis zu meinem Grenzsteuersatz, sofern dieser über den 33% lag.

      (2) Ab 2009 zahle ich auf meine Zinseinnahmen jährlich "nur" noch 25% einmalig - doppelt besteuert wird in keinem Fall.

      Stimmt das?

      Viele Grüße & schönen Sonntag
      Avatar
      schrieb am 01.06.08 16:52:32
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.213.118 von maduski am 01.06.08 15:47:21Der Abgeltungsteuersatz beträgt ab 2009 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.

      doppelt besteuert wird in keinem Fall

      Richtig!
      Avatar
      schrieb am 01.06.08 18:48:19
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.213.118 von maduski am 01.06.08 15:47:21Im Moment zahlst Du KeSt.

      http://de.wikipedia.org/wiki/KEST

      als Einkommenssteuervorauszahlung!
      Bei Zinsen 35% + Soli für Beträge über dem Sparerfreibetrag.
      Eine doppelte Besteuerung gibt es auch jetzt nicht!
      Im Rahmen der Steuererklärung gibts Du deine Erträge an.
      Die werden dann netto (abzgl. von anrechenbaren Aufwendungen) auf dein zu versteuerndes Einkommen angerechnet.
      Richtigerweise bestimmt dein Grenzsteuersatz, ob Du was wiederbekommst oder noch nachzahlen musst.

      Schönen Sonntag
      GoToX
      Avatar
      schrieb am 01.06.08 19:08:31
      Beitrag Nr. 4 ()
      blöde Frage zur Abgeltungssteuer bei Zertis:

      Angenommen ich kaufe nach dem 14.3.2007 (z.B. 20.3.2007) ein Zertifikat. nach meinem Verständnis könnte ich dieses Beispiel-Zerti ja steuerfrei verkaufen vom 21.3.2008-30.06.2009 - richtig?

      Was wäre aber, wenn ich dieses Zerti nach dem 30.06.2009 mit Verlust verkaufe - ist der Verlust dann wieder anrechenbar (wie ja auch der Gewinn versteuert werden muß) oder wie läuft das da?

      Danke

      Art
      Avatar
      schrieb am 01.06.08 20:00:00
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.213.642 von Art Bechstein am 01.06.08 19:08:31Versteh zwar nicht wieso du gerade den 30.6.2009 gewählt hast, da der Stichtag der 1.1.2009 ist, aber JA, du kannst die verluste weiterhin anrechnen. Das Problem ist, das von den Gewinnen nach jetziger Planung sofort 25% von den Banken ans Finanzamt überwiesen werden (du damit also nicht arbeiten kannst), aber die Verluste erst bei der Steuererklärung 2009 (also irgendwann Ende 2010) wiederbekommst. Dir werden also ne Menge Euro fehlen. Das ist das, was mich am meisten an der Abgeltungssteuer aufregt. Und dazu kommt, das Langfristanleger natürlich total benachteiligt werden, was ja eher Kleinanleger waren, die sich auch ihre private Rente damit abgesichert haben. Soll mir also kein Politiker mehr erzählen, wir sollen privat vorsorgen! Lächerlich! Und der BDI soll sich nicht mehr hinstellen, und sich über die Aktienwüste Deutschland beschweren. Die neuen Gesetze sind ja durch die Banken/Versicherungs-Lobby angeleiert worden, damit ihre Fonds und anderer "Errungenschaften" der Finanzwelt verlauft werden. Die Aktienkultur durch Privatanleger wird weiter zerstört.

      Trading Spotlight

      Anzeige
      Nurexone Biologic
      0,4080EUR -1,92 %
      NurExone Biologic: Das sollten Sie nicht versäumen! mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 01.06.08 21:01:07
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.213.800 von katjuscha am 01.06.08 20:00:00katjuscha,

      wenn ich das Zertifikat vor dem 30.06.2009 verkaufen würde, wäre der Verlustvortrag ja verloren und umgekehrt müßte ich einen Gewinn nicht versteuern.

      Das interessante wäre ja jetzt zu wissen, ob der Verlustvortrag sozusagen wiederauflebt, wenn ich nach dem 30.06.2009 verkaufe, weil ich umgekehrt ja auch den Gewinn bei einem Verkauf nach dem 30.6.2009 versteuern müßte. Das mit den 25% interessiert mich nicht, weil ich eh kein Depot bei einem Deutschland-Broker führe.

      Art
      Avatar
      schrieb am 01.06.08 21:25:15
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.213.957 von Art Bechstein am 01.06.08 21:01:07Kapier ich nicht.

      Du hast vorhin im Beispiel geschrieben, das du dieses Zerti am 20.3.2007 kaufst. Wenn du das im Januar 2009 verkaufen würdest, oder sonst irgendwann, kannst du die Verluste gegen Gewinne anrechnen.

      Oder um was gehts dir jetzt?

      Oder kenne ich bestimmte Punkte der Abgeltungssteuer in Bezug auf Zertis noch nicht? Mir ist jedenfalls nicht klar, wie du auf den 30.6.2009 kommst.
      Avatar
      schrieb am 01.06.08 21:34:20
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.214.044 von katjuscha am 01.06.08 21:25:15scheint so, als ob Du in der Tat die Spezialregelung bzgl. Zertifikaten nicht kennst.

      Damit gebe ich die Frage wieder frei :laugh:

      Art
      Avatar
      schrieb am 01.06.08 21:54:35
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.214.074 von Art Bechstein am 01.06.08 21:34:20Na erklär doch mal!

      Würd ich auch gerne wissen, was genau so speziell bei Zertis ist.
      Avatar
      schrieb am 01.06.08 22:20:04
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.214.146 von katjuscha am 01.06.08 21:54:35also wie ich es verstanden habe gibt es folgende Stichtage

      14.3.2007

      30.06.2008

      01.01.2009

      30.06.2009

      Also alle Zertifikate, die vor dem 14.3.2007 gekauft wurden, werden wie Aktien behandelt, d.h. sie sind nach einem Jahr Haltedauer bis in ewige Zeiten steuerfrei - aber eben auch nicht verlustverrrechnungsfähig beim Verkauf.

      Diejenigen Zertifikate, die zwischen dem 15.3.2007 und 30.06.2008 (Valuta wohl besser zum 29.6.2008) gekauft worden sind, können bis zum 30.6.2009 steuerfrei verkauft werden.

      Nach dem 30.6.2009 unterliegen alle nach dem 14.3.2007 erworbenden Zertifikate der Abgeltungssteuer.

      Daraus entsteht ja dann meine Frage, ob man eben einen Verlustvortrag bei einem zwischen 14.3.07 und 29.06.2008 erworbenden Zertifkat dadurch retten kann, dass man es eben nach dem 30.06.09 verkauft.

      Art
      Avatar
      schrieb am 02.06.08 08:07:51
      Beitrag Nr. 11 ()
      Art Bechstein du hast alles richtig verstanden. Da die Zertifikate nach dem 30.06.09 voll der Abgeltungssteuer unterliegen, kannst du natürlich auch ggf. einen Verlust geltend machen.
      Avatar
      schrieb am 02.06.08 08:16:20
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.214.233 von Art Bechstein am 01.06.08 22:20:04Die Stichtage stimmen soweit. Und meines Wissens bleiben die Zertis wenn du nach dem 30.06.2009 verkaufts immer Steuerpflichtig das heisst das auch der Verlust steuerpflichtig bleibt.
      Avatar
      schrieb am 02.06.08 08:24:44
      Beitrag Nr. 13 ()
      danke Euch Beiden für die Bestätigung meiner Vermutung; ist ja kurios genug die Steuersituation und so etwas wird es wohl auch nur in Deutschland geben :laugh:
      Avatar
      schrieb am 03.06.08 00:06:22
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.214.930 von Art Bechstein am 02.06.08 08:24:44Hallo Art,
      Du hast Deine Frage ja schon richtig beantwortet bekommen.
      Noch ein Detail-Zusatz:
      Für den Stichtag 30.06.2009 zählt nicht der Handelstag oder die Valuta, sondern der Tag des Mittelzuflusses.
      Entscheidend ist also der Tag der Gutschrift - ein Verkauf am 29.06. ist definitiv zu spät!

      Tja, das deutsche Steuerrecht ist nicht einfach und die Abgeltungssteuer legt noch eines oben drauf!

      Rene
      Avatar
      schrieb am 03.06.08 15:53:26
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.222.928 von ReneBanker am 03.06.08 00:06:22welcher Tag zählt denn als Mittelzufluss ?
      Kannst Du dass an einem Beispiel erläutern.
      z.b.
      Verkauf 22.6.2009 Valuta 24.6.2009 Mittelzufluss ?
      Verkauf 29.6.2009 Valuta 1.7.2009 Mittelzufluss ?
      Avatar
      schrieb am 03.06.08 22:24:25
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.227.457 von jewg am 03.06.08 15:53:26Hallo jewg,
      entscheidend ist in diesem Fall der Buchungstag der Gutschrift auf Deinem Verrechnungskonto.
      IdR wird das der Valutatag sein - Dein erstes Beispiel klappt also noch, das zweite würde dann bereits unter die Abgeltungssteuer fallen.

      Rene
      Avatar
      schrieb am 03.06.08 22:32:42
      Beitrag Nr. 17 ()
      danke auch für die Ergänzungen; da stell ich doch gerne noch eine Frage. Wie wird eigentlich mit Verlustvorträgen (Aktien) aus 2008 in 2009ff umgegangen? Konkret spiele ich darauf an, dass die Verluste ja erstmal unter dem HEV-Regime entstanden sind; sind die trotzdem voll oder nur halb gegen Verluste ab 2009 anrechenbar?

      Danke

      Art
      Avatar
      schrieb am 03.06.08 23:57:47
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.231.330 von ReneBanker am 03.06.08 22:24:25Hallo Rene,

      der Buchungstag ist doch immer der Tag der Ausführung, nur Valuta ist eben T+2.
      Bei der aktuellen Regelung zählt doch auch der Ausführungstag und nicht Valuta. Oder sehe ich da falsch ?

      Gruss
      Jewg
      Avatar
      schrieb am 04.06.08 00:07:19
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.231.385 von Art Bechstein am 03.06.08 22:32:42Hallo Art,

      ich sehe die Sache mit den Verlusten in den Zertifikatspositionen ab 1.7.09 im Prinzip auch so wie Du.

      Allerdings gibt es folgendes Dokument vom BMF:
      http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_302/DE/Wirtschaft__…
      Und auf der letzten Seite steht "Misbrauchsgestaltungen bei Zertifikaten", was auch immer sie damit gemeint haben ..

      Gruss
      Jewg
      Avatar
      schrieb am 04.06.08 11:57:29
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.231.385 von Art Bechstein am 03.06.08 22:32:42Wie wird eigentlich mit Verlustvorträgen (Aktien) aus 2008 in 2009ff umgegangen? Konkret spiele ich darauf an, dass die Verluste ja erstmal unter dem HEV-Regime entstanden sind; sind die trotzdem voll oder nur halb gegen Verluste ab 2009 anrechenbar?

      Die Verluste, die aus "Spekulationsgeschäften" mit Aktien 2008 entstehen gehen wegen dem HEV nur zur Hälfte in die ggf. am Jahresende erfolgende gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags ein.

      Eine Verrechnung mit "Spekulationsgewinnen" aus Aktiengeschäften (bzw. anderen Kapitalmarktforderungen) aus diesen Altverlusten ist allerdings nur bis VZ 2013 möglich. Danach nur noch mit Spekulationsgewinnen aus Immobilen etc. - aber nicht aus solchen mit Aktien etc.

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 04.06.08 12:06:18
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.231.887 von jewg am 03.06.08 23:57:47der Buchungstag ist doch immer der Tag der Ausführung, nur Valuta ist eben T+2.
      Bei der aktuellen Regelung zählt doch auch der Ausführungstag und nicht Valuta. Oder sehe ich da falsch ?


      Es gibt drei Begriffe, die man unterscheiden sollte.

      1. Tag der Valutenberechnung "Valuta" (ab wann wird das Geld auf dem Konto verzinst)
      2. Tag der Buchung "Buchungstag" (ab wann kann über das Geld verfügt werden)
      3. Tag des verpflichtenden Geschäfts (also Tag der Orderausführung).


      1. Der Tag der Valuta ist für sämtliche Fragen der Berechnung von "Spekulationssteuer", Fristen etc. unerheblich. Er regelt nämlich nur zwischen Bank und Kunde, ab welchem Tag die entsprechende Buchung verzinst wird.

      2. Der Buchungstag (also der Tag an dem das Geld auf dem Konto erscheint) ist der Tag, der für die Zuordnung zu einer Veranlagungsperiode (hier siehe bspw. die Stückzinsspielereien um den 31.12. / 1.1.) erheblich ist. Dieser Tag müsste demnach auch für die Frage der Zuordnung von Alt/Neuregelung der Zertifikate relevant sein.

      3. Der Tag des verpflichtenden Geschäfts ist der Tag, der für die Frage, ob die "Spekulationsfrist" von 1 Jahr eingehalten wurde relevant ist.

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 09.06.08 18:09:59
      Beitrag Nr. 22 ()
      . Befreiung von der Abgeltungssteuer
      Wer ein Jahreseinkommen von weniger als 8.501 Euro (7.664 Euro Grundfreibetrag plus 801 Euro Sparerpauschbetrag plus 36 Euro Sonderausgabenpauschbetrag) hat, liegt unter dem Grundfreibetrag und zahlt keine Einkommensteuer. Diese Personen erhalten vom Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung, die sie der Bank vorlegen können. Das Geldhaus zieht dann keine Kapitalertragsteuer ab.

      (Quelle: ING-Diba, Infos für kritische Bankkunden, Juni 2008)





      Nur das ich das richtig verstehe.
      Liege ich 08 mit meinem Einkommen unter dem Existenzminimum, bekomme ich vom Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung für meine Bank.
      Die Abgeltungssteuer wird bei mir dann nicht wirksam.
      Liege ich dann aber über dem Exitenzminimum, muss ich das nachträglich versteuern, oder ?
      Oder müssen Bürger, die kein Einkommen über dem Existenzminimum haben, grundsätzlich keine Abgeltungssteuer bezahlen ? ;)
      Ich finde die o.g. Regelung ist nicht ganz konkret.




      Und ich hätte da noch eine Frage an die Spezialisten hier.


      Wenn ich einen großen Verlustvortrag habe, ich lediglich Einkünfte aus Spekulationsgeschäften habe, die nach dem HEV nicht über dem Existenzminimum liegen (nehmen wir mal 7.000 nach HEV)
      Bleibt das dann einfach ein steuerfreier Betrag und mein Verlustvortrag bleibt zu 100% stehen ?
      Oder zieht das FA mir die Verluste direkt vom Verlustvortrag ab, der sich dann um die Summe reduziert und ich habe Pech gehabt ?



      Im voraus vielen Dank für eure Infos
      Avatar
      schrieb am 09.06.08 18:16:59
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.268.682 von Kanaren2010 am 09.06.08 18:09:59Oder zieht das FA mir die Verluste direkt vom Verlustvortrag ab, der sich dann um die Summe reduziert und ich habe Pech gehabt ?

      So ist es.
      Avatar
      schrieb am 09.06.08 19:08:23
      Beitrag Nr. 24 ()
      @K1


      Danke für die Antwort.
      Ist mal wieder typisch, wie sollte es auch anders sein:(


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Kleine Frage zur Abgeltungssteuer