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    Abgeltungssteuerfrei oder doch zu spät gekauft? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.12.08 13:52:45 von
    neuester Beitrag 22.01.09 13:13:57 von
    Beiträge: 54
    ID: 1.147.083
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      Avatar
      schrieb am 24.12.08 13:52:45
      Beitrag Nr. 1 ()
      Bei der Ebase wird fogendes zu meinem Kauf angegeben. Eigentlich geht ja erst mit der Lastschrift der wirkliche Kauf von statten. Also ich zahle an die Ebase und dann ists erst wirklich meins. Ist dann also nach dem Vorgang wie hier skizziert, der 2.1 das steuerlich relevante Datum?

      Durchführung

      Ordereingang bis 10:30 Ordereingang bei der ebase

      Cut-off1 Di. 23.12.2008 10:30 spätest möglicher Ordereingang bei ebase mit dieser Transaktionsabwicklung

      Schlusstag2 Mo. 29.12.2008 Die Abwicklung des Auftrags erfolgt mit Fondspreisen zu diesem Datum (Kursdatum)

      Buchungstag3 Di. 30.12.2008 Verbuchung der Anteile im Depot

      Online sichtbar Mi. 31.12.2008 Der Auftrag ist als Umsatz und im Depotbestand in Ihrem Online-Zugang sichtbar

      Lastschrift4 frühestens Fr. 02.01.2009 Die Belastung des Referenzkontos erfolgt frühestens zu diesem Datum
      Avatar
      schrieb am 24.12.08 14:03:16
      Beitrag Nr. 2 ()
      Nein. entscheidend ist der Schlußtag, also der 29.12. - zu diesem Termin wird abgerechnet und dein Konto belastet. Wenn das wegen der Feiertage real erst deutlich später geschieht, spielt das steuerechtlich keine Rolle. Demnach ist dein Kauf abgeltungs-steuerfrei.

      Gruß k-9
      Avatar
      schrieb am 24.12.08 16:00:20
      Beitrag Nr. 3 ()
      @KILLminusNEUN
      NEIN, dass ist falsch!!! Es zählt nicht der Schlusstag, sondern grundsätzlich der Tag der Einbuchung ins Depot!!

      Wird aber vermutlich trotzdem steuerfrei sein...
      Avatar
      schrieb am 24.12.08 16:34:47
      Beitrag Nr. 4 ()
      lt. Aussage von AAV Fondsverm. ist der Schlusstag entscheidend.

      Da das keine Klitsche ist, gehe ich davon aus, dass die das vorher abgeklärt haben.

      Bei ebase ist es m.W. auch so, dass hinterher im Kontoauszug der Schlusstag als Kauf-/Anschaffungstag vermerkt ist, auch von daher wäre das schlüssig.
      Avatar
      schrieb am 24.12.08 16:36:52
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.264.098 von Swing-Trade am 24.12.08 16:00:20Es kommt darauf an, wann das Rechtsgeschäft getätigt wird. Wenn schon in diesem Jahr Preis und Menge festgemacht wird, aber buchungstechnisch erst später belastet, dann ist das irrelevant.
      Vorsichtshalber trotzdem dei Daten aufbewahren, da bei Banken durch automatismen Fehler passieren.

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      Avatar
      schrieb am 24.12.08 16:48:43
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.264.215 von Totaltoll am 24.12.08 16:36:52um eins klarzustellen:
      entscheidend ist der handelstag und nicht die valuta oder belastung!
      du kannst am 30.12.08 kaufen.

      schönes fest:D
      Avatar
      schrieb am 24.12.08 18:00:02
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.264.098 von Swing-Trade am 24.12.08 16:00:20Da irrst du dich.
      Der Schlußtag ist entscheidend. An diesem Tag wird der Kauf abgewickelt - zu den Konditionen, die an diesem Tag gelten.
      Wann die Einbuchung in's Depot erfolgt und wann abgebucht wird
      ist sekundär, da abhängig von Umständen, die mit dem Kauf nichts zu tun haben: Wochenende, Feiertage, Transfer-Dauer.

      Gruß k-9
      Avatar
      schrieb am 24.12.08 20:43:17
      Beitrag Nr. 8 ()
      laut Aussage meines Steuerberaters und ebenfalls laut aussage der Diba ist es allein entscheidend, wann die Wertstellung im Depot erfolgt, braucht die Bank also 3 Tag ezur Einbuchung ins Depot, hat man schon jetzt Pech gehabt, da nurnoch 2 Tage zur Verfügung stehen - und ende... da anderenfalls ein Schlupfloch für Sparüläne gewesen wäre, wurde dies so gemacht - laut meinem Steuerberater, der für irgendetwas Professor ist, also wissen sollte, von was er redet...
      Avatar
      schrieb am 24.12.08 22:34:25
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.264.503 von Swing-Trade am 24.12.08 20:43:17ist es allein entscheidend, wann die Wertstellung im Depot erfolgt, braucht die Bank also 3 Tag ezur Einbuchung ins Depot, hat man schon jetzt Pech gehabt, da nurnoch 2 Tage zur Verfügung stehen

      Nur das ist richtig. Am 23.12.08 wäre der letzte Handelstag gewesen.
      Alle anderen beissen die Hunde. Steinbrück freut sich schon auf die Besserwisser
      Avatar
      schrieb am 24.12.08 22:56:58
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.264.559 von Sunray01 am 24.12.08 22:34:25ich denke dass die valuta zählt aufder orderbestätigung. hab gestern meinen letzten kauf getätigt und heute +12,1% :D
      Steinbrück wird kotzen
      aber nächstes jahr wird er zuschlagen ohne ende, weil ich trade wie ein gott :(
      Avatar
      schrieb am 24.12.08 23:04:08
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.264.572 von Boersenkrieger am 24.12.08 22:56:58Der 23.12.08 war der letzte
      abgeltungssteuerfreie Handelstag für Fonds.
      Meinte gestern der Börsenexperte
      des ARD-Morgenmagazins !

      bye
      Avatar
      schrieb am 24.12.08 23:14:03
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.264.579 von bye am 24.12.08 23:04:08für aktien dann wohl auch oder ?
      naja 2 tage später valuta heisst 30.12. die frage ist halt ob 24.12 und 31.12 mitzählen oder nicht. falls nicht stimmt es mit gestern. mir eh egal ich bin blank. sparbuch ade. voll investiert. gold uran und losgehts :laugh:
      Avatar
      schrieb am 24.12.08 23:56:35
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.264.503 von Swing-Trade am 24.12.08 20:43:17Da hat der Kollege wohl unrecht....auch wenn er Professor ist. Entscheidend ist der Schlusstag.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 25.12.08 01:17:54
      Beitrag Nr. 14 ()
      Es ist definitiv der Tag entscheidend an dem der Kauf getätigt wurde --- so etwas kann ja wohl kaum an die Geschwindigkeit einer Bank gekoppelt sein! Totaler Quatsch ... schick den Berater bei der DiBa und den Prof in Ruhestand! :laugh:
      Avatar
      schrieb am 25.12.08 08:51:41
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.264.642 von Lazard001 am 25.12.08 01:17:54Quelle?
      Wie wäre es damit?
      http://rhein-zeitung.de/on/08/12/19/service/geldundrecht/t/r…
      Avatar
      schrieb am 25.12.08 12:53:39
      Beitrag Nr. 16 ()
      Denke auch für Fondskäufe könnte es am 29.12. evtl. zu spät sein, bei Käufen von z.B. dt. Aktien am 29.12. bin ich mir nicht sicher, wird auch knapp. Sollte am 31.12. noch gebucht werden, "könnte" es möglicherweise noch klappen.

      Viele Banken suggerieren noch immer steuerfreie Käufe bis 30.12. -ob hier nicht schon ein schmaler Grad beschritten wird?

      It auch egal, falls es 2009 noch deutlich weiter runter geht, ist die Steuerfreiheit eh nicht mehr so relevant. Dann haben viele dieses Jahr zu teuer gekauft.

      Frohes Fest!
      Avatar
      schrieb am 25.12.08 13:23:00
      Beitrag Nr. 17 ()
      wenn du am 29. kaufst und am 31. immer noch nicht gebucht wurde, solltest du die bank welchseln. :laugh:
      Avatar
      schrieb am 25.12.08 13:25:22
      Beitrag Nr. 18 ()
      und wenn ich am 29. kaufe, dann heißt das für mich, ich habe auch am 29. gekauft und nicht erst am 30., 31. oder 32. :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 25.12.08 13:56:25
      Beitrag Nr. 19 ()
      das Problem liegt doch ausschließlich dabei, dass verhindert wurde, dass Sparplaneinzahlungen über 2008 hinaus steuerfrei bleiben können...
      mein Steuerberater hat es mir ausführlich erklärt, aber es ist mir zu langwierig es hier den vielen Besserwissern zu erläutern... kauft ruhig alle noch Montag Dienstag und verlasst euch dann in 30 Jahren zu 100% (also ohne Abzug der Steuer) auf den aufgelaufenen Gewinn...

      warum beginnt man überhaupt erst vier Tage vor Fristende zu handeln???
      Avatar
      schrieb am 25.12.08 16:52:59
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.265.067 von Wurstfachverkauferin am 25.12.08 13:23:00verstehe ich eh nicht. bei nem online-broker brauchts 10 sekunden und das geld is raus und die aktien drin.
      nur formmaessig richtet sich das ganze wohl nach der valuta. bzw weiss ich nicht. aber mein kauf am 23.12. dürfte nicht davon betroffen sein. das reicht noch.
      am ketzten tag muss ja auch wirklich nicht sein noch zu kaufen um dann zu rätseln :laugh:
      Avatar
      schrieb am 25.12.08 17:01:23
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.264.707 von omega am 25.12.08 08:51:41ich beziehe mich mal auf die genannte Quelle:


      "Denn entscheidend ist nicht der Tag des Kaufauftrags, sagt Uta-Bettina von Altenbockum vom Deutschen Aktieninstitut (DAI) in Frankfurt. Die Ausführung muss bis spätestens 31. Dezember erfolgt sein."

      Der Ausführungstag ist der Schlußtag. So wird es auch bei den Bescheinigungen zu den privaten Veräusserungsgeschäften gehandhabt. Zumindest habe ich da noch nie ne Abweichung gesehen; weder bei Fonds noch bei Aktien oder Zertifikaten. Der Schlusstag ist ebenfalls der Tag, der als Kauftag im Kontoauszug steht (ebase).


      "Unabhängig von der Haltedauer greift bei Wertpapieren, die nach dem 1. Januar gekauft werden, der Fiskus zu. Kurs- und Veräußerungsgewinne werden dann pauschal mit 25 Prozent besteuert."

      Das ist ja auch nur die halbe Wahrheit: Auch bereits AM 1. Januar (nicht erst NACH dem 1 Januar) gekaufte Wertpapiere fallen darunter. Nach dem 31.Dez wäre wohl vollständig korrekt gewesen.


      Aber das ist typisch für unsere "tollen" Journalisten (von nix ne Ahnung aber zu allem ne Meinung). Als es um den Stichtag bei Zertifikaten ging, haben die auch reihenweise den selben Müll verzapft; weil keiner ne Ahnung hatte und alle voneinander abschreiben.
      Avatar
      schrieb am 25.12.08 22:43:42
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.265.104 von Swing-Trade am 25.12.08 13:56:25Hallo Swing-Trade,

      das Problem liegt doch ausschließlich dabei, dass verhindert wurde, dass Sparplaneinzahlungen über 2008 hinaus steuerfrei bleiben können...=> Was hat das mit Valuta oder Stichtag zu tun?

      mein Steuerberater hat es mir ausführlich erklärt,
      Entweder Du hast nicht richtig aufgepasst, oder Dein StB hat es Dir nicht richtig erklärt. Hier ein Zitaz aus Schmidt EStG-Kommentar zu § 23 EStG: "Maßgebend ist grds der vorangehende Zeitpunkt des Verpflichtungsgeschäftes, der schuldrechtl Vereinbarung, nicht des dingl Rechtsgeschäftes". Das steht auch im alten §52 Abs 39 EStG explizit so drin, der die alte Übergangsregelung 1998/99 erläutert hat. Ich bin selbst StB und befasse mich überwiegend mit steuerlichen Fragen der Kapitalanlage, ich glaube schon, das ich es (besser) weiß...

      warum beginnt man überhaupt erst vier Tage vor Fristende zu handeln???
      Da sind wir wieder einer Meinung...

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 25.12.08 23:49:38
      Beitrag Nr. 23 ()
      Anbei mal ein Auszug des maßgeblichen Gesetzestextes (§ 52a Abs. 10 S. 1):

      "§ 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes vom 14. August 2007 (BGBl. I S. 1912) ist erstmals auf Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2008 erworben werden".

      § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr.1 sieht die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen (= neues Recht) vor. Das neue Recht gilt also noch nicht bei Erwerb vor dem 1.1.2009.
      Entscheidende Frage, ist also wie das Wörtchen "Erwerb" auszulegen ist.
      Ich gehe zwar auch davon aus, dass die FinVerw für diesen Fall letztendlich auf das obligatorische Rechtsgeschäft (Absschluss des Kaufvertrages) abstellt. 100%ige Sicherheit hat man diesbezgl aber nicht. Gerade in letzter Zeit wird bei Übergangsregelungen (z.B. die Übertragung von Anteilen iRv § 8c KStG) von seiten der FinVerw immer häufiger auf den Übergang des wirtschaftlichen Eigentums abgestellt.
      Avatar
      schrieb am 26.12.08 13:20:22
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.265.800 von Theliberator am 25.12.08 23:49:38Im Steuerrecht ist es wie auf hoher See und vor Gericht...

      Aber auch wenn man auf das wirtschaftliche Eigentum abstellt, kommt man zum Schlusstag als maßgeblichem Datum. Wer am 29.12. kauft, kann am 30.12. ja schon wieder verkaufen oder die Dividende kassieren, hat also schon das wirtschaftliche Eigentum.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 26.12.08 15:45:47
      Beitrag Nr. 25 ()
      Die Wertstellung erfolgt (bei meiner Bank)
      immer nach 2 Werktagen (Aktien und Fonds)
      Habe am 22.12.08 (Schlusstag) Fondsanteile erworben.
      Die Wertstellung erfolgte am 24.12.08
      Kaufe ich am 29.12.08
      erfolgt die Buchung mit Wertstellung dann etwa nicht
      am Ultimo ? :cool:
      Avatar
      schrieb am 26.12.08 17:20:24
      Beitrag Nr. 26 ()
      @ Taxadvisor
      ich umreise mal grob, was er mir erklärt hatte:
      der Tag der tatsächlichen Einburung als einzig entscheidenter Zeitpunkt wird deshalb gewählt werden, da es ansonsten möglich wäre vor dem 01.01.09 einen Vertrag zwischen bekannten Käufer und bekannten Verkäufer über den Erwerb von Wertpapieren, mit festgesetztem Preis und Anzahl, abzuschließen, wobei das eigentliche Geschäft real erst deutlich nach dem 31.12.08 tatsächlich stattfindet...
      dies könne zusätzlich mit bestimmten Optionen der Vertragserfüllung ausgestattet werden...

      soviel dazu...
      Avatar
      schrieb am 27.12.08 00:49:53
      Beitrag Nr. 27 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.266.774 von Swing-Trade am 26.12.08 17:20:24Wir sprechen aber schon über Börsengeschäfte mit FESTEN Börsenusancen, die man nicht mal so eben abändern kann, oder?
      Bei Options- oder Termingeschäften findet ein bedingter Erwerb statt, da hat der Verkäufer noch das wirtschaftliche Eigentum (z.B. Dividende, Stimmrecht etc.).

      Wenn es um außerbörsliche Geschäfte geht, ist der Tag der Ein-/Umbuchung sicher der Tag, an dem mit SICHERHEIT das wirtschaftliche Eigentum übergeht, da ist ein Depotübertrag erst im neuen Jahr schwierug, da u.U. schwer zu beweisen ist, dass der Kauf vorher war.

      Für Börsengeschäfte halte ich die Aussage so für abwegig, da es dann ja auch von der Bank abhängt, wann die Wertpapiere zugehen. Und was passiert, wenn ein Geschäft vom 15.12. am 02.01. storniert und neu abgerechnet wird?

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 27.12.08 12:06:29
      Beitrag Nr. 28 ()
      ich bezog mich schon in erster Linie auf die außerbörslichen Geschäfte, aber warum sollte es auf der anderen Seite - der Börse - anders sein, das Geschäft ist ansich das gleiche, die Steuergesetze, die zur anwendung kommen ist ebenfalls identisch...
      Avatar
      schrieb am 28.12.08 00:12:53
      Beitrag Nr. 29 ()
      @swing-trade

      ich weiß gar nicht, was das hier für eine diskussion ist.

      wie war es denn in der vergangenheit bei der 1-Jahresfrist? hier wurde auch ganz klar auf den kauf- und verkaufstag abgezielt und dafür hat man bei der steuererklärung nicht umsonst seine kauf- und verkaufsbelege beigefügt. auch bei der erträgnisbescheinigung gab es noch nie eine angabe zur wertstellung oder ähnliches.
      Avatar
      schrieb am 28.12.08 14:13:27
      Beitrag Nr. 30 ()
      @straßenköter
      dass ist eine berechtigte Frage...
      wer erst jetzt anfängt über ein Investment nachzudenken und dieses jetzt noch so spät zu tätigen, sollte vll. besser garnicht investieren und lieber ein Sparbuch nehmen...
      Avatar
      schrieb am 28.12.08 17:55:01
      Beitrag Nr. 31 ()
      wie lange brauchen denn onlinebroker bis zur endgültigen einbuchung? bei mir i.d.r nur wenige stunden und nicht 2 bankarbeitstage. oder irre ich mich da?
      Avatar
      schrieb am 28.12.08 18:43:02
      Beitrag Nr. 32 ()
      Nach meiner Meinung ist das Abflussprinzip entscheidend (wie bei 4/3 Gewinnermittlung) - also Tag der Belastung des Bankkontos.
      Avatar
      schrieb am 28.12.08 21:28:18
      Beitrag Nr. 33 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.270.880 von Adam Riese am 28.12.08 18:43:02Der Valutatag ist nur beim Verkauf entscheidend dafür, in welchem Jahr der Erlös zu versteuern ist, nicht aber welches Recht Anwendung findet.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 28.12.08 21:37:37
      Beitrag Nr. 34 ()
      Guten Abend- Mensch Ihr macht mich ganz wuschig!

      Habe gerade eben bei der Abgeltungssteuer Hotline der Comdirect angerufen.

      Tag der Ausführung ist Definitiv relevant-sobald der Wert im Depot eingebucht ist und bei der Order "ausgeführt" steht und das alles noch bis 31.12.2009 geschehen ist gilt Steuerfreiheit!

      Grüsse und noch gute Trades morgen!
      Avatar
      schrieb am 28.12.08 21:39:18
      Beitrag Nr. 35 ()
      ...dies gilt für AKtien und Fonds - die an der Börse gekauft und eingebucht werden.

      Wenn ihr über eine Fondgesellschaft kauft und das entsprechend länger dauert habt Ihr Pech gehabt. Deshalb auch Fonds sind auf dem Parkett hadelbar ;)
      Avatar
      schrieb am 29.12.08 08:01:03
      Beitrag Nr. 36 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.271.430 von Taxadvisor am 28.12.08 21:28:18was für ein wirrwarr:D
      es zählt immer der tag an dem das geschäft getätigt wird und niemals die valuta:cry:

      so ist es und so wird es bleiben:D
      Avatar
      schrieb am 29.12.08 08:48:33
      Beitrag Nr. 37 ()
      wie war noch damals das Lied: lassss dich üüüüberraschen :D:laugh:
      Avatar
      schrieb am 29.12.08 10:31:48
      Beitrag Nr. 38 ()
      soooooo, hab mich grad nochmal beim steuerberater schlau gemacht
      --> entscheidend ist §11 EStG und laut dem ist ausschließlich das Datum der Wertstellung entscheidend, man könnte es auch Valutadatum nennen
      --> ich wünsche also allen Leuten, vorallem die angeblichen Steuerberater hier im Forum, recht viel Spaß, die der Meinung sind, dass es 'nur' um das Ausführungsdatum geht...
      die letzte wirklich sichere Möglichkeit für Abgeltungssteuerfreie Käufe war der 23.12.2008, wenn man eine sehr schnelle Bank hat, kanns eventuell auch noch heute klappen...

      gottseidank habe ich mich schon lange eingedenkt...
      Avatar
      schrieb am 29.12.08 11:05:07
      Beitrag Nr. 39 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.272.807 von Swing-Trade am 29.12.08 10:31:48Der Meinung bin ich auch: Ausschlaggebend ist wann die Ware - hier Wertpapiere,Aktien, Fonds - bezahlt wurden. Also Wertstellung - Valuta im alten Jahr!!!
      Avatar
      schrieb am 29.12.08 12:29:02
      Beitrag Nr. 40 ()
      @Adam Riese
      danke, dass es mal jemand wirklich verstanden hat!:keks:
      Avatar
      schrieb am 29.12.08 16:17:49
      Beitrag Nr. 41 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.272.807 von Swing-Trade am 29.12.08 10:31:48Hallo Swing-Trade & Adam Riese,

      "vorallem die angeblichen Steuerberater hier im Forum"

      Du kannst mir ruhig glauben, dass ich Steuerberater bin......

      Nach der Rechtsprechung kommt es auf das obligatorische Geschäft an, dass ist der Kauf (Schlusstag) und nicht die Bezahlung oder Sonstiges. Die Valuta zwei Tage später ist lediglich eine Börsenusance und entspricht einem Kredit für zwei Tage.

      Das Valuta-Datum kommt nur dann ins Spiel, wenn beim VERKAUF Schlusstag und Valutadatum in verschiedenen Jahren liegen. Für die Frage welches Recht maßgeblich ist, kommt es auf den Schlusstag an, für die Frage in welchem Jahr zu versteuern ist, auf das Valutadatum.

      Wir hatten bei der Verlängerung der Speku-Frist etliche Fälle, wo nach Ablauf der 6-Monats-Frist im alten Jahr verkauft wurde, der Zufluss aber erst im neuen Jahr war. Da wurde dann auf die 6-Monatsfrist abgestellt aber erst im folgenden Jahr versteuert.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 29.12.08 17:05:59
      Beitrag Nr. 42 ()
      @Taxadvisor
      dass glaube ich dir schon - so wie ich fast jedem alles glaube...

      die Frage ist, warum dann mein Steuerberater (ein Professor wohlgemerkt) anderer Meinung ist, wie du???
      und dann ist die nächste Frage (nicht persönlich nehmen), warum ich einem wildfremden aus einem Forum mehr glauben soll, als meinem Steuerberater, der Professor ist und schon seit Jahren meine Steuererklärungen - ich denke - sehr gut hinbekommt...??

      allgemein ist natürlich überhaupt die Frage, warum darüber so unterschiedliche Ansichten bestehen - auch und vorallem unter den Fachleuten...
      daraus ergibt sich die Frage, wie lange die vermeintlich aktuellen und eindeutigen Regelungen dann wieder gelten, wenn sich schon jetzt mehrere Fachleute uneins sind und - nach deinen Ausführungen - augenscheinlich kein eindeutiger Gesetzestext besteht
      --> mein Prof hatte ja §11 EStG oder so vorgeschlagen...
      wie begründest du deine Annahme?
      die Regelung von alten Steuerreformen und der gleichen kann ich für mich nicht so einfach gelten lassen, da die Abgeltungssteuer eine völlig neue Steuer ist und ja bekanntlich massiv versucht wurde, die Schlupflöcher zu schließen oder zumindest zu verengen...
      siehe Zertis oder optimierte Geldmarktfonds...
      Avatar
      schrieb am 29.12.08 17:30:37
      Beitrag Nr. 43 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.275.811 von Swing-Trade am 29.12.08 17:05:59Hallo Swing-Trade,

      wenn Du mir Deine e-mail-Adresse mailst, sende ich Dir gerne einige Fachaufsätze und Unterlagen zu meiner Person, dann schenkst Du mir vielleicht Glauben.

      Meine Erfahrung ist, dass ca. 90% der StB bei Kapitaleinkünften nur die Angaben der Bank 1:1 übernehmen, und wenig Ahnung von den Hintergründen so mancher Wertpapiere habe.

      Ein Dr. oder Prof.-Titel sagt (leider) über die Qualität nichts aus, er gibt nur an, wie "leidensfähig" man als Assisstent am Lehrstuhl ist (was nichts über die Qualität Deines StB aussagen soll).

      § 11 EStG spricht von Einnahmen und Ausgaben. Um solche geht es hier aber überhaupt (noch) nicht. Der § 11 EStG kann erst bei Realisierung eine Rolle spielen (dann ist auch die Valuta u.U. entscheidend, siehe meine Postings).

      § 23 EStG spricht von Anschaffung, damit ist im Steuerrecht das wirtschaftliche Eigentum gemeint, das geht mit Kauf (=Schlusstag) über, denn ab diesem Zeitpunkt besteht Stimmrecht/Dividendenrecht etc.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 29.12.08 18:05:00
      Beitrag Nr. 44 ()
      @Taxadvisor
      wie gesagt, ich glaube dir schon, dass du bist, was du sagst...
      mich wundern halt eben diese unterschiedlichen Ansichten zur Sache...
      das ein Prof. Titel nicht unbedingt für Qualität stehen muss ist natürlich auch wieder war.
      Die groben Ausführungen von ihm wegen diesem 'jetzt Vertrag schließen mit Stückzahl und Preis, der erst später erfüllt wird - zu verhindern' klingt für mich auch halbwegs plausibel...
      Die Hotline der Diba war ja wie gesagt der gleichen Meinung wie mein Prof, wobei ich aber auf die wirklich nicht viel gebe - da weis man ja nichtmal ganz genau, ob man da vll. einfach nur mit einem Studenten oder Schüler spricht - keine Ahnung, was die für Leute beschäftigen...

      Wie kann es denn deiner Meinung nach zu der Meinung kommen, dass die Einbuchung ins Depot entscheidend ist?
      Avatar
      schrieb am 29.12.08 21:11:43
      Beitrag Nr. 45 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.276.048 von Taxadvisor am 29.12.08 17:30:37"§ 23 EStG spricht von Anschaffung, damit ist im Steuerrecht das wirtschaftliche Eigentum gemeint, das geht mit Kauf (=Schlusstag) über, denn ab diesem Zeitpunkt besteht Stimmrecht/Dividendenrecht etc."

      Ich halte deine Argumentationsweise für falsch. Meiner Ansicht nach spielt in § 23 EStG nämlich bei der Ermittlung des Anschaffungszeitpunkts (für die Ermittlung der bisher gültigen Einjahresfrist) der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums ja gerade keine Rolle.

      Dennoch halte ich vom Ergebnis her deine Lösung für wahrscheinlicher, nur eben mit einer anderen Argumentation.
      Schau doch bitte mal in deinen Briefkasten.
      Avatar
      schrieb am 30.12.08 00:03:22
      Beitrag Nr. 46 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.275.425 von Taxadvisor am 29.12.08 16:17:49http://www.ftd.de/boersen_maerkte/aktien/:Abgeltungssteuer-R…
      Avatar
      schrieb am 30.12.08 13:59:30
      Beitrag Nr. 47 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.276.327 von Swing-Trade am 29.12.08 18:05:00"Wie kann es denn deiner Meinung nach zu der Meinung kommen, dass die Einbuchung ins Depot entscheidend ist?"

      Bei Finanzinnovationen z.B.Aktienanleihen gibt es eine entsprechende Verwaltungsanweisung, die den Kurs vom Tag der Einbuchung nimmt (dies ist aber bei diesen Papieren auch regelmäßig der erste Tag, an dem ich die Aktien wieder verkaufen kann = wirtschaftliches Eigentum).

      Ein Argument gegen das Valuta-Datum ist natürlich auch unser Grundgesetz. Es erscheint mir nicht sehr sinnvoll, die Besteuerung von auf öffentlichen, regulierten Märkten vorgenommen Geschäften davon abhängig zu machen, dass die Bank ein wenig schneller oder langsamer arbeitet. Das wäre wohl auch gleicheitswidrig.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 02.01.09 00:47:24
      Beitrag Nr. 48 ()
      Hätte gar nicht erwartet das mein Beitrag so viel anklang bekommt...
      Also Zuguterletzt steht bei mir im Depot überall AgFrei :)
      Trotz käufen die ich am 26. aufgegeben hatte.

      Irgendetwas zwischen Buchungstag und Schlusstag wirds wohl sein ;)

      Hoffe alle anderen sind auch heil investiert oder nicht.

      Gruß Ezachiael
      Avatar
      schrieb am 02.01.09 11:13:21
      Beitrag Nr. 49 ()
      Hier mal der Hinweis einer meiner Depotbanken zum Jahreswechsel 2008/2009:

      Jahresabschluss
      Bis zu diesem Buchungs-Zeitpunkt (Anm: 30.12.08) werden Überweisungen dem Auftraggeberkonto im
      alten Jahr belastet.
      Erster Buchungstag im neuen Jahr ist der 02. Januar.

      Der letzte Börsenhandelstag des Jahres ist der 30.12. An diesem Tag findet ein
      verkürzter Handel bis 14.00 Uhr statt.
      Wertpapierkäufe*, die bis spätestens dahin ausgeführt werden, unterstehen
      weiterhin dem alten Steuerrecht und genießen somit einen Bestandsschutz.

      Hinweis:
      Im Fondsgeschäft gelten bei außerbörslichem Handel andere Stichtage.


      Wenn Sie hierzu Fragen haben, steht Ihnen Ihr Berater gerne zur Verügung.

      *Ausnahmen z.B. bei Zertifikaten


      So wie ich diese Darstellung interpretiere, sollten direkt an der Börse erworbene Wertpapiere frei von Abgeltungssteuer sein, sofern noch bis einschließlich 30.12.08 (Schlusstag) gekauft. Anders sähe es mit den von der Bank (wegen der Provision sehr gerne) außerbörslich vertriebenen Zertifikaten und Fondsanteilen aus, vermutlich weil die interne Abwicklung des Kommissionsgeschäfts mindestens einen Banktag länger dauert, so daß der tatsächliche Erwerb nach dem Jahreswechsel erfolgt, der Schlusstag also nach dem 31.12.08 läge. Die Bank hat dies meiner Meinung nach recht umständlich dargestellt, bei anderen Instituten sieht es aber kaum besser aus. In solch intransparenten Darstellungen ist meiner Meinung nach ein Grund für die bei einigen Anlegern entstandene Konfusion zu suchen.

      Übrigens hat mich doch tatsächlich noch am 30.12.08 ein besonders provisionshungriger Bankberater angerufen, um mir von den "ausgezeichneten Angeboten seiner Bank zur Abwehr der Abgeltungssteuer" zu berichten. Es war ein sehr kurzes Gespräch...
      Avatar
      schrieb am 17.01.09 12:09:39
      Beitrag Nr. 50 ()
      Meine Bank teilt mir heute auf Anfrage mit, daß für die Erhebung der Abgeltungssteuer der Kauftermin für ein Wertpapier ent-scheidend ist und nicht das Valutadatum.
      Ich habe da Zweifel! Was sagt die Steuerbehörde?

      Beispiel: Kauftermin 30.12.2008
      Valutadatum 02.01.2009

      Wer kann mir sagen, in welchem Gesetz oder in welcher Ausführungs-
      bestimmung der Finanzverwaltung das schwarz auf weiß steht.

      Mit freundlichen Grüßen
      Schnozger
      Avatar
      schrieb am 17.01.09 12:43:11
      Beitrag Nr. 51 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.394.994 von Schnozger am 17.01.09 12:09:39Schwarz auf weiss steht das in keiner Vorschrift. Entscheidend ist aber die Anschaffung, die findet am Handelstag statt, das die Bezahlung später erfolgt ist nur eine Börsen-Usance und genauso zu sehen, wie ein Kauf auf Kredit.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 22.01.09 09:39:59
      Beitrag Nr. 52 ()
      Mal eine Frage, möchte keinen neuen Thread deswegen eröffnen. Also ich habe in meinem ebase Depot eine Depotposition Carmignac Patrimoine Fonds mit Altbestand und ausschließlich Käufen bis Ende 2008 - also abgeltungssteuerfrei. Wenn ich diesen Fonds in 2009 weiterbesparen möchte, und ebase eine neue Depotposition für diesen Fonds eröffnen lasse, ist das dann auch wirklich alles komplett wasserdicht, heißt die Bestände sind ganz klar getrennt und im Falle eines Verkaufs der neuen Depotposition werden wirklich nicht die alten Bestände verkauft (FIFO-Regel)? Vielen Dank für Eure Hilfe.
      Avatar
      schrieb am 22.01.09 11:54:03
      Beitrag Nr. 53 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.424.464 von fondsrecovery am 22.01.09 09:39:59Ja, das ist so und es gibt, nach allem was man weiß, keine Probleme.
      Aber die Frage wäre doch direkt bei Ebase besser aufgehoben. Stelle sie, lasse es Dir bestätigen und dann hast Du gleich jemanden den Du haftbar machen kannst, wenn es am Ende doch nicht so war....
      Avatar
      schrieb am 22.01.09 13:13:57
      Beitrag Nr. 54 ()
      Danke, ja das habe ich auch schon gemacht aber die sind wohl überlastet.


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      Abgeltungssteuerfrei oder doch zu spät gekauft?