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    Einzelunternehmer: Wein-Warenlager selber trinken ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 10.02.09 08:54:50 von
    neuester Beitrag 10.02.09 13:12:53 von
    Beiträge: 16
    ID: 1.148.189
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      Avatar
      schrieb am 10.02.09 08:54:50
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      habe ein Gewerbe angemeldet, um mit einigen Rotweinen zu spekulieren. Nichts großes, so um die 50.000,- Warenlager, Einkauf waren Betriebsausgaben, daher 2008 einen dicken Verlust geltend gemacht.

      Im Zuge der Finanzkrise hat sich der Wert der Weine leider nicht so entwickelt, wie erhofft :cry:

      Somit möchte ich einen Teil der Weine lieber selber trinken, als ihn zu Spottpreisen weiterzugeben.

      Nun meine Fragen:

      1. Kann ich Wein aus meinem Warenlager entnehmen und mir selbst eine Rechnung schreiben?

      2. Akzeptiert das Finanzamt aktuelle Marktpreise, die unter den Einkaufspreisen liegen?

      (Natürlich würde ich die Umsatzsteuer korrekt abrechnen und das Ganze als Betriebseinnahmen abrechnen)

      Danke Euch im Voraus.
      Avatar
      schrieb am 10.02.09 09:06:36
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.546.254 von SysNet am 10.02.09 08:54:50Hast Du den Einkommensteuerbescheid für 2008 bereits erhalten? Sind die geltend gemachten Verluste ohne Einschränkung anerkannt worden?

      Gruß

      Silberpfeil
      Avatar
      schrieb am 10.02.09 09:07:38
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.546.254 von SysNet am 10.02.09 08:54:50ich liebe wo für diese Threads :D

      Junge du hast meinen Tag gerettet :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 10.02.09 09:08:30
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.546.254 von SysNet am 10.02.09 08:54:50Das wird sicher eine Weile gut gehen.

      Aber nach einigen Jahren Gewerbe-Verlust kommt von Seiten des Finanzamtes der Begriff der Liebhaberei ins Spiel, wenn keine Gewinnerzielungsabsicht erkennbar wird.

      einfach mal googeln

      siehe auch hier:
      Avatar
      schrieb am 10.02.09 09:11:45
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ähm, also Wareneinkauf kann wohl nicht Betriebsausgabe sein, also zumindest kein Aufwand, Du bekommst ja den Wein dafür, das wird Dir kein Finanzamt in Deutschland anerkennen!

      Bzgl. Entnahme: Natürlich kannst Du den Wein entnehmen und quasi an Dich selbst verkaufen. Aber daas Finanzamt wird deinen Aufwadn nur anerkennen, wenn Du Gewinnerzielungsabsicht hast. Liebhaberei ist steuerlich nicht absetzbar...

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      Avatar
      schrieb am 10.02.09 09:44:51
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.546.370 von Thorsten73 am 10.02.09 09:11:45sorry, für meine laienhafte Ausdrucksweise.

      War natürlich Wareneinkauf. (omg, quel blamage :laugh: )

      Die Verluste wurden 2007 geltend gemacht und anerkannt. Gewinnerzielungsabsicht hin oder her: ein Gewinn ist faktisch nicht mehr möglich, da die Preise rapide gefallen sind.

      Danke Euch.
      Avatar
      schrieb am 10.02.09 09:58:36
      Beitrag Nr. 7 ()
      Eigenbedarf ist Betriebseinnahme :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 10.02.09 10:02:11
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.546.254 von SysNet am 10.02.09 08:54:50im Übrigen habe ich das Gefühl das du vor der Threaderöffnung schon in deinem Warenlager warst :laugh:
      Avatar
      schrieb am 10.02.09 10:16:51
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.546.766 von zocklany am 10.02.09 10:02:11:laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 10.02.09 10:25:13
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.546.766 von zocklany am 10.02.09 10:02:11:laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 10.02.09 10:37:41
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.546.254 von SysNet am 10.02.09 08:54:50Ich denke, dass der Eigenkonsum steuerschädlich ist, da er ein Indiz darstellen könnte, dass es sich tatsächlich um Liebhaberei handelt. Die aufwandsmäßige Erfassung des Wareneinkaufs ist ohnehin nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich (bei Geschäftsneugründung erst mal kein Problem). Solltest du indes bilanzierungspflichtig werden, die genauen steuerlichen Kennzahlen müsstes du mal googlen, führt der Erstansatz des Warenlagers zu entsprechendem Gewinn.
      Avatar
      schrieb am 10.02.09 10:59:25
      Beitrag Nr. 12 ()
      Kannst Du das nicht über einen guten Freund abwickeln?
      Avatar
      schrieb am 10.02.09 11:15:10
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.547.267 von SenfDazuGeber am 10.02.09 10:59:25Ich sauf das Zeug auch gerne weg :laugh:
      Avatar
      schrieb am 10.02.09 12:25:20
      Beitrag Nr. 14 ()
      Es handelt sich aber nicht zufällig um die Bestände von

      Les Grands Vins de Bordeaux 1855 GmbH,
      Graf-Adolf-Platz 15,
      40213 Düsseldorf,

      im Insolvenzantragsverfahren beim Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 95 IN 12/09 ?
      Avatar
      schrieb am 10.02.09 12:55:30
      Beitrag Nr. 15 ()
      Bilanzierungspflichtig ist er in diesen Größenordnung sicherlich nicht. Der Gewinn/Verlust wird über eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelt, in der er die Selbstentnahme angibt und diese wird dann zu seinem Gewinn( wobei ich glaube man den Einkaufswert zugrunde legen darf, bin mir da aber nicht sicher) zugerechnet. Wobei dann aber auch Umsatzsteuer anfällt. Inwieweit das Finanzamt das dann als Liebhaberei auslegt, kommt sicherlich auf das Verhältnis drauf an, Entnahme für eigenen Verbrauch/ Einnahmen aus normalen Verkauf.

      Karo
      Avatar
      schrieb am 10.02.09 13:12:53
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.547.267 von SenfDazuGeber am 10.02.09 10:59:25ja, das wäre eine Möglichkeit :cool:


      @EcCo
      nein.


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