CELESIO nach dem DocMorris Urteil trotzdem optimistisch und mit neuem Plan (Seite 13)
eröffnet am 25.05.09 13:04:01 von
neuester Beitrag 14.09.23 04:14:58 von
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Ergänzung: Zahlung war am 1.8.22. Eine weitere werden wir nicht mehr erleben nach aktuellem Sachstand.
Antwort auf Beitrag Nr.: 72.767.726 von straßenköter am 16.11.22 20:47:47
So meinte ich. Durchaus Überraschungspotenzial beim Gutachten möglich wegen intransparenter Planzahlen. Wird die Ausgleichszahlung noch einmal gezahlt in den nächsten 3 Monaten? Dann wird das CRV ja noch ein bisschen besser...
Zitat von straßenköter: Danke. Ich finde eine Bewertung ist kaum möglich. Man wird sich aus Risikogründen an der Untergrenze orientieren müssen, also VWAP plus Ausgleichszahlung plus leichter Aufschlag for Spruchstelle.
So meinte ich. Durchaus Überraschungspotenzial beim Gutachten möglich wegen intransparenter Planzahlen. Wird die Ausgleichszahlung noch einmal gezahlt in den nächsten 3 Monaten? Dann wird das CRV ja noch ein bisschen besser...
Danke. Ich finde eine Bewertung ist kaum möglich. Man wird sich aus Risikogründen an der Untergrenze orientieren müssen, also VWAP plus Ausgleichszahlung plus leichter Aufschlag for Spruchstelle.
Antwort auf Beitrag Nr.: 72.765.896 von straßenköter am 16.11.22 15:56:34
Eine Bewertung wird schwierig. Operativ lief es zuletzt nicht mehr ganz so gut. Da wird es jetzt auf die Planzahlen ankommen. Der BuG und die damit zusammenhängende Ausgleichszahlung lässt sich bei aktuellen Zinsen nicht mehr hoch genug kapitalisieren und fällt somit wohl als Untergrenze aus. Der VWAP von ca. 20,25 bis 20,30 fungiert als Untergrenze und sollte mit gewisser Wahrscheinlichkeit auch als Preis letztendlich dienen. Die Chance besteht darin, die doch vorhandenen Cashflows als Planungsgröße schwerpunktmäßig heranzuziehen. So könnte man auf bis zu 25 Euro kommen. Alles aber sehr sehr spekulativ. Möchte hier keine Vorhersage mit hoher Konfidenz treffen. Allerdings: Abstand zum VWAP ist niedrig und ich gehe auch davon aus, dass die nächsten Wochen auch noch Fonds-Positionierungen stattfinden. Viel falsch machen kann man mit diesem Case nicht. Anfangsposition.
Zitat von straßenköter: Traut sich einer eine Bewertung zu?
Eine Bewertung wird schwierig. Operativ lief es zuletzt nicht mehr ganz so gut. Da wird es jetzt auf die Planzahlen ankommen. Der BuG und die damit zusammenhängende Ausgleichszahlung lässt sich bei aktuellen Zinsen nicht mehr hoch genug kapitalisieren und fällt somit wohl als Untergrenze aus. Der VWAP von ca. 20,25 bis 20,30 fungiert als Untergrenze und sollte mit gewisser Wahrscheinlichkeit auch als Preis letztendlich dienen. Die Chance besteht darin, die doch vorhandenen Cashflows als Planungsgröße schwerpunktmäßig heranzuziehen. So könnte man auf bis zu 25 Euro kommen. Alles aber sehr sehr spekulativ. Möchte hier keine Vorhersage mit hoher Konfidenz treffen. Allerdings: Abstand zum VWAP ist niedrig und ich gehe auch davon aus, dass die nächsten Wochen auch noch Fonds-Positionierungen stattfinden. Viel falsch machen kann man mit diesem Case nicht. Anfangsposition.
a) Da die Aktie delisted ist, gibt es keinen "richtigen" Durchschnittskurs. Gut ist, dass in Hamburg regelmäßig gehandelt wurde.
b) Wenn der Gewinnabführungsvertrag gekündigt worden wäre, hätten die jedem Aktionär auf Verlangen die Abfindung von 22,99€ zahlen müssen (siehe Vertragswerk).
c) Wenn ich die aktuelle Rechtssprechung des BGH richtig in Errinnerung habe, muss der Gewinnabführungsvertrag bei der Berechnung der Squeeze out Abfindung berücksichtigt werden.
d) Im Zuge der Umstruktuierung des Unternehems wurden einige Teile verkauft, der Rest des Unternehems ist daher weniger wert als bei Abschluss des Gewinnabführungsvertrags.
e) Hier ist das LG und das OLG Stuttgart zuständig. Das lässt nichts Gutes hoffen.
b) Wenn der Gewinnabführungsvertrag gekündigt worden wäre, hätten die jedem Aktionär auf Verlangen die Abfindung von 22,99€ zahlen müssen (siehe Vertragswerk).
c) Wenn ich die aktuelle Rechtssprechung des BGH richtig in Errinnerung habe, muss der Gewinnabführungsvertrag bei der Berechnung der Squeeze out Abfindung berücksichtigt werden.
d) Im Zuge der Umstruktuierung des Unternehems wurden einige Teile verkauft, der Rest des Unternehems ist daher weniger wert als bei Abschluss des Gewinnabführungsvertrags.
e) Hier ist das LG und das OLG Stuttgart zuständig. Das lässt nichts Gutes hoffen.
Müsste nicht außer dem Mindestpreis noch die Dividende vom GuB gezahlt werden?
Antwort auf Beitrag Nr.: 72.766.967 von Sven1977 am 16.11.22 18:37:26
Der SO ist doch angekündigt. Warum soll da etwas anderes kommen?
Zitat von Sven1977: Ihr beide habt recht..glaubt ihr beide das die auch so was machen wie bei My Hammer ? Nur mindes Kurs und dann darauf verschmelzen auf eine nicht handelbare ag?
Der SO ist doch angekündigt. Warum soll da etwas anderes kommen?
Antwort auf Beitrag Nr.: 72.766.460 von uuoc am 16.11.22 17:17:23Ihr beide habt recht..glaubt ihr beide das die auch so was machen wie bei My Hammer ? Nur mindes Kurs und dann darauf verschmelzen auf eine nicht handelbare ag?
Antwort auf Beitrag Nr.: 72.766.460 von uuoc am 16.11.22 17:17:23Ich glaube nichtdas die als degeliste Aktie adhoc Meldung machen müssen
VWAP liegt bei 20,27€.