Eine Diskussion zu THOMAS COOK GRP/Arcandor???? A0MR3W (Seite 11)
eröffnet am 11.06.09 05:29:12 von
neuester Beitrag 20.07.23 21:21:54 von
neuester Beitrag 20.07.23 21:21:54 von
Beiträge: 44.529
ID: 1.151.027
ID: 1.151.027
Aufrufe heute: 6
Gesamt: 4.768.231
Gesamt: 4.768.231
Aktive User: 0
ISIN: GB00B1VYCH82 · WKN: A0MR3W
0,0080
EUR
-78,67 %
-0,0295 EUR
Letzter Kurs 23.09.19 Lang & Schwarz
Neuigkeiten
Werte aus der Branche Hotels/Tourismus
Wertpapier | Kurs | Perf. % |
---|---|---|
35,56 | +11,65 | |
4,1000 | +10,81 | |
0,5827 | +8,23 | |
3,5100 | +7,01 | |
27,10 | +6,27 |
Wertpapier | Kurs | Perf. % |
---|---|---|
2,2600 | -2,59 | |
160,00 | -3,61 | |
5,1200 | -3,94 | |
4,6000 | -6,12 | |
2,1375 | -6,66 |
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.923.269 von Fortectionaer am 14.11.19 15:53:42Haben denn überhaupt welche an Kerdos verkauft? Das Angebot wurde ja schon Ende Oktober beendet.
Was ist denn mit den Anlegern, die an Kerdos verkauft haben.
Die haben doch zu 0,01 Euro je Aktie verkauft.
Zählt dies steuerlich nicht und es werden 30 % der ursprünglichen Anschaffungskosten angesetzt und auch noch der Besteuerung unterworfen ?
Die haben doch zu 0,01 Euro je Aktie verkauft.
Zählt dies steuerlich nicht und es werden 30 % der ursprünglichen Anschaffungskosten angesetzt und auch noch der Besteuerung unterworfen ?
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.905.452 von korrekt69 am 12.11.19 20:45:37
Beim Übertrag an einen Dritten, der nicht als Schenkung erfolgt, wird für die steuerliche Betrachtung nach § 43 Abs. 1 Satz 4 Einkommensteuergesetz (EStG) eine Veräußerung fingiert. Die Ausbuchung erfolgt als Verkauf, die Einbuchung als Neuanschaffung.
Als Kurs wird dabei nach § 43a Abs. 2 Satz 8, 9 und 10 EStG der Börsenkurs zum Zeitpunkt des Übertrags herangezogen. Ermittelt wird dieser Börsenkurs als der niedrigste am Vortag der Übertragung im regulierten Markt notierte Kurs.
Ist in den letzten 30 Tagen kein Kurs an der Börse ermittelbar, dann werden 30 % der Anschaffungskosten als fiktiver Veräußerungsgewinn angesetzt (Absatz 10)...
Mit einem unentgeltlichen Übertrag (Schenkung) geht es aber auch nicht, da dann das ganze Päckchen 1:1 an den beschenkten übergeht, also kein Verlust realisiert wird (so habe ich das verstanden) - bliebe noch die wertlose Ausbuchung - dazu ist es m.E. noch zu früh.
Ich denke auch, dass man den Verlust letztendlich bei der Steuererklärung geltend machen kann. Vielleicht hat da jemand Erfahrung oder gesicherte Kenntnisse. Wenn kein Gewinn gegenzurechen ist, schreibt das FA den Verlust auf das nächste Jahr vor.
Eigentlich könnte man ja abwarten wenn der schlaue Olaf nicht auf so schwachsinnige Ideen käme.
30 Tage :-(
Danke für den Hinweis, hier die Antworrt meiner Bank:Beim Übertrag an einen Dritten, der nicht als Schenkung erfolgt, wird für die steuerliche Betrachtung nach § 43 Abs. 1 Satz 4 Einkommensteuergesetz (EStG) eine Veräußerung fingiert. Die Ausbuchung erfolgt als Verkauf, die Einbuchung als Neuanschaffung.
Als Kurs wird dabei nach § 43a Abs. 2 Satz 8, 9 und 10 EStG der Börsenkurs zum Zeitpunkt des Übertrags herangezogen. Ermittelt wird dieser Börsenkurs als der niedrigste am Vortag der Übertragung im regulierten Markt notierte Kurs.
Ist in den letzten 30 Tagen kein Kurs an der Börse ermittelbar, dann werden 30 % der Anschaffungskosten als fiktiver Veräußerungsgewinn angesetzt (Absatz 10)...
Mit einem unentgeltlichen Übertrag (Schenkung) geht es aber auch nicht, da dann das ganze Päckchen 1:1 an den beschenkten übergeht, also kein Verlust realisiert wird (so habe ich das verstanden) - bliebe noch die wertlose Ausbuchung - dazu ist es m.E. noch zu früh.
Ich denke auch, dass man den Verlust letztendlich bei der Steuererklärung geltend machen kann. Vielleicht hat da jemand Erfahrung oder gesicherte Kenntnisse. Wenn kein Gewinn gegenzurechen ist, schreibt das FA den Verlust auf das nächste Jahr vor.
Eigentlich könnte man ja abwarten wenn der schlaue Olaf nicht auf so schwachsinnige Ideen käme.
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.905.452 von korrekt69 am 12.11.19 20:45:37
Wenn Du was rausbekommen willst, setzt aber voraus, dass Du mit anderen Aktienverkäufen in 2019 Gewinn erzielt hast.
Verlustvortrag verrechnen..
Wenn Du einen Steuerberater hast, dann gibst Du Ihm Deine "Jahressteuerbescheinigung" und Deine "Erträgnisaufstellung". Der kann dann auf jeden Fall Gewinn und Verlust verrechnen. Wenn Du was rausbekommen willst, setzt aber voraus, dass Du mit anderen Aktienverkäufen in 2019 Gewinn erzielt hast.
https://www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-konsumgueter…
blinder Aktionismus der Bafin... ich denke, da gäbs noch die ein oder andere interessante Frage zu klären
blinder Aktionismus der Bafin... ich denke, da gäbs noch die ein oder andere interessante Frage zu klären
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.903.766 von phranque am 12.11.19 18:03:38
Hatte die gleiche Idee und kann berichten falls es wen interessiert.
Bei mir hat das soweit geklappt mit dem Übertrag. Jetzt kommt das aber...
Da meine Bank keinen Kurswert mehr ermitteln konnte, das geht nämlich nur 30 Tage nach der kursausetzung, also wäre bis ca. 23.10. gegangen, haben die mir schön eine pauschalbesteuerung vorgenommen. D.h. Ich musste 30% vom Kapitaleinsatz versteuern.
Schöne sch....
Jetzt kann ich nur noch versuchen das über die Jahressteuer geltend zu machen.
Haste sch...am Schuh haste sch...am Schuh...
Vielleicht läuft es ja bei dir anders? Berichte mal bitte
Zitat von phranque: Ich bekomm noch einen Vogel - wollte für meine Tochter(>18 eigene Wohnung) ein Depot anlegen, um die TC Aktien und anderen Schrott zu übertragen - sie bekommt aber nie die Post von der Bank - frisst der Briefträger (m/w/d/x²).
Ich wollte im Anschluss hier berichten, wie es gelaufen ist - jetzt scheitert das schon an der Post.
Grundsätzlich müsste man auf der Website der Bank dann "Entgeltliche Übetrtagung" anwählen können.
Die Zeit drängt, oder auch nicht, wegen der absurden Ideen unseres beschränkten Finanzministers.
Wahrscheinlich kommt er damit nicht durch - aber ich würde gerne Fakten schaffen.
Hier ein Link zu einer Petition der DSW:
https://www.dsw-info.de/steuerirrsinn/
Hatte die gleiche Idee und kann berichten falls es wen interessiert.
Bei mir hat das soweit geklappt mit dem Übertrag. Jetzt kommt das aber...
Da meine Bank keinen Kurswert mehr ermitteln konnte, das geht nämlich nur 30 Tage nach der kursausetzung, also wäre bis ca. 23.10. gegangen, haben die mir schön eine pauschalbesteuerung vorgenommen. D.h. Ich musste 30% vom Kapitaleinsatz versteuern.
Schöne sch....
Jetzt kann ich nur noch versuchen das über die Jahressteuer geltend zu machen.
Haste sch...am Schuh haste sch...am Schuh...
Vielleicht läuft es ja bei dir anders? Berichte mal bitte
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.879.521 von Ahwas am 09.11.19 10:20:16
Ich wollte im Anschluss hier berichten, wie es gelaufen ist - jetzt scheitert das schon an der Post.
Grundsätzlich müsste man auf der Website der Bank dann "Entgeltliche Übetrtagung" anwählen können.
Die Zeit drängt, oder auch nicht, wegen der absurden Ideen unseres beschränkten Finanzministers.
Wahrscheinlich kommt er damit nicht durch - aber ich würde gerne Fakten schaffen.
Hier ein Link zu einer Petition der DSW:
https://www.dsw-info.de/steuerirrsinn/
Depotübertrag zur Verlustverrechnung
Ich bekomm noch einen Vogel - wollte für meine Tochter(>18 eigene Wohnung) ein Depot anlegen, um die TC Aktien und anderen Schrott zu übertragen - sie bekommt aber nie die Post von der Bank - frisst der Briefträger (m/w/d/x²).Ich wollte im Anschluss hier berichten, wie es gelaufen ist - jetzt scheitert das schon an der Post.
Grundsätzlich müsste man auf der Website der Bank dann "Entgeltliche Übetrtagung" anwählen können.
Die Zeit drängt, oder auch nicht, wegen der absurden Ideen unseres beschränkten Finanzministers.
Wahrscheinlich kommt er damit nicht durch - aber ich würde gerne Fakten schaffen.
Hier ein Link zu einer Petition der DSW:
https://www.dsw-info.de/steuerirrsinn/
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.879.521 von Ahwas am 09.11.19 10:20:16
_____________________________________________________________________
Ich habe es in den letzten 2 Wochen vor der Insolvenz von TC oft genug geschrieben als
ich ca. 2 Woochen davor erst die Hälfte meiner alten TC - Aktien verkauft und als es immer
klarer wurde was kommt habe ich den Rest auch wieder mit hohen Verlust ca. 1 Woche davor
verkauft !Somit habe ich wenigstens noch einen hohen Verlustvortrag erreicht !
Zitat von Ahwas: Wenn man wenigstens die "Verluste" verrechnen könnte.... :-(
_____________________________________________________________________
Ich habe es in den letzten 2 Wochen vor der Insolvenz von TC oft genug geschrieben als
ich ca. 2 Woochen davor erst die Hälfte meiner alten TC - Aktien verkauft und als es immer
klarer wurde was kommt habe ich den Rest auch wieder mit hohen Verlust ca. 1 Woche davor
verkauft !Somit habe ich wenigstens noch einen hohen Verlustvortrag erreicht !
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.877.346 von Unbekanttes am 08.11.19 21:15:24Das finde ich leider sehr bescheiden !
!
Dieser Beitrag wurde von MadMod moderiert. Grund: unangemessene Wortwahl