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    Besteuerung von Gewinnen aus OnlinePokern aus dem Ausland - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.08.09 23:11:50 von
    neuester Beitrag 20.08.09 21:18:29 von
    Beiträge: 15
    ID: 1.152.368
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      Avatar
      schrieb am 12.08.09 23:11:50
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo liebe w-o-Gemeinde,
      kann mir jemand sagen, ob Gewinne aus einem OnlinePoker-Turnier im Ausland in Deutschland versteuert werden müssen? Meiner Meinung nach handelt es sich ja um ein Glückspiel. Glücksspiele sind in Deutschland ja illegal, allerdinds fand das Turnier ja über einen ausländischen Anbieter statt. Glücksspeilgewinne sind in Deutschland - soweit ich informiert bin - steuerfrei.

      Kann mir jemand dazu genaueres sagen?

      Danke im voraus
      Schubbi0108
      Avatar
      schrieb am 13.08.09 01:00:27
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.767.850 von Schubbi0108 am 12.08.09 23:11:50hallo schubbi
      habs grad gegooglt, bei euch in deutschland ists steuerfrei da es kein regelmäßiges einkommen darstellt, und als glücksspiel angesehen wird was wahrscheinlich niemand so sieht der öfters poker spielt!
      kannst ja nachlesen einfach bei google "pokergewinne steuer" eingeben, dann gleich das erste suchergebniss, die seite heist pokerolymp.de
      hast leicht was gwonnen

      schönnen abend
      Avatar
      schrieb am 13.08.09 02:21:48
      Beitrag Nr. 3 ()
      Achtung, das ist zwar der Grundsatz, muss aber nicht zwingend die richtige Antwort sein.

      Es gibt Entscheidungen des Bundesfinanzhofes, wonach auch Gewinne aus Glücksspielen nach § 15 EstG steuerpflichtig sein können.
      Eine klare Grenze lässt sich hierbei nicht ziehen.
      Vielmehr ist eine Zusammenschau mehrer Faktoren zu treffen, die sich um die Fragen drehen, wie häufig man spielt, ob man das ganze mit einer "Gewinnerzielungsabsicht" macht, wie lange man trainiert, ob man von den Gewinnen leben kann, uvm. Im Ergebnis wird die Frage gestellt ob man es mit einem "Profispieler" zu tun hat oder nur einem Gelegenheitsspieler, der noch einen "richtigen" Beruf hat. Ist ersteres der Fall, so sind die Gewinne steuerpflichtig.

      In einem solchen Fall ist eine Anfrage bei einem Anwalt der auf Steuerstrafrecht spezialisiert ist dringend anzuraten. Neben der steuerrechtlichen Problematik können sich auch strafrechliche Konsequenzen ergeben.

      Hierbei handelt es sich nicht um eine Rechtsauskunft. Es kommt auf die genauen Umstände des Einzelfalls an und die hieraus resultierenden Besonderheiten.

      Mit freundlichen Grüßen
      Scorpio2002
      Avatar
      schrieb am 13.08.09 07:26:09
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hat er sich nicht schon strafbar gemacht weil er an diesem Glücksspiel teilgenommen hat??:confused:

      Wenn er von hier aus spielt auch wenn es ein ausländischer anbieter ist, müßte dies ja schon illegal sein:confused:
      Avatar
      schrieb am 13.08.09 07:29:20
      Beitrag Nr. 5 ()
      Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Brandenburg
      15.01.2009
      Online-Glücksspiele ab 2009 verboten
      Verbraucherzentrale und Land Brandenburg Lotto GmbH: Teilnahme ist strafbar
      Im Zuge von Kostensteigerungen und Finanzkrise wirkt die Hoffnung auf einen großen Geldgewinn beim Online-Glücksspiel noch verlockender als bisher. Doch seit dem 1. Januar 2009 ist das Veranstalten von Glückspielen im Internet ebenso verboten wie das Werben dafür - aus gutem Grund: Damit soll das online weitestgehend unkontrollierbare Spielverhalten bis hin zur Glücksspielsucht im Interesse des Jugend- und Spielerschutzes eingedämmt werden. Nicht nur Veranstalter machen sich strafbar, wenn sie das Verbot ignorieren, sondern auch Spieler.
      Online-Glücksspiele haben sich als besonders gefährdend erwiesen, weil Internet-Anbieter oft zunächst mit kostenlosen Angeboten und anschließend mit reizvollen Wetten und Casinospielen um potenzielle Mitspieler werben. Internet-Glücksspielanbieter wie Bwin, wetten.de, pokerstars, partypoker und fulltiltpoker nutzen die zeitliche Nähe von Spiel und Gewinnentscheid, die Vielfalt an Wett-, Einsatz- und Gewinnoptionen - auch in Automatenspielangeboten -, um Spieler vom Alltagsfrust abzulenken. Finanzielle Verluste treten zunächst in den Hintergrund, belasten aber gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten nachhaltig.

      Mit dem Verbot ist eine wichtige Vorschrift aus dem Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland und dem Glücksspielgesetz des Landes Brandenburg in Kraft: Diese untersagt generell sowohl Lotterien als auch Sportwetten und Casinospiele im Internet. Daran haben sich alle Glücksspielanbieter und –vermittler aus dem In- und Ausland zu halten. Verboten sind übrigens auch Angebot und Teilnahme an Lottoservices im Internet, Lottovermittlung und -werbung von zum Beispiel Tipp24.com sowie Lottoservices auf Portalen.
      An Spielverträge sind Verbraucher grundsätzlich nur gebunden, wenn die Lotterie oder die Ausspielung staatlich genehmigt ist. Da nach dem Glücksspielstaatsvertrag das Veranstalten und das Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet ab 2009 verboten ist, verstoßen seither widerrechtlich im Internet geschlossene Spielverträge gegen ein gesetzliches Verbot und sind nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch nichtig. Damit besteht auch kein Anspruch auf entsprechende Gewinne oder Einsätze.
      Verbraucher, die im Internet auf solche Angebote stoßen, können sich an das für die Glücksspielaufsicht im Internet zuständige Innenministerium des Landes Brandenburg wenden.

      Übrigens muss man den Spaß am Spiel nicht "auf Null fahren": Weiterhin Lotto spielen kann man bei den zugelassenen Annahmestellen der staatlichen Lottogesellschaften, die über eine Erlaubnis zur Veranstaltung und dem Vertrieb von Lotterien und Wetten verfügen und die Einhaltung der Auflagen zu Spielerschutz, Sucht- und Kriminalitätsbekämpfung gewährleisten.

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      Avatar
      schrieb am 13.08.09 08:41:08
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ich würde mir die Kosten für den Anwalt sparen, denn der wird höchstwahrscheinlich, obwohl er für seine Einschätzung ein Entgelt verlangen wird, zu dieser Thematik auch keine letztendlich belastbare Aussage treffen können.

      Hingegen arbeitet der Finanzbeamte kostenlos. Also einfach eine Einnahmen-/Überschußrechnung erstellen und einreichen. Dann abwarten, was passiert. Zumindest eine Steuerstraftat ist dann nicht gegeben.

      Werden die Gewinne berücksichtigt, könnte man Einspruch einlegen wegen Vollzugsdefizits. So hat das ein bekannter Professor hinsichtlich der von ihm erklärten Spekulationsgewinne gehandhabt.

      Dies alles nur meine (hier mal nicht ganz ernst gemeinte) Meinung.
      Wer von Euch wirft nun den ersten Stein?;)

      Gruß

      Silberpfeil
      Avatar
      schrieb am 13.08.09 09:33:37
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.767.850 von Schubbi0108 am 12.08.09 23:11:50kann dir egal sein, du hast keine steuer zu zahlen!

      Ich habe nioch nie einen cent an stereun zahlen müßen und kenn auch niemand der zahlen hat müsßpen
      Avatar
      schrieb am 13.08.09 11:36:49
      Beitrag Nr. 8 ()
      weil dus nicht angegeben hast?

      entweder leichtfertige Steuerverkürzung od. Steuerhinterziehung. :D

      je nach dem ob wissentlich / absichtlich oder nur aus unwissenheit.
      + andere tatbestandsmerkmale.. keine zeit es genau auszuführen :p

      da regelm. wiederk. Eink. = gem. § 15 EStG anzugeben.

      Die Steuerpflicht ist auch gegeben wenn die Eink. durch illegale Handlungen zustande kommen. z.B. Drogendealer / Erpressung etc.
      somit auch Pokern, falls es illegal sein sollte, steuerpflichtig wenn nachhaltig tätig.

      alles nur meine schnelle Meinung ohne den Fall genau zu kennen..
      Avatar
      schrieb am 13.08.09 12:15:48
      Beitrag Nr. 9 ()
      Sollte die Teilnahme an dem Pokerspiel für ihn tatsächlich einen Straftatbestand erfüllen, wäre der Gewinn auf jeden Fall nach § 15 EStG steuerpflichtig. Das wäre aber dann Tatfrage.

      MfG Scorpio2002
      Avatar
      schrieb am 13.08.09 21:05:48
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.770.818 von Haraldo78 am 13.08.09 11:36:49also der DFB versteuert seine illegalen einnahmen:

      http://www.politplatschquatsch.com/2009/08/straftaten-live-i…
      Avatar
      schrieb am 18.08.09 13:57:38
      Beitrag Nr. 11 ()
      Selten so einen Quatsch gelesen. Glückspiel als Einkunftsart. Dann müßte sich im Umkehrschluss der Staat auch an den Verlusten beteiligen, falls jemand Haus und Hof verliert. Ebenso dürften Anreisen zu Pokerturnieren, Hotelkosten, etc. als Werbungskosten verbucht werden.
      Avatar
      schrieb am 18.08.09 14:48:20
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.801.567 von judaswiege am 18.08.09 13:57:38dann lies dir deinen Quatsch nochmal durch denn das ist der allergrösste! :rolleyes:

      Dann müßte sich im Umkehrschluss der Staat auch an den Verlusten beteiligen, falls jemand Haus und Hof verliert.

      könnte sein, wenn er Jahre lang Gewinne versteuert hat.. und dann aufeinmal einen Verlust erleidet. Kann sein.

      Ebenso dürften Anreisen zu Pokerturnieren, Hotelkosten, etc. als Werbungskosten verbucht werden.

      ja klar.



      Wieso du dir als Steuerlaie anmasst anderen Leuten Meinung als Quatsch darzustellen wenn du NULL Steuerwissen hast.. :laugh:

      Im Steuerecht unterscheidet man zwischen Einkünften die unter Gewinnerzielungsabsicht erzielt werden Tätigkeiten die dauerhaft Verlust bringen oder zu erwarten sind, wie z.B. Hobbys die als Einkünfte "erklärt" werden,
      die aber sichtbar als sog. "Liebhaberei" (mal danach googeln) eingestuft werden. Wenn eine Tätigkeit betrieben wird, die also zu dauerhaft nur Verluste mit sich bringt, geht das FA davon aus das ein persönliches Motiv (Liebe zur Tätigkeit / Hobby) dahinter steckt, und nicht die Absicht damit Geld zu verdienen oder seinen Unterhalt zu bestreiten also: Gewinnerzielungsabsicht. An diesen Hobbys werden die Steuerzahler "zu recht" nicht beteiligt, indem diese VERLUSTE nicht annerkannt werden.

      Die Abgrenzung ist im Einzellfall schwierig, hier auch nicht Thema.

      Fakt bleibt, wenn er regelmässig um Geld pokert, mit der Absicht Gewinne zu erzielen, diese auch noch erzielt.. auch wenn in Deutschland so illegal das die Todestrafe droht, bleibt es ein steuerbarer Tatbestand "Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit"

      ob er nun was versteuern muss oder nicht, kann man so nicht sagen!
      Avatar
      schrieb am 18.08.09 23:01:03
      Beitrag Nr. 13 ()
      Ich denke, dass Pokergewinne in Deutschland generell nicht besteuert
      werden.

      Da Online-Poker illegal ist, wie schon erwähnt wurde, wäre es schnell
      aus mit dem Pokerspielen, wenn jemand seine Gewinne deklarieren
      würde.
      Dasselbe gilt für Pokerrunden in Hinterzimmern. Die gibt es
      tatsächlich in Deutschland und werden auch regelmäßig von der
      Polizei ausgehoben.

      Pokergewinne in Live-Casinos werden wohl auch nie besteuert werden.
      Gerade in der Sommerzeit spielen viele unerfahrene Spieler in
      Urlaubsorten und da werden auch nicht selten Pokerprofis gesehen,
      die sicher ordentlich daran verdienen.
      Allerdings zahlen sie keine Steuern, da alles in Cash abgewickelt
      wird - teilweise mit 500er Scheinen => es ist für keinen
      nachvollziehbar, wieviel jemand gewonnen oder verloren hat.
      Das Casino könnte auch keine Bescheinigung ausstellen.
      Avatar
      schrieb am 20.08.09 10:08:16
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.802.025 von Haraldo78 am 18.08.09 14:48:20"Fakt bleibt, wenn er regelmässig um Geld pokert, mit der Absicht Gewinne zu erzielen, diese auch noch erzielt.. auch wenn in Deutschland so illegal das die Todestrafe droht, bleibt es ein steuerbarer Tatbestand "Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit""

      Du hast es immer noch nicht verstanden. Jeder, der ein Glücksspiel macht, hat auch die Absicht, zu gewinnen. Sonst würde er ja nicht spielen. Daraus "Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit" zu konstruieren, ist völlig absurd. Sonst müßte man auch den regelmäßigen Lotto-Spieler besteuern, weil der ja auch eine Gewinnerzielungsabsicht hat. Fakt ist: Glückspiel bleibt definitiv steuerfrei, unabhängig davon, ob jemand beim Glückspiel regelmäßig gewinnt oder verliert. Es gibt übrigens Poker-Profis, die legal an Turnieren teilnehmen, auch Deutsche, hier sei nur Dr. Michael Keiner genannt. Der ist Poker-Profi und macht sechs- bis siebenstellige Gewinne pro Jahr. Selbstverständlich bleiben diese Gewinne steuerfrei.
      Avatar
      schrieb am 20.08.09 21:18:29
      Beitrag Nr. 15 ()
      Lotto ist nicht steuerfrei: ca. 50% der Spielsumme geht an den
      Staat.
      Streng genommen sind (live-Casino)Pokergewinne auch nicht steuerfrei.
      5% der Gewinnsumme beim Cashgame gehen ans Casino, davon wird
      ungefähr ein Drittel Spielbanksteuer eingezogen.


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