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    Kabel Deutschland will an die Börse gehen - ob das was wird ???? (Seite 25)

    eröffnet am 23.02.10 10:28:35 von
    neuester Beitrag 31.10.23 13:52:59 von
    Beiträge: 818
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      Avatar
      schrieb am 20.04.23 19:14:32
      Beitrag Nr. 578 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.706.432 von joner01 am 20.04.23 18:35:45
      Zitat von joner01: Was würde man im worst Case bekommen als Abfindung?


      93+3. Ganz grob.
      Kabel Deutschland Holding | 100,00 €
      Avatar
      schrieb am 20.04.23 18:35:45
      Beitrag Nr. 577 ()
      Was würde man im worst Case bekommen als Abfindung?
      Kabel Deutschland Holding | 100,00 €
      7 Antworten
      Avatar
      schrieb am 20.04.23 12:12:00
      Beitrag Nr. 576 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.703.411 von _Hajo am 20.04.23 12:06:22
      Zitat von _Hajo: Wann rechnet Ihr mit Veröffentlichung des SO-Preises bzw. des Gutachtens? Die letzten HVs fanden immer im August oder November statt, was noch einige Zeit ließe.

      Hajo


      Ca. Juni.
      Kabel Deutschland Holding | 100,00 €
      Avatar
      schrieb am 20.04.23 12:06:22
      Beitrag Nr. 575 ()
      Wann rechnet Ihr mit Veröffentlichung des SO-Preises bzw. des Gutachtens? Die letzten HVs fanden immer im August oder November statt, was noch einige Zeit ließe.

      Hajo
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      1 Antwort
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      schrieb am 14.04.23 15:10:20
      Beitrag Nr. 574 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.671.659 von Aktienduffy am 14.04.23 14:56:22
      Zitat von Aktienduffy: Die Kabel schreibt dazu folgendes in ihrem GB:

      Der Bundesrat hat am 7. Mai 2021 dem Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKModG) zugestimmt. Eine Veränderung hinsichtlich der Umlagefähigkeit des Basis TV Dienstes in Mehrnutzerverträgen wird mit deren Abschaffung zum 1. Juli 2024 eintreten. Nach diesem Zeitpunkt sind Umlagen von Infrastrukturen nur unter begrenzten Voraussetzungen für glasfaserbasierte Anschlüsse möglich. Spätestens ab diesen Zeitpunkt rechnen wir mit einem moderaten Rückgang der Anzahl von Kabelhaushalten im Umfeld der Wohnungswirtschaft.


      Danke für die gute Info. Stichwort ist hier für mich das Wort "moderat". Daher würde ich leichte Korrekturen in meinem Bewertungsmodell zum möglichen SO-Gutachten vornehmen und gehe dann nach wie vor von mehr oder weniger signifikanter Upside auf den aktuellen Kurs aus.
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      schrieb am 14.04.23 14:56:22
      Beitrag Nr. 573 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.604.449 von gnuldi am 03.04.23 12:07:14Die Kabel schreibt dazu folgendes in ihrem GB:

      Der Bundesrat hat am 7. Mai 2021 dem Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKModG) zugestimmt. Eine Veränderung hinsichtlich der Umlagefähigkeit des Basis TV Dienstes in Mehrnutzerverträgen wird mit deren Abschaffung zum 1. Juli 2024 eintreten. Nach diesem Zeitpunkt sind Umlagen von Infrastrukturen nur unter begrenzten Voraussetzungen für glasfaserbasierte Anschlüsse möglich. Spätestens ab diesen Zeitpunkt rechnen wir mit einem moderaten Rückgang der Anzahl von Kabelhaushalten im Umfeld der Wohnungswirtschaft.
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      Avatar
      schrieb am 03.04.23 12:07:14
      Beitrag Nr. 572 ()
      Erfahrungsgemäß sind Hausverwaltungen, insbesondere bei kleinen Anlagen, so lahm, dass sie fast nichts von selbst auf die Reihe bringen
      Von den Eigentümern kommt doch nur jeder zweitenauf die Versammlung
      Die Verwaltung ist doch schon mit der Geschichte um den Heizungsaustausch überfordert
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      2 Antworten
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      schrieb am 03.04.23 11:59:06
      Beitrag Nr. 571 ()
      Hat irgendjemand eine Ahnung wieviel Prozent der bisherigen Anschlüsse von dieser Regelung betroffen sind?
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      Avatar
      schrieb am 03.04.23 11:25:03
      Beitrag Nr. 570 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.604.026 von straßenköter am 03.04.23 11:16:24
      Zitat von straßenköter:
      Zitat von SquishyLady: ...
      "Ende 2021 trat eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes in Kraft, die dazu führt, dass sämtliche Gemeinschaftsanschlüsse bis spätestens Mitte 2024 von den Hausverwaltungen gekündigt werden müssen."

      Es ist echt nervig, dass selbst einfachste Sachverhalte nicht korrekt dargestellt werden.

      Die Hausverwaltungen per se MÜSSEN überhaupt NICHTS kündigen.
      Die Kosten dürfen nur NICHT mehr von den Eigentümern auf die Mieter UMGELEGT werden.
      Das ist ein großer Unterschied.


      Danke für die Konkretisierung. Führt das aber nicht zum gleichen Ergebnis, zumindest wenn die Verwaltungen rational handeln?


      Die Verwaltungen handeln ja nur auf Beschlüsse aus der Eigentümerversammlung.
      D.h., das irgendjemand (Verwaltung selbst oder ein Eigentümer) den Punkt erstmal auf die Tagesordnung setzen muss.
      Dann muss die Kündigung per Mehrheit beschlossen werden.
      Falls im Haus eine Mehrzahl an Eigentümern selbst wohnt kann es für diese durchaus attraktiv sein den Vertrag beizubehalten.
      Bei Kündigung bekommen die Bewohner dann individuelle Angebote.

      Grundsätzlich aber ist es natürlich schon schlecht für die Anbieter, dass nicht mehr jeder gezwungen wird seinen (vielleicht ungenutzten) Kabelanschluss über die Betriebskosten zu bezahlen!
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      schrieb am 03.04.23 11:16:24
      Beitrag Nr. 569 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.604.014 von SquishyLady am 03.04.23 11:14:48
      Zitat von SquishyLady:
      Zitat von straßenköter: Interessanter Hinweis eines Twitter-Users:
      https://twitter.com/keinSpekulant/status/1641335053094383616…

      "Ende 2021 trat eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes in Kraft, die dazu führt, dass sämtliche Gemeinschaftsanschlüsse bis spätestens Mitte 2024 von den Hausverwaltungen gekündigt werden müssen."

      Es ist echt nervig, dass selbst einfachste Sachverhalte nicht korrekt dargestellt werden.

      Die Hausverwaltungen per se MÜSSEN überhaupt NICHTS kündigen.
      Die Kosten dürfen nur NICHT mehr von den Eigentümern auf die Mieter UMGELEGT werden.
      Das ist ein großer Unterschied.


      Danke für die Konkretisierung. Führt das aber nicht zum gleichen Ergebnis, zumindest wenn die Verwaltungen rational handeln?
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