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    Regierung hat wieder Verfassung gebrochen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.03.10 10:30:25 von
    neuester Beitrag 03.03.10 10:07:13 von
    Beiträge: 13
    ID: 1.156.285
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      schrieb am 02.03.10 10:30:25
      Beitrag Nr. 1 ()
      Das ist schon heftig. Immer wieder versuchen deutsche Politiker, das Grundgesetz zu brechen. Gut, dass es das Verfassungsgericht gibt!
      http://www.politplatschquatsch.com/2010/03/freiheit-auf-vorr…
      Avatar
      schrieb am 02.03.10 10:34:57
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.038.925 von bragg am 02.03.10 10:30:25Welche Verfasung denn? Das Grundgesetz?

      Das ist doch in weiten Teilen aufgegangen in der EU-Verfassung!

      Daß es immer noch Leute gibt, die das nicht begreifen!:mad:
      Avatar
      schrieb am 02.03.10 11:12:59
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.038.925 von bragg am 02.03.10 10:30:25...Gut, dass es das Verfassungsgericht gibt..


      welches den Verbrechern und Terroristen ihr Geschäft immer wieder erleichtert:mad:


      sampler;)
      Avatar
      schrieb am 02.03.10 11:22:30
      Beitrag Nr. 4 ()
      Welche Regierung; Goldmann-Sachs, Jo Ackermann, der BDI, die IZA, die iNSM, die OECD, die NATO und der Economist ? Oder meinst du die Laufburschen und Kapitalbeschaffer für die genannte Klientel ?D
      Avatar
      schrieb am 02.03.10 11:23:36
      Beitrag Nr. 5 ()

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      schrieb am 02.03.10 14:23:38
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.038.925 von bragg am 02.03.10 10:30:25"Immer wieder versuchen deutsche Politiker, das Grundgesetz zu brechen."

      Sie versuchen es nicht nur, sondern sie tun es mit äußerster Skrupellosigkeit.
      Avatar
      schrieb am 02.03.10 15:25:53
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.039.394 von derdieschnautzelangsamvollhat am 02.03.10 11:22:30:rolleyes:

      Glaubt ja nicht, daß mit der BVG-Entscheidung alles vorbei wäre. Ab jetzt genau hinsehen, woher der Druck kommt! Jetzt ganz genau aufpassen.

      Mal sehen, ob die USA das durchpeitschen bei uns. "höhrige Erfüllungsgehilfen" gibts ja zuhauf bei uns in den Parteien.

      Auch wenn der Bund deutscher Kriminalbeamten drängt auf Umsetzung, ich denke aber, die Freiheit ist in diesem speziellen Fall höher zu bewerten.

      Immerhin hat das BVG ja für Schwerkriminelle Ausnahmen erlaubt. Das befürworte auch ich.
      Avatar
      schrieb am 02.03.10 15:50:10
      Beitrag Nr. 8 ()
      Wer ist wohl gegen die Vorratsdatenspeicherung? Der ehrliche Bürger? Kaum, höchstens aus Unwissen.

      Ich vermute mal, gegen die Vorratsdatenspeicherung sind Straftäter, wie z.B.
      - Kinderschänder und Kinderpornokonsumenten,
      - das organisierte Verbrechen,
      - Steuerbetrüger,
      - Staatsfeinde und Vaterlandsverräter der bösen Weltverschwörung.

      Die sind mit hoher Wahrscheinlichkeit gegen die Vorratsdatenspeicherung. Das ist soweit logisch.

      Welche gute Gründe gibt es gegen die Vorratsdatenspeicherung zu sein, wenn ja nur Kriminelle vor einem Gericht verurteilt werden können? Keine.

      Das wahre Problem sind schlechte Menschen in hohen Ämtern und die tun - na klar - alles, um die Strafverfolgung zu behindern.

      PS: klaro, nur meine Meinung.
      Avatar
      schrieb am 02.03.10 16:19:56
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.041.946 von HeWhoEnjoysGravity am 02.03.10 15:50:10Ich vermute mal, gegen die Vorratsdatenspeicherung sind Straftäter, wie z.B.
      - Kinderschänder und Kinderpornokonsumenten,
      - das organisierte Verbrechen,

      Genau solche schweren Straftaten werden verfolgt und sind auch ausgenommen.

      Und- bei "Staatsfeinden" steht die Definition aus!

      Für mich wäre das jene subversiven Elemente, die das Grundgesetz auszuhebeln versuchen....drei Mal darfst raten, Wer das erwiesendermaßen ist!
      Avatar
      schrieb am 03.03.10 05:50:02
      Beitrag Nr. 10 ()
      #9 > Genau solche schweren Straftaten werden verfolgt und sind auch ausgenommen.

      Also darf man auch nicht pauschal alle Daten der Vorratsspeicherung löschen oder sofort die Vorratsspeicherung stoppen.

      Man muss vielmehr sicherstellen, dass die Daten der Vorratsspeicherung nur befugten Staatsbeamten zugänglich sind und die Daten der Vorratsspeicherung sicher aufbewahrt werden. Als erste Sofortmaßnahme kann man meinetwegen jedem Provider einen oder mehrere Staatsbeamte als Beobachter zur Seite stellen (die die Datenhaltung überwachen). Sehr sinnvoll ist eine Protokollierung aller Datenzugriffe, was recht schnell machbar ist.


      > Und- bei "Staatsfeinden" steht die Definition aus!

      Staatsfeinde sind Gegner eines guten Staates, die mehr oder weniger aktiv eine Verbesserung von Deutschland bekämpfen.

      Vaterlandsverräter sind Deutsche, die unterbewusst (man unterscheide "unterbewusst" von "unbewusst") oder gar bewusst sich gegen Deutschland verschworen haben und direkt am Untergang eines guten Deutschlands arbeiten, etwa indem sie der bösen Weltverschwörung (die gezielt den Staat schwächt und eine gewaltsame und unrechtmäßige Erringung der Weltherrschaft anstrebt) im besonderen Maße dienen.

      Über diese Definitionen läßt sich natürlich noch reden.


      > Für mich wäre das jene subversiven Elemente, die das Grundgesetz auszuhebeln versuchen....

      Also erstmal bist du mir ein gutes Beispiel dafür (nur eine Annahme), dass auch gute Menschen der Vorratsdatenspeicherung kritisch gegenüberstehen können.

      Die Wahrheit ist aber, dass seit Jahrzehnten das Grundgesetz auch dazu genutzt wird, um die Strafverfolgung zu behindern und das organisierte Verbrechen zu schützen.

      Krieg und Terror sind auch ohne einen einzigen Transitor möglich, wie uns die Vergangenheit im Übermaß gelehrt hat. Die Möglichkeit zur objektiven Überwachung und Datensicherung ist etwas neues und sie ist eine große Chance für mehr Gerechtigkeit, eine bessere Strafverfolgung und einen allgemein sicheren Staat. Man muss nur für ausreichenden Datenschutz, Informationssicherheit (nur gute und befugte Menschen dürfen die Daten sichten) und Kontrolle (auf Einhaltung der Gesetze und Sicherheitsbestimmungen) sorgen.

      Die wirklich große Gefahr sind relevant schlechte Menschen in Machtpositionen. Ein korruptes Unrechtssystem ist auf Lug & Trug angewiesen und scheut eine objektive Datenerfassung im Dienste der Gerechtigkeit (Beweise für Straftaten und Entlastung Unschuldiger) wie sprichwörtlich der Teufel das Weihwasser.


      > ... drei Mal darfst raten, Wer das erwiesendermaßen ist!

      Wer denn? Meinst du vielleicht auch ich? Ich bin für das Grundgesetz.

      Allerdings interpretiere ich das Grundgesetz strikt im Sinne eines guten Deutschlands (siehe z.B. Thread: Hinweise und Verbesserungsvorschläge). (alles imho)
      Avatar
      schrieb am 03.03.10 08:01:33
      Beitrag Nr. 11 ()
      ... Den Richtern Wilhelm Schluckebier und Michael Eichberger, die auf Anraten der CDU 2006 ins Verfassungsgericht nachrückten, ging die Mehrheitsmeinung des Senats zu weit. Sie hielten in abweichenden Voten fest, dass die angegriffenen Regelungen im Grundsatz nicht unangemessen seien. Der Gesetzgeber habe sich in dem ihm in der Verfassung festgeschriebenen Gestaltungsrahmen gehalten. Straftaten effektiv aufzuklären und Gefahren wirksam abzuwehren seien nicht per se Bedrohungen für die Freiheit der Bürger. Die Senatsmehrheit schränke zugleich den Einschätzungs- und Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers nahezu vollständig ein, bei der Straftatenaufklärung und der Gefahrenabwehr zum Schutz der Menschen angemessene und zumutbare Regelungen zu treffen. http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundesverfassungsgeri…
      Avatar
      schrieb am 03.03.10 08:02:29
      Beitrag Nr. 12 ()
      Die FDP ist die Partei der Bürgerrechte

      Verfassungsrichter bescheren der FDP Punktsieg
      Von Martin Lutz 3. März 2010, 04:00 Uhr
      Liberale sehen sich in ihrer Bürgerrechtspolitik gestärkt - Union dringt auf neuen Gesetzentwurf
      Berlin - Die Zufriedenheit war ihr deutlich anzusehen. Äußerst freudig kommentierte die Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger gestern Mittag das Urteil des Bundesverfassungsgerichts; ein Urteil, das sie so nicht erwartet hatte. "Das ist ein herausragend guter Tag für die Grundrechte und den Datenschutz", sagte die linksliberale Juristin. Es ist auch ein guter Tag für ihre durch schlechte Umfragen schwer gebeutelte Partei.
      Die FDP, durch Hartz-IV-Debatten und Hoteliersspenden in die Defensive gedrängt, kann auf einem Gebiet punkten, auf dem sie zuletzt kaum wahrgenommen wurde - und das doch immer zu ihrer Kernkompetenz und zu ihrem Selbstbild gehörte: die FDP als Partei der Bürgerrechte. Den Erfolg hat sie zwei Alt-Liberalen zu verdanken, die in der Partei fast keine Rolle mehr spielen. Ex-Bundesinnenminister Gerhart Baum und der frühere nordrhein-westfälische Innenminister Burkhard Hirsch hatten gemeinsam mit Leutheusser-Schnarrenberger Klage in Karlsruhe eingereicht, wie fast 35 000 weitere Bürger auch. Sie haben ein Urteil erstritten, in dem ein Grundrecht auf Datenschutz postuliert wird.

      Das letzte Urteil des scheidenden Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, ist richtungsweisend. Der erste Senat des Gerichts erklärte die sogenannte Vorratsdatenspeicherung im Telekommunikationsgesetz für grundgesetzwidrig und nichtig. Dadurch sind die Regelungen außer Kraft gesetzt. Papier begründete die Entscheidung damit, dass die Datensammlung des Staates in der jetzigen Form gegen das Fernmeldegeheimnis verstößt.

      Das Gericht fordert klare Regelungen dafür, was Datenschutz, Datensicherheit, Transparenz und Zugriffsrechte anbelangt. Konkret nannte Papier eine "anspruchsvolle Verschlüsselung", die "getrennte Speicherung" der Verbindungsdaten und für deren Nutzung eine "transparente Kontrolle". Hierbei müsse künftig der Bundesdatenschutzbeauftragte einbezogen werden. Papier erklärte weiter, dass Abfrage und Übermittlung der Daten grundsätzlich einem Richtervorbehalt unterliegen müssten. Heimlich verwendet werden dürften die Daten nur dann, wenn das "im Einzelfall erforderlich und richterlich angeordnet" sei. Im Nachgang müssten die Bürger die Möglichkeit haben, ein Rechtsschutzverfahren anzustrengen.

      Damit gab das höchste Gericht den Beschwerden im bislang größten Massenklageverfahren seiner Geschichte statt. Allerdings ging das Gericht nicht so weit, wie es manche Kläger gehofft haben. Denn die Richter halten die Speicherung der Daten nicht von vorneherein für verfassungswidrig, sondern weiterhin grundsätzlich und ausnahmsweise für möglich.

      Obwohl sich das Urteil nicht auf private Unternehmen erstreckt, wird es bei Google, Facebook und Co. zumindest als deutliches Signal ankommen. Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) hatte zuletzt vor den riesigen Datenbanken gewarnt, über die Branchenriesen inzwischen verfügten und mit denen sich ganze Persönlichkeitsprofile erstellen ließen.

      Die Entscheidung der Karlsruher Richter stärkt in der Koalition die FDP gegenüber der Union. Sie hatte während der großen Koalition mit der SPD keinerlei Bedenken, die Bevölkerung massenhaft zu scannen. Diese Daten müssen nun alle gelöscht werden. Der Innenminister der schwarz-gelben Regierung, Thomas de Maizière (CDU), sagte freimütig, das Urteil löse bei ihm "keine Freude" aus: "Wir haben für ein anderes Urteil gefochten." Die Union hält die Speicherung von Verbindungsdaten bei Telekomunternehmen für notwendig, weil es dadurch Ermittlungsansätze bei Straftaten im Internet gibt. Kritiker hatten Wolfgang Schäuble, de Maizières Vorgänger, das Etikett "Stasi 2.0" verpasst. Der Titel der "Schäublone", die man leicht aus dem Netz herunterladen kann, lehnt sich an das Web 2.0 als neue Internetgeneration an. Schäuble wurde vorgeworfen, er wolle den Rechtsstaat in einen Überwachungsstaat umwandeln und sämtliche Grundrechte einem fiktiven Grundrecht auf Sicherheit unterordnen. Im Unterschied zu Schäuble ist de Maizière eher bereit, Grenzen beim Datensammeln zu ziehen und Gesetze gegebenenfalls zu überprüfen. Er will nun "zügig" eine neue Regelung zur Vorratsdatenspeicherung auf den Weg bringen. Dafür erwartet er von seiner Kollegin Leutheusser-Schnarrenberger rasch "kluge Vorschläge".

      Das Verfassungsgericht gab ihr gestern weitgehend recht, aber Leutheusser-Schnarrenberger fehlte im Gerichtssaal. Grund war ein Rollenkonflikt: Noch als Oppositionspolitikerin hatte sie die Klage gegen die Massenspeicherung vorbereitet. Mittlerweile gehört sie der schwarz-gelben Regierung an, in der sie bislang wenig in Erscheinung trat.

      Nun muss sich die FDP-Politikerin an die Arbeit machen und genau das Gesetz reformieren, das sie eigentlich abschaffen wollte. Das wird wahrscheinlich zu Reibereien mit der Union führen. Leutheusser-Schnarrenberger hat jedenfalls "keine Eile" und will einen soliden Gesetzentwurf vorlegen - damit auf keinen Fall eine neue Klage in Karlsruhe droht.

      http://www.welt.de/die-welt/politik/article6629652/Verfassun…
      Avatar
      schrieb am 03.03.10 10:07:13
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.046.524 von HeWhoEnjoysGravity am 03.03.10 08:01:33Mal sehen, als nächstes kommt er EUGH wieder an den Zug.


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      Regierung hat wieder Verfassung gebrochen