VIB Vermögen AG- eine aussichtsreiche Anlage (Seite 279)
eröffnet am 07.06.10 17:16:11 von
neuester Beitrag 03.05.24 09:48:51 von
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Eine Woche vor den nächsten Zahlen ein Fels in der Brandung...
Hallo Bär, Humor ist heutzutage lebenswichtig! LG /
Antwort auf Beitrag Nr.: 43.773.358 von SiebterSinn am 01.11.12 09:14:03Ihr Zwei seid ja fast schon wie meine Frau, die hat auch ( fast ) immer recht:
Dividenden, die an in Deutschland ansässige Aktionäre gezahlt werden, unterliegen bei diesen normalerweise der Einkommen- oder Körperschaftsteuer. Bei Privatanlegern beträgt der einheitliche Abgeltungssteuersatz ab dem Jahr 2009 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag. Ausnahmen gelten unter bestimmten Voraussetzungen für Dividendenzahlungen, die steuerlich als Eigenkapitalrückzahlung gelten (Ausschüttung aus EK04, bzw. seit 2001 aus dem steuerlichen Einlagekonto). Die Dividende der Deutsche EuroShop erfüllt diese Voraussetzung. Die Dividendenzahlung stellt bei den Aktionären gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 Einkommensteuergesetz nicht steuerbare (d. h. nicht zu versteuernde) Einkünfte dar. Allerdings sind diese Ausschüttungen nach der neuen Rechtslage ab 2009 steuerverstrickt, da Gewinne aus der Veräußerung von Aktien, die nach dem 31. Dezember 2008 erworben werden, steuerpflichtig sind. In diesem Fall verringern die Ausschüttungen die Anschaffungskosten der Beteiligung an der Deutsche EuroShop und führen somit zu einem höheren Veräußerungsgewinn im Zeitpunkt der Veräußerung. ( Quelle: Homepage Deutsche Euroshop )
Aber was soll´s; ich will ja eh bis ins hohe Alter " lernfähig " bleiben.
Und wenn´s nach Steuern p.A. nur 11-12 % Rendite sind bzw. bei der VIB werden, soll ich dann traurig sein
ETWAS von WENIG ist immer noch besser als NICHTS von VIEL, oder....
Gruß Fozzybaer
Dividenden, die an in Deutschland ansässige Aktionäre gezahlt werden, unterliegen bei diesen normalerweise der Einkommen- oder Körperschaftsteuer. Bei Privatanlegern beträgt der einheitliche Abgeltungssteuersatz ab dem Jahr 2009 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag. Ausnahmen gelten unter bestimmten Voraussetzungen für Dividendenzahlungen, die steuerlich als Eigenkapitalrückzahlung gelten (Ausschüttung aus EK04, bzw. seit 2001 aus dem steuerlichen Einlagekonto). Die Dividende der Deutsche EuroShop erfüllt diese Voraussetzung. Die Dividendenzahlung stellt bei den Aktionären gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 Einkommensteuergesetz nicht steuerbare (d. h. nicht zu versteuernde) Einkünfte dar. Allerdings sind diese Ausschüttungen nach der neuen Rechtslage ab 2009 steuerverstrickt, da Gewinne aus der Veräußerung von Aktien, die nach dem 31. Dezember 2008 erworben werden, steuerpflichtig sind. In diesem Fall verringern die Ausschüttungen die Anschaffungskosten der Beteiligung an der Deutsche EuroShop und führen somit zu einem höheren Veräußerungsgewinn im Zeitpunkt der Veräußerung. ( Quelle: Homepage Deutsche Euroshop )
Aber was soll´s; ich will ja eh bis ins hohe Alter " lernfähig " bleiben.
Und wenn´s nach Steuern p.A. nur 11-12 % Rendite sind bzw. bei der VIB werden, soll ich dann traurig sein
ETWAS von WENIG ist immer noch besser als NICHTS von VIEL, oder....
Gruß Fozzybaer
Hallo infomi, dies wurde hier bereits im Sommer ausführlich durchdiskutiert, trotzdem DANKE!
Antwort auf Beitrag Nr.: 43.771.563 von SiebterSinn am 31.10.12 17:43:27Unabhängig von §27 KStG wäre eine Erhöhung auf 40 Cent
das mit der sog. `Steuerfreiheit´ von Dividenden kann man getrost vergessen;
die steuerfreien Auschüttungen sind ´steuerverstrickt´ und mindern den Einstandspreis. Die Besteuerung tritt demzufolge bei Veräußerung in gleicher Höhe ein. Wenn man will, kann man daraus einen minimalen Liquiditätsvorteil erkennen - das ist alles.
das mit der sog. `Steuerfreiheit´ von Dividenden kann man getrost vergessen;
die steuerfreien Auschüttungen sind ´steuerverstrickt´ und mindern den Einstandspreis. Die Besteuerung tritt demzufolge bei Veräußerung in gleicher Höhe ein. Wenn man will, kann man daraus einen minimalen Liquiditätsvorteil erkennen - das ist alles.
Nachtrag
http://www.boersen-zeitung.de/index.php?li=24&l=0&isin=DE000…
Unabhängig von §27 KStG wäre eine Erhöhung auf 40 Cent sozusagen eine "Pflichtveranstaltung, ich erwarte sogar noch einen deutlicheren "Küraufschlag"!
http://www.boersen-zeitung.de/index.php?li=24&l=0&isin=DE000…
Unabhängig von §27 KStG wäre eine Erhöhung auf 40 Cent sozusagen eine "Pflichtveranstaltung, ich erwarte sogar noch einen deutlicheren "Küraufschlag"!
Hallo Fozzybaer,
"Mieteinnahmen erhöhen, Gewinn maximieren, Dividende erhöhen. ( ? )...."
Ohne Fragezeichen!
"Mieteinnahmen erhöhen, Gewinn maximieren, Dividende erhöhen. ( ? )...."
Ohne Fragezeichen!
Zitat von infomi: City-Center Gersthofen plant Großes
....Ursprünglich fasste die Neuburger Betreibergesellschaft VIB Vermögen AG eine Ausweitung der Ladenfläche um rund 4000 Quadratmeter ins Auge. Doch dieses Volumen ließen die vom Stadtrat beschossenen Richtlinien für die Gestaltung des neuen Stadtzentrums nicht zu. So soll das City-Center von derzeit rund 8600 auf 11 500 Quadratmeter vergrößert werden...
naja, 3000 qm mehr ist ja auch schon was
Ist auch nicht der schlechteste Weg, den die VIB zur Zeit geht; Objekte optimieren, Mieteinnahmen erhöhen, Gewinn maximieren, Dividende erhöhen. ( ? )....
Erinnert mich irgendwie an das Konzept der Deutschen Euroshop ( DES );
40 % Kurslus seit 2009, + 4 x (steuerfreie ) Dividende 1,05 €/1,10 € ergibt eine durchschnittliche jährliche Rendite von ca 14 % ( steuerfrei, weil Altbestand ).
Mal seh´n, wo die VIB in 4 Jahren steht
Und da sage einer, Immobilien seien langweilig....
Gruß Fozzybaer
Antwort auf Beitrag Nr.: 43.769.763 von Fozzybaer am 31.10.12 11:29:20Bärig, jetzt funzt der Link
Danke Infomi für die Info.
Fozzybaer
Danke Infomi für die Info.
Fozzybaer
Antwort auf Beitrag Nr.: 43.769.754 von Fozzybaer am 31.10.12 11:27:12Bloß nicht aufgeben
http://www.stadtzeitung.de/nachrichten/augsburg-land/City-Ce…
http://www.stadtzeitung.de/nachrichten/augsburg-land/City-Ce…
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