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    Hilfe bei der Anlage KAP - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.07.10 13:50:37 von
    neuester Beitrag 27.09.10 20:42:04 von
    Beiträge: 24
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      schrieb am 02.07.10 13:50:37
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ich bin grad dabei mich mit meiner Steuererklärung rumzuschlagen, aber irgendwie ist mir die Anlage KAP nicht ganz verständlich. Vielleicht kann mir jemand helfen...

      Nehmen wir mal an ich habe 2009 einen Gewinn von 25000 Euro aus Aktien gemacht. Dazu kommen dann noch 1000 Euro Guthabenzinsen. Beides bei einem ausländischen Broker, d.h. es wurde keine Abgeltungssteuer einbehalten.

      Sodele, nach meinem Verständnis muss ich also in der Anlage Kap die Werte bei "Kapitalerträge, die nicht dem Steuerabzug unterlegen haben" eintragen. Im einzelnen wäre das:

      Zeile 15 Kapitalerträge: 26000 Euro (25000 Gewinn + 1000 Zinsen)

      Zeile 16 In Zeile 15 enthaltene Gewinne aus der Veräußerung von Kapitalanlagen 25000 Euro

      Zeile 17 In Zeile 16 enthaltene Gewinne aus Aktienveräußerungen 25000 Euro


      Ist das so korrekt ? und wo liegt denn der Unterschied zwischen Zeile 16 und Zeile 17 ? Muss man die Werte auch noch in der Anlage AUS eintragen ?

      Danke voarb
      Avatar
      schrieb am 02.07.10 14:58:51
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.769.445 von Insider_Trader am 02.07.10 13:50:37Zeile 16 und 17 unterscheiden sich aufgrund der Verlustverrechnung von Altverlusten.

      Altverluste sind nur mit Verlusten aus Aktiengeschäften verrechenbar, nicht mit Verlusten aus anderen Kapitalgeschäften.

      Durch die verschiedenen Zeilen werden steuerlich unterschiedlich zu behandelnde Verlustverrechnungskreise gebildet.

      Das müsste der Hintergrund sein.
      Avatar
      schrieb am 02.07.10 21:25:08
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.769.918 von Bunte17 am 02.07.10 14:58:51Hallo Bunte,
      im Grundsatz schon richtig, aber ...

      Altverluste sind mit GEWINNEN zu verrechnen - nicht mit Verlusten.

      Und Altverluste können sowohl mit Aktiengewinnen als auch mit anderen Kursgewinnen verrechnet werden.

      Nur bei Aktienverluste ab 2009 gilt die Regelung, dass diese nur mit Aktiengewinnen zu verrechnen sind (daher die nötige Angabe in Zeile 17).

      Schönes WE

      Rene
      Avatar
      schrieb am 22.09.10 15:30:46
      Beitrag Nr. 4 ()
      mal eine frage zur anlage KAP und SO ...

      wenn ich zwei verschiedene einkünfte habe ....
      a) zinsen aus normalen tagesgeld-anlagen
      b) gewinne aus aktienverkäufen

      kann ich die dann bei in KAP eintragen (wenn ja, wo?) oder müssen die aktiengewinne in SO?
      Avatar
      schrieb am 22.09.10 16:40:29
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hallo KLumpur,

      Zinsen gehören immer in die KAP (von Stückzinsen mal abgesehen, da gibt es Besonderheiten).

      Kursgewinne aus Aktien gehören bei Kauf 2008 (altes Recht) in die Anlage SO und bei Kauf 2009 und später (neues Recht) in die KAP; ein Wahlrecht hast du nicht.

      Für die KAP sollte es immer eine Steuerbescheinigung der Bank(en) geben, daher erübrigt sich die Frage, wo es eingetragen wird.

      MfG Stefan

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      Avatar
      schrieb am 22.09.10 17:42:14
      Beitrag Nr. 6 ()
      danke stefan!

      das heißt ich nutze im jahr 2008 für aktiengewinne die zeilen 41-47?
      unterliegen aktien IMMER dem halbeinkünfteverfahren?

      und noch eine frage hierzu ...
      wie gebe ich die daten denn ein?
      ich kann ja schlecht jeden einzelnen kauf/vekauf listen ...
      zeile 41: aktien?
      kann ich dann in 42 einfach den 1.1. eingeben den 31.12. geben?
      dann in 43 den endbestand gemäß broker-depotauszug und in 44 den anfangsbestand?

      gibt es bei 45 irgendwas außer den transkationsgebühren, was man eingeben kann?

      stefan, würde mich freuen wenn du nochmal antwortest ...
      oder jemand anderes, der mindestens genauso viel ahnung hat! :)
      Avatar
      schrieb am 22.09.10 22:53:32
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hallo,

      >>>das heißt ich nutze im jahr 2008 für aktiengewinne die zeilen 41-47?

      Genau. Und richtig, Aktien unterliegen immer dem Halbeinkünfteverfahren (nur nach altem Recht natürlich).


      >>>wie gebe ich die daten denn ein?

      Wenn bei dir 10 Posten ausreichen: Bei Elster kannst du mehrere Eingebablöcke hinzufügen.

      Wenn du die Steuererklärung hingegen herkömmlich (schriftlich) machen möchtest oder es mehr als 10 Geschäfte waren, musst du eine eigene Liste erstellen (am besten mit Excel o.ä.). Dabei würde ich für jede Zeile aus der Anlage SO eine Spalte machen und dann pro Geschäft eine Zeile.
      Am Ende dann eine Summe bilden und nur diese in die Anlage SO eintragen. Bei Art des Wirtschaftsgut würde ich "siehe Anlage" schreiben, die Tage kannst du dann weglassen (bei Elster MUSS aber ein Dummy eingetragen werden). Imho ist es eh Unsinn, die Tage anzugeben, denn wenn die Haltezeit länger als ein Jahr war, muss man dieses Geschäft überhaupt nicht mehr erklären.


      >>>dann in 43 den endbestand gemäß broker-depotauszug und in 44 den anfangsbestand?

      Nee, der Depotauszug zeigt ja die Werte, die du (noch) besitzt. Es geht aber in der Anlage SO um die Wertpapiere, die du im Veranlagungsjahr verkauft hast. Und zwar auch nur diejenigen, die 2008 gekauft wurden (für 2009er Käufe gilt die Abgeltungsteuer, =KAP).
      Steuerpflichtig ist die Differenz zwischen Kauf und Verkauf, also dein wirklicher Kursgewinn (oder -verlust). Und davon kannst du noch die Spesen abziehen.


      >>>gibt es bei 45 irgendwas außer den transkationsgebühren, was man eingeben kann?

      Bei Wertpapieren ist das wohl der Hauptpunkt. Vielleicht noch die Fahrtkosten zur Bank (ich weiß aber nicht sicher ob das geht). Und falls du Limitgebühren zahlen musst, würde ich die auch für nicht ausgeführte Order in dem entsprechenden Wertpapier angeben.

      MfG Stefan
      Avatar
      schrieb am 22.09.10 23:07:07
      Beitrag Nr. 8 ()
      super stefan ... danke erneut für die antwort!

      die liste habe ich bereits erstellt. eine liste mit allen käufen und verkäufen.
      wenn ich nun den gewinn ermitteln will, dann brauche ich da nur alle ergebnisse (egal ob gewinn oder verlust) zusammen rechnen und habe dann das endergebnis, also den gewinn, richtig !? oder nur die gewinne zusammen zählen und die verluste nicht damit verrechnen?

      stefan, du sagst wenn ich das auf dem papierweg mache, dann trage ich in zeile 45 meine kosten und in 47 mein wie beschrieben errechnetes ergebnis ein, minus zeile 45?
      42-47 also leer lassen?

      in zeile 41 "siehe anlage" ...
      Avatar
      schrieb am 22.09.10 23:19:14
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hallo KLumpur,

      >>> oder nur die gewinne zusammen zählen und die verluste nicht damit verrechnen?

      Nein nein, du darfst verrechnen. Die Gesamtsumme dürfte sogar negativ sein (gäbe dann einen Verlustvortrag).


      >>>dann trage ich in zeile 45 meine kosten und in 47 mein wie beschrieben errechnetes ergebnis ein, minus zeile 45?

      Zeile 43: Summe der Einnahmen beim Verkauf
      Zeile 44: Summe der Ausgaben beim Kauf
      Zeile 45: Summe der Werbungskosten
      Zeile 47: 43-44-45

      Ob nun die Kaufspesen in Zeile 44 oder 45 gehören, weiß ich auch nicht so genau. Praktisch ist es aber auch egal, Hauptsache nicht doppelt.

      Und wirklich wichtig ist nur Zeile 47. Wenn du also eh eine Liste beilegst, reicht auch nur diese Zeile nebst Text "siehe Anlage" in Zeile 41.

      MfG Stefan
      Avatar
      schrieb am 22.09.10 23:29:26
      Beitrag Nr. 10 ()
      aaaaaaaaaaaaaaaaaaah ok ... nun habe ich es verstanden!

      wenn ich für dieses depot noch guthabenzinsen bekommen habe, dann sind die wiederum in der KAP zu listen, oder !? falls ja, welche zeile?

      zeile 45 SO ... werbungskosten ... das müssten doch die ordergebühren sein ... hmmm ...
      nicht, dass die mir nicht abgezogen werden ... das wäre ärgerlich!



      stefan ... dass ich ende oktober 08 neue aktien gekauft habe, die ich dann aber erst 09 verkauft habe (und erst dann einen verlust/gewinn realisiert habe) spielt also wenn ich dich richtig verstanden habe in der 08er erklärung keine rolle !?
      Avatar
      schrieb am 22.09.10 23:47:33
      Beitrag Nr. 11 ()
      Hallo KLumpur,

      >>>wenn ich für dieses depot noch guthabenzinsen bekommen habe, dann sind die wiederum in der KAP zu listen, oder !? falls ja, welche zeile?

      In der Erklärung für 2008 war das KAP Zeile 4. Eigentlich solltest du als Ausfüllhilfe auch eine Jahresbescheinigung von deiner Bank bekommen haben (nur für 2008 und früher, diese Pflicht gibt es jetzt nicht mehr).


      >>>zeile 45 SO ... werbungskosten ... das müssten doch die ordergebühren sein ...

      Ja, natürlich, Bankgebühren, Börsengebühren, Umschreibgebühren, u.s.w. (was weiß ich, was es da noch alles gibt, etwa im Ausland)


      >>>stefan ... dass ich ende oktober 08 neue aktien gekauft habe, die ich dann aber erst 09 verkauft habe (und erst dann einen verlust/gewinn realisiert habe) spielt also wenn ich dich richtig verstanden habe in der 08er erklärung keine rolle !?

      Richtig, das gehört in die Erklärung 2009 (und da altes Recht: Verkauf beispielsweise im November --> steuerfrei)

      MfG Stefan
      Avatar
      schrieb am 22.09.10 23:53:06
      Beitrag Nr. 12 ()
      im november steuerfrei weil alte haltefrist von 1 jahr?

      sprich, wenn ich im oktober 08 kaufe, aber im januar 09 verkaufe, dann wird entsprechend nach abgeltungssteuer verrechnet, richtig !?
      Avatar
      schrieb am 23.09.10 00:33:00
      Beitrag Nr. 13 ()
      Hallo KLumpur,

      >>>im november steuerfrei weil alte haltefrist von 1 jahr?

      Ja.


      >>>sprich, wenn ich im oktober 08 kaufe, aber im januar 09 verkaufe, dann wird entsprechend nach abgeltungssteuer verrechnet, richtig !?

      Nein, ich dachte das hatten wir bereits geklärt. Bei Kauf 2008 gilt altes Recht (Anlage SO, persönlicher Steuersatz, bei Aktien Halbeinkünfteverfahren, Jahresfrist).

      Übrigens kann es wegen der Jahresfrist 2010 keine Kapitalanlage-Veräußerungsgeschäfte für die Anlage SO mehr geben. Wer aktuell etwas verkauft, unterliegt entweder der Abgeltungsteuer (Kauf 2009 oder später) oder es ist steuerfrei (Kauf 2008 oder früher).


      ANMERKUNG: Meine sämtlichen Aussagen von heute Abend gelten nicht bzw. nur eingeschränkt für Finanzinnovationen und bestimmte Zertifikate.

      MfG Stefan
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 23.09.10 02:14:17
      Beitrag Nr. 14 ()
      hach, ich werfe hier gerade alles durcheinander ... ich seh's ein, sorry :cool:

      wie würde das ganze denn nun aussehen wenn ich 2008 verluste mache ...
      die kann ich dann also genauso ermitteln wie die gewinne?
      also alle verluste und gewinne zusammen rechnen ... das ergebnis dann in anlage SO eintragen. aber kann ich minusbeträge ins formular eintragen?

      und wie genau bekomme ich dann nun den bescheid, dass ich die verluste mitnehmen?
      einfach anhand der berechnungen das ergebnis, sprich angenommen den verlust, in zeile 47 eintragen ...

      und den gleichen betrag (als plus) in zeile 61 eintragen oder wie?

      und dann kommt ein bescheid vom finanzamt und den kann ich dann in der nächsten steuererklärung "verarbeiten"?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 23.09.10 08:12:12
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.195.823 von KLumpur am 23.09.10 02:14:17hach, ich werfe hier gerade alles durcheinander ... ich seh's ein, sorry

      Bei der Fülle Deiner Fragen und der möglichen Spezialfälle würde ich Dir empfehlen, Dich doch steuerlich beraten zu lassen....Gute Kollegen gibt es unter www.dvvs.de

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 23.09.10 10:09:44
      Beitrag Nr. 16 ()
      Hallo,

      ich schließe mich Taxadvisor an, geh besser zu einem Steuerberater.

      Da du noch in der Lernphase bist, würde ich dir auch raten, dich ausschließlich mit neuem Recht zu beschäftigen; die alten Sachen vewirren dich nur und dieses Wissen ist eh für die Mülltonne.

      MfG Stefan
      Avatar
      schrieb am 23.09.10 16:02:08
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.195.752 von reckoner am 23.09.10 00:33:00"Übrigens kann es wegen der Jahresfrist 2010 keine Kapitalanlage-Veräußerungsgeschäfte für die Anlage SO mehr geben."

      Das geht schon. Beispiel:
      Kauf 30.12.2008, Verkauf 30.12.2009, somit steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft.
      Valuta 04.01.2010, somit Zufluss und steuerpflichtig in 2010!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 24.09.10 08:25:12
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.199.314 von joergi61 am 23.09.10 16:02:08In diesem Extremfall und wenn man - wie ich - am Valuta- bzw. Buchungstag für den Zufluss festhält, hast Du natürlich Recht. Aber das ist natürlich auch ein extremes Beispiel....

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 24.09.10 10:07:20
      Beitrag Nr. 19 ()
      Hallo Miteinander,

      in meiner Abrechnung von Comdirect über einen thesaurierten Ertrag eines ausländischen ETF`s: FR oo1 022 2224 / A0HGFC steht folgendes:

      "Die Fondserträge wurden im Fondsvermögen wieder angelegt.
      Brutto-Thesaurierung EUR .....
      Ausländischer thesaurierender Investmentfonds.
      Besteuerung mit Kapitalertragsteuer erfolgt bei Veräußerung.
      Datenänderung möglich.
      Kapitalerträge sind einkommensteuerpflichtig."

      Kann ich denn darauf verzichten,den Thesaurierungsbetrag in der jährlichen Steuererklärung anzugeben, wenn die`Besteuerung mit Kapitalertragsteuer bei der Veräußerung erfolgt ???

      Gruß
      inakiab
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 24.09.10 10:14:15
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.203.453 von inakiab am 24.09.10 10:07:20ich muss richtig stellen: es handelt sich um Ing Diba und nicht um Comdirect
      Avatar
      schrieb am 24.09.10 10:56:29
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.203.453 von inakiab am 24.09.10 10:07:20Auf der Jahressteuerbescheinigung der ING wird dann das Kreuzchen gesetzt sein bei "Thesaurierungsfonds vorhanden " und regelmäßig wird dort Dein Wert bzw. die Summe aller Thesaurierer erfasst sein.

      Diese Summe ist (wie schon dutzendfach hier im Forum erörtert) zu erklären und über die Sterkl. zu versteuern. Bei Fälligkeit wird die Steuer von der Bank nacherhoben und gegen Nachweis der Versteuerung in den Vorjahren über die StErkl. wieder erstattet (die Bank weist in der StB dies auch bei Verkauf gesondert aus).

      Wer das nicht macht, betreibt Steuerverkürzung auf Zeit. Wer das wissentlich und vorsätzlich nicht macht, muss sich den Vorwurf der Steuerhinterziehung gefallen lassen. Ob das jemand merkt bzw. die Beträge so groß sind, dass das überhaupt verfolgt werden würde, sei dahin gestellt.

      Gruß
      Taxadvisor
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 26.09.10 08:20:04
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.203.783 von Taxadvisor am 24.09.10 10:56:29Das von der Abgeltungssteuer nicht erfasste Beträge dann in der StErkl.anzugeben sind, ist mir bewusst. Den Ärger mit dem Finanzamt muss ich auch nicht haben.
      Mir ist aber der Zweck dieser Formulierung:
      "Ausländischer thesaurierender Investmentfonds .Besteuerung mit Kapitalertragsteuer erfolgt bei Veräußerung."
      nicht nachvollziehbar.
      Ich werde bei der IngDiba mal nachfragen.

      Reicht es denn aus, bei der StErkl. die bisher nicht erfassten Beträge ( hier nur die Ertäge aus dem ausländ. thesaur. Fonds )anzugeben, oder müssen die bereits versteuerten Beträge noch mal aufgeführt werden ?

      Gruss
      inakiab
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 26.09.10 13:08:07
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.211.632 von inakiab am 26.09.10 08:20:04Es müssen nur die Thesaurierungsbeträge angegeben werden. Die Formulierung sagt nur aus, dass beim Verkauf auf die Erstattung der KapErtSt über die StErkl. geachtet wird, da der Fiskus damit sicher stellt, dass die Besteuerung (mindestens) einmal korrekt erfolgt.

      Gruß
      Taxadvisor
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 27.09.10 20:42:04
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.212.202 von Taxadvisor am 26.09.10 13:08:07Die Antwort der IngDiba ergab keine neuen Erkenntnisse, also alles wie bereits bekannt. Aber im Zweifelsfall lieber einmal zuviel gefragt.

      Um sich das Ausfüllen der KAP und die vorrübergehende `Doppelbesteuerung`zum Verkaufszeitpunkt zu sparen, macht es dann wohl schon Sinn, auf ausländische thesaurierende Fonds zu verzichten. Oder gibt es auch Argumente für den Erwerb ?

      Viele Grüße
      inakiab


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