Inanspruchnahme von Garantie/Gewährleistung (innerhalb gesetzl. 24 Monatsfrist) - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 05.07.10 18:10:02 von
neuester Beitrag 05.07.10 19:47:46 von
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Bei mir kommts jetzt das erste mal vor, daß eine Sache während der 24-igen Garantiezeit ausfällt.
Und zwar ist mir vor einigen Wochen ein Handholzspalter kaputt gegangen (Westfalia Rechnungsdatum 09.07.2010).
D.h. ich muß mich jetzt beeilen, weil die Garantiezeit nur noch 3 Tage läuft.
Nun meine Frage:
- Muß ich für die Rücksendung (versicherter Versand) selbst bezahlen ? (ich denke schon, deshalb habe ich mir schon mal einen Hermes Paketschein ausgedruckt)
- Also so ein Werkzeughandel wie Westfalia bietet dann keinen Kostenlosen Rückversand im Garantiefall an ?
- Könnte ich den Mangel jetzt erwähnen und hätte dann Anspruch auf Nachbesserung nach der Garantiezeit ?
- Kann der Händler einen Rückversender bestimmen (sonst nehme ich einfach Hermes) ?
Für schnell zielführenden Antworten wäre ich dankbar.
Und zwar ist mir vor einigen Wochen ein Handholzspalter kaputt gegangen (Westfalia Rechnungsdatum 09.07.2010).
D.h. ich muß mich jetzt beeilen, weil die Garantiezeit nur noch 3 Tage läuft.
Nun meine Frage:
- Muß ich für die Rücksendung (versicherter Versand) selbst bezahlen ? (ich denke schon, deshalb habe ich mir schon mal einen Hermes Paketschein ausgedruckt)
- Also so ein Werkzeughandel wie Westfalia bietet dann keinen Kostenlosen Rückversand im Garantiefall an ?
- Könnte ich den Mangel jetzt erwähnen und hätte dann Anspruch auf Nachbesserung nach der Garantiezeit ?
- Kann der Händler einen Rückversender bestimmen (sonst nehme ich einfach Hermes) ?
Für schnell zielführenden Antworten wäre ich dankbar.
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.778.089 von finanzvoyeur am 05.07.10 18:10:02Gerüchteweise konnte man schon vernehmen, daß Westfalia bereits über einen funktionierenden Telefonanschluß mit Lauschvoyeuren verfügen soll...
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