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    Inanspruchnahme von Garantie/Gewährleistung (innerhalb gesetzl. 24 Monatsfrist) - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 05.07.10 18:10:02 von
    neuester Beitrag 05.07.10 19:47:46 von
    Beiträge: 2
    ID: 1.158.658
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      schrieb am 05.07.10 18:10:02
      Beitrag Nr. 1 ()
      Bei mir kommts jetzt das erste mal vor, daß eine Sache während der 24-igen Garantiezeit ausfällt.

      Und zwar ist mir vor einigen Wochen ein Handholzspalter kaputt gegangen (Westfalia Rechnungsdatum 09.07.2010).

      D.h. ich muß mich jetzt beeilen, weil die Garantiezeit nur noch 3 Tage läuft.

      Nun meine Frage:
      - Muß ich für die Rücksendung (versicherter Versand) selbst bezahlen ? (ich denke schon, deshalb habe ich mir schon mal einen Hermes Paketschein ausgedruckt)
      - Also so ein Werkzeughandel wie Westfalia bietet dann keinen Kostenlosen Rückversand im Garantiefall an ?
      - Könnte ich den Mangel jetzt erwähnen und hätte dann Anspruch auf Nachbesserung nach der Garantiezeit ?
      - Kann der Händler einen Rückversender bestimmen (sonst nehme ich einfach Hermes) ?

      Für schnell zielführenden Antworten wäre ich dankbar.
      Avatar
      schrieb am 05.07.10 19:47:46
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.778.089 von finanzvoyeur am 05.07.10 18:10:02Gerüchteweise konnte man schon vernehmen, daß Westfalia bereits über einen funktionierenden Telefonanschluß mit Lauschvoyeuren verfügen soll...


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