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    Auf Jahressteuerbescheinigung 09 steht totz hoher Zinsen 0 Euro - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.07.10 11:37:56 von
    neuester Beitrag 14.07.10 17:15:25 von
    Beiträge: 11
    ID: 1.158.717
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      schrieb am 09.07.10 11:37:56
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ich dachte ich hätte alles zur Angeltungssteuer begriffen, aber ich verstehe nicht, warum mir zwei Banken eine Jahressteuerbescheinigung für 2009 mit Zinseinnahmen von null Euro bescheinigt haben, obwohl ich bei beiden mehrere tausend Euro Zinsen erhalten habe. Eine Nachfrage bei den Banken ergab, dass die Bescheinigungen in Ordnung wären. Ich habe allerdings mit Aktienverkäufen Verluste bei diesen Banken in 2009 erzielt. Aber Aktienverluste werden doch nicht mit den Zinseinnahmen verrechnet!?! Außerdem habe ich doch Abgeltungssteuer bezahlt auf die Zinsen gezahlt. Mein Jahreseinkommen in 2009 ist so niedrig, dass mein Steuersatz deutlich unter 25% liegt, somit müßte ich ja einen Teil meiner Abgeltungssteuer der Zinsen zurückerhalten. Wie aber soll das gehen, wenn auf den Bescheinigungen null Euro stehet ?
      Avatar
      schrieb am 09.07.10 12:17:54
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.798.545 von JoePESCI am 09.07.10 11:37:56Hast Du tatsächlich Aktien verkauft? Oder evtl. Zertifikate, ADR's etc? Sind es Neugeschäfte oder Altgeschäfte gewesen? Hast Du evtl. Steueroptimierungsbuchungen auf dem Konto? All-in-Fee?

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 09.07.10 12:50:12
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.798.836 von Taxadvisor am 09.07.10 12:17:54Aktien und Zertifikate. Beide mit Verlust. Aber Verluste aus Zertifikaten kann man doch auch nicht mit Zinsen verrechnen, oder ?
      Avatar
      schrieb am 09.07.10 12:57:04
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.799.025 von JoePESCI am 09.07.10 12:50:12Doch! Verluste aus der Veräußerung von Zertifikate (ohne ADR's), Fonds etc. können mit Zinsen/Dividenden verrechnet werden. Nur Aktienverluste können lediglich mit Aktiengewinnen verrechnet werden.

      Bei mehreren Tausend Euro Zinsen hättest Du die Steuergutschriften aufgrund der Verlustrades doch aber bemerken müssen oder??

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 09.07.10 13:13:41
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.799.025 von JoePESCI am 09.07.10 12:50:12Da ausser Aktien alles andere also auch Zinsen in einen Topf gehen ist das genauso.

      Nur die Aktienverluste sind in einem eigenen Topf der entweder auf Verlangen auf Null gesetzt wird mit Bescheinigung oder in 2010 dann weiterläuft, heisst Aktiengewinne 2010 sind dann solange steuerfrei bis der Topf aufgebracht ist.

      Bezieht sich allerdings nur auf Käufe ab 01.01.2009

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      Avatar
      schrieb am 09.07.10 13:15:20
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.799.078 von Taxadvisor am 09.07.10 12:57:04Eigentlich hätte er es merken müssen da hast du vollkommen recht. Denn es hätte Optimierungen geben müssen.
      Avatar
      schrieb am 09.07.10 20:04:55
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hm, muss die Tage mal durchrechnen.
      Avatar
      schrieb am 12.07.10 09:56:03
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.801.471 von JoePESCI am 09.07.10 20:04:55Was bitte sind "Optimierungen" ??

      Danke.
      Avatar
      schrieb am 12.07.10 11:33:01
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.805.915 von florentin am 12.07.10 09:56:03Die Bank verrechnet Verluste mit bereits der AbgtSt unterworfenen Erträgen und erstattet die AbgSt in Höhe der Verluste. Da keine Korrektur der ursprünglichen Ertrags-Buchungen erfolgt, spricht man häufig von Optimierungsbuchungen.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 14.07.10 10:15:13
      Beitrag Nr. 10 ()
      Vielen Dank.

      Ja, das hatte ich auch.

      Sind diese Optimierungen eigentlich im Ermessen der Bank oder gesetzlich vorgeschrieben ?
      Avatar
      schrieb am 14.07.10 17:15:25
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.818.122 von florentin am 14.07.10 10:15:13Hi Florentin,
      ohne jetzt nochmal im Detail nachzulesen:

      Die Banken sind zu den Steuerausgleichszahlungen mindestens einmal am Jahresende verpflichtet ... die meisten machen es aber unterjährig sooft ein Umsatz dies erfordert.

      Rene


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