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    Rechte für unverheiratete Väter gestärkt - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 05.08.10 18:15:00 von
    neuester Beitrag 07.08.10 12:21:01 von
    Beiträge: 20
    ID: 1.159.184
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      schrieb am 05.08.10 18:15:00
      Beitrag Nr. 1 ()
      Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden: unverheiratete Väter sollen das Sorgerecht leichter erhalten und sind somit in ihren Rechten gestärkt. Bisher war dies an die Zustimmung der Mutter gekoppelt. Diese darf ab diesem Urteil kein Veto mehr einlegen. Ein Ausschluss des Vaters in der Kindserziehung nach einer Trennung ist somit nicht mehr grundlos möglich.

      Nach einer Übergangsregelung soll das entsprechende Gesetz neu geregelt werden. Bisher galt das Sorgerecht von 1988, in dem die Willkür der Mutter eine große Rolle spielen konnte. Betroffen sind von solchen Regelungen jährlich etwa 100.000 nicht unverheiratete Väter.

      http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,710159,00.html

      Begrüßt ihr dieses Urteil oder gehört die Kindeserziehung vornehmlich in den Bereich der Mutter?

      Eure Community Redaktion
      Avatar
      schrieb am 05.08.10 18:22:54
      Beitrag Nr. 2 ()
      Eine (hinreichend gute) Mutter soll grundsätzlich ein höheres Recht auf ihr Kind haben, als der Vater des Kindes. Das kann man so realisieren, dass zwar ledige Väter grundsätzlich ein Sorgerecht erhalten aber dass die Mutter dem Vater das Sorgerecht per einfachem Antrag sofort entziehen kann. Der Vater kann dann vor dem Familiengericht für sein Sorgerecht streiten. (imho)
      Avatar
      schrieb am 05.08.10 18:27:24
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.936.810 von Community Redaktion am 05.08.10 18:15:00:confused:

      1)als anwalt würde ich diese regelung grundsätzlich begrüßen, denn sie ist zunächst eine ideale verschlimmbesserung und damit arbeitsbeschaffung für anwälte.

      2.) wer als z.b. unehelicher erzeuger und vater unterhalt,bzw. alimente bezahlen muss, der nimmt sicher als vater die neuen möglichkeiten (zum wahrscheinlichen unglück und piesacken der mutter) sicher wahr.
      Sollte diese nun auf unterhalt und weitere ansprüche verzichten,(falls dies überhaupt möglich ist) dann vergessen sicher viele väter ihre neu entflammten vatergefühle...

      3.) mit sicherheit wird die neue regelung die betroffenen nicht glücklicher machen und den betroffenen kindern nichts als probleme bringen...
      aber, der gefühlten gerechtigkeit(was immer das sein könnte)wurde wieder einmal genüge getan...
      Avatar
      schrieb am 05.08.10 19:18:10
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.936.810 von Community Redaktion am 05.08.10 18:15:00Eine richtige Entscheidung und für mein Verständnis seit langer Zeit überfällig. Aber schon kurios und bezeichnend, dass die deutsche Gesetzgebung erst einen Impuls von aussen braucht, hier als Beispiel der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, der den korrekten Interpretationsumfang für das Deutsche Grundgesetz nachreicht, denn in Art.6, Abs.2, GG steht ja alles zum Elternrecht für ein gemeinsames Sorgerecht. Nur wurde es eben seit Jahren einfach ignoriert.

      Gehört eigentlich in den Thread von Farniente ... "Tollhaus Deutschland".
      Avatar
      schrieb am 06.08.10 08:39:10
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.936.810 von Community Redaktion am 05.08.10 18:15:00EIN KIND braucht mutter +VATER ...
      deshalb ists nur recht + billig wenn auch der vater dieselben rechte wie die mutter hat -- im interesse des kindes ...

      ich verurteile es sehr stark , daß manche dieser väter sich reingelegt fühlen + KEINEN kontakt zu ihren kindern aufbauen wollen :(
      man sollte es ihnen ermöglichen OHNE stress + zwang ihrekinder kennenzulernen + ihnen auch was von der vätelichen art der lebenseinstellung mitzugeben....


      meine tochter wuchs in einer gnaz normalen intakten familie auf .. also nix aus meinem post rauslesen was nciht da ist ;)

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      Avatar
      schrieb am 06.08.10 08:40:41
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.936.913 von Nannsen am 05.08.10 18:27:24Ich kenne einige sehr fürsorgliche Väter auf die dies nicht zutrifft.
      Avatar
      schrieb am 06.08.10 09:27:58
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.936.876 von HeWhoEnjoysGravity am 05.08.10 18:22:54unglaublich:cry:
      Avatar
      schrieb am 06.08.10 09:35:05
      Beitrag Nr. 8 ()
      Es ist sicher auch ein Aspekt, dass ein Vater, der seine Kinder nicht liebt, lieber auf das Sorgerecht verzichten sollte. Das gilt für Eltern allgemein: bevor sie ihre Kindern terrorisieren und mißhandeln, sollten sie lieber das Sorgerecht aufgeben und ihre Kinder in ein staatliches Heim geben. Vielleicht können einige traurige Kinderschicksale verhindert werden, wenn man es Eltern leichter macht, das Sorgerecht dem Staat zu übergeben.

      Sicher gibt es viele supergute und vorbildliche Eltern ... aber leider nicht nur.
      Avatar
      schrieb am 06.08.10 10:36:35
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.939.656 von HeWhoEnjoysGravity am 06.08.10 09:35:05Ist dies dem jeden nicht-fürsorglichen Elternteil überhaupt bewußt :confused:

      OGV
      Avatar
      schrieb am 06.08.10 10:41:33
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.939.656 von HeWhoEnjoysGravity am 06.08.10 09:35:05unglaublich :cry: zum 2.

      dir ist schon klar das Väter die nicht mit der Frau verheiratet sind nicht automatisch schlechte Eltern sind und ihre Kinder verhungern lassen, schlagen oder sonst was veranstalten.

      Das der Staat mehr Kontrolle in Bezug auf ärztliche Kontrolle...sprich feste gesetzliche Termine wo der Zustand der Kinder geistig und körperlich festgehalten wird etc...


      hier geht es darum das Väter die nicht mit der Frau verheiratet sind, das gleiche Recht auf IHR Kind haben wie verheiratete. Nicht mehr und nicht weniger.

      Deine "Lösung" ist ein Rückschritt zum alten Gesetz.

      Mütter und Väter können/dürfen/sollten/müssen sich gleichermaßen um ihr Kind kümmern.

      Die Debatte die du willst hat nichts mit dem Thema des threads zu tun
      Avatar
      schrieb am 06.08.10 11:04:09
      Beitrag Nr. 11 ()
      Man muss in den Medien nur mal verbreiten, dass sich Eltern mit Problemen bei (idealerweise staatlichen) Familienberatungsstellen melden können. Dort können die Eltern dann sagen "ich pack's nicht, ich bin überfordert" und dann schauen die Sozialarbeiter, ob sich da vielleicht noch was machen läßt. Dann kann man in Ruhe darüber reden, ob ein staatliches Kinderheim eine geeignete Lösung ist.

      Vermutlich gibt es mehr einsichtige Problemfälle als freie Stellen in staatlichen Kinderheimen. Man muss daher auch neue gute staatliche Kinderheime errichten. Staatlich, staatlich und nochmals staatlich. Wer Kinder ehrlich mag, kann sich ja dort um einen Job bemühen.

      Private Instutitionen und Pflegeeltern sehe ich jedenfalls kritisch. Zwar gibt es auch gute aber einigen geht es nur ums Geld oder schlimmeres. (alles imho)

      PS: Dass es so etwas gibt, sotte man eigentlich gar nicht glauben:
      http://www.wallstreet-online.de/community/posting-drucken.ph… (Thread: Deutschland - ein Rechtsstaat ...?)
      http://www.wallstreet-online.de/community/posting-drucken.ph…
      http://www.wallstreet-online.de/community/posting-drucken.ph…
      http://www.wallstreet-online.de/community/posting-drucken.ph…
      Avatar
      schrieb am 06.08.10 20:16:35
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.936.876 von HeWhoEnjoysGravity am 05.08.10 18:22:54Eine (hinreichend gute) Mutter soll grundsätzlich ein höheres Recht auf ihr Kind haben, als der Vater des Kindes. Das kann man so realisieren, dass zwar ledige Väter grundsätzlich ein Sorgerecht erhalten aber dass die Mutter dem Vater das Sorgerecht per einfachem Antrag sofort entziehen kann. Der Vater kann dann vor dem Familiengericht für sein Sorgerecht streiten. (imho)


      Damit komme ich einfach nicht klar, in keiner Weise. "Eine hinreichend gute Mutter soll...". Nach welcher Rechtsgrundlage bemessen? Es gibt sie nicht und gab sie nie! Was es aber gibt und gab, dass ist das GG, und darin den Art 6 Abs 2:

      Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

      Hier ist von einem elterlichen Recht die Rede und nicht vom Einzel eines mütterlichen! Und auch wird hier nicht Bezug auf den Status eines Kindes genommen, ob eheliches oder uneheliches Kind! Der spielt keine relevante Rolle!

      Und so kommen wir dann auch zum Abs 5 des gleichen Artikels im GG:

      Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.

      Die gleichen Bedingungen! Und das beinhaltet auch den Anspruch des Kindes auf den unverheirateten Vater, zum Wohle des Kindes. Die Willkür einer Mutter, mit Daumen rauf oder Daumen runter per Signal an den Familienrichter, kann hier nicht einfach über dem Recht stehen. Das hat der europäische Gerichtshof für Menschenrechte gesichtet und auch erkannt.

      Deinen oft hier in den Threads zu sehenden inflationären Gebrauch der Begriffe "gut" oder "hinreichend gut" sowie "schlecht" fehlt jede Grundlage einer Zuordnung. Die hatte im Falle des Sorgerechts für unverh. Eltern auch der Gesetzgeber bis dato nie, und doch haben Familiengerichte stets zu Gunsten der Mutter entschieden, ohne Rechtsgrundlage bzw. im Widerspruch zur Auffassung des GG. Das war unhaltbar und wurde jetzt zurecht korrigiert.

      Es ist der verstockte Alterspräsident, nunmehr im Ruhestand, als letztmaliger Vorsitzender des Bundesverfassungsgerichts gewesen, bei dem sich die Blockadehaltung als Gegensatz zum GG an einem zentralen Punkt vereinte. Er stand praktisch über dem Recht, ganz stoisch. Und an ihm und unter ihm, sponn sich das Netz bundesweit als eine Unzahl an Flut unnützer Sorgerechtsstreitigkeiten, dem Beschäftigen von Anwaltskanzleien, dem Gebührenfrass und der Steuerverschwendung sowie die Beschlagnahme von Familiengerichten die ohnehin mit Arbeit völlig überlastet sind.

      Grandiose Leistung und das alles nur, damit eine ganze Schar und Gilde sesselfurzender Mitverdiener einen Labsal am Umstand dessen partizipieren konnte, den sie da als ehelosen und deshalb, nach alter konservativer Verstaubtheit der 50er Jahre, als untauglichen Vater von seinem Kind behördlich entfernen wollten.

      Weg damit und gut ist!
      Avatar
      schrieb am 07.08.10 02:04:50
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.940.208 von stargold123 am 06.08.10 10:41:33
      "Die Debatte die du willst hat nichts mit dem Thema des threads zu tun"


      Würde etwaauf 95% seiner "Beiträge" zutreffen, wird Ihm nur nicht oft/nachdrücklich genug klargemacht. ;) Um das hinzubekommen müsste man allerdings auch Dauerurlaub haben. :laugh:

      Gruß
      P.
      Avatar
      schrieb am 07.08.10 07:15:07
      Beitrag Nr. 14 ()
      #11 (39.940.381) "sotte" => "sollte"

      Ansonsten muss man sich mal klarmachen, was überhaupt Phase ist:

      In einer intakten, glücklichen, liebevollen Beziehung denkt keiner an das "Sorgerecht", es ist gar kein Thema. In einer intakten, glücklichen, liebevollen Beziehung ist es völlig egal wer das Sorgerecht hat, weil sowieso beide zusammen zum Wohl des Kindes entscheiden. Es gibt viele liebe, supertolle Elternpaare, aber die sind hier nicht das Thema (denn auch bei meinem Vorschlag hat der Vater ja erstmal das Sorgerecht, es kann ihm nur viel schneller und leichter entzogen werden).

      Das Sorgerecht wird dann interessant, wenn es um Geld und Macht geht. Bei einem Sorgerechtsstreit ist oft mindestens ein Elternteil (u.U. sogar relevant) schlecht.

      Ein kleines Kind hat eine stärkere Beziehung zur Mutter und umgekehrt, also muss die Mutter bevorzugt werden. Wenn die Mutter nicht will, dass der Vater ein Sorgerecht hat, dann hat sie dafür wohl einen gewichtigen Grund und weil eine Mutter viel wichtiger für das Kind ist, ist es naheliegend, erstmal den Vater möglichst einfach vom Kind fernzuhalten - der darf dann vor dem Familiengericht klagen. Die Mutter sollte also schnell und einfach dem Vater das Sorgerecht entziehen können, z.B. durch Abgabe eines unterschriebenen Formulars beim Gericht (ggf. auch über die Sozialdienste).

      Grundsätzlich ist aber zum Wohl des Kindes zu entscheiden, d.h. wenn die Mutter eine hartherzige, drogensüchtige Schlampe ist, dann muss ihr u.U. das Sorgerecht entzogen werden. Weit verbreiteter dürften allerdings gewalttätige, perverse oder drogensüchtige Väter sein. Insgesamt ist die gesellschaftliche Lage schon ziemlich desolat wie man am verbreiteten Drogen- und Pornokonsum (und zwar zunehmend auch schon bei Minderjährigen) sehen kann. (alles imho)

      PS: ich will hier nicht einzelne hier schreibende User überzeugen - die sollten sich vielleicht einfach erstmal ihre eigenen Motive klarmachen.
      Avatar
      schrieb am 07.08.10 08:32:17
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.945.979 von HeWhoEnjoysGravity am 07.08.10 07:15:07Ein kleines Kind hat eine stärkere Beziehung zur Mutter :rolleyes:
      HEWHO .. du hast wohl KEINE kinder :rolleyes:
      wer sagtn sowas ..das mag inmanchen fällen so sein , doch nicht generell..

      ich stimme TIME # 12 voll zu..

      wenn die Mutter eine hartherzige, drogensüchtige Schlampe ist, ..
      ich denke es geht hier um allgemein recht + nicht um sonderfälle ...
      doch selbst in einem solchen .. was wenn die mutter in einer ehe lebt ?? da hat der VATER doch auch das recht über sein kind zu wachen .. also das SCHLAMPENARGUMENT zieht nicht :rolleyes:

      guten morgen :)
      Avatar
      schrieb am 07.08.10 08:42:45
      Beitrag Nr. 16 ()
      Also ich lebe alleine und hatte noch nicht einmal Geschlechtsverkehr aber ich denke, dass ich trotzdem eine ganz realistische Vorstellung von Mensch und Gesellschaft habe.

      Noch mal ganz deutlich meine Meinung (Details und Gründe siehe meine Beiträge):

      1. Väter haben automatisch das Sorgerecht.
      2. Mütter können einem Vater per einfachem schriftlichen Antrag sofort das Sorgerecht entziehen.
      3. Väter können vor dem Familiengericht dagegen klagen.

      Der einzige Unterschied zum aktuellen Recht ist, dass die Mutter nicht erst lanwierig was beweisen muss, sondern sofort ihr Kind für sich beanspruchen kann (ggf. übergangsweise bis zum Gerichtsurteil im Falle einer Klage des Vaters). (alles imho)
      Avatar
      schrieb am 07.08.10 09:34:34
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.945.979 von HeWhoEnjoysGravity am 07.08.10 07:15:07"Wenn die Mutter nicht will, dass der Vater ein Sorgerecht hat, dann hat sie dafür wohl einen gewichtigen Grund"

      ... der sich leider häufig nicht am Wohl des Kindes orientiert, sondern Rache- oder anderen egoistischen Motiven entspringt. Und sowas fand bisher die Unterstützung des Staates.
      Avatar
      schrieb am 07.08.10 09:48:14
      Beitrag Nr. 18 ()
      Rache und andere egoistische Motive deuten auf ein schweres Zerwürfnis zwischen den Eltern hin. Ein gemeinsames Sorgerecht kann dann dazu führen, dass der Streit auf dem Kind ausgetragen wird, d.h. jeder versucht das Kind für sich zu gewinnen und gegen den anderen Elternteil aufzuhetzten. In solchen Fällen muss das Familiengericht herausfinden, wer der bessere für das Kind ist: Mutter oder Vater? Übrigens sollte man auch nach Möglichkeit das Kind fragen, wen es lieber mag.

      Ein Baby dem Vater zu geben ist riskant, denn entweder ist er alleine (und somit naturgemäß ungeeignet für Babys) oder er lebt mit einer anderen Frau zusammen und die wird naturgemäß i.a. nicht gerade besonders aufopferungsvoll für ein fremdes Kind sorgen. Simple Biologie, die man nicht mißachten darf.

      Alles in allem spricht also viel für meine Lösung. (alles imho)
      Avatar
      schrieb am 07.08.10 11:26:34
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.946.123 von HeWhoEnjoysGravity am 07.08.10 09:48:14Ein Baby dem Vater zu geben ist riskant, denn entweder ist er alleine (und somit naturgemäß ungeeignet für Babys) :rolleyes:

      was sind denn DAS für veraltete ansichten :eek:
      es gibt jede menge alleinerziehende oder in karenz befindliche väter , die ihre babies genausogut versorgen können , wie mütter !!!!

      sondern Rache- oder anderen egoistischen Motiven entspringt:cry:DAS = leider nur allzu wahr ..

      + das problem ist , daß in so einem fall IMMER die MUTTER bevorzugt wird ...:(
      die gesellschaft müsste erst radikal umdenken um die gleichberechtigung der väter erst einmal EINZUFÜHREN!!!!!:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 07.08.10 12:21:01
      Beitrag Nr. 20 ()
      :confused:

      fiktion und wirklichkeit..... z.b. anhand einer kleinstadt, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen und sozialen bevorzugten lage sogar noch als vorbildlich im vergleich zum rest dieser väterrepublik gelten darf....


      LANDKREIS KITZINGEN
      Immer mehr Väter drücken sich vor Unterhalt
      436 Kinder betroffen – Zahlen steigen
      800 000 Euro – so viel muss der Staat jedes Jahr im Landkreis Kitzingen zubuttern, weil überwiegend die Väter zu wenig oder keinen Unterhalt zahlen. Das Geld anschließend einzutreiben wird ebenfalls immer schwieriger: Aktuell können nicht einmal von einem Drittel die Vorschüsse zurückgeholt werden. ANZEIGE



      Wenn sich der Vater vor dem Unterhalt drückt – das kommt öfter vor, als man gemeinhin denkt. Momentan gibt es im Landkreis Kitzingen 436 Kinder, für die nach einer Trennung der Eltern kein oder nicht ausreichend Unterhalt gezahlt wird. 400 dieser Kinder leben bei ihren Müttern und müssten deshalb von den Vätern Unterhalt bekommen. Der umgekehrte Fall ist eher selten: Nur 36 Kinder leben bei ihren Vätern und die Mütter sind unterhaltspflichtig.

      Bis zu 158 Euro im Monat
      Damit allein Erziehenden nicht völlig verlassen da stehen, springt in solchen Fällen der Staat ein: Für Kinder bis zum sechsten Lebensjahr gibt es monatlich 117 Euro, für alle Sieben- bis Zwölfjährigen liegt der Satz bei 158 Euro. Wurde der Unterhaltsvorschuss zunächst ab 1980 maximal 36 Monate gezahlt, sind es seit seit Anfang 1993 nunmehr 72 Monate. Seither kann man dabei zuschauen, wie sich die Fallzahlen Jahr für Jahr erhöhen und neue Spitzenwerte erreichen.

      Im Landkreis Kitzingen schießt der Freistaat Bayern derzeit jährlich 800 000 Euro vor, wobei er ein Drittel davon wiederum vom Bund erstattet bekommt. Natürlich versucht der Staat nach der Zuschuss-Zahlung wieder an sein Geld zu kommen – der Erfolg nimmt sich dabei jedoch eher äußerst bescheiden aus. Die so genannte Rückholquote liegt derzeit im Landkreis nach Auskunft des Landratsamtes bei 27,5 Prozent

      Können die Elternteile nicht zahlen? Oder wollen sie schlichtweg nicht? Antwort: beides. Bei gut der Hälfte (53 Prozent) der 436 Fälle nimmt der Staat die Vaterrolle ein, das Geld kann im Grunde nicht mehr eingetrieben werden. Was beispielsweise daran liegt, dass die Mütter den Kindsvater nicht nennen können (14 Fälle), die Väter – meist ehemalige US-Soldaten – nicht mehr in Deutschland sind (31 Fälle) oder die Kindsväter entweder arbeitslos sind oder nicht genügend Geld verdienen (145 Fälle).

      Wegducken vor Verantwortung
      Nach Abzug der „unmöglichen“ Rückholaktionen bleiben noch 207 Fälle, in denen genügend Einkommen möglich wäre – aber kein Interesse vorhanden ist und beispielsweise auf Zahlungsaufforderungen einfach nicht reagiert und vor der Verantwortung weggeduckt wird. Der Gesetzgeber verlangt zwar generell eine „gesteigerte Arbeitspflicht“. Das bedeutet: Unterhaltspflichtige müssen aufgrund ihrer Zahlungsverpflichtung alles tun, um an Arbeit zu kommen.

      Geschieht dies nicht, versuchen die Ämter über Pfändungen oder schließlich auch Strafanzeigen zum Erfolg zu kommen. Was sich zum einen hinzieht und zum anderen nicht ganz einfach ist: Bei Selbstständigen etwa sind Pfändungen schwierig. Andere wiederum ziehen ständig um und entziehen sich dem Gerichtsvollzieher.

      Landen die Fälle schließlich vor dem Kitzinger Amtsgericht, ist die gängige Praxis, dass mehrjährige Bewährungsstrafen verhängt werden. So richtig abschrecken kann dies scheinbar nicht, wie die jährlich steigenden Zahlen zeigen.

      Mehr Infos zum Thema gibt es in der Broschüre „Das Kindschaftsrecht“ vom Bundesministerium der Justiz.


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