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    Brunner-Prozess: Angeklagter wegen Mordes verurteilt - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 06.09.10 11:00:32 von
    neuester Beitrag 05.11.10 23:53:58 von
    Beiträge: 9
    ID: 1.159.744
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      schrieb am 06.09.10 11:00:32
      Beitrag Nr. 1 ()
      Brunner-Prozess: Angeklagter wegen Mordes verurteilt
      06.09.2010 - 09:56 Uhr


      Der Vorsitzende Richter im Mordfall Brunner, Reinhold Baier, im Landgericht in München.
      © dpa

      München (dpa) - Im Prozess um den gewaltsamen Tod des Managers Dominik Brunner ist der 19-jährige Markus S. wegen Mordes zu neun Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden.

      Gegen den 18-jährigen Sebastian L. verhängte das Landgericht München I am Montag sieben Jahre Gefängnis wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge.

      Die beiden hatten Brunner vor fast genau einem Jahr, am 12. September 2009, am Münchner S-Bahnhof Solln zusammengeschlagen und getreten, nachdem er sich schützend vor eine Gruppe Schüler gestellt hatte. Der 50-Jährige starb aber nicht an den Verletzungen, sondern an einem Herzstillstand infolge der Schläge. Brunner hatte ein krankes Herz, ohne davon zu wissen. Der Manager hatte zu Beginn der tödlichen Schlägerei am Bahnsteig selbst den ersten Schlag gesetzt, offenbar um einen aus seiner Sicht drohenden Angriff abzuwehren.

      Die Staatsanwaltschaft hatte für Markus S. die höchstmögliche Jugendstrafe von zehn Jahren wegen Mordes gefordert. Er hatte laut Zeugen noch auf Brunner eingetreten, als dieser schon am Boden lag. Bei Sebastian L. plädierte die Staatsanwaltschaft auf acht Jahre wegen gefährlicher Verletzung mit Todesfolge.

      Die Verteidigung hatte deutlich niedrigere Strafen verlangt. Bei Markus S. sahen die Anwälte eine Strafe "weit unter sieben Jahren" wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge als angemessen an. Für Sebastian L. sprachen sich die Verteidiger für höchstens dreieinhalb Jahre Jugendstrafe aus. An zwölf Prozesstagen waren seit Juli mehr als 50 Zeugen und mehrere Sachverständige gehört worden.

      Quelle: dpa-info.com GmbH
      http://nachrichten.freenet.de/topnews/brunnerprozess-angekla…
      Avatar
      schrieb am 06.09.10 11:02:07
      Beitrag Nr. 2 ()
      Traurig, daß das deutsche Strafrecht hier nicht mehr "hergibt"! :(
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 06.09.10 13:59:08
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.104.504 von tradepunk am 06.09.10 11:02:07ich bin schon froh, dass hier nicht die täter zu opfern wurden, wie das aus der früheren berichterstattung vor und zu prozessbeginn teilweise heraus zu lesen war... :mad:
      Avatar
      schrieb am 06.09.10 14:06:07
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.104.504 von tradepunk am 06.09.10 11:02:07Ja genau. :keks:

      Ein Leben so auszulöschen
      gehört lebenslänglich weggesperrt.

      :mad:
      :mad:
      :mad:
      Avatar
      schrieb am 06.09.10 17:26:49
      Beitrag Nr. 5 ()
      Bei Markus S. sahen die Anwälte eine Strafe "weit unter sieben Jahren" wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge als angemessen an. Für Sebastian L. sprachen sich die Verteidiger für höchstens dreieinhalb Jahre Jugendstrafe aus.

      Die Anwälte, die diese Typen verteidigen und so eine Scheiße von sich geben, kotzen mich fast genauso an, wie die Tat und die Täter selbst! Wie kann man überhaupt so ein Mandat annehmen?

      Die Anwendung des Jugendstrafrechts ist die größte Verhöhnung des Opfers! Ansonsten wollen die Jungs auch erwachsen sein, warum ist der Staat dann nicht konsequent?

      Das Erwachsenenstrafrecht sollte in extremen Fällen auch schon ab 14 Jahren angewandt werden können und die Strafmündigkeit generell von jetzt 14 auf mindestens (also höchstens) 12 Jahre gesenkt werden.

      Das würde auch viele andere gesellschaftliche Probleme lösen! Man müßte z.B. nicht mehr ganze Bevölkerungsgruppen als "böse" stigmatisieren, nur weil es einen, zum Glück marginalen, Anteil extrem negativer Teilnehmer dieser Gruppen gibt. Diese Leute fallen meist in diese Altersklasse und werden daher für begangene Straftaten so gut wie gar nicht bestraft. Die lachen uns (die Gesellschaft) und unsere Gesetze und Normen aus! Und lösen bei deren Eltern, Großeltern, Geschwistern mindestens so viel Scham und Betroffenheit aus, wie sie uns wütend machen! (Das wird in letzter Zeit gerne vergessen!)
      1 Antwort

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      schrieb am 06.10.10 22:34:01
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ja ich bin ganz eurer Meinung:
      Damit Jugendlichen Manieren beigebracht werden, wird jetzt jeder erwachsene Deutsche mit einem Schlagstock ausgerüstet.
      Wenn die Jugendlichen keine Manieren haben, reicht es, wie der Fall Brunner zeigt, nicht aus den Jugendlichen die Schnauze zu polieren, sondern besser ist gleich mit Schlägstöcken, Dachlatten, Mistgabeln, Stahlrohren o.ä. draufzuhauen. Sonst wehren sich diese Flegel allen ernstes noch...Jugendliche ist es doch verboten, sich gegen die Erwachsenen zu wehren und Schläge sind die Grundlage jeder Erziehung.

      Euer ungehorsamer Prügelknabe
      Avatar
      schrieb am 06.10.10 22:57:44
      Beitrag Nr. 7 ()
      Zitat aus Kristallnacht von BAP:

      wenn die Volksseele - allzeit bereit -
      Richtung Siedepunkt wütet und schreit:
      "Heil - Halali" und grenzenlos geil nach Vergeltung brüllt,
      zitternd vor Neid in der Kristallnacht.
      Avatar
      schrieb am 11.10.10 13:38:58
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.106.652 von tradepunk am 06.09.10 17:26:49"Wie kann man überhaupt so ein Mandat annehmen?"

      Weil ansonsten überhaupt kein Prozeß gegen die Täter durchgeführt werden könnte und sie weiter in Freiheit rumlaufen würden.
      Avatar
      schrieb am 05.11.10 23:53:58
      Beitrag Nr. 9 ()
      Was war eigentlich bei dem Prozeß herausgekommen? Hatte der Brunner als Erster zugeschlagen?:confused:


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