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    Hat sich die Abgeltungssteuer für den Staat eigentlich bisher gelohnt? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 05.01.11 21:46:48 von
    neuester Beitrag 28.01.11 11:01:50 von
    Beiträge: 32
    ID: 1.162.521
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      schrieb am 05.01.11 21:46:48
      Beitrag Nr. 1 ()
      Gibt es dazu irgendwelche Aussagen oder Berichte, in welchem Rahmen (Mrd. Euro?) bewegt sich das?
      Avatar
      schrieb am 06.01.11 08:00:25
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ja,aber es ist beschiss,denn wenn man verident ,muss man zahlen,und wenn man verliert,kriegt man nichts,also lohnen sich Aktien nicht mehr, da man eine negative renditeerwartung hat. Vor allem ,weil immer wieder ein neues Gesetz kommt, das Altverluste nur einige Jahre zurückreichen. Die nächste gesetzesänderung kommt auch wieder.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 06.01.11 09:47:17
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.807.991 von superdaytrader am 06.01.11 08:00:25Das ist nicht richtig. Wenn du Verluste mit Aktien machst, dann werden diese automatisch mit den Gewinnen aus Aktien verrechnet. Es gibt in dieser Hinsicht also keinen Nachteil gegenüber zu früher.

      Der große Nachteil für den Tarder ist allerdings, dass man wesentlich mehr Steuern zahlen muß als vor der Einführung der Abgeltungssteuer, das das HEV weggefallen ist.

      Und wenn man die Entwicklung beim DAX betrachtet (+16% in 2010), dann kann man sich vorstellen, dass der Staat hier viel mehr eingenommen hat, als in Zeiten vor der Abgeltungssteuer.

      Zudem wurde jeder Gewinn sofort versteuert, was den Beschiss an der Allgemeinheit, der untern den professionelen Händlern zum guten Ton gehört, unmöglich gemacht hat.

      Yatt
      Avatar
      schrieb am 06.01.11 10:24:54
      Beitrag Nr. 4 ()
      das schlimme ist nur dass nicht am ende des jahres gezahlt wird sondern sofort somit ist traden schwieriger geworde.
      ansonsten ist es ne faire sache und verhindert steuerhinterziehung. wenn man natürlich ins ausland geht mit dem geld dann ist wieder alles steuerfrei !!!
      ich habe letztes Jahr ca. 60 000 € an abgeltungssteuer gezahlt und war schon sauer ehrlich.
      das geld welches man dort anlegt ist ja schon versteuert man zahlt nochmals weil man es nicht ausgegeben hat. meine kredite kann ich aber nicht gegenrechnen...bin wenigstens aus der kirche raus um das auch noch zu verhindern

      ist furchtbar: die die sich anstrengen dürfen immer mehr zahlen und die die sich um nichts kümmern:
      wer in der Schule nicht macht bekommt nen schlechteren job mit weniger geld wer dann noch alle überstunden vermeidet bekommt nur den niedrigsten satz und den rest zur miete etc. bezahlt der der tägliche überstunden macht und sich abrackert.
      am ende liegen beide im altersheim der eine bekommt es bezahlt der andere darf es selber löhnen der hat ja gespart....ahhhhhhhhhhh
      Avatar
      schrieb am 06.01.11 11:10:11
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ich würde mal stark vereinfacht meine Meinung so äußern:

      Die Abgeltungssteuer ist für diejenigen interessant, die einen Grenzsteuersatz von mehr als 25 Prozent haben. Alle anderen haben - so sie nicht die Versteuerung ihrer Einkünfte nach altem Recht beantragen - das Nachsehen.

      Aber wie schaut es sonst in der Steuerlandschaft aus? Der Werbungskostenpauschbetrag beispielsweise benachteiligt aller Voraussicht nach diejenigen, die wenige Meter von ihrer Arbeitsstelle entfernt wohnen. Dennoch denke ich, spiegelt ein solcher Pauschbetrag das Einvernehmen aus gewünschter schlanker Verwaltung und auch Entlastung der Bürger wieder. So dürften (teilweise betrifft das auch die Abgeltungssteuer) deutlich weniger Verwaltungsaufwände produziert werden, weil viele (insoweit) gar keine Steuererklärung mehr erstellen bzw. abgeben, und die Steuerzahler dürften ebenfalls von dem geringeren Zeit- und (Steuerberatungs-)Aufwand bei der Erstellung ihrer Erklärung profitieren.

      Daß die Besteuerung in die Hände der Banken gelegt wurde, soll zu mehr Steuergerechtigkeit hinführen.

      Gruß

      Silberpfeil
      2 Antworten

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      schrieb am 06.01.11 11:45:19
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.809.135 von Silberpfeil1 am 06.01.11 11:10:11Sofern ein Hauptziel der Abgeltungssteuer weniger Bürokratie gewesen sein sollte, ist das kläglich gescheitert.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 06.01.11 12:17:40
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.809.488 von TokioBill am 06.01.11 11:45:19Es wird vermutlich so sein:

      Man wollte die Abgeltungssteuer, um mehr Steuergerechtigkeit zu erreichen - nicht hinsichtlich des Zeitpunkts, wann diese entrichtet wird, sondern vielmehr, daß diese überhaupt entsteht und auch beglichen wird.

      Ohne Einführung einer Abgeltungssteuer wären viele Einkommensteuererklärungen beträchtlich umfangreicher ausgefallen mit allen erdenklichen Belegen, ggf. auch den Werbungskostenbereich betreffend. Durch die Abgeltungssteuer dürften einige erst gar keine Steuererklärung mehr abgeben (bzw. abgeben müssen), sowie weitere gar keine Kapitaleinkünfte und / oder Spekulationseinkünfte erklären (bzw. erklären müssen).

      Der verbleibende Teil (und nur der zeigt sich natürlich) verursacht dann die erkennbare (Mehr-)Arbeit.
      Avatar
      schrieb am 06.01.11 13:19:21
      Beitrag Nr. 8 ()
      Yatt schrieb am 06.01.11 09:47:17

      Das ist nicht richtig. Wenn du Verluste mit Aktien machst, dann werden diese automatisch mit den Gewinnen aus Aktien verrechnet.

      Dieses ist gelogen, wenn ich im letzten Jahr 100000 Euro gewinne gemacht habe,und dieses Jahr mache ich 100.000 Euro Verlust, hab ich insgesamt gar nichts verdient, da ich die Steuern von 26.238 Euro aus dem letzten Jahr aber nicht wiederkriege,hab ich 26.238 Euro verloren.

      Da man im Schnitt mit Aktien nichts verdient, kassiert der Staat sozusagen immer mehr als 100 Prozent aller Gewinne ein, da er von den wenigen das Geld wegnimmt, die das Pech hatten, ihre gewinne zu machen, bevor sie die verluste machen. Ausserdem werden regelmaässig alle 5 Jahre neue Gesetze gemacht, in denen mal eben beschlossen wird, das die altverluste nach 5,10 oder 15 Jahren verfallen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 06.01.11 13:26:57
      Beitrag Nr. 9 ()
      Man hätte ja auch beschliessen können,dass die Altverluste vor 2009 nie verfallen,warum wurde das wohl nicht beschlossen,hhääää?
      Avatar
      schrieb am 07.01.11 06:17:41
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.810.389 von superdaytrader am 06.01.11 13:19:21@superdaytrader

      Ich weiß nicht, wie das deine Bank/Broker regelt. Das was du sagst stimmt aber nicht. Verluste können immer mit den Gewinnen vereechnet werden. Und zwar taggleich.

      Bei SINO sieht die Sache so aus, machst du 1000 Euro Gewinn, werden sofort 263,75 Euro abgezogen. Machst du 1000 Verlust werden dir die 263,75 Euro sofort wieder gut geschrieben. Bleibt also bei einem Steueraufkommen von +-0. Der Staat kassiert also nix.

      Und im Schnitt macht man wohl Geld mit Aktien. Sonst wären wir alle nicht hier. ;)

      Yatt
      Avatar
      schrieb am 07.01.11 08:44:24
      Beitrag Nr. 11 ()
      Du hast es anscheinend nicht verstanden,wenn du die Verluste nicht im selen Jahr machst,sondern im Folgejahr,dann kriegst du nichts wieder. Genau dass habe ich geschrieben, und spätestens 2015 kommt wieder ein Gesetz,das Altverluste vor 2014 nur noch 3 Jahre zählen
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 07.01.11 14:18:28
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.816.430 von superdaytrader am 07.01.11 08:44:24Aber natürlich kannst du Verluste aus 2010 in 2011 geltend machen und verrechnen. Du mußt halt eine Steuererklärung und die Summe der Verluste aus Aktiengeschäften abgeben. Wird dann 2011 voll verrechnet.

      Du erzählst völligen Blödsinn. Hier etwas Lektüre zur Beruhigung.


      Einschränkung der Verlustverrechnung
      Bei der Abgeltungssteuer wird die allgemeine Verrechnungsmöglichkeit von Verlusten aus Kapitalvermögen mit allen anderen Einkunftsarten gestrichen. Damit können Verluste aus Kapitalvermögen ab 2009 auch nur mit positiven Einkünften aus Kapitalvermögen ausgeglichen werden. Eine Verrechnung mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten ist bei der Abgeltungsbesteuerung nicht mehr möglich.

      Verluste aus bestimmten Kapitalanlagen werden daher in entsprechenden "Verlustverrechnungstöpfen" erfasst. Ein bis zum Jahresende nicht ausgeglichener Verlust verbleibt grundsätzlich im Verlustverrechnungstopf und wird automatisch von der Bank in das nächste Kalenderjahr übertragen. Dieser Verlust steht dann im Folgejahr wieder für eine Verrechnung mit positiven Kapitaleinkünften zur Verfügung.

      Wer diesen automatischen Verlustvortrag nicht wünscht, weil er die Verluste bereits in seiner laufenden Steuererklärung mit Gewinnen aus anderen Kapitaleinnahmen verrechnen möchte, kann sich die nicht ausgeglichenen Verluste von seiner Bank aufgeben lassen. Dieser Antrag muss bis zum 15. Dezember des laufenden Jahres bei der Bank des Steuerpflichtigen vorliegen. Versäumt der Steuerpflichtige diesen Termin, bucht die Bank die nicht genutzten Verluste zur Verlustverrechnung in das folgende Kalenderjahr. Wird der Antrag auf Verlustbescheinigung vor dem Termin rechtzeitig gestellt und von der Bank bescheinigt, geht der Verlust bei der ausstellenden Bank "unter" und kann dann nur noch im Rahmen der Einkommensteuererklärung genutzt werden.

      Sonderfall: Verluste aus Aktiengeschäfte
      Verluste aus dem Verkauf von Aktien dürfen auch nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen ausgeglichen werden. Eine Verrechnung der Verluste aus Aktien mit Erträgen aus Zinsen oder Dividenden ist nicht machbar.

      Sofern der Verlust aus einem Wertpapierdepot innerhalb des Kalenderjahres nicht ausgeglichen werden kann, wird dieser Verlust in das nächste Jahr vorgetragen. Bürokratisch wird es, wenn der Sparer mehrere Wertpapierdepots unterhält bei verschiedenen Banken unterhält. Hier besteht für eine Verlustverrechnung die Voraussetzung, dass die Bank, bei der der Verlust entstanden ist, eine Bescheinigung über die Höhe des nicht ausgeglichenen Verlustes ausstellt.


      Quelle: http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/abgeltungssteuer.h…


      Yatt
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 07.01.11 14:38:02
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.819.642 von Yatt am 07.01.11 14:18:28Superdaytrader hat mit seinem Besipiel schon Recht:

      Wer zuerst Gewinne und dann erst in Folgejahren Verluste macht, zahlt auf die Gewinne AbgSt, da es keinen Verlustrücktrag mehr gibt. Wenn er dann nach den Verlustjahren wieder Gewinne macht, kann er die natürlich verrechnen.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 08.01.11 01:08:09
      Beitrag Nr. 14 ()
      Zitat von Taxadvisor: Superdaytrader hat mit seinem Besipiel schon Recht:

      Wer zuerst Gewinne und dann erst in Folgejahren Verluste macht, zahlt auf die Gewinne AbgSt, da es keinen Verlustrücktrag mehr gibt. Wenn er dann nach den Verlustjahren wieder Gewinne macht, kann er die natürlich verrechnen.

      Gruß
      Taxadvisor


      Wow. Wieder etwas Neues über die Asozialsteuer von Dr. Mabuse erfahren. Dass es ausschließlich um ein weiteres der vielen CDU-/SDP-Geschenkpakete zugunsten der reichen und ruperreichen KanzlerfreundInnen geht, ist ja klar. Aber diese nette kleine schmierige trickreiche Finesse kannte ich noch nicht...

      Ich hätte auch geschworen, dass es weiterhin einen Verlustrücktrag geben muss. Warum schaffen wir nicht auch gleich den Verlustvortrag ab? Wäre doch auch noch viel einfacher und "gerechter" oder? Gerechter, weil der Arbeitnehmer ja auch keinen Verlustvortrag praktizieren kann, wenn er nach einer kurzen Zeit an Krimineller-Schröder-Freund-IV wieder zu Geld kommt...
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 08.01.11 21:42:03
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.824.220 von pyramus am 08.01.11 01:08:09Der Verlustrücktrag ist doch zeitlich stark begrenzt gewesen. Er half auch in der Vergangenheit niemandem, der kontinuierlich durchschnittliche Gewinne erzielte und sich dann in einem konkreten Jahr unglücklich verspekulierte.

      Gruß

      Silberpfeil
      Avatar
      schrieb am 10.01.11 21:39:26
      Beitrag Nr. 16 ()
      Also ich finde diese Abgeltungssteuer sehr gerecht und richtig!

      Früher haben ja sehr viele ihre Zinseinkünftge nicht angegeben, teilweise mehrmals den Freistellungsfreibetrag genutzt und auch Aktiengewinne schwwarz eingestrichen.
      Sicher kann man immer motzen, dass es nicht richtig ist, dass so viele und hohe Steuern bezahlt werden müssen und andere Leute nichts tun und volle Unterstützung bekommen.
      Doch das kann dann kein Thema sein, weenn es um eine steuerliche Umgestaltung geht.

      Nach meiner Meinung ist eine Versteuerung von Zins- und Dividendenerträgen und auch Kursgewinnen richtig und gerecht.
      Zwar ist das (Anfangs)-Kapital versteuertes Geld, aber diese Gewinne erzielt man ja zusätzlich. Man muss ja nicht das angelegte Kapital selber versteuern.

      Es müsste doch eher sinnvoll sein, dass jemand was er mit seiner Arbeitskraft mit seiner Hände Arbeit sich durch Anstrenungen und Qualen verdient, steuerfrei wäre, als so Einnahmen durch Geldanlage wo man nicht für arbeiten muss.

      Wenn es nach der Gerechtigkeit ginge!
      Avatar
      schrieb am 10.01.11 21:40:34
      Beitrag Nr. 17 ()
      Glaube aber der TE Eröffner wollte eigentlich wissen, was diese Regelung wohl dem Staat eingebracht hat.
      Ob da in der Tat seine Einnahmen, obwohl der absolute Steuersatz ja eher gesunken ist, gestiegen sind, oder zumindest gleichgeblieben.

      Also ich habe dazu nichts gelesen oder gehört.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 11.01.11 12:24:30
      Beitrag Nr. 18 ()
      Zitat von gate4share: Nach meiner Meinung ist eine Versteuerung von Zins- und Dividendenerträgen und auch Kursgewinnen richtig und gerecht.
      Zwar ist das (Anfangs)-Kapital versteuertes Geld, aber diese Gewinne erzielt man ja zusätzlich. Man muss ja nicht das angelegte Kapital selber versteuern.

      Es müsste doch eher sinnvoll sein, dass jemand was er mit seiner Arbeitskraft mit seiner Hände Arbeit sich durch Anstrenungen und Qualen verdient, steuerfrei wäre, als so Einnahmen durch Geldanlage wo man nicht für arbeiten muss.

      Wenn es nach der Gerechtigkeit ginge!


      Stell dir beispielhaft eine Geldanlage über 100.000 Euro mit einer Rendite von 3% p.a. bei einer Inflationsrate von 3% p.a. vor.

      Wert nach einem Jahr = 103.000 Euro
      Wertzuwachs real = null Euro
      Steuerbelastung (ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer)= 750 Euro,
      obwohl real lediglich die Substanz gleich geblieben ist.

      Besteuerung gerechtfertigt?
      Avatar
      schrieb am 12.01.11 12:13:49
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.835.693 von gate4share am 10.01.11 21:40:34"Glaube aber der TE Eröffner wollte eigentlich wissen, was diese Regelung wohl dem Staat eingebracht hat."

      Richtig, aber ist schon OK, hab schon gegooglet aber nix gescheites gefunden, vielleicht dauert es noch etwas bis Bilanz gezogen werden kann, irgendwann wird sicher auch nochmal Thema werden.
      Avatar
      schrieb am 24.01.11 09:11:32
      Beitrag Nr. 20 ()
      Steuer-Einnahmen aus Kapitalerträgen brechen ein: Der Staat kassiert immer weniger Steuern aus Finanzgeschäften, da die Einnahmen aus Kapitalerträgen im vergangenen Jahr dramatisch eingebrochen sind. Wie die „Neue Osnabrücker Zeitung“ unter Berufung auf Zahlen des Bundesfinanzministeriums berichtet, sank das Aufkommen im Vergleich zum Vorjahr um 3,7 Mrd. Euro. Damals hatten die Steuern auf Erträge aus Zinsen, Dividenden und Wertpapiergeschäften noch 12,4 Mrd. Euro betragen. 2010 waren es 8,7 Mrd. Euro. Für 2011 erwartet das Finanzministerium nach aktueller Steuerschätzung laut Bericht ein weiteres Minus auf wenig mehr als acht Mrd. Euro. Vor Einführung der Abgeltungsteuer von 25 Prozent hatte der Staat im Jahr 2008 noch 13,5 Mrd. Euro Steuern aus Kapitalerträgen eingenommen – rund fünf Mrd. Euro mehr als jetzt. Das neue Abgeltungsmodell mit pauschaler Erhebung, das Steuerhinterziehung verhindern und Schwarzgelder ins Inland locken sollte, erweist sich damit als Flop.
      Avatar
      schrieb am 24.01.11 09:52:06
      Beitrag Nr. 21 ()
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 24.01.11 10:22:52
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.911.742 von Jjeiiin am 24.01.11 09:52:06Journalisten werden auch immer dümmer und nutzloser. Man weiß schon vorher, was in solchen Artikeln steht.
      Kein Hinweis auf eingebrochene Zinsen ab 2009, dafür Rumpöbelei gegen die Abgeltungssteuer, die ja mit 25% sooo günstig sei, man dabei aber das Halbeinkünfteverfahren vor 2009 komplett verschweigt.
      Avatar
      schrieb am 24.01.11 16:04:17
      Beitrag Nr. 23 ()
      Zitat von Minor: Journalisten werden auch immer dümmer und nutzloser. Man weiß schon vorher, was in solchen Artikeln steht.
      Kein Hinweis auf eingebrochene Zinsen ab 2009, dafür Rumpöbelei gegen die Abgeltungssteuer, die ja mit 25% sooo günstig sei, man dabei aber das Halbeinkünfteverfahren vor 2009 komplett verschweigt.


      Richtig, leider werden wohl auch SPD, Grüne und Linke das ganze für ihre Zwecke zur Verdummung der Bürger verwenden.
      Avatar
      schrieb am 25.01.11 00:36:19
      Beitrag Nr. 24 ()
      Hallo,

      Journalisten werden auch immer dümmer und nutzloser.
      Richtig. Neben dem historisch niedrigem Zinsniveau kommt noch hinzu, dass - wie fast immer bei solchen Gesetzesänderungen - auch die Betroffenen im Vorfeld darauf reagieren.

      Ich hatte beispielsweise früher fast nie steuerbare Spekulationsgeschäfte. Erst seit dem ich von der Abgeltungsteuer wußte, habe ich auch bewußt Verluste realisiert (Gewinne aber natütlich weiterhin bis in die Steuerfreiheit laufen lassen).
      Die Folge ist, dass die entfallende Spekulationsfrist wohl erst über die Jahre hinweg zu zusätzlichen Steuereinnahmen führen wird.

      MfG Stefan
      Avatar
      schrieb am 25.01.11 11:10:53
      Beitrag Nr. 25 ()
      Ihr hängt das immer an den Spekulationsgewinnen auf, das will der Staat auch so. Aber beleuchten wir sie Sache mal genauer:

      2 Prozent der Deutschen halten Aktien. Davon muß´man noch die abziehen, die im Rahmen von Arbeitsverhältnissen gehalten werden.
      Für Aktien und Dividendengewinne wurde früher das Halbeinkünftemodell angewendet. Das wurde 2009 abgeschafft. Für Eigentümer, die einen wesentlichen Anteil an einer Firma halten, gilt immer noch dieses "Halbeinkünfteverfahren" für Dividenden mit der 60:40 Regel. Auch ich bin Nutznießer dieser Regelung. Kapitalgesellschaften können überdies Spekulatinsgewinne sowieso steuerfrei vereinnahmen. Nur ein Bruchteil aller Spekulationsgewinne wird also versteuert.

      Bei den Zinsen galt früher der volle persönliche Steuersatz von bis zu etwa 50%. Diese Steuerpflicht wurde jetzt auf 25% begrenzt.
      Da ich davon ausgehe, dass das Zinsaufkommen in Deutschland deutlich höher liegt, als die Zahlungen aus Dividenden und steuerpflichtigen Spekulationsgewinnen, war diese ganze Reform eine Reform in die Säcke der Reichen. Die Konsequenz ist, dass die Mittelschicht abgedrängt wird in Rentenwerte, vorzugsweise in Bundeswertpapiere. Die Oberschicht dagegen erhält den vollen Zugang zu den Aktien und damit zu den Produktionsmitteln.

      Die geplante zentrale Steuerdatei wird nie kommen, da sie verfassungswirdig ist

      Art. 4GG

      (1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.


      Zu deutsch: Das Bekenntnis zur Religion oder auch zum Nichtglauben ist Privatsache und unverletzlich.

      Der Staat ist also nicht befugt, Außenstehenden Daten zur Verfügung zu stellen, die Rückschlüsse auf ein persönliches religiöses Bekenntnis zulassen.
      Avatar
      schrieb am 25.01.11 12:13:35
      Beitrag Nr. 26 ()
      Hallo Goldsteiger,

      2 Prozent der Deutschen halten Aktien.
      Wie kommst du denn darauf? Glaube mir, es sind deutlich mehr.

      Auch bitte die aktienähnlichen Produkte nicht vergessen (vor allem Fonds, aber in letzter Zeit auch Zertifikate), auch dort müssen jetzt die Kursgewinne versteuert werden.

      Und letztendlich kommt es auch nicht auf die Anzahl der Personen an (also egal ob 2% oder 20%), sondern auf das Volumen. Durch die steuerfreien Spekulationsgeschäfte hatten gerade die richtig Vermögenden eine einfache Möglichkeit, den Fiskus komplett rauszuhalten; das entfällt in Zukunft.
      Wie gesagt, man sollte mal ein wenig abwarten, bis die zahlreichen Verlustvorträge abgebaut sind und wir wieder normale Zinsen haben, dann wird sich imho auch ein Erfolg zeigen.

      Da ich davon ausgehe, dass das Zinsaufkommen in Deutschland deutlich höher liegt, als die Zahlungen aus Dividenden und steuerpflichtigen Spekulationsgewinnen, war diese ganze Reform eine Reform in die Säcke der Reichen.
      Warum unterscheidest du denn zwischen Zinsen und Dividenden? Beides wird doch vor allem von Reichen bezogen.

      Zugegeben, gerecht ist es nicht, dass man für Arbeitseinkommen bis zu 42% Steuern zahlen muss, für Kapitaleinkünfte aber nur 25% (aber waren die steuerfreien Spekulationsgewinne gerecht?).
      Und seit wann soll das Steuersystem überhaupt gerecht sein? Wenn wir damit anfangen, kann ich dir ganze Romane schreiben.

      MfG Stefan
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 25.01.11 12:24:43
      Beitrag Nr. 27 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.919.540 von reckoner am 25.01.11 12:13:35Zugegeben, gerecht ist es nicht, dass man für Arbeitseinkommen bis zu 42% Steuern zahlen muss, für Kapitaleinkünfte aber nur 25%
      ---

      Wobei man meiner Ansicht nach schon darüber diskutieren könnte, ob es gerecht ist, wenn Kapitalerträge, die aus der Anlage von versteuertem Einkommen resultieren, besteuert werden, soweit die Rendite die Inflationsrate nicht übersteigt.
      Avatar
      schrieb am 25.01.11 12:26:34
      Beitrag Nr. 28 ()
      Es ein deutlicher Unterschied von Zinsen und Dividenden

      Bei Zinsen galt früher die uneingeschränkte Steuerpflicht, Dividenden wurden nur zu 50% versteuert.
      für die Kleinen Leute gilt jetzt: Zinsen und Dividenden sind komplett zu versteuern mit max. 25%

      Für die Großen Leute gilt heutzutage: Zinsen sind komplett mit 25% zu versteuern. Dividenden aus wesentlichen Beteiligungen sind nur zu 60% mit dem pers. Steuersatz zu versteuern.

      Dann schau Dir die durchschnittlichen (Zins-)Einkommen an und schau, wer vom neuen Gesetz profitiert.

      Mit der Aktionärquote lag ich daneben, hatte wohl die Zahl der Neuen Ländern im Kopf

      http://de.wikipedia.org/wiki/Aktion%C3%A4rsquote
      Avatar
      schrieb am 25.01.11 12:50:07
      Beitrag Nr. 29 ()
      Hallo Goldsteiger,

      Es ein deutlicher Unterschied von Zinsen und Dividenden
      Ich meinte eher den Unterschied zwischen den jeweiligen Anlegern, denn die sind imho etwa dieselben. Und jeder ist frei in seiner Entscheidung, wo er anlegt.

      Aber du hast recht, dass einem Kleinanleger mit persönlichem Steuersatz von beispielsweise 30% die Deckelung auf 25% nicht so viel gebracht hat wie einem Millionär mit persönlichem Steuersatz incl. Reichensteuer von 45%.
      Aber genau das meinte ich mit dem ungerechten Steuersystem. Da kann man z.B. viele Dinge absetzen, Voraussetzung ist aber, dass man auch Steuern zahlt. Damit fallen gerade die ärmsten Mitbürger aus dieser Subvention heraus (viele Rentner oder Behinderte zahlen halt keine Steuern).
      Oder nehmen wir den Arbeitnehmerpauschbetrag (920 Euro), ist es gerecht, dass den jeder Arbeitnehmer bekommt, ganz egal ob er überhaupt entsprechende Kosten hat? Und die angedachte Erhöhung auf 1000 Euro: Davon profitieren wiederum nur diejenigen, die keine hohen Werbungskosten haben; wer schon heute beispielsweise Fahrtkosten von 1500 Euro hat, für den ändert sich nichts. Und so weiter und so weiter, ich kann dir fast jedes Steuergesetz so auseinandernehmen, dass es in irgendeiner Art ungerecht wird.

      Bei Zinsen galt früher die uneingeschränkte Steuerpflicht, Dividenden wurden nur zu 50% versteuert.
      Das stimmt ja nicht, die andere Hälfte wurde direkt vom Unternehmen gezahlt (grob gesagt, ich weiß, dass es deutlich komplizierter ist).

      MfG Stefan
      Avatar
      schrieb am 25.01.11 16:44:40
      Beitrag Nr. 30 ()
      Man könnte das ja deutlich vereinfachen:

      1. steuerfreier Grundbetrag
      2. Einbeziehung sämtlicher Einkommen/Gewinne in die Steuer und Sozialversicherungen
      3. Absolute abgabenmäßige Gleichbehandlung aller Einkommensarten.
      4. Steuerliche Trennung von Betrieb und Person. Steuerpflicht bei Überführung von Betriebskapital/Vermögen ins Privatvermögen durch z.B. Privatentnahmen, Dividenden, Ausschüttungen


      Durch solche Maßnahmen könnte die Abgabenlast auf etwa 20% des Einkommens gedrückt werden. Arbeit würde konkurrenzfähiger und die Eigenkapitalquote in den Betrieben würde gestärkt werden.
      Avatar
      schrieb am 28.01.11 10:55:43
      Beitrag Nr. 31 ()
      Zitat von Goldsteiger: Man könnte das ja deutlich vereinfachen:

      1. steuerfreier Grundbetrag
      2. Einbeziehung sämtlicher Einkommen/Gewinne in die Steuer und Sozialversicherungen
      3. Absolute abgabenmäßige Gleichbehandlung aller Einkommensarten.
      4. Steuerliche Trennung von Betrieb und Person. Steuerpflicht bei Überführung von Betriebskapital/Vermögen ins Privatvermögen durch z.B. Privatentnahmen, Dividenden, Ausschüttungen


      Durch solche Maßnahmen könnte die Abgabenlast auf etwa 20% des Einkommens gedrückt werden. Arbeit würde konkurrenzfähiger und die Eigenkapitalquote in den Betrieben würde gestärkt werden.


      Diese Rechnung würde bedeuten:

      - Möglichkeit der Verrechnung von Verlusten aus Kapitaltransaktionen/Spekulationen mit anderen Einkommen
      - volle Abzugsfähigkeit von Zinszahlungen auf Kredite (ist ja ein Verlust)

      Mit all seinen Konsequenzen. Z.B. führen dann Aktienverluste zu Rückzahlungen von Sozialbeiträgen aus Arbeitseinkommen. Interessant wird es bei Anleihegläubiger, die in eine Umschuldung (Staatsanleihen Griechenland) reinrutschen. Die würden sich einen Verlustvortrag aufbauen, der ihr reguläres Einkommen von sämtlichen Steuer- und Sozialabgaben bis zum Ausgleich befreit. Verluste in anderen Ecken der Welt führen also zur Abgabenfreiheit hier.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 28.01.11 11:01:50
      Beitrag Nr. 32 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.941.910 von Minor am 28.01.11 10:55:43So wie es jetzt ist, ist es schon hart an der Grenze zur Unverschämtheit. Der Staat kassiert risikolos über 1/4 der Gewinne und braucht bei Mindereinnahmen garnicht herumheulen. Ohne Zinsen und Kapitalmarkt gäbe es diese Steuerquelle überhaupt nicht.


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      Hat sich die Abgeltungssteuer für den Staat eigentlich bisher gelohnt?