positive Finanzierungskosten bei CFD-Trading - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 19.02.11 20:10:27 von
neuester Beitrag 22.02.11 20:13:45 von
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resultierend aus short-pos div soft comm wie coffee
da kommt eine ganze menge zusammen.
wie sind diese "+Finanzierungskosten" steuerlich relevant.
mein broker weist die beträge nicht gesondert aus
da kommt eine ganze menge zusammen.
wie sind diese "+Finanzierungskosten" steuerlich relevant.
mein broker weist die beträge nicht gesondert aus
Antwort auf Beitrag Nr.: 41.072.194 von trekstor am 19.02.11 20:10:27Bei ausländischen Brokern muß man sowieso die ganzen Sachen selbst ermitteln und bei der Steuererklärung angeben. Finanzierungskosten egal ob + od. - gehören dazu.
Hallo,
Was ist "short-pos div soft comm wie coffee" ?
MfG Stefan
Was ist "short-pos div soft comm wie coffee" ?
Bei ausländischen Brokern muß man sowieso die ganzen Sachen selbst ermitteln und bei der Steuererklärung angeben.Richtig
Finanzierungskosten egal ob + od. - gehören dazu.Falsch, Finanzierungskosten (=Werbungskosten) können nicht mehr abgesetzt werden.
MfG Stefan
Antwort auf Beitrag Nr.: 41.072.504 von reckoner am 20.02.11 00:01:52Werbungskosten beinhalten typisch Depotgebühr und Fahrtkosten zur Hauptversammlung. Brokergebühren gehören zum Anschaffungskosten.
Aus Wikipedia Abgeltungsteuer (Deutschland):
Obwohl der Ansatz von Werbungskosten grundsätzlich ausgeschlossen ist, können die mit den Transaktionen entstandenen direkten Kosten (in der Transaktion berechnet) beziehungsweise indirekten Kosten für Transaktionen (zum Beispiel pauschale Gebühren für Transaktionen) abgezogen werden. Ausgeschlossen bleiben jedoch alle Kosten bei der Verwahrung der Wertpapiere.
Der CFD-Broker FxFlat meint:
Abzugsfähig bleiben die in direktem Zusammenhang mit einer CFD-Transaktion anfallenden Aufwendungen (wie z.B.
Kommissionen, Finanzierungsgebühren, etc.)
Aus Wikipedia Abgeltungsteuer (Deutschland):
Obwohl der Ansatz von Werbungskosten grundsätzlich ausgeschlossen ist, können die mit den Transaktionen entstandenen direkten Kosten (in der Transaktion berechnet) beziehungsweise indirekten Kosten für Transaktionen (zum Beispiel pauschale Gebühren für Transaktionen) abgezogen werden. Ausgeschlossen bleiben jedoch alle Kosten bei der Verwahrung der Wertpapiere.
Der CFD-Broker FxFlat meint:
Abzugsfähig bleiben die in direktem Zusammenhang mit einer CFD-Transaktion anfallenden Aufwendungen (wie z.B.
Kommissionen, Finanzierungsgebühren, etc.)
Hallo YellowDragon,
vielleicht habe ich den Begriff "Finanzierungskosten" falsch verstanden (ich bin nicht aktiv im CFD-Trading), könntest du das mal genauer erklären?
MfG Stefan
vielleicht habe ich den Begriff "Finanzierungskosten" falsch verstanden (ich bin nicht aktiv im CFD-Trading), könntest du das mal genauer erklären?
MfG Stefan
Antwort auf Beitrag Nr.: 41.073.156 von reckoner am 20.02.11 13:06:26Finanzierungskosten bei CFDs sind wie auch bei anderen Hebelpapieren (OS od. KO) Zinsen die vom Broker oder dem Emi für Longs/Calls erheben und für Shorts/Puts zahlen.
Im Übrigen hat das Finanzamt bei meiner Steuererklärung für 2009 diese Finanzierungskosten ohne weiteres anerkannt.
Im Übrigen hat das Finanzamt bei meiner Steuererklärung für 2009 diese Finanzierungskosten ohne weiteres anerkannt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 41.073.255 von YellowDragon am 20.02.11 13:36:55Edit: erhoben und gezahlt werden.
Antwort auf Beitrag Nr.: 41.073.255 von YellowDragon am 20.02.11 13:36:55Im Übrigen hat das Finanzamt bei meiner Steuererklärung für 2009 diese Finanzierungskosten ohne weiteres anerkannt.
Das heisst noh nichts: Wir erklären auch bei allen Mandanten wegen der unklaren Rechtslage und anhängiger Verfahren die Werbungskosten als negative Kapitalerträge separat unter der Position Verlustbescheinigung. Da haben wir auch schon mehrere Fälle der Anerkennung.
Viele FA und Mitarbeiter in den LSt/Est-Stellen sind einfach noch nicht geschult.
So wie Du es darstellst sind es Zinsen (Eine Art WP-Leihe?) und die wären bei Gutschrift zu versteuern, bei Belastung aber woh lnicht abzugsfähig.
Gruß
Taxadvisor
Das heisst noh nichts: Wir erklären auch bei allen Mandanten wegen der unklaren Rechtslage und anhängiger Verfahren die Werbungskosten als negative Kapitalerträge separat unter der Position Verlustbescheinigung. Da haben wir auch schon mehrere Fälle der Anerkennung.
Viele FA und Mitarbeiter in den LSt/Est-Stellen sind einfach noch nicht geschult.
So wie Du es darstellst sind es Zinsen (Eine Art WP-Leihe?) und die wären bei Gutschrift zu versteuern, bei Belastung aber woh lnicht abzugsfähig.
Gruß
Taxadvisor
Antwort auf Beitrag Nr.: 41.074.672 von Taxadvisor am 20.02.11 22:19:40Weil man gehebelt handelt bekommt man praktisch Kredit vom Emi beim Call oder leiht man dem Emi Geld beim Put. Es sind also Kreditzinsen. Bei OS und KOs werden diese meist im Aufgeld versteckt. Bei Endlos-KOs auch durch Anpassung der Basis. Bei Futures sind diese Kosten im Preis enthalten. Bei CFDs sind sie meistens getrent aufgeführt.
Zitat von YellowDragon: Der CFD-Broker FxFlat meint:
Abzugsfähig bleiben die in direktem Zusammenhang mit einer CFD-Transaktion anfallenden Aufwendungen (wie z.B.
Kommissionen, Finanzierungsgebühren, etc.)
CMC Markets stellt das unter "Häufig gestellte Fragen" auch so dar:
"Welche Kosten sind beim Handel mit CFDs im Rahmen der Abgeltungsteuer abzugsfähig?
Abzugsfähig bleiben die in direktem Zusammenhang mit einer CFD-Transaktion anfallenden Aufwendungen (zum Beispiel Kommissionen, Finanzierungsgebühren, etc.)"
www.cmcmarkets.de/de/content/trading/faqs.html#20369
Keine Ahnung, ob die das mit der Finanzverwaltung so abgestimmt haben
Das führt wohl zur paradoxen Situation, dass alle Hebelprodukte steuerlich anders
behandelt werden.
Bei Hebelzertifikaten verringern die Finanzierungskosten den Gewinn und werden somit
abgezogen.
Bei CFDs könnten die Finanzierungskosten abzugsfähig sein, weil sie im Zusammenhang
mit einer Transaktion stehen. Andererseits dürften sie nicht abgezogen werden, weil sie
Werbungskosten sind.
Der Wertpapierkredit steht nicht im Zusammenhang mit einer Transaktion und dürfte
daher nicht abzugsfähig sein.
Um klare Verhältnisse zu haben handle ich zur Zeit nur Hebelzertifikate.
Mal sehen, wie die Finanzämter die unterschiedlichen Instrumente in Zukunft behandeln.
behandelt werden.
Bei Hebelzertifikaten verringern die Finanzierungskosten den Gewinn und werden somit
abgezogen.
Bei CFDs könnten die Finanzierungskosten abzugsfähig sein, weil sie im Zusammenhang
mit einer Transaktion stehen. Andererseits dürften sie nicht abgezogen werden, weil sie
Werbungskosten sind.
Der Wertpapierkredit steht nicht im Zusammenhang mit einer Transaktion und dürfte
daher nicht abzugsfähig sein.
Um klare Verhältnisse zu haben handle ich zur Zeit nur Hebelzertifikate.
Mal sehen, wie die Finanzämter die unterschiedlichen Instrumente in Zukunft behandeln.
mir geht es wirklich nur um mir selbst gutgeschriebe Finanzierungskosten
das können durchaus einige Tausend im Jahr; sind diese Einnahmen
als Zinserträge zu bewerten und zu versteuern?
das war eigentlich mein Anliegen.
das können durchaus einige Tausend im Jahr; sind diese Einnahmen
als Zinserträge zu bewerten und zu versteuern?
das war eigentlich mein Anliegen.
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