OSRAM - Siemens plant IPO (Seite 68)
eröffnet am 29.03.11 14:19:20 von
neuester Beitrag 09.02.24 09:22:23 von
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Bis zum 26. Juli wurde das Angebot laut Mitteilung für 121.226 Aktien angenommen.
Eine sofortige Abrechnung erfolgt nicht, da das Angebot (vorerst und vermutlich bleibend) unter dem Vorbehalt des Erreichens einer Mindestannahmeschwelle von 70% steht und kartellrechliche Genehmigungen einzuholen sind. Aktien für die das angebot angenommen wurde werden in WKN A2YPGG "zum Verkauf eingereichte Osramaktien" umgebucht.
Details, z.B. wann ggfs abgerechnet werden könnte, findet man in der Angebotsunterlage, die ebenso wie alle Mitteilungen auf der Angebotsseite zum Download bereit steht:
https://luz-angebot.de/websites/1030_ma/German/1000/bekanntm…
Eine sofortige Abrechnung erfolgt nicht, da das Angebot (vorerst und vermutlich bleibend) unter dem Vorbehalt des Erreichens einer Mindestannahmeschwelle von 70% steht und kartellrechliche Genehmigungen einzuholen sind. Aktien für die das angebot angenommen wurde werden in WKN A2YPGG "zum Verkauf eingereichte Osramaktien" umgebucht.
Details, z.B. wann ggfs abgerechnet werden könnte, findet man in der Angebotsunterlage, die ebenso wie alle Mitteilungen auf der Angebotsseite zum Download bereit steht:
https://luz-angebot.de/websites/1030_ma/German/1000/bekanntm…
Hat schon jemand seine Stücke angedient. Werden die direkt abgerechnet?
Gruß SB
Gruß SB
AMS würde ich nicht unterschätzen, ob die Einmischung in die Osramübernahme eine gute Idee wäre, sei dahingestellt. Aber die Geldgeber scheinen dort, auch für mich etwas unerklärlich, Schlange zu stehen bzw man ist sehr gut vernetzt. Auf einmal kommt das Geld irgendwo her, könnte an der Branche liegen, dass es risikobereite Finanziers gibt.
@ Herbert H Nachdem Singer andauern dazwischenfunkt ist generell das Risiko,gestiegen, bei Übernahmeangeboten eine hohe Mindestannahmeschwelle zu erreichen. Allerdings erfolgte seine Einmischung meist nicht, um die Übernahme zu verhindern, sondern um für sein Paket einen höheren Preis zu bekommen. Ich frage mich, ob Beisheim bei Metro letztlich ähnliche Ziele verfolgt.
@ Herbert H Nachdem Singer andauern dazwischenfunkt ist generell das Risiko,gestiegen, bei Übernahmeangeboten eine hohe Mindestannahmeschwelle zu erreichen. Allerdings erfolgte seine Einmischung meist nicht, um die Übernahme zu verhindern, sondern um für sein Paket einen höheren Preis zu bekommen. Ich frage mich, ob Beisheim bei Metro letztlich ähnliche Ziele verfolgt.
Immerhin entwickelt sich der Kurs seit einigen Tagen in die richtige Richtung. Der Markt scheint mehr und mehr von einem Erfolg des Übernahmeangebots auszugehen ... . Aktuell sehen wir dafür bei Metro sehr hohe Abschläge. Schon erstaunlich, wie vorsichtig die Marktakteure momentan mit den Übernahmeangeboten umgehen. Da habe ich schon ganz andere Zeiten erlebt. Andererseits sorgen möglicherweise gerade die hohen Kursabschläge am Markt dafür, dass sich auf der Zielgeraden doch noch viele Aktionäre für die Angebote entscheiden ...
Ich glaube nicht mehr daran, dass AMS hier nochmal ein Angebot abgibt. War wohl nur eine Nebelkerze.
Ziemlich lächerliche Aktion. Der vorstand dort scheint so kompetent zu sein wie der bei Osram.
Ziemlich lächerliche Aktion. Der vorstand dort scheint so kompetent zu sein wie der bei Osram.
Lese gerade Stimmrechte, UBS 6,12% nach 1,71%.
Haben wir noch unsere Tabelle aus Beitrag #663 und #670? Müsste mal aktualisiert werden.
Haben wir noch unsere Tabelle aus Beitrag #663 und #670? Müsste mal aktualisiert werden.
seite 83 der angebotsunterlage:
RÜCKTRITTSRECHTE
17.1
Rücktrittsrecht bei Änderung des
Angebots sowie bei Abgabe eines konkurrie-
renden Angebots
Nach dem WpÜG bestehen folgende Rücktrittsrechte für OSRAM-Aktionäre, die das
Angebot angenommen haben:
(a)
Im Falle einer Änderung des Angebots gemäß § 21 Abs. 1 WpÜG können
OSRAM-Aktionäre von den durch die
Annahme des Angebots geschlos
se-
nen Verträgen bis zum Ablauf der Annahmefrist gemäß § 21 Abs. 4
WpÜG
zurücktreten, wenn und soweit sie das Angebot vor Veröffentlich
ung der An-
gebotsänderung angenommen haben.
(b)
Im Falle eines Konkurrierenden Angebots gemäß § 22 Abs. 1 WpÜG
können
OSRAM-Aktionäre von den durch die
Annahme des Angebots geschlos
se-
nen Verträgen bis zum Ablauf der Annahmefrist gemäß § 22 Abs. 3
WpÜG
zurücktreten, wenn und soweit sie das Angebot vor Veröffentlich
ung der An-
gebotsunterlage für das Konkurrierende Angebot angenommen haben
.
RÜCKTRITTSRECHTE
17.1
Rücktrittsrecht bei Änderung des
Angebots sowie bei Abgabe eines konkurrie-
renden Angebots
Nach dem WpÜG bestehen folgende Rücktrittsrechte für OSRAM-Aktionäre, die das
Angebot angenommen haben:
(a)
Im Falle einer Änderung des Angebots gemäß § 21 Abs. 1 WpÜG können
OSRAM-Aktionäre von den durch die
Annahme des Angebots geschlos
se-
nen Verträgen bis zum Ablauf der Annahmefrist gemäß § 21 Abs. 4
WpÜG
zurücktreten, wenn und soweit sie das Angebot vor Veröffentlich
ung der An-
gebotsänderung angenommen haben.
(b)
Im Falle eines Konkurrierenden Angebots gemäß § 22 Abs. 1 WpÜG
können
OSRAM-Aktionäre von den durch die
Annahme des Angebots geschlos
se-
nen Verträgen bis zum Ablauf der Annahmefrist gemäß § 22 Abs. 3
WpÜG
zurücktreten, wenn und soweit sie das Angebot vor Veröffentlich
ung der An-
gebotsunterlage für das Konkurrierende Angebot angenommen haben
.
Hatte ich nicht schon mal gefragt, was sind die Spielregeln, wenn ein konkurrierendes Angebot käme?
Wenn man ohnehin andienen möchte, muss man dann wegen eines möglichen Konkurrenzangebots zögern?
Hat man dann nicht eine Rücktrittsmöglichkeit zu Gunsten des besseren Angebots?
Und wenn in dem Fall kein Rücktritt möglich ist, dann wäre doch ein wahrscheinliches Szenario, dass das aktuelle Angebot ohnehin nicht zur Abwicklung kommt (Mindestannahmeschwelle), so dass man noch genug Zeit hat, das Konkurrenzangebot anzunehmen.
Der Ausgang, dass dann zwei verschiedene Bieter die ihnen jeweils angebotenen Aktien erwerben, ist doch undenkbar. Die Bieter müssten sich letztlich einigen, wer sich zurückzieht. Aber etwas unübersichtlich, was im Übernahmerecht für den Fall vorgesehen ist.
Ohnehin unwahrscheinlich, dass offiziell ein Konkurrenzangebot kommt.
Vielleicht versucht AMS auch nur hinter den Kulissen ins Gespräch zu kommen oder sich selbst als Übernahmekandidat zu präsentieren.
Wenn man ohnehin andienen möchte, muss man dann wegen eines möglichen Konkurrenzangebots zögern?
Hat man dann nicht eine Rücktrittsmöglichkeit zu Gunsten des besseren Angebots?
Und wenn in dem Fall kein Rücktritt möglich ist, dann wäre doch ein wahrscheinliches Szenario, dass das aktuelle Angebot ohnehin nicht zur Abwicklung kommt (Mindestannahmeschwelle), so dass man noch genug Zeit hat, das Konkurrenzangebot anzunehmen.
Der Ausgang, dass dann zwei verschiedene Bieter die ihnen jeweils angebotenen Aktien erwerben, ist doch undenkbar. Die Bieter müssten sich letztlich einigen, wer sich zurückzieht. Aber etwas unübersichtlich, was im Übernahmerecht für den Fall vorgesehen ist.
Ohnehin unwahrscheinlich, dass offiziell ein Konkurrenzangebot kommt.
Vielleicht versucht AMS auch nur hinter den Kulissen ins Gespräch zu kommen oder sich selbst als Übernahmekandidat zu präsentieren.
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.124.465 von Songbird am 29.07.19 10:29:25Am Mittwoch kommen erstmal neue Zahlen zum II.Quartal `19.
Es ist verdächtig ruhig geworden um das Angebot von AMS. Ich befürchte, dass da auch nichts mehr kommt- Habe bis jetzt noch nicht angedient. Warte noch etwas ab.
Gruß SB
Gruß SB
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