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    Bezugsrechte - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 25.05.11 09:29:42 von
    neuester Beitrag 27.05.11 19:37:51 von
    Beiträge: 11
    ID: 1.166.453
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      Avatar
      schrieb am 25.05.11 09:29:42
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      am 23.05.2011 habe ich um 19:57 Uhr Commerzbankaktien gekauft, welche ich am selbigen Abend um 21:59 wieder verkauft habe.

      Am gestrigen Morgen d. 24.05.2011 hatte ich dann über die am Abend des 23.05.2011 gehandelte Stückzahl Commerzbankaktien Bezugsrechte im Depot (obwohl ich meine Aktien ja am Vorabend verkaufte).
      Diese Bezugsrechte habe ich dann umgehend verkauft. Ein entsprechender Erlös ist meinem Depot sofort gutgeschrieben worden.
      Mit heutigem Datum wurde mir dieser Erlös und ca 750€ zuviel wieder vom Depot abgebucht. (Bank kann/will derzeit keine Stellung dazu nehmen).

      Und um nicht wie ein Ochse vor dem Berg zu stehen............

      nun zu meinen eigentlichen Fragen:

      1: wie kann es sein, dass diese Bezugsrechte in mein Depot gebucht werden obwohl ich keine Aktien mehr am nächsten Morgen besessen habe ?

      1.1: sollte ich ein Zeitfenster mit meinen Transaktionen erwischt
      haben wodurch ich ein Recht auf diese Bezugsrechte hatte und diese zu meinem Eigentum auf Zeit worden, wo kann ich Infos über diese spezielle Situation recherchieren (exakte Stichzeiten u.ä.)?

      2: sollten diese Bezugsrechte irrtümlich in mein Depot gebucht worden sein, welche rechtliche Situation ergibt sich daraus: (hatte ich das Recht die Bezugsrechte zu verkaufen, da ich ein Bezugsrecht auf keinen Fall ausüben wollte und davon ausgehen musste was in meinem Depot ist, ist auch mein Eigentum, bzw. wer muss die Kosten der Abwicklung+Rückabwicklung dann tragen?

      vielen Dank im Voraus.......
      Avatar
      schrieb am 25.05.11 10:54:27
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo,
      das ist immer das Problem bei den Banken, die "arbeiten" nicht zeitnah.

      Im günstigsten Fall kannst Du eine Rückabwicklung ohne Gebühren erreichen, aber auch das ist von Bank zu Bank unterschiedlich.

      Ich hatte das Problem mal bei Ericsson im Zuge eines Aktiensplits.
      Dort wurde mir , als der Kurs dann restlos "abgesoffen" war eine Rückabwicklung vorgeschlagen, aber ich bekam die Stücke über die Börse zu diesem Zeitpunkt schon billiger!

      Die Bank wollte also ein extra Geschäftle machen!

      Ich habe das damals unter Lehrgeld verbucht, denn die Bank gewinnt immer!

      Bei dn Beträgen mit denen wir hier unterwegs sind lohnt sich auch der Rechtsweg nicht!
      Am besten , harke es ab und handele in Zukunft bei solchen Terminen nicht!
      Das ist meine persönliche Meinung zu diesem Problem, denn der Ärger und Zeitaufwand lohnt sich selten um der Bank mal auf die "Pfoten zu hauen".

      geld09
      Avatar
      schrieb am 25.05.11 11:44:03
      Beitrag Nr. 3 ()
      @Kompostanie,

      was ist eigentlich daran so unverständlich, irrtümliche Gutschriften wieder rückgängig gemacht zu bekommen?

      Die Bezugsrechte wurden zugeteilt, weil offensichtlich zum Zeotpunkt des Bewertungslaufs ein Aktienbestand vorhanden und der Verkauf noch nicht gebucht war. Solche Differenzen ergeben sich des öfteren, weil die (unverbindlichen) Realtime-Bestandsdaten von den endgültigen Buchungsdaten abweichen können. Daß die Bezugsrechte und die damit erzielten Erlöse also wieder abgebucht wurden ist völlig ok.

      Auch die rechtliche Situation, was Frage 2 betrifft, ist klar. Aus dem Verkauf der Bezugsrechte wird man Dir keinen Strick drehen können, da ein Vorsatz nicht nachzuweisen ist und die Bnk den Irrtum im übrigen korrigieren kann.

      Das ist so, wie wenn die Bank einem versehentlich eine Million gutschreibt, die kann dann zwar durchaus schnell ausgegeben werden, muß aber gleichwohl anschließend zurückgezahlt werden.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 25.05.11 11:50:54
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.553.639 von selbstaendiger am 25.05.11 11:44:03Das ist mir auch schon mal passiert mit der Millionengutschrift. Da hatte die Bank aus Depotübertrag irgendwelche Wertpapiere eines anderen Kunden im Wert von mehreren Millionen Euro irrtümlich in mein Depot gebucht und ihren Fehler erst 3 Tage später bemerkt. Ich habe schön davon abgesehen, die Dinger auch nur ansatzweise zu verscherbeln. Irgendwann kam die Stornomitteilung und der Spuk war ohne Kosten für mich vorbei.
      Avatar
      schrieb am 25.05.11 13:25:27
      Beitrag Nr. 5 ()
      vielen Dank für die zahlreichen Antworten......

      Die Bank hat die verkauften Bezugsrechte heute
      (ohne vorherige Nachfrage)
      zu Lasten meines Depots teurer wieder eingedeckt.

      Es wird wohl letztendlich darauf hinauslaufen, dass der für mich entstandene Verlust als Lehrgeld zu verbuchen ist.

      Ggf. bekomme ich durch die Bank 50% des Verlustes als Transaktiongebührengutschrift erstattet.

      Gruss Kompostanie

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      Avatar
      schrieb am 25.05.11 13:36:56
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ist doch ganz klar.

      Börse schließt um 20 Uhr. Du hast Aktien vor Börsenschluss cum BZR erworben. So läuft es auch in die Verarbeitung der Bankdaten und die Bank weiß, dass Dir aufgrund dieses Bestands BZR zustehen.
      Nun hast Du aber außerbörslich die Aktien gg 22 Uhr wieder verkauft.
      Damit musst du auch neben der Aktie den Anspruch auf das Bezugsrecht abgeben. Dieser außerbörsliche Verkauf cum BZR ist wohl nicht im System verarbeitet worden (wohl weil außerbörslich gehandelt).
      Die Bank hat Dir versehentlich nun die BZR eingebucht, obwohl du wusstest, dass du keinen Anspruch auf diese BZR hast.
      Anschließend hast du die BZR verkauft. Damit warst du die BZR short. Wenn Du schort bist und liefern musst, gibts halt einen Buy In. Hättest Du die BZR nicht angefasst, hättest Du auch keinen Schaden.
      Avatar
      schrieb am 26.05.11 14:21:06
      Beitrag Nr. 7 ()
      Zitat von Kompostanie: vielen Dank für die zahlreichen Antworten......

      Die Bank hat die verkauften Bezugsrechte heute
      (ohne vorherige Nachfrage)
      zu Lasten meines Depots teurer wieder eingedeckt.

      Es wird wohl letztendlich darauf hinauslaufen, dass der für mich entstandene Verlust als Lehrgeld zu verbuchen ist.

      Ggf. bekomme ich durch die Bank 50% des Verlustes als Transaktiongebührengutschrift erstattet.

      Gruss Kompostanie


      Eine seltsame Bank, die sich nicht mal mit dir in Verbindung setzt, bevor sie in deinem Namen und auf deine Rechnung Aufträge ohne deine Weisung ausführt. Ich würde an deiner Stelle die Verluste aus dem Eindeckungskauf nicht so einfach akzeptieren. Immerhin trägt die Bank eine erhebliche Mitschuld.
      Avatar
      schrieb am 26.05.11 17:39:53
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hallo, so wie es sich für mich darstellt ,hast Du etwas verkauft, was sich in Deinem Depot befand!

      Wenn das sich jetzt nachträglich als Fehler herausstellt, trägt die Bank auch eine erhebliche Schuld!

      Frage zu diesem Problem doch einfach mal bei der Bafin an.

      http://www.bafin.de/

      Schildere dort das Problem.
      Über diesen Vorgang würde ich auch die Bank gleichzeitig mit informieren.

      Die sauberste Lösung währe eine Rückabwicklung der Transaktion ohne Kosten für Dich!
      Versuchs einfach und berichte hier dann mal, was am Ende heraus gekommen ist.

      Ich habe auf diese Weise auch mal einer Bank wegen unlauterer Gebührenforderung ganz kräftig und erfolgreich auf "die Pfoten" gehauen.

      geld09
      Avatar
      schrieb am 27.05.11 13:26:57
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hallo,

      sorry, aber ich sehe hier praktisch keine Schuld der Bank, man darf halt nur das verkaufen, was einem auch gehört. Und dass die Bezugesrechte dem TE nicht gehörten, hätte er leicht etwa an dem fehlenden Bezugsrechtsabschlag feststellen können; oder im Zweifel bei der Bank nachfragen.

      Wenn beispielsweise jemand sein Fahrrad auf mein Grundstück stellt, darf ich es ja auch nicht gleich verkaufen.

      Und seltsam ist das Eindecken imho auch nicht, sondern die Regel wenn man (unerlaubt) short geht.

      MfG Stefan
      Avatar
      schrieb am 27.05.11 14:20:43
      Beitrag Nr. 10 ()
      @geld09

      Ergänzend zu Deinen Vorschlägen würde ich gleich noch die Kripo alarmieren, dem Bundesfinanzminister eine geharnischte eMail schreiben und von meinem Bundestagsabgeordneten eine parlamentarische Anfrage über die Erweiterung des Aufgabenbereichs des BaFin fordern.

      Aber vielleicht reicht es auch schon, mal die AGB zu lesen?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 27.05.11 19:37:51
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.567.411 von selbstaendiger am 27.05.11 14:20:43Hallo, warum so hitzig?
      :laugh::laugh::laugh:
      Wenns nur um popelige 50 Euros an Gebühren ginge währs ja egal.

      Es standen aber wohl 750 Euro an Kosten zur Debatte, und da würde ich schon mal reagieren.

      Es war auch nur mal ein Vorschlag, wie man so ein Problem angehen kann!

      Eine seriöse Bank zockt den Kunden da nicht so einfach ab!

      Es gibt aber Banken, denen ist jedes Mittel recht um Gewinne zu erwirtschaften.
      Und genau da ist der Punkt, wo man sich zur Wehr setzen muß.

      geld09


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