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    Kann ich mit einem Umzug ins Ausland der Besteuerung in Deutschland komplett entgehen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.08.11 02:18:13 von
    neuester Beitrag 19.08.11 18:48:16 von
    Beiträge: 9
    ID: 1.168.437
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      schrieb am 19.08.11 02:18:13
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen!

      Ich bin Trader und lebe vom Handel mit Aktien (deutsche und auslaendische), Optionsscheinen und Zertifikaten. Wenn ich nun ins Ausland umziehen würde (z.B. Spanien oder Griechenland) und alle Verbindungen zu Deutschland kappen würde und vom Ausland online weiterhin über meinen deutschen Broker [comdirect] handeln würde, waere ich dann ich Deutschland trotzdem für eine Übergangsfrist beschraenkt steuerpflichtig mit meine Spekulationsgewinnen oder waere ich im Wohnsitzland steuerpflichtig?

      Danke
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 19.08.11 08:27:20
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.973.047 von Endloszocker am 19.08.11 02:18:13Spontan fällt mir §2 AStG ein.

      http://www.gesetze-im-internet.de/astg/__2.html

      Einfach mal danach googeln oder nach "erweiterte beschränkte Steuerpflicht"

      Gruß
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 19.08.11 08:58:02
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.973.047 von Endloszocker am 19.08.11 02:18:13Und wenn alles verzockt ist, dann kommst Du zurück und hängst Dich ins soziale Netz . . .
      Avatar
      schrieb am 19.08.11 09:53:04
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.973.047 von Endloszocker am 19.08.11 02:18:13JA ! :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 19.08.11 10:33:50
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.973.399 von GOTOX am 19.08.11 08:27:20Das mit der Niedrigbesteuerung dürfte für Länder wie Griechenland oder Spanien sicher nicht gelten, da ist das AStG nicht einschlägig.
      Ich weiß aber nicht, ob die Besteuerung eines (gewerblichen?) Händlers im Ausland günstiger ist als 25% auf Alles. Zumal die völlige Aufgabe des Wohnsitzes meist auch Fragen nach Krankenversicherung etc. nach sich zieht.

      Gruß
      Taxadvisor

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      schrieb am 19.08.11 13:48:52
      Beitrag Nr. 6 ()
      das AstG kann man in die Tonne treten, wenn ein DBA besteht.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 19.08.11 15:01:17
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.975.909 von Kaufangebot am 19.08.11 13:48:52Wie kommst Du darauf? Mit der Schweiz gibt es auch ein DBA....

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 19.08.11 16:03:13
      Beitrag Nr. 8 ()
      in dem land wo du deinen Hauptwohnsitz hast must du die Steuern dieses Landes zahlen
      Avatar
      schrieb am 19.08.11 18:48:16
      Beitrag Nr. 9 ()
      Ab zum Steuerberater,

      der ist richtiger Ansprechpartner.

      Nach Umzug steuerpflichtig am Wohnsitz, mit Verwicklungen evtl. nach Deutschland.
      Übergangszeit bei den Steuererklärungen hinsichtlich Doppelbesteuerungsabkommen, usw...

      Und immer schön Belege aufbewahren für Ein- und Ausreise nach Deutschland, bzw. 181 Tage Baguette gekauft in Frankreich usw.

      Kein Zweitwohnsitz in Deutschland und der betriebliche Mittelpunkt darf nicht in Deutschland sein. Sprich im Elsass wohnen und ein Betrieb/Selbständigkeit in Deutschland, führt zur unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland.

      Ein paar Euro für Beratung bei einem guten Steuerberater sollten drin sein. Ansonsten besser alles vergessen. Und die Sprache im Auswanderungsland beherrschen ist Pflicht, sonst wird das auch nix mit der Auswanderung auf lange Sicht.


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