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    Abofallen im Internet sind ein Dauerproblem - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 01.11.11 09:15:56 von
    neuester Beitrag 02.11.11 21:53:25 von
    Beiträge: 10
    ID: 1.170.050
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      schrieb am 01.11.11 09:15:56
      Beitrag Nr. 1 ()
      Abofallen im Internet sind aus Sicht von Verbraucherschützern ein Dauerproblem. "Die Fallen lauern hinter den verschiedensten Themen", sagte Jutta Gurkmann vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Berlin am Montag. "Die Bandbreite reicht von Kochrezepten über Mode-Outlets bis hin zu Routenplanern." Daher seien auch nicht nur alte Menschen oder Kinder von dem Problem betroffen, sondern alle Bevölkerungsschichten und Bildungsstufen. Eine genaue Zahl der Fälle sei allerdings nur schwer zu ermitteln. Hoffnung legen die Verbraucherschützer in neue gesetzliche Regelungen.

      .......................

      Kostenpflichtige Angebote sind entsprechend zu kennzeichnen

      "Damit soll es Verbrauchern künftig bewusst gemacht werden, dass sie ein kostenpflichtiges Angebot wählen", sagt Gurkmann. Auf diese Weise würden sie sich von bedrohlich klingenden Mahnschreiben dann nicht mehr ohne weiteres einschüchtern lassen. "Der Sumpf wird so hoffentlich ausgetrocknet."

      Den Betroffenen empfehlen die Experten, ungerechtfertigte Rechnungen auf keinen Fall zu bezahlen und gegen Mahnbescheide per Einschreiben mit Rückschein Widerspruch einzulegen.


      Quelle: onlinekosten.de Newsmeldung "Abofallen im Internet sind ein Dauerproblem"


      http://www.onlinekosten.de/news/artikel/45642/0/Abofallen-im…
      Avatar
      schrieb am 01.11.11 09:18:34
      Beitrag Nr. 2 ()
      Avatar
      schrieb am 01.11.11 11:27:11
      Beitrag Nr. 3 ()
      Gibt's noch immer Leute, die bei einem Download ihren tatsächlichen Namen + Adresse angeben?

      Wenn ja, dann sollten die in der Tat dafür bezahlen. Nennt sich Lehrgeld.
      1 Antwort
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      schrieb am 01.11.11 21:11:49
      Beitrag Nr. 4 ()
      Zitat von musv76: Gibt's noch immer Leute, die bei einem Download ihren tatsächlichen Namen + Adresse angeben?

      Wenn ja, dann sollten die in der Tat dafür bezahlen. Nennt sich Lehrgeld.


      sehe ich auch so,Dummheit muß bestraft werden :laugh:
      Avatar
      schrieb am 02.11.11 10:53:58
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.284.615 von musv76 am 01.11.11 11:27:11Es soll aber auch leute geben die bekommen solche mahnungen ohne eigenes zutun ..... solch sachen werden dann hoffentlich in zukunft unterbunden!

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      schrieb am 02.11.11 16:15:25
      Beitrag Nr. 6 ()
      Was ich schon alles für Rechnungen und Mahnungen bekommen habe...

      Derjenige, der eine Rechnung schreibt, muß ja die Forderung nachweisen. Es könnte ja im Prinzip jeder, der meine Adresse kennt, im Internet für mich so ein Abo abschließen, und ich kriege dann die Rechnung.

      Was ist eigentlich, wenn jemand für mich ne (ungewollte) Waschmaschine bestellt? Muß ich die dann auch bezahlen?

      Ich bezahle nie irgendwas, was ich nicht bestellt habe. Nach der zweiten Mahnung geben sie es dann auf, denn die Forderung ist ja gegenstandslos und mit einer Klage würden sie daher Geld verlieren. Solange die Rechnung/Mahnung nicht per Einschreiben kommt, kann ich das alles ignorieren.
      Avatar
      schrieb am 02.11.11 16:16:24
      Beitrag Nr. 7 ()
      Zitat von ZockerFreak: Es soll aber auch leute geben die bekommen solche mahnungen ohne eigenes zutun
      Dann handelt es sich aber nicht um eine sog. Abofalle.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 02.11.11 16:52:20
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.291.580 von Amtsrichter am 02.11.11 16:16:24Im prinzip aber das gleiche .... man vergisst z.B. bei einem online gewinnspiel einen haken zu entfernen und schon hat man ein abo an der backe.

      Ist mir in #2 auch so passiert. Klar selber schuld wenn man so etwas dummes mitmacht ;)

      Geldler hat natürlich zu 100% recht. Nie bezahlen oder reagieren erst wenn der gerichtliche mahnbescheid kommt einspruch einlegen!!!
      Avatar
      schrieb am 02.11.11 20:58:37
      Beitrag Nr. 9 ()
      Zitat von ZockerFreak: erst wenn der gerichtliche mahnbescheid kommt einspruch einlegen!!!


      Und genau der wird nämlich in den meisten fällen überhaupt nicht kommen, weil das Ganze keine rechliche Basis hat. Das wissen die Betrüger doch genau. Was vorher kommt ist nettes, kostenloses Ofenbrennmaterial und wird zu diesem Zweck gesammelt. :D
      Avatar
      schrieb am 02.11.11 21:53:25
      Beitrag Nr. 10 ()
      Zitat von Geldler:
      Zitat von ZockerFreak: erst wenn der gerichtliche mahnbescheid kommt einspruch einlegen!!!


      Und genau der wird nämlich in den meisten fällen überhaupt nicht kommen, weil das Ganze keine rechliche Basis hat. Das wissen die Betrüger doch genau. Was vorher kommt ist nettes, kostenloses Ofenbrennmaterial und wird zu diesem Zweck gesammelt. :D


      Das ist auch nicht der "Dreh" bei solchen Abzockmaschen. Das so erzeugte Unsicherheitsgefühl bei den "Ermahnten" ist die "Geschäftsgrundlage", denn wenn von 100 Geschädigten 10 bezahlen und die Masche so noch mit dem Multiplikator 1.000 oder noch höher praktiziert und umgesetzt wird, dann haben die ihren Schnitt sicher im Sack. Darum geht es!! ... und das ganz ohne Gerichtsverfahren, welche ohnehin nur als Mittel zum Zweck angedroht werden!


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