checkAd

    Veranlagung selbst bestimmen bei Abgeltungssteuer und Gewerbebetrieb? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 05.12.11 02:24:50 von
    neuester Beitrag 05.12.11 14:42:53 von
    Beiträge: 6
    ID: 1.170.838
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 1.352
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 05.12.11 02:24:50
      Beitrag Nr. 1 ()
      Veranlagung selbst bestimmen bei Abgeltungssteuer und Gewerbebetrieb?


      Hallo,

      ich habe für meinen Fall folgende Frage ausgetüftelt:

      Kann ich für die beiden Einkunftsarten Gewerbebetrieb (bin selbstständig mit Einzelfirma) und Kapitaleinkünfte (also alles, worauf automatisch Abgeltungssteuer abgezogen wird) selbst entscheiden,
      - ob ich alles in einer Einkommensteuererklärung in „einem Topf“ veranlage
      - oder getrennt (also quasi 2 Einkommensteuererklärungen erstellen)
      - oder nur den Gewerbebetrieb veranlage (und es bei den Kapitaleinkünften bei der Abgeltungssteuer belassen) ?

      Für hilfreiche Antworten dankeschön.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.12.11 07:33:00
      Beitrag Nr. 2 ()
      Seit 1..1.2009 wird das zu versteuernde einkommen grundsätzlich ohne
      die kapitaleinkünfte ermittelt.nur auf antrag können steuerpflichtige
      diese kapitaleibkünfte in die ermittlung des zu versteuernden einkommens
      einbeziehen (z.b."günstigerprüfung").
      ansonsten bleibt es bei dem system der deutschen einkommensteuer,wonach
      alle einkunftsarten in einer steuererklärung deklariert werden müssen.
      Avatar
      schrieb am 05.12.11 07:38:32
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.437.212 von Immo-Fan am 05.12.11 02:24:50Eine nicht unbedeutende Frage in diesem Zusammenhang: wo werden die Abgeltungssteuer auslösenden Tatbestände gehalten: im Privat- oder Betriebsvermögen?
      Avatar
      schrieb am 05.12.11 09:46:17
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.437.212 von Immo-Fan am 05.12.11 02:24:50Im Regelfall gibt es für die privaten Konten und Depots und für die betreiblichen Konten und Depots unterschiedliche Steuerbescheinigungen. Mittel die dem Betrieb dienen (z.B. Zinsen auf dem Betriebskonto) unterliegen danach nicht der AbgSt sondern dem persönlichen ESt-Satz.

      Eine Dispositionsfreiheit hat man nur, wenn eine klare Entnahmehandlung stattfindet und man beides deutlich trennt. Insbesondere bei Verluste ist eine Verlagerung in den betrieblichen Bereich aber schwierig.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 05.12.11 12:01:33
      Beitrag Nr. 5 ()
      Dankeschön für die schnellen Antworten.

      Ich präzisiere meine Frage noch, und zwar bin ich nur ein Kleingewerbetreibender und habe nur Privatdepots, aber keine Firmendepots.

      Wie sieht es dann aus bei meinen 3 angefragten Optionen?

      Wenn ich oscarello richtig verstehe, kann ich zwischen meinen Optionen 1 und 3 wählen?

      Oder ist es so, dass ich - auch wenn ich es bei der Abgeltungssteuer belassen möchte - bei Abgabe einer Einkommensteuererklärung (zu der ich ja wegen Gewerbebetrieb verpflichtet bin) trotzdem die Anlage Kap usw. abgeben und darin meine Kapitaleinkünfte deklarieren müsste (und dann eben Günstigerprüfung durchgeführt würde)?

      Trading Spotlight

      Anzeige
      InnoCan Pharma
      0,1890EUR -1,82 %
      InnoCan Pharma: Q1 2024 Monster-Zahlen “ante portas”?!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 05.12.11 14:42:53
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo,

      also sorry, du stellst da etwas konfuse eigene Regeln auf (deine drei Optionen), daraufhin wird dir so gut es geht geantwortet und nun stellst du praktisch die gleichen Fragen erneut. Hast du die Antworten überhaupt verstanden? Beitrag Nr.2 sagt nämlich schon fast alles.

      Aber OK, einige kurze Statements gebe ich auch noch:
      - ob ich alles in einer Einkommensteuererklärung in „einem Topf“ veranlage
      Ja, das geht, nennt sich Günstigerprüfung. Ob es dann letztendlich wirklich in einem Topf landet, hängt aber von der Höhe deines (Grenz)-Steuersatzes ab. Wenn aber nicht, dann ist es in der Regel besser für dich (daher der Name Günstigerprüfung).

      - oder getrennt (also quasi 2 Einkommensteuererklärungen erstellen)
      Eigentlich ist das Unsinn, man kann nicht mehrere Steuererklärungen machen, man hat nur ein (Welt)-Einkommen und damit auch nur eine Steuererklärung; sonst wäre die Progression auch ziemlich ungerecht.
      Siehe aber den nächsten Absatz.

      - oder nur den Gewerbebetrieb veranlage (und es bei den Kapitaleinkünften bei der Abgeltungssteuer belassen) ?
      Praktisch läuft das in etwa auf die angesprochenen zwei Erklärungen hinaus. Denn wenn du die Kapitalerträge einfach gar nicht erklärst, macht die Bank quasi die zweite Erklärung für dich (allerdings mit pauschal 25%+Soli).

      MfG Stefan


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Veranlagung selbst bestimmen bei Abgeltungssteuer und Gewerbebetrieb?