Mutares SE & Co. KGaA - News und Diskussionen (Seite 519)
eröffnet am 27.12.11 09:09:03 von
neuester Beitrag 29.04.24 17:56:45 von
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Hallo zusammen,
ich hatte die Einladung zur Hauptversammlung auch in der Post - und habe mich sehr über den Divi-Vorschlag gefreut... hoffentlich kein Tippfehler
Ich habe mir am Freitag auch noch ein paar Stücke ins Depot gelegt... zu den 88 Euro ja rein divi-technisch gar nicht so unattraktiv.
Ich bin bereits seit längerer Zeit dabei und habe zwei Splits mitgemacht... die Entwicklung gefällt mir mehr als gut.
Viele Grüße
rickrack
ich hatte die Einladung zur Hauptversammlung auch in der Post - und habe mich sehr über den Divi-Vorschlag gefreut... hoffentlich kein Tippfehler
Ich habe mir am Freitag auch noch ein paar Stücke ins Depot gelegt... zu den 88 Euro ja rein divi-technisch gar nicht so unattraktiv.
Ich bin bereits seit längerer Zeit dabei und habe zwei Splits mitgemacht... die Entwicklung gefällt mir mehr als gut.
Viele Grüße
rickrack
Antwort auf Beitrag Nr.: 46.354.602 von smallcapsinvestments am 31.01.14 17:28:44heute stehen bei 82 Euro nur 5 Aktien im Geld. Das wird doch wohl am Freitag mit den 5000 Aktien kein Eingabfehler gewesen sein
Nebenbei: Ich hatte am Samstag die Einladung zur Hauptversammlung in der Post.
Nebenbei: Ich hatte am Samstag die Einladung zur Hauptversammlung in der Post.
Nicht nur Umsatz, derzeit 133 Stück zu 88,00 EUR. Was aber interessanter ist, im Ask sind derzeit 5.000 Stück zu 82,00 EUR gesucht. Da scheint kein 'Klein-Aktionär" kaufen zu wollen. Meine Nachkauforder kann ich bei den Kursen wohl vergessen.
heute nun Umsatz von 55 Aktien zum Kurs von 88 Euro. Weitere 310 Stücke im Brief
Umsatz zu 88 Euro, 105 Aktien. Weitere im Brief vorhanden...
Danke, bin heute noch nicht zum Bundesanzeiger gekommen. Die Dividende wird ja immer besser. Der kleine Kreis an Aktionären kann sich freuen, gehöre da zum Glück ja auch dazu. Habe früher das "Glück" gehabt, als wenigstens noch ein paar Stücke umgegangen sind und nach den zwei Splitts sind es ja einige Stücke geworden. Auf der HV trifft man sich dann ja auch wieder im kleinen Kreis. Freue mich schon.
Ungewöhnliches aus dem Bundesanzeiger.
mutares AG
München
ISIN DE000A0SMSH2
Wertpapier-Kenn-Nr. A0SMSH
Hauptversammlung
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am
Mittwoch, den 26. Februar 2014, 10:00 Uhr,
im Konferenzraum im 7. Stock des Alexander Wacker Hauses,
Prinzregentenstraße 22
D-80538 München
stattfindenden
Hauptversammlung
eingeladen.
Tagesordnung
1.
Präsentation des festgestellten Jahresabschlusses der Gesellschaft für das Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis 31.12.2013 mit dem Bericht des Aufsichtsrates
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist keine Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 1 vorgesehen.
2.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis 31.12.2013 in Höhe von € 26.486.259,42 wie folgt zu verwenden:
Von dem Bilanzgewinn in Höhe von € 26.486.259,42 werden € 20.277.600,00 an die Aktionäre ausgeschüttet (entspricht einer Dividende in Höhe von € 10,00 je dividendenberechtigter Stückaktie); dividendenberechtigt sind insgesamt 2.027.760 Stückaktien. Das im Handelsregister vermerkte Grundkapital beträgt € 2.027.760.
Der verbleibende Betrag des Bilanzgewinns von € 6.208.659,42 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Teilnahme an der Hauptversammlung
und Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 16 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich (i) vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden und (ii) der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachweisen.
Die Anmeldung muss der Gesellschaft in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher oder englischer Sprache unter der unten genannten Adresse zugehen.
Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat entsprechend der Satzung durch einen in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut zu erfolgen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich dabei auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, also auf den
Mittwoch, 5. Februar 2014
(0:00 Uhr),
zu beziehen. Die Bedeutung des Stichtags für den Nachweis des Anteilsbesitzes wird unten gesondert erläutert. Wird der Nachweis des Anteilsbesitzes nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen.
Sowohl die Anmeldung als auch der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft jeweils mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens am
Mittwoch, 19. Februar 2014
(24:00 Uhr),
unter der Adresse
mutares AG
– Frau Susanne Staudt –
Uhlandstraße 3
D-80336 München
Telefax: +49 (0)89-9292776 - 22
zugegangen sein. Aktionäre, die bei ihrem depotführenden Institut rechtzeitig eine Eintrittskarte zur Teilnahme an der Hauptversammlung angefordert haben, brauchen nichts weiter zu veranlassen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes wird in diesen Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen.
Nach fristgerechter Anmeldung einschließlich Eingang des Nachweises des Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt bzw. am Versammlungsort hinterlegt.
Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Record Date erworben haben, können somit nicht an der Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn Sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine evtl. Dividendenberechtigung.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten – z.B. ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären – ausüben lassen. Auch im Falle einer Bevollmächtigung sind eine fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung und ein fristgerechter Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich (siehe oben „Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts“). Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen nach § 135 AktG oder nach § 135 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt wird, ist die Vollmacht gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG in Textform (§ 126 b BGB) zu erteilen. Vollmachten zur Ausübung des Stimmrechts können jedoch auch durch Telefax oder in Form des § 126 a BGB erteilt werden.
Der Widerruf einer Vollmacht und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG ebenfalls der Textform (§ 126 b BGB). Der Widerruf einer Vollmacht und der Nachweis der Bevollmächtigung können aber auch durch Telefax oder in der Form des § 126 a BGB erfolgen.
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das Formular zu verwenden, welches die Gesellschaft hierfür bereithält. Das Vollmachtsformular wird den Aktionären auf schriftliches Verlangen zugesandt.
Für die Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG oder nach § 135 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Person oder Institution besteht ein Formerfordernis weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung. Möglicherweise verlangt jedoch in diesen Fällen ein zu Bevollmächtigender eine besondere Form der Vollmacht, da er diese gemäß § 135 Abs. 1 Satz 2 AktG (gegebenenfalls in Verbindung mit § 135 Abs. 8 oder §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG) nachprüfbar festhalten muss. Wir bitten daher die Aktionäre, sich in diesem Fall rechtzeitig mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen.
Ergänzung der Tagesordnung
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (dies entspricht 101.388 Aktien) oder den anteiligen Betrag von € 500.000,00 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss spätestens bis zum
Samstag, den 1. Februar 2014
(24:00 Uhr),
zugehen. Dabei soll folgende Adresse verwendet werden:
mutares AG
– Vorstand –
Uhlandstraße 3
D-80336 München
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie Inhaber einer ausreichenden Anzahl von Aktien für die Dauer der gesetzlich angeordneten Mindestbesitzzeit von drei Monaten (§§ 122 Abs. 2, 122 Abs. 1 Satz 3, 142 Abs. 2 Satz 2 AktG sowie § 70 AktG) sind und diese bis zur Entscheidung über das Verlangen halten.
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht wurden – unverzüglich nach Zugang des Verlangens im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht werden.
Gegenanträge und Wahlvorschläge sowie Anfragen
Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Der Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern – soweit diese Gegenstand der Tagesordnung sind – oder von Abschlussprüfern muss jedoch gemäß § 127 Satz 2 AktG nicht begründet werden. Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich an:
mutares AG
– Frau Susanne Staudt –
Uhlandstraße 3
D-80336 München
Telefax: +49 (0)89-9292776 - 22
zu richten. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Die Gesellschaft wird zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach ihrem Eingang unter der Internet-Adresse http://www.mutares.de veröffentlichen. Dabei werden alle bis zum spätestens
Dienstag, den 11. Februar 2014
(24:00 Uhr)
bei der oben genannten Adresse eingehenden Anträge und Wahlvorschläge zu den Punkten dieser Tagesordnung berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internet-Adresse veröffentlicht.
Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, die der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn sie während der Hauptversammlung mündlich gestellt werden.
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten bzw. Wahlvorschläge zur Wahl des Aufsichtsrats – soweit diese Gegenstand der Tagesordnung sind – sowie zur Wahl des Abschlussprüfers auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.
Auskunftsrecht
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und nicht ein gesetzliches Recht zur Verweigerung der Auskunft besteht.
Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen. Unter den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Voraussetzungen darf der Vorstand die Auskunft verweigern.
Sonstige Hinweise
Die Einladung zur Hauptversammlung ist im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Tagesordnung, der festgestellte Jahresabschluss der Gesellschaft sowie der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis 31.12.2013 können zu den üblichen Geschäftszeiten in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Uhlandstraße 3, D-80336 München, eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt.
Gesamtzahl der Aktien- und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das Grundkapital der Gesellschaft auf € 2.027.760,00. Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 2.027.760 nennwertlose Stückaktien mit insgesamt 2.027.760 Stimmrechten. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung keine eigenen Aktien.
München, im Januar 2014
mutares AG
Der Vorstand
mutares AG
München
ISIN DE000A0SMSH2
Wertpapier-Kenn-Nr. A0SMSH
Hauptversammlung
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am
Mittwoch, den 26. Februar 2014, 10:00 Uhr,
im Konferenzraum im 7. Stock des Alexander Wacker Hauses,
Prinzregentenstraße 22
D-80538 München
stattfindenden
Hauptversammlung
eingeladen.
Tagesordnung
1.
Präsentation des festgestellten Jahresabschlusses der Gesellschaft für das Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis 31.12.2013 mit dem Bericht des Aufsichtsrates
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist keine Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 1 vorgesehen.
2.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis 31.12.2013 in Höhe von € 26.486.259,42 wie folgt zu verwenden:
Von dem Bilanzgewinn in Höhe von € 26.486.259,42 werden € 20.277.600,00 an die Aktionäre ausgeschüttet (entspricht einer Dividende in Höhe von € 10,00 je dividendenberechtigter Stückaktie); dividendenberechtigt sind insgesamt 2.027.760 Stückaktien. Das im Handelsregister vermerkte Grundkapital beträgt € 2.027.760.
Der verbleibende Betrag des Bilanzgewinns von € 6.208.659,42 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Teilnahme an der Hauptversammlung
und Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 16 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich (i) vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden und (ii) der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachweisen.
Die Anmeldung muss der Gesellschaft in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher oder englischer Sprache unter der unten genannten Adresse zugehen.
Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat entsprechend der Satzung durch einen in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut zu erfolgen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich dabei auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, also auf den
Mittwoch, 5. Februar 2014
(0:00 Uhr),
zu beziehen. Die Bedeutung des Stichtags für den Nachweis des Anteilsbesitzes wird unten gesondert erläutert. Wird der Nachweis des Anteilsbesitzes nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen.
Sowohl die Anmeldung als auch der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft jeweils mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens am
Mittwoch, 19. Februar 2014
(24:00 Uhr),
unter der Adresse
mutares AG
– Frau Susanne Staudt –
Uhlandstraße 3
D-80336 München
Telefax: +49 (0)89-9292776 - 22
zugegangen sein. Aktionäre, die bei ihrem depotführenden Institut rechtzeitig eine Eintrittskarte zur Teilnahme an der Hauptversammlung angefordert haben, brauchen nichts weiter zu veranlassen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes wird in diesen Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen.
Nach fristgerechter Anmeldung einschließlich Eingang des Nachweises des Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt bzw. am Versammlungsort hinterlegt.
Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Record Date erworben haben, können somit nicht an der Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn Sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine evtl. Dividendenberechtigung.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten – z.B. ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären – ausüben lassen. Auch im Falle einer Bevollmächtigung sind eine fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung und ein fristgerechter Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich (siehe oben „Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts“). Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen nach § 135 AktG oder nach § 135 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt wird, ist die Vollmacht gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG in Textform (§ 126 b BGB) zu erteilen. Vollmachten zur Ausübung des Stimmrechts können jedoch auch durch Telefax oder in Form des § 126 a BGB erteilt werden.
Der Widerruf einer Vollmacht und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG ebenfalls der Textform (§ 126 b BGB). Der Widerruf einer Vollmacht und der Nachweis der Bevollmächtigung können aber auch durch Telefax oder in der Form des § 126 a BGB erfolgen.
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das Formular zu verwenden, welches die Gesellschaft hierfür bereithält. Das Vollmachtsformular wird den Aktionären auf schriftliches Verlangen zugesandt.
Für die Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG oder nach § 135 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Person oder Institution besteht ein Formerfordernis weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung. Möglicherweise verlangt jedoch in diesen Fällen ein zu Bevollmächtigender eine besondere Form der Vollmacht, da er diese gemäß § 135 Abs. 1 Satz 2 AktG (gegebenenfalls in Verbindung mit § 135 Abs. 8 oder §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG) nachprüfbar festhalten muss. Wir bitten daher die Aktionäre, sich in diesem Fall rechtzeitig mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen.
Ergänzung der Tagesordnung
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (dies entspricht 101.388 Aktien) oder den anteiligen Betrag von € 500.000,00 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss spätestens bis zum
Samstag, den 1. Februar 2014
(24:00 Uhr),
zugehen. Dabei soll folgende Adresse verwendet werden:
mutares AG
– Vorstand –
Uhlandstraße 3
D-80336 München
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie Inhaber einer ausreichenden Anzahl von Aktien für die Dauer der gesetzlich angeordneten Mindestbesitzzeit von drei Monaten (§§ 122 Abs. 2, 122 Abs. 1 Satz 3, 142 Abs. 2 Satz 2 AktG sowie § 70 AktG) sind und diese bis zur Entscheidung über das Verlangen halten.
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht wurden – unverzüglich nach Zugang des Verlangens im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht werden.
Gegenanträge und Wahlvorschläge sowie Anfragen
Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Der Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern – soweit diese Gegenstand der Tagesordnung sind – oder von Abschlussprüfern muss jedoch gemäß § 127 Satz 2 AktG nicht begründet werden. Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich an:
mutares AG
– Frau Susanne Staudt –
Uhlandstraße 3
D-80336 München
Telefax: +49 (0)89-9292776 - 22
zu richten. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Die Gesellschaft wird zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach ihrem Eingang unter der Internet-Adresse http://www.mutares.de veröffentlichen. Dabei werden alle bis zum spätestens
Dienstag, den 11. Februar 2014
(24:00 Uhr)
bei der oben genannten Adresse eingehenden Anträge und Wahlvorschläge zu den Punkten dieser Tagesordnung berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internet-Adresse veröffentlicht.
Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, die der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn sie während der Hauptversammlung mündlich gestellt werden.
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten bzw. Wahlvorschläge zur Wahl des Aufsichtsrats – soweit diese Gegenstand der Tagesordnung sind – sowie zur Wahl des Abschlussprüfers auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.
Auskunftsrecht
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und nicht ein gesetzliches Recht zur Verweigerung der Auskunft besteht.
Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen. Unter den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Voraussetzungen darf der Vorstand die Auskunft verweigern.
Sonstige Hinweise
Die Einladung zur Hauptversammlung ist im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Tagesordnung, der festgestellte Jahresabschluss der Gesellschaft sowie der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis 31.12.2013 können zu den üblichen Geschäftszeiten in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Uhlandstraße 3, D-80336 München, eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt.
Gesamtzahl der Aktien- und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das Grundkapital der Gesellschaft auf € 2.027.760,00. Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 2.027.760 nennwertlose Stückaktien mit insgesamt 2.027.760 Stimmrechten. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung keine eigenen Aktien.
München, im Januar 2014
mutares AG
Der Vorstand
DGAP-News: Mutares AG: mutares AG übernimmt PIXmania S.A.S (deutsch)
zurück
Di, 31.12.13 23:59
Mutares AG: mutares AG übernimmt PIXmania S.A.S
DGAP-News: Mutares AG / Schlagwort(e): Firmenübernahme
Mutares AG: mutares AG übernimmt PIXmania S.A.S
31.12.2013 / 23:59
---------------------------------------------------------------------
München, 31. Dezember 2013
Am 31. Dezember 2013 wurde die Akquisition der PIXmania S.A.S und all ihrer
Tochtergesellschaften von Dixon Retail plc abgeschlossen. Im Nachgang zur
Unterzeichnung des Kaufvertrags am 26. September wurden nun alle
Vollzugsbedingungen erfüllt. Im Geschäftsjahr 2013 erzielte PIXmania einen
Umsatz in Höhe von EUR 446 Mio. und beschäftigte nahezu 900 Mitarbeiter an
Standorten in Frankreich und der Tschechischen Republik.
Die mutares AG, München (www.mutares.de), erwirbt Unternehmen und
Unternehmensteile, die im Zuge einer Neupositionierung des Eigentümers
veräußert werden und ein klares operatives Verbesserungspotenzial besitzen.
mutares unterstützt seine Beteiligungsunternehmen aktiv mit eigenen Teams
mit dem Ziel, eine deutliche Wertsteigerung zu erreichen. Dabei steht die
Ausrichtung des Unternehmens auf nachhaltiges Wachstum im Vordergrund.
Die Aktien der mutares AG werden im Open Market der Berliner
Wertpapierbörse unter dem Symbol MUX (ISIN: DE000A0SMSH2) gehandelt.
Für weitere Informationen, wenden Sie sich bitte an:
mutares AG
Susanne Staudt
Investor Relations & Unternehmenskommunikation
Tel. +49 89 9292776-0
Fax +49 89 9292776-22
info@mutares.de
Ende der Corporate News
---------------------------------------------------------------------
31.12.2013 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------
246581 31.12.2013
zurück
Di, 31.12.13 23:59
Mutares AG: mutares AG übernimmt PIXmania S.A.S
DGAP-News: Mutares AG / Schlagwort(e): Firmenübernahme
Mutares AG: mutares AG übernimmt PIXmania S.A.S
31.12.2013 / 23:59
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München, 31. Dezember 2013
Am 31. Dezember 2013 wurde die Akquisition der PIXmania S.A.S und all ihrer
Tochtergesellschaften von Dixon Retail plc abgeschlossen. Im Nachgang zur
Unterzeichnung des Kaufvertrags am 26. September wurden nun alle
Vollzugsbedingungen erfüllt. Im Geschäftsjahr 2013 erzielte PIXmania einen
Umsatz in Höhe von EUR 446 Mio. und beschäftigte nahezu 900 Mitarbeiter an
Standorten in Frankreich und der Tschechischen Republik.
Die mutares AG, München (www.mutares.de), erwirbt Unternehmen und
Unternehmensteile, die im Zuge einer Neupositionierung des Eigentümers
veräußert werden und ein klares operatives Verbesserungspotenzial besitzen.
mutares unterstützt seine Beteiligungsunternehmen aktiv mit eigenen Teams
mit dem Ziel, eine deutliche Wertsteigerung zu erreichen. Dabei steht die
Ausrichtung des Unternehmens auf nachhaltiges Wachstum im Vordergrund.
Die Aktien der mutares AG werden im Open Market der Berliner
Wertpapierbörse unter dem Symbol MUX (ISIN: DE000A0SMSH2) gehandelt.
Für weitere Informationen, wenden Sie sich bitte an:
mutares AG
Susanne Staudt
Investor Relations & Unternehmenskommunikation
Tel. +49 89 9292776-0
Fax +49 89 9292776-22
info@mutares.de
Ende der Corporate News
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31.12.2013 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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246581 31.12.2013
Nachtrag/Ergänzung:
Das Bundeskartellamt hat inzwischen der Übernahme zugestimmt.
http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/zusammenschluesse/zu…
Das Bundeskartellamt hat inzwischen der Übernahme zugestimmt.
http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/zusammenschluesse/zu…
Antwort auf Beitrag Nr.: 45.536.215 von Muckelius am 29.09.13 18:33:40Gestern wurde nun auch die entsprechende News seitens Mutares veröffentlicht:
mutares AG: mutares AG unterzeichnet den Vertrag mit Dixons Retail PLC zur Übernahme von PIXmania S.A.S.
Mutares AG / Schlagwort(e): Firmenübernahme
02.10.2013 / 14:11
mutares AG ('mutares') gibt heute bekannt, dass sie nach Abschluss der erfolgreich verlaufenen Gespräche mit dem Betriebsrat den Vertrag zur Übernahme von PIXmania S.A.S. ('Pixmania') mit Dixons Retail plc ('Dixons Retail'), Europas führendem Elektronikhändler und -Dienstleister, unterzeichnet hat.
Nach Abgabe eines unwiderruflichen Übernahmeangebots hat mutares einen nachhaltigen Plan zur Entwicklung des E-Commerce Geschäfts von Pixmania sowie der dazugehörige Software-Plattform vorgestellt. Der Abschluss der Transaktion wird nach Eintritt aller aufschiebenden Bedingungen, wie z.B. der Kartellfreigabe, für Ende 2013 erwartet.
Aurélien Fauvel, Portfolio-Direktor von mutares, kommentierte die Transaktion mit:
'Ich bin zufrieden, dass wir nun nach den sehr positiv verlaufenen Gesprächen mit dem Betriebsrat mit der Transaktion fortfahren können. Wir erwarten für Pixmania einen langfristigen Erfolg und schauen mit Zuversicht in die Zukunft.'
Sebastian James, Group Chief Executive von der Dixons Gruppe, kommentierte die Transaktion mit:
'Ich bin sehr froh, dass wir die Gespräche mit dem Betriebsrat so schnell abschließen konnten. Dies ist ein Beleg dafür, dass mutares einen starken Plan vorgelegt hat und es Ihnen gelungen ist, Ihre Vision mit den Kollegen von PIXmania zu teilen. Ich bin davon überzeugt, dass das Unternehmen unter der neuen Führung in eine robuste Zukunft blicken kann.'
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte:
Susanne Staudt
Investor Relations & Unternehmenskommunikation, mutares
+49 89 9292776-0
David Lloyd-Seed
IR, PR & Corporate Affairs Director, Dixons Retail
+44 1727 205065
Hannah Collyer
Head of Media Relations, Dixons Retail
+44 1727 203041
Tom Burns/Helen Smith
Brunswick
+44 20 7404 5959
Informationen über die mutares AG
Die mutares AG ist eine Industrieholding, die auf die Übernahme von Unternehmen in Umbruchsituationen spezialisiert ist. Das Ziel ist durch aktive Unterstützung des operativen Geschäfts der Beteiligungen langfristig profitables Wachstum zu generieren. Hierbei steht unternehmerisches Handeln im Fokus des Geschäftsansatzes der mutares AG. Dies spiegelt sich in der Offenheit für unkonventionelle Lösungen als auch in dem persönlichen Engagement und der Verlässlichkeit wider. mutares investiert bevorzugt in Unternehmen, die ein etabliertes und bewährtes Geschäftsmodell in Verbindung mit einer starken Marke aufweisen. Das Management und die Mitarbeiter der Beteiligungen der mutares AG haben bei der Unterstützung des Veränderungsprozesses ihrer Unternehmen eine Schlüsselrolle - nur in Verbindung mit den Mitarbeitern vor Ort kann die mutares AG den Wert ihrer Beteiligungen steigern.
Für weitere Informationen, besuchen Sie bitte unsere Webseite www.mutares.de
Informationen über Dixons Retail
Dixons Retail ist einer von Europas führenden Händlern von Elektronik und Dienstleistungen und beschäftigt 35.500 Mitarbeiter in 14 Ländern. Das Unternehmen bedient mehr als 100 Millionen Kunden online und in ca. 1.100 Geschäften.
Dixons Retail verfolgt einen erfolgreichen und nachhaltigen Ansatz für den Handel mit Elektronik und vertreibt seine Produkte über verschiedene Vertriebskanäle. Dafür erhält das Unternehmen große Anerkennung am Markt. Mit einem starken Kundenfokus bietet das Unternehmen umfassende Kundendienstleistungen an. Diese beinhalten technische Lösungen, Support und Reparaturdienstleistungen durch Knowhow, dem führenden Anbieter auf diesem Gebiet in Großbritannien. Business-to-Business-Lösungen werden in Großbritannien von PC World angeboten. Als Marktführer für nordeuropäische Länder, genießt das Unternehmen eine ausgezeichnete Reputation für erstklassigen Kundenservice, eine kosteneffiziente Wertschöpfungskette sowie solide Vertriebsstrukturen über vier Länder hinweg und gute Kundenbeziehungen.
Dixons Retails umfasst die Marken Currys, PC World und Knowhow in Großbritannien und Irland. Dixons Retails bedient seine Kunden über Elkjøp im Norden Europas, UniEuro und PC City in Italien, Kotsovolos in Griechenland, ElectroWorld in Zentraleuropa und Pixmania.com in weiten Teilen Europas. Ziel ist eine umfassende Auswahl von Produkten und Dienstleistungen anzubieten. Dabei ist das Unternehmen stolz darauf, eng mit Millionen Kunden in Kontakt zu stehen und gleichzeitig Produkte über verschiedene Wege vertreiben zu können.
Für weitere Informationen über Dixons Retail plc, besuchen Sie bitte die Webseite www.dixonsretail.com
Folgen Sie auf Twitter: @DixonsRetail
Ende der Corporate News
02.10.2013 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de
233061 02.10.2013
mutares AG: mutares AG unterzeichnet den Vertrag mit Dixons Retail PLC zur Übernahme von PIXmania S.A.S.
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02.10.2013 / 14:11
mutares AG ('mutares') gibt heute bekannt, dass sie nach Abschluss der erfolgreich verlaufenen Gespräche mit dem Betriebsrat den Vertrag zur Übernahme von PIXmania S.A.S. ('Pixmania') mit Dixons Retail plc ('Dixons Retail'), Europas führendem Elektronikhändler und -Dienstleister, unterzeichnet hat.
Nach Abgabe eines unwiderruflichen Übernahmeangebots hat mutares einen nachhaltigen Plan zur Entwicklung des E-Commerce Geschäfts von Pixmania sowie der dazugehörige Software-Plattform vorgestellt. Der Abschluss der Transaktion wird nach Eintritt aller aufschiebenden Bedingungen, wie z.B. der Kartellfreigabe, für Ende 2013 erwartet.
Aurélien Fauvel, Portfolio-Direktor von mutares, kommentierte die Transaktion mit:
'Ich bin zufrieden, dass wir nun nach den sehr positiv verlaufenen Gesprächen mit dem Betriebsrat mit der Transaktion fortfahren können. Wir erwarten für Pixmania einen langfristigen Erfolg und schauen mit Zuversicht in die Zukunft.'
Sebastian James, Group Chief Executive von der Dixons Gruppe, kommentierte die Transaktion mit:
'Ich bin sehr froh, dass wir die Gespräche mit dem Betriebsrat so schnell abschließen konnten. Dies ist ein Beleg dafür, dass mutares einen starken Plan vorgelegt hat und es Ihnen gelungen ist, Ihre Vision mit den Kollegen von PIXmania zu teilen. Ich bin davon überzeugt, dass das Unternehmen unter der neuen Führung in eine robuste Zukunft blicken kann.'
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Die mutares AG ist eine Industrieholding, die auf die Übernahme von Unternehmen in Umbruchsituationen spezialisiert ist. Das Ziel ist durch aktive Unterstützung des operativen Geschäfts der Beteiligungen langfristig profitables Wachstum zu generieren. Hierbei steht unternehmerisches Handeln im Fokus des Geschäftsansatzes der mutares AG. Dies spiegelt sich in der Offenheit für unkonventionelle Lösungen als auch in dem persönlichen Engagement und der Verlässlichkeit wider. mutares investiert bevorzugt in Unternehmen, die ein etabliertes und bewährtes Geschäftsmodell in Verbindung mit einer starken Marke aufweisen. Das Management und die Mitarbeiter der Beteiligungen der mutares AG haben bei der Unterstützung des Veränderungsprozesses ihrer Unternehmen eine Schlüsselrolle - nur in Verbindung mit den Mitarbeitern vor Ort kann die mutares AG den Wert ihrer Beteiligungen steigern.
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Dixons Retail ist einer von Europas führenden Händlern von Elektronik und Dienstleistungen und beschäftigt 35.500 Mitarbeiter in 14 Ländern. Das Unternehmen bedient mehr als 100 Millionen Kunden online und in ca. 1.100 Geschäften.
Dixons Retail verfolgt einen erfolgreichen und nachhaltigen Ansatz für den Handel mit Elektronik und vertreibt seine Produkte über verschiedene Vertriebskanäle. Dafür erhält das Unternehmen große Anerkennung am Markt. Mit einem starken Kundenfokus bietet das Unternehmen umfassende Kundendienstleistungen an. Diese beinhalten technische Lösungen, Support und Reparaturdienstleistungen durch Knowhow, dem führenden Anbieter auf diesem Gebiet in Großbritannien. Business-to-Business-Lösungen werden in Großbritannien von PC World angeboten. Als Marktführer für nordeuropäische Länder, genießt das Unternehmen eine ausgezeichnete Reputation für erstklassigen Kundenservice, eine kosteneffiziente Wertschöpfungskette sowie solide Vertriebsstrukturen über vier Länder hinweg und gute Kundenbeziehungen.
Dixons Retails umfasst die Marken Currys, PC World und Knowhow in Großbritannien und Irland. Dixons Retails bedient seine Kunden über Elkjøp im Norden Europas, UniEuro und PC City in Italien, Kotsovolos in Griechenland, ElectroWorld in Zentraleuropa und Pixmania.com in weiten Teilen Europas. Ziel ist eine umfassende Auswahl von Produkten und Dienstleistungen anzubieten. Dabei ist das Unternehmen stolz darauf, eng mit Millionen Kunden in Kontakt zu stehen und gleichzeitig Produkte über verschiedene Wege vertreiben zu können.
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18:31 Uhr · EQS Group AG · mutares |
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