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    Mietausfall - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.12.12 11:14:16 von
    neuester Beitrag 21.12.12 13:21:32 von
    Beiträge: 18
    ID: 1.178.270
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      Avatar
      schrieb am 11.12.12 11:14:16
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      es geht um einen Wasserschaden in einem Zweifamilienhaus.

      Eine Mieterin wohnte in dem Haus mehr als 7 Jahre, der andere Mieter 3 Monate.

      Plötzlich zahlte die Mieterin keine Miete mehr und der Mieter hat in den 3 Monaten auch keine Miete bezahlt.

      Beide Mietparteien hatten sich aus dem Staub gemacht.

      Während der Abwesenheit beider Mietparteien ist ein Wasserschaden entstanden.

      Das Zweifamilienhaus war 6 Monate unbewohnbar.

      Es liegen auch ordnungsgemäße Mietverträge vor.

      Mit 2 Zahlungsklagen hat das Gericht die Mietparteien zur Zahlung der Mieten verurteilt.

      Aber, darum geht es nicht!

      Es geht vielmehr um folgendes: Die Versicherung hat den Schaden im wesentlichen übernommen. Nicht jedoch den Mietausfall.
      Im Versicherungsvertrag steht eindeutig das privater Mietausfall mitversichert ist.

      Die Versicherung steht auf dem Standpunkt das zur Zeit des Wasserschadens zwar gültige Mietverträge bestanden, die Mieter aber keine Miete bezahlt haben.

      Darum würde die Versicherung auch keinen Mietausfall ersetzen.

      Es geht ja nicht um den Mietausfall zur Zeit des Wasserschadens sondern für die Zeit danach.

      Für die Zeit davor hat das Gericht die Mieter zur Zahlung verurteilt.

      Hätten sich beide Mietparteien nicht aus dem Staub gemacht, wäre es für die Versicherung mit Hotelkosten usw. noch teurer geworden.

      Wie wäre eigentlich dann die Rechtslage gewesen? Mieter zahlt keine Miete, Wohnung wird unbewohnbar, Vermieter muss für eine andere Unterbringung bezahlen, Vermieter ist dagegen versichert, Versicherung zahlt nicht, da der Mieter nicht gezahlt hat.

      Wie seht ihr die Rechtslage? Muss die Versicherung 6 Monate Mietausfall bezahlen oder nicht?


      Vielen Dank im voraus.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 11.12.12 12:11:58
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hi Waldsperling,

      ich bin kein Jurist und selbst wenn ich einer wäre könnte ich
      ohne deine Vertragsdetails nicht die Frage beantworten. Ich empfehle
      dir aber mal folgenden Artikel des Handelsblatts zu lesen und ggf.
      die Fernsehsendung zu schauen, auf die Bezug genommen wird. Da geht
      es um Kostenreduzierung bei Versicherungen durch pauschales Ablehnen
      jedes Antrags, der nicht absolut korrekt gestellt ist. Geht man dagegen
      gerichtlich vor (so zumindest der Tenor des Artikels), dann geben die
      Versicherungen so gut wie immer nach.

      Ob dieser Artikel wiederum durch Rechtsanwälte beeinflusst ist, die ja
      auch Geld verdienen wollen kann man nicht nachvollziehen. Bei den
      Summen um die es bei dir ja vermutlich geht (>10.000€?) würde sich ein
      Gang zu einem unabhängigen Anwalt, der sich auf Versicherungsfälle
      spezialisiert hat sicherlich lohnen.

      Hier der Artikel:
      http://www.handelsblatt.com/finanzen/vorsorge-versicherung/n…

      Hier die Reaktion einer großen Versicherung, die mit A anfängt und mit
      llianz aufhört sowie der Link zum Video:
      http://daserste.ndr.de/panorama/neinsager145.html


      Beste Grüße & viel Erfolg, es wäre schön, wenn du das Forum hier über den
      weiteren Verlauf updaten könntest. Würde mich auch interessieren wie
      das ausgeht.

      -Shrew
      Avatar
      schrieb am 11.12.12 13:34:51
      Beitrag Nr. 3 ()
      das Ablehnen von Ansprüchen mit nichtssagenden Erklärungen ist eine Taktik , die eingerissen ist.
      Hier hilft kein debatieren mit der Versicherung, jede Kommunikation führt zu einer komplizierung des Falls.
      Sofort zum Rechtsanwalt, nicht rumzögern.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 11.12.12 16:18:30
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.914.926 von Manfred123 am 11.12.12 13:34:51richtig ! Da bringt es nichts zu debatieren. Die Versicherung zahlt von sich aus NICHT . Da hilft nur ein richtig giftiger Anwalt
      Avatar
      schrieb am 11.12.12 17:10:35
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.914.094 von Waldsperling am 11.12.12 11:14:16Hi Ws

      ohne alles genau verstanden zu haben - insbesondere zum zeitlichen Ablauf - vermute ich, dass die Versicherung sich auf den Standpunkt stellt, dass kein Mieter da war, demzufolge auch kein Mietausfall.

      Vermutlich müsstest du nachweisen, dass ein bzw. zwei neue Mieter bereit standen, die wegen des Schadens aber erst verspätet einziehen konnten.

      Nur eine nicht-juristische Meinung!

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      Avatar
      schrieb am 11.12.12 17:53:23
      Beitrag Nr. 6 ()
      Die Ausfuehrungen sind mir nicht ganz klar.

      Aber ich wuerde es so sehen: Wenn Du Mieter hattest, die wegen dem Wasserschaden die Miete nicht gezahlt haben, dann muesste die Versicherung, dieses nicht gezahlte Miete als Folgen des Wasserschadens bezahlen.

      Hattest Du keine Mieter, keine Zahlung wegen Mietausfall.

      Waren die Mieter waehrend dieser Zeit abgehauen, keine Zahlung wegen Mietausfall.


      Keine Rechtsauskunft, Meinung eines Laien!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 11.12.12 21:04:22
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.916.397 von BauntyHunter am 11.12.12 17:53:23Da stellt sich die Frage, warum die Mieter keine Miete bezahlt haben. Haben sie wegen dem Wasserschaden keine Mietminderung geltend gemacht im Verfahren ?

      Anders gesagt: Hatten sie einfach keinen Bock zu zahlen, oder kein Geld, oder was auch immer ausgenommen den Wasserschaden ?
      Denn dann könnte es tatsächlich als ganz normaler Ausfall ohne Zusammenhang mit dem Schaden qualifiziert werden. Wobei der Ausfall der Forderung ja offenbar auch erst eintreten muss.
      Avatar
      schrieb am 13.12.12 22:10:18
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hallo und guten Abend,

      zuerst möchte ich mich bei allen Usern in diesem Thread für die Beiträge bedanken.

      Leider komme ich erst heute dazu, mich wieder mit diesem Thema zu befassen.


      Hallo shrew,

      vielen Dank für die nützlichen Hinweise. Sind für mich sehr wertvoll.
      Über den Fortgang dieser Sache werde ich selbstverständlich informieren.




      Hi Manfred 123, hi Keilfleckenfarbe,

      im Prinzip gebe ich euch Recht. ich möchte es aber erst mit der örtlichen Versicherung besprechen und dann entscheiden.
      Bisher haben sie sich nicht “lumpen” lassen.




      Hallo Kwerdenker,

      Der zeitliche Ablauf war folgender: Ich selbst wohne nicht in dem Haus und auch nicht in der Stadt.

      Was genau vor ging konnte ich nicht wissen. Tatsache ist jedoch, dass der Wasserschaden in der Wohnung der Mieterin aufgetreten ist und sie definitiv nicht da war.

      Wann der Mieter verschwunden ist, kann nicht festgestellt werden.

      Als der Schaden bekannt wurde, war zwar die Haustür auf, aber niemand mehr da. Der Schaden war relativ klein, ist aber ziemlich groß geworden, weil das Wasser lange, wahrscheinlich über mehrere Tage, in beide Wohnungen gelaufen ist.

      Wäre jemand da gewesen , hätte irgendwie die Hauptwasseruhr zugedreht werden können.

      Neue Mieter konnte es nicht geben, da die Wohnungen nicht herausgegeben waren und die “alten” Mieter rechtlich die Wohnungen noch innehatten.

      Erst später mit der Zahlungs- und Räumungsklage wurden die Mietverhältnisse beendet.



      Hi HauntyHunter und big_mac,

      es stimmt schon, dass die Mieter keine Miete bezahlt haben. Das hatte aber mit dem Wasserschaden nichts zu tun. Die haben schon vorher nicht bezahlt. Erst einige Zeit nach dem Wasserschaden wurden die Verträge durch das Gericht beendet.
      Avatar
      schrieb am 14.12.12 18:22:37
      Beitrag Nr. 9 ()
      Zitat von Waldsperling: Hi HauntyHunter und big_mac,

      es stimmt schon, dass die Mieter keine Miete bezahlt haben. Das hatte aber mit dem Wasserschaden nichts zu tun. Die haben schon vorher nicht bezahlt. Erst einige Zeit nach dem Wasserschaden wurden die Verträge durch das Gericht beendet.


      Das bestätige mich dann in meiner Annahme, dass die Versicherung nicht für den Mietausfall aufkommen wird/muss/will.

      Die Mieter müssen fuer diesen Zeitraum noch zahlen, da das Mietverhältnis noch bestand und die Mieter haben keine Mietkürzung wegen dem Wasserschaden reklamiert.
      Avatar
      schrieb am 16.12.12 20:43:57
      Beitrag Nr. 10 ()
      Hallo HauntyHunter,

      der Hinweis ist sehr gut.

      Als das Gericht die Mietverhältnisse aufgelöst hat, mussten die Mieter den eingeklagten Betrag bezahlen. Der ging nicht bis zum Termin des Wasserschadens. Der eingeklagte Betrag endete min. 1 Monat vorher.

      Wer aber sowieso nichts bezahlt, braucht auch nichts zu reklamieren.

      Tatsache ist, dass nach dem Wasserschaden auch bei Mietfreiheit dort niemand wohnen konnte.

      Tatsache ist auch, dass nachdem die Verträge durch das Gericht beendet waren, noch keine neuen Mieter einziehen konnten.

      Also brauchten auch keine neuen Mieter gesucht werden.

      Laut Versicherungsvertrag ist der private Mietausfall versichert. Zur Zeit des Wasserschadens gab es noch gültige Mietverträge.

      Nach dem Wasserschaden hätten dort weder die alten noch neue Mieter wohnen können.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 18.12.12 19:40:12
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.933.291 von Waldsperling am 16.12.12 20:43:57Frage dazu: Muss für die Zeit, während der durch einen Wasserschaden die Wohnung unbewohnbar wird, der Vermieter die Kosten für eine andere Unterbringung (Hotel, etc.) zahlen, oder entfällt lediglich für den Mieter die Mietzahlung?
      Avatar
      schrieb am 18.12.12 20:09:56
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.933.291 von Waldsperling am 16.12.12 20:43:57Warum wurde eigentlich die Miete nicht bis zum Ende der Laufzeit eingeklagt? Und warum hat das Gericht den Mietvertrag vorzeitig beendet ?

      Es scheint mir, als ob zum Zeitpunkt des Wasserschadens ein ganz normaler Leerstand vorgelegen hat, und damit kein Mietausfall.
      Avatar
      schrieb am 19.12.12 14:42:54
      Beitrag Nr. 13 ()
      Zitat von big_mac: Warum wurde eigentlich die Miete nicht bis zum Ende der Laufzeit eingeklagt? Und warum hat das Gericht den Mietvertrag vorzeitig beendet ?

      Es scheint mir, als ob zum Zeitpunkt des Wasserschadens ein ganz normaler Leerstand vorgelegen hat, und damit kein Mietausfall.


      Das scheint mir in dem Wirrwarr auch immer wahrscheinlicher.
      Avatar
      schrieb am 19.12.12 21:33:50
      Beitrag Nr. 14 ()
      Zitat von Thoughtbreaker: Frage dazu: Muss für die Zeit, während der durch einen Wasserschaden die Wohnung unbewohnbar wird, der Vermieter die Kosten für eine andere Unterbringung (Hotel, etc.) zahlen, oder entfällt lediglich für den Mieter die Mietzahlung?





      Hallo Thoughtbreaker,


      ein Rechtsexperte bin ich auch nicht. Ich denke, dass in dem Fall die Versicherung gefordert wäre.

      Die Menschen hätten ja woanders untergebracht werden müssen.
      Avatar
      schrieb am 19.12.12 22:10:43
      Beitrag Nr. 15 ()
      Zitat von big_mac: Warum wurde eigentlich die Miete nicht bis zum Ende der Laufzeit eingeklagt? Und warum hat das Gericht den Mietvertrag vorzeitig beendet ?

      Es scheint mir, als ob zum Zeitpunkt des Wasserschadens ein ganz normaler Leerstand vorgelegen hat, und damit kein Mietausfall.




      Hi big_mac,


      wenn ein ganz normaler Leerstand vorgelegen hätte, bräuchte man mit der Versicherung nicht über Mietausfall zu diskutieren.

      Gilt aber m. E. nicht in jedem Fall. Kommt auf die Umstände und die Dauer des Leerstandes, sowie die Dauer der Instandsetzung an. Ist aber nur meine Meinung.
      Ist auch nicht mein Problem. Als der Wasserschaden aufgetreten ist, gab es definitiv keinen Leerstand.

      Das ist es ja: Wenn du eine Tonne Stahl bestellst und nicht bezahlst, kann der Stahlhändler die Geschäftsbeziehung sofort beenden. Dann bekommt man halt keine zweite Lieferung mehr.

      Das Mietrecht in der BRD ist ein anderes. Wenn da jemand zu Recht oder Unrecht keine Miete bezahlt, dauert es relativ lange bis ein eventueller Räumungstitel rechtskräftig wird.

      Das Gericht hat die Mietverträge beendet weil die Mieter keine Miete bezahlt, und auf die Klage nicht reagiert haben. Damit erging Versäumnis- und Anerkenntnisurteil. Das hatte mit dem Wasserschaden nichts zu tun.

      Die Miete wurde nicht bis zum Ende der Laufzeit eingeklagt, weil weder mein Rechtsanwalt noch ich wissen konnten wann die Laufzeit endet. Wenn z. B. im März eines Jahres eine Zahlungs- und Räumungsklage erhoben wird, fordert man logischer Weise die Miete vorläufig bis Ende März. Mit dem schriftlichen Vorverfahren, Versäumnis- und Anerkenntnisurteil, kann evt. im Juni geräumt werden. Dann bekommt man aber die Miete eben bis März zugesprochen. Das Ende der Laufzeit muss nicht zwangsläufig wie in diesem Beispiel sein, es kann auch länger dauern oder sich abkürzen.

      Da gibt es bestimmt auch andere Varianten, nur so war es bei mir, und so habe ich es verstanden.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 19.12.12 22:56:11
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.946.338 von Waldsperling am 19.12.12 22:10:43Waldsperling, lass mich anders formulieren:
      Waren die Mietverträge beim Wasserschaden schon gerichtlich beendet ?
      Wenn ja: Leerstand.
      Wenn nein: Mieter schuldet noch die Miete bis zur Räumung, es sei denn er wendet den Schaden mietmindernd ein (den er aber gar nicht kennt).
      Wo ist ein Mietausfall durch den Wasserschaden ?

      Wobei mich wundert, dass der Anwalt die Miete bis zur Räumung nicht während des Verfahrens geltend gemacht hat, müßte eigentlich auch in D problemlos gehen - notfalls in einem 2.Verfahren. Du hast ja die 2.Lieferung Stahl unfreiwillig geliefert, es geht um die offene Zahlung.
      Avatar
      schrieb am 20.12.12 23:25:21
      Beitrag Nr. 17 ()
      Hi big_mag,

      lass es mich in rot beantworten.



      Zitat von big_mac: Waldsperling, lass mich anders formulieren:
      Waren die Mietverträge beim Wasserschaden schon gerichtlich beendet ?
      Nein!
      Wenn ja: Leerstand.
      Wenn nein: Mieter schuldet noch die Miete bis zur Räumung, es sei denn er wendet den Schaden mietmindernd ein (den er aber gar nicht kennt).

      Wo ist ein Mietausfall durch den Wasserschaden ? Das Haus war durch den Wasserschaden 6 Monate unbewohnbar. Während der Instandsetzungsarbeiten konnten beide Wohnungen nicht vermietet werden.
      Wobei mich wundert, dass der Anwalt die Miete bis zur Räumung nicht während des Verfahrens geltend gemacht hat, Es gab ein schriftliches Vorverfahren in dem die eingeklagten Ansprüche bedient werden mussten. Einen Geichtstermin gab es wegen dem Versäumnis- und Anerkenntnisurteil nicht . müßte eigentlich auch in D problemlos gehen - notfalls in einem 2.Verfahren. Ein zweites Verfahren war sinnlos, da das erste Vefahren zwar die Räumung, aber kein Geld gebracht hat. Du hast ja die 2.Lieferung Stahl unfreiwillig geliefert, es geht um die offene Zahlung.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 21.12.12 13:21:32
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.950.689 von Waldsperling am 20.12.12 23:25:21Danke!
      Waldsperling, ein Pfennigfuchser in einer wenig kulanten Versicherung wird dir -imho begründet- vorhalten, dein Mietausfall hätte dich auch ohne Wasserschaden getroffen und fällt unter die "sowieso"-Kosten, die nicht zum zu eretzenden Schaden zählen.

      Jetzt könnte ein geviefter Anwalt schon Rat wissen, in etwa in der Linie 2.Verfahren - Einwand der Mieter:Wasserschaden - allenfalls gegen einen Nachlass*) im zugesprochenen Betrag aus dem 1.Verfahren, und schon hättest du wenigstens einen gerichtlichen Vergleich als Unterstützung in der Hand, der die Versicherungsargumentation zum Einsturz bringen sollte.
      Ob der Betrag das Risiko und die Mühen lohnen kann ich nicht beurteilen, ich tendiere eher zu nein.

      *) wenn die Mieter allgemein zahlungsunfähig sind und Exekutionen laufen kann es daraus echte Troubles geben, also nichts ohne Anwalt machen!


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