Nessel-Fasern von Grund auf neu entwickelt (Seite 9)
eröffnet am 14.12.12 22:47:04 von
neuester Beitrag 18.08.22 21:31:44 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 51.977.316 von oderfnam am 14.03.16 17:05:46Ist es richtig, daß das Geschäftsjahr am 31. Dezember 2015 endet?
Also ist spätestens auf der HV, hoffentlich vor Herbst mit Zahlen zum GJ 2015 zu rechnen.
Bei anderen Gesellschaften muß der Bevollmächtigte nicht Aktionär der Gesellschaft sein!
Eine vinkulierte Namensaktie macht beispielsweise bei der Deutschen Lufthansa AG Sinn, weil bei überwiegend ausländischem Besitz Verkehrsrechte verloren gingen. Um dies zu verhindern, begrenzt man den ausländischen Besitz. Bei der Allianz ist es eine alte Tradition aus dem 19.Jahrhundert.
§ 6 (1) Warum wollen Sie bestimmte Besitzer der Aktie aus in der Satzung nicht genannten Gründen fernhalten (§68 AktG)?
Sollte die Firma wachsen, erfolgreich sein und später an die Börse gehen, stellt das gewählte Verfahren ein Handelshemmnis dar.
Wäre die Namensaktie statt der vinkulierten Namensaktie nicht nicht die bessere Wahl gewesen?
§ 6 (2) zweiter Satz:
Über die Zustimmung entscheidet der Aufsichtsrat nach Anhörung des Vorstandes nach pflichtgemäßem Ermessen.
Man könnte doch auch standardisierte Abläufe wie bei der Allianz und anderen Versicherungsaktien in Form der vinkulierten Namensaktie benutzen. Bei regem Handel der Aktie bekäme der AR sonst ganz schön viel zu tun.
§ 21 (4) Der Aktionär kann zur Wahrnehmung seiner Rechte auf der HV keine Aktionärsvereinigung wie DSW oder SdK bevollmächtigen, wenn diese nicht eigene Aktien besitzt. Das ist doch ein Unding. Oder wollen Sie bewußt qualifizierte Kritik außen vor halten? Müssen Sie das Urteil der Fachleute fürchten?
Daß Sie nicht diese Satzung geschrieben haben, das ist klar. Als CEO sollten Sie sich aber mit den oben vorgeschlagenen Änderungen befassen und in manchen Punkten auf Abhilfe drängen. Auch bei der Frauenquote !!!
Also ist spätestens auf der HV, hoffentlich vor Herbst mit Zahlen zum GJ 2015 zu rechnen.
Bei anderen Gesellschaften muß der Bevollmächtigte nicht Aktionär der Gesellschaft sein!
Eine vinkulierte Namensaktie macht beispielsweise bei der Deutschen Lufthansa AG Sinn, weil bei überwiegend ausländischem Besitz Verkehrsrechte verloren gingen. Um dies zu verhindern, begrenzt man den ausländischen Besitz. Bei der Allianz ist es eine alte Tradition aus dem 19.Jahrhundert.
§ 6 (1) Warum wollen Sie bestimmte Besitzer der Aktie aus in der Satzung nicht genannten Gründen fernhalten (§68 AktG)?
Sollte die Firma wachsen, erfolgreich sein und später an die Börse gehen, stellt das gewählte Verfahren ein Handelshemmnis dar.
Wäre die Namensaktie statt der vinkulierten Namensaktie nicht nicht die bessere Wahl gewesen?
§ 6 (2) zweiter Satz:
Über die Zustimmung entscheidet der Aufsichtsrat nach Anhörung des Vorstandes nach pflichtgemäßem Ermessen.
Man könnte doch auch standardisierte Abläufe wie bei der Allianz und anderen Versicherungsaktien in Form der vinkulierten Namensaktie benutzen. Bei regem Handel der Aktie bekäme der AR sonst ganz schön viel zu tun.
§ 21 (4) Der Aktionär kann zur Wahrnehmung seiner Rechte auf der HV keine Aktionärsvereinigung wie DSW oder SdK bevollmächtigen, wenn diese nicht eigene Aktien besitzt. Das ist doch ein Unding. Oder wollen Sie bewußt qualifizierte Kritik außen vor halten? Müssen Sie das Urteil der Fachleute fürchten?
Daß Sie nicht diese Satzung geschrieben haben, das ist klar. Als CEO sollten Sie sich aber mit den oben vorgeschlagenen Änderungen befassen und in manchen Punkten auf Abhilfe drängen. Auch bei der Frauenquote !!!
Antwort auf Beitrag Nr.: 51.972.000 von nickelich am 13.03.16 23:10:47@nickelich: Sie haben wohl einen Knick in der Optik, und können nicht richtig lesen
- das erste GJ war ein Rumpfgeschäftsjahr.
- man kann sein Stimmrecht auch an andere Aktionär_innen übertragen.
Die Satzung habe nicht ich erstellt.
Wenn ich richtig informiert bin ist bei vinkulierten Namensaktien der Aktienübertrag von der Gesellschaft zu genehmigen.
Da wir b.a.w. nicht an der Börse sein werden, werden Sie sich kaum als Aktionär für uns erwärmen können.
- das erste GJ war ein Rumpfgeschäftsjahr.
- man kann sein Stimmrecht auch an andere Aktionär_innen übertragen.
Die Satzung habe nicht ich erstellt.
Wenn ich richtig informiert bin ist bei vinkulierten Namensaktien der Aktienübertrag von der Gesellschaft zu genehmigen.
Da wir b.a.w. nicht an der Börse sein werden, werden Sie sich kaum als Aktionär für uns erwärmen können.
Antwort auf Beitrag Nr.: 51.971.241 von oderfnam am 13.03.16 20:30:55Das Rumpfgeschäftsjahr endet am 31. Dezember 2015. Also ist vor Herbst mit Zahlen zum GJ 2015 zu rechnen, die hoffentlich positiv überraschen werden.
In der Satzung stößt mir der Passus § 6 (1) sauer auf:
"Die Übertragung und Belastung von Aktien bedürfen der Zustimmung der Gesellschaft."
Das ist doch sehr ungewöhnlich und schränkt die Handlungsfreiheit des gemeinen Aktionärs erheblich ein. Damit ist auch ein Gang an die Börse ausgeschlossen. Warum machen Sie es sich so schwer. Damit finden Sie keine neuen Aktionäre, was eine Kurssteigerung unwahrscheinlich macht.
"§ 11 (4) Jedes Mitglied des Aufsichtsrates kann sein Amt unter Einhaltung einer Kündigungsfrist
von einem Monat auch ohne wichtigen Grund niederlegen. "
Aus wichtigem Grund kann ein Aufsichtsrat auch fristlos sein Mandat niederlegen, das können Sie ihm nicht verwehren. Was ein wichtiger Grund sein könnte, muß ich hier nicht ausführen.
Eine Frauenquote im Aufsichtsrat ist in Ihrem eigenen Unterrnehmen nicht gefordert. Sonst kämpfen Sie doch für diesen Genderschmarrn, im eigenen Laden jedoch nicht !!!
"§ 21 Teilnahme an der Hauptversammlung
(1) Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur die
Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen und rechtzeitig angemeldet sind. "
... äußerst wischi-waschi formuliert. Was geschiet bei Verkauf der Aktien am Tage vor der HV, wenn der Verkäufer angemeldet ist? Hat der Verkäufer noch die alten Stimmrechte?
"§ 21 (4)
die Beschränkung der Vollmacht auf "Familienangehörige des Aktionärs (Ehepartner, Eltern, Großeltern, Kinder oder Geschwister) oder Angestellte des Aktionärs" ist m.E. nicht statthaft und hält einer gerichtlichen Überprüfung nicht stand. Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. würde Ihnen was husten !!!
Außerdem ist es üblicherweise statthaft, daß eine Vollmacht zur Ausübung des Stimmrechtes wähend der HV erteilt werden kann, insbesondere, wenn sich die Veranstaltung lange hinzieht.
"§ 25 Der Bilanzgewinn wird in der Regel an die Aktionäre ausgeschüttet."
... eine 100% Ausschüttung des Bilanzgewinns habe ich noch nicht erlebt. Bei Syzygy waren es einmal fast 100%, aber das ist die absolute Ausnahme. Schreiben Sie lieber, daß eine Ausschüttung von 40 bis 50% anzustreben ist.
§ 29 (2) "Die vorstehende Regelung kann erst 30 Jahre nach Eintragung der Gesellschaft gestrichen werden."
... was ist unter vorstehender Regelung zu verstehen, die erst 30 Jahre nach Eintragung der Gesellschaft gestrichen werden kann? Sind damit alle vorher aufgezeigten Regelungen der vorherigen 28 Paragraphen gemeint oder nur § 29 (1), bei dem der Satz m.E. keinen Sinn ergibt.
Die Satzung sollte noch einmal gründlich überarbeitet werden. Aber schreiben Sie keinen Gründervorteil hinein wie Volk bei seiner WKV AG. Der Kleinaktionär sollte sich gut behandelt wissen, dann können Sie genügend Kapital einsammeln, wenn das Produkt endlich stimmt.
In der Satzung stößt mir der Passus § 6 (1) sauer auf:
"Die Übertragung und Belastung von Aktien bedürfen der Zustimmung der Gesellschaft."
Das ist doch sehr ungewöhnlich und schränkt die Handlungsfreiheit des gemeinen Aktionärs erheblich ein. Damit ist auch ein Gang an die Börse ausgeschlossen. Warum machen Sie es sich so schwer. Damit finden Sie keine neuen Aktionäre, was eine Kurssteigerung unwahrscheinlich macht.
"§ 11 (4) Jedes Mitglied des Aufsichtsrates kann sein Amt unter Einhaltung einer Kündigungsfrist
von einem Monat auch ohne wichtigen Grund niederlegen. "
Aus wichtigem Grund kann ein Aufsichtsrat auch fristlos sein Mandat niederlegen, das können Sie ihm nicht verwehren. Was ein wichtiger Grund sein könnte, muß ich hier nicht ausführen.
Eine Frauenquote im Aufsichtsrat ist in Ihrem eigenen Unterrnehmen nicht gefordert. Sonst kämpfen Sie doch für diesen Genderschmarrn, im eigenen Laden jedoch nicht !!!
"§ 21 Teilnahme an der Hauptversammlung
(1) Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur die
Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen und rechtzeitig angemeldet sind. "
... äußerst wischi-waschi formuliert. Was geschiet bei Verkauf der Aktien am Tage vor der HV, wenn der Verkäufer angemeldet ist? Hat der Verkäufer noch die alten Stimmrechte?
"§ 21 (4)
die Beschränkung der Vollmacht auf "Familienangehörige des Aktionärs (Ehepartner, Eltern, Großeltern, Kinder oder Geschwister) oder Angestellte des Aktionärs" ist m.E. nicht statthaft und hält einer gerichtlichen Überprüfung nicht stand. Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. würde Ihnen was husten !!!
Außerdem ist es üblicherweise statthaft, daß eine Vollmacht zur Ausübung des Stimmrechtes wähend der HV erteilt werden kann, insbesondere, wenn sich die Veranstaltung lange hinzieht.
"§ 25 Der Bilanzgewinn wird in der Regel an die Aktionäre ausgeschüttet."
... eine 100% Ausschüttung des Bilanzgewinns habe ich noch nicht erlebt. Bei Syzygy waren es einmal fast 100%, aber das ist die absolute Ausnahme. Schreiben Sie lieber, daß eine Ausschüttung von 40 bis 50% anzustreben ist.
§ 29 (2) "Die vorstehende Regelung kann erst 30 Jahre nach Eintragung der Gesellschaft gestrichen werden."
... was ist unter vorstehender Regelung zu verstehen, die erst 30 Jahre nach Eintragung der Gesellschaft gestrichen werden kann? Sind damit alle vorher aufgezeigten Regelungen der vorherigen 28 Paragraphen gemeint oder nur § 29 (1), bei dem der Satz m.E. keinen Sinn ergibt.
Die Satzung sollte noch einmal gründlich überarbeitet werden. Aber schreiben Sie keinen Gründervorteil hinein wie Volk bei seiner WKV AG. Der Kleinaktionär sollte sich gut behandelt wissen, dann können Sie genügend Kapital einsammeln, wenn das Produkt endlich stimmt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 51.968.760 von nickelich am 13.03.16 12:17:26ach @nickelich: eine Internetseite sagt ja nicht alles - viele Firmen mit super-tollem Internetauftritt sind pleite gegangen: Solarmillennium, ....
Wir unterstützen die Entwicklung der feinen Nesselfaser, und ich hoffe diesmal auf den Erfolg.
Vor dem Herbst wird's hier nicht viel Neues geben.
Ich freue mich über das gestiegene Interesse - hier unsere (noch ziemlich langweilige) Internetseite: http://nfa-naturfaser.de
Wir unterstützen die Entwicklung der feinen Nesselfaser, und ich hoffe diesmal auf den Erfolg.
Vor dem Herbst wird's hier nicht viel Neues geben.
Ich freue mich über das gestiegene Interesse - hier unsere (noch ziemlich langweilige) Internetseite: http://nfa-naturfaser.de
Antwort auf Beitrag Nr.: 51.967.200 von oderfnam am 12.03.16 21:17:46... noch nicht einmal eine Internetseite. Und in so etwas versenken Sie Kapital?
Das erinnert an die Layton Group, der auch viele Grüne Kapital anvertraut haben. Die Recyclinganlage in Bitterfeld wurde nie gebaut und diese Gesellschaft war im Internet auch wochenlang nicht erreichbar, angeblich durch äußere Einflüsse.
Auch Exer D (Ökostrom) spielte dieses Spiel, bevor dann endgültig Zinsen und Rückzahlung ausblieben.
Das Wort "naseweis" sollten Sie noch einmal überdenken.
Das erinnert an die Layton Group, der auch viele Grüne Kapital anvertraut haben. Die Recyclinganlage in Bitterfeld wurde nie gebaut und diese Gesellschaft war im Internet auch wochenlang nicht erreichbar, angeblich durch äußere Einflüsse.
Auch Exer D (Ökostrom) spielte dieses Spiel, bevor dann endgültig Zinsen und Rückzahlung ausblieben.
Das Wort "naseweis" sollten Sie noch einmal überdenken.
Antwort auf Beitrag Nr.: 51.965.568 von nickelich am 12.03.16 12:48:08@nickelich: Sie Naseweis - die NFC hat keine Internetseite.
Ich gehe davon aus dass wir im Herbst mehr sagen können
Ich gehe davon aus dass wir im Herbst mehr sagen können
Antwort auf Beitrag Nr.: 51.965.490 von oderfnam am 12.03.16 12:08:52Danke für den Hinweis zur Bastfaser auf Wikipedia. Dort finde ich "In Mitteleuropa verwendete man vor der Nutzung von Lein und Hanf als Faserpflanzen bevorzugt den Bast von Linden und Eichen" und dieser Rückgriff auf alte Zeiten soll also nicht angewendet werden.
Wo finde ich denn den Internetauftritt der NFC GmbH Nettle fibre company, daß ich mich von den Fortschritten dort direkt kundig machen kann?
Wo finde ich denn den Internetauftritt der NFC GmbH Nettle fibre company, daß ich mich von den Fortschritten dort direkt kundig machen kann?
Antwort auf Beitrag Nr.: 51.962.841 von nickelich am 11.03.16 19:13:56@nickelich: Sie nehmen's mal wieder genau: ich habe das Darlehen von der NFA derzeit noch ca. 4000 Euro, und bezahle 2,5% Zinsen dafür. Bei Bedarf kann der Betrag kurzfristig abgerufen werden.
Ich empfehle Ihnen mal in de.wikipedia.org "Bastfaser".
Sie schrieben:
"Bei der Produktion von Leinen aus Hanffasern ist aber der Wasserverbrauch auch riesig. "
Leinen wird aus (Faser-)Lein gewonnen, und Hanf aus Hanf.
Ja, der Wasserverbrauch ist ein Thema und ein Grund für die Gründung der NFA Naturfaser AG.
Ich war 1997 "am" Aralsee (mehr dazu auch bei wikipedia), wo inmitten der Wüste (Kara-Kum) Baumwolle und Reis mit großem Wasserverbrauch angebaut wird - und dazu der Turkmenbaschi-kanal und die liederliche Kanalqualität für den restlichen Wasserverlust verantwortlich sind. Das war für mich und andere ein Grund die heimische Fasernessel zu nutzen.
Wasser (Regenwasser haben wir noch genug), wieviel Wasser zur Verarbeitung "verbraucht" wird, muss ich nachforschen.
Ich empfehle Ihnen mal in de.wikipedia.org "Bastfaser".
Sie schrieben:
"Bei der Produktion von Leinen aus Hanffasern ist aber der Wasserverbrauch auch riesig. "
Leinen wird aus (Faser-)Lein gewonnen, und Hanf aus Hanf.
Ja, der Wasserverbrauch ist ein Thema und ein Grund für die Gründung der NFA Naturfaser AG.
Ich war 1997 "am" Aralsee (mehr dazu auch bei wikipedia), wo inmitten der Wüste (Kara-Kum) Baumwolle und Reis mit großem Wasserverbrauch angebaut wird - und dazu der Turkmenbaschi-kanal und die liederliche Kanalqualität für den restlichen Wasserverlust verantwortlich sind. Das war für mich und andere ein Grund die heimische Fasernessel zu nutzen.
Wasser (Regenwasser haben wir noch genug), wieviel Wasser zur Verarbeitung "verbraucht" wird, muss ich nachforschen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 51.961.770 von oderfnam am 11.03.16 17:23:08Die NFA hat drei Einsatzgebiete für das eingesammelte Kapital.
- Aktien der Steico
- die Beteiligung an der NFC GmbH Nettle fibre company (deren Homepage ich im Netz nicht finden kann)
- eine Ausleihung an den CEO der Gesellschaft mit nichtbekanntem Zinssatz.
Ist das derzeit noch richtig?
Meinen Sie mit "Bastfasern" die unterste Rindenschicht von Bäumen? Sie schrieben hier doch von Brennnesseln, die zur Fasergewinnung dienen sollten. Die Brennnessel sollte insbesondere in Bezug auf den Wasserverbrauch klare Vorteile gegenüber Baumwolle haben. Bei der Produktion von Leinen aus Hanffasern ist aber der Wasserverbrauch auch riesig.
- Aktien der Steico
- die Beteiligung an der NFC GmbH Nettle fibre company (deren Homepage ich im Netz nicht finden kann)
- eine Ausleihung an den CEO der Gesellschaft mit nichtbekanntem Zinssatz.
Ist das derzeit noch richtig?
Meinen Sie mit "Bastfasern" die unterste Rindenschicht von Bäumen? Sie schrieben hier doch von Brennnesseln, die zur Fasergewinnung dienen sollten. Die Brennnessel sollte insbesondere in Bezug auf den Wasserverbrauch klare Vorteile gegenüber Baumwolle haben. Bei der Produktion von Leinen aus Hanffasern ist aber der Wasserverbrauch auch riesig.
Antwort auf Beitrag Nr.: 51.959.775 von nickelich am 11.03.16 13:52:25@nickelich: danke - ja Steico ist eine nachhaltige und anerkannte Firma (ökologisch erzeugte Holzfaser-Dämmstoffe, und tragende Holzstrukturen).
Unser Hauptinteresse gilt allerdings den textilen Naturfasern - aus Bastfasern.
Was Sie bei Sachsenleinen gesehen haben dürften, stammte die von Ihnen zitierte Information von 2011.
Mittlerweile hat die NFC in einem verbesserten Verfahren feine Fasern aus Fasernesseln und auch aus Hanf erzeugt, aus denen Mischgarne produziert werden.
Wer sich in Textilien auskennt wird diese Fasern normalerweise nicht als fein kennengelernt haben. Die Kooperation von NFC und FVT macht daraus feine Fasern.
Eine weitergehende Information erwarte ich im Herbst.
Unser Hauptinteresse gilt allerdings den textilen Naturfasern - aus Bastfasern.
Was Sie bei Sachsenleinen gesehen haben dürften, stammte die von Ihnen zitierte Information von 2011.
Mittlerweile hat die NFC in einem verbesserten Verfahren feine Fasern aus Fasernesseln und auch aus Hanf erzeugt, aus denen Mischgarne produziert werden.
Wer sich in Textilien auskennt wird diese Fasern normalerweise nicht als fein kennengelernt haben. Die Kooperation von NFC und FVT macht daraus feine Fasern.
Eine weitergehende Information erwarte ich im Herbst.