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    Karwendelbahn AG (Seite 23)

    eröffnet am 02.03.13 20:27:16 von
    neuester Beitrag 24.04.24 14:13:04 von
    Beiträge: 382
    ID: 1.179.813
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      schrieb am 17.12.18 19:33:26
      Beitrag Nr. 162 ()
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 17.12.18 14:48:56
      Beitrag Nr. 161 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.453.928 von Effektenkombinat am 17.12.18 14:45:02Das verrate ich zum Ende dieser Woche.....:lick: Dann bleibt wegen der Feiertage definitiv keine Zeit mehr, den Mangel zu beheben.
      Avatar
      schrieb am 17.12.18 14:45:02
      Beitrag Nr. 160 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.453.856 von Hanspeterdergrosse am 17.12.18 14:33:57
      Zitat von Hanspeterdergrosse: Und telefonisch ist die Gesellschaft nun schon seit mehreren Tagen nicht zu erreichen. :eek::eek::eek:Die Abwicklungsstelle meiner Hausbank hat sich bereits die Finger wund telefoniert. Da habt niemand ab. Egal zu welcher Zeit man anruft. :confused::confused:

      Wie soll so eine Kapitalerhöhung funktionieren, wenn eine Gesellschaft als Abwicklungsstelle eine Kontaktaufnahme unmöglich macht???
      Mal abgesehen davon, dass - wie bereits erwähnt - eine wichtige Information von höchster Relevanz bei Bekanntmachung und Zeichnungsschein vergessen worden ist. Schon rein technisch ist die HV so nicht durchführbar. Von rechtlicher Angreifbarkeit braucht man da gar nicht zu reden.


      Was fehlt denn? Hinweis gern per BM ;)
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 17.12.18 14:33:57
      Beitrag Nr. 159 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.445.330 von Hanspeterdergrosse am 15.12.18 12:54:07
      Und telefonisch ist die Gesellschaft nun schon seit mehreren Tagen nicht zu erreichen. :eek::eek::eek:Die Abwicklungsstelle meiner Hausbank hat sich bereits die Finger wund telefoniert. Da habt niemand ab. Egal zu welcher Zeit man anruft. :confused::confused:

      Wie soll so eine Kapitalerhöhung funktionieren, wenn eine Gesellschaft als Abwicklungsstelle eine Kontaktaufnahme unmöglich macht???
      Mal abgesehen davon, dass - wie bereits erwähnt - eine wichtige Information von höchster Relevanz bei Bekanntmachung und Zeichnungsschein vergessen worden ist. Schon rein technisch ist die HV so nicht durchführbar. Von rechtlicher Angreifbarkeit braucht man da gar nicht zu reden.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.12.18 12:54:07
      Beitrag Nr. 158 ()
      Das lustige Eigentor- "Wolfi-Paddy-Duo" blamiert sich mal wieder auf die Knochen.:laugh::laugh::laugh:

      Wenn man schon die elementarsten Angaben auf dem Zeichnungsschein vergisst, dann muss die KE ja ein Schuss in den Ofen werden.

      Wenn die so weiter machen, gibt es sicherlich auch in 2019 viel Anlass zum Lachen.
      3 Antworten

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      schrieb am 14.12.18 17:17:46
      Beitrag Nr. 157 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.424.687 von Hanspeterdergrosse am 12.12.18 16:12:34
      Sowohl bei der Hinweisbekanntmachung zur Kapitalerhöhung als auch dem Zeichnungsschein fehlt ein und die selbe ganz wesentliche Information, aufgrund deren Fehlen die KE schon in technischer Sicht nicht durchführbar ist.:rolleyes:

      Meine Bank hat mich gerade auf den Umstand hingewiesen.:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 12.12.18 16:12:34
      Beitrag Nr. 156 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.404.758 von Hanspeterdergrosse am 10.12.18 13:50:57ieses Angebot richtet sich ausschließlich an die Aktionäre der Karwendelbahn AG
      Karwendelbahn Aktiengesellschaft
      Mittenwald
      Bezugsangebot
      an die Aktionäre der Karwendelbahn Aktiengesellschaft, Mittenwald
      (nachfolgend „Gesellschaft“)
      (ISIN DE0008257601, WKN 825760)
      zum Bezug von Neuen Aktien zum Bezugspreis von je EUR 52,00
      Die außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 04.10.2018 hat u.a. unter Tagesordnungspunkt 1 den Beschluss gefasst, das Grundkapital um bis zu insgesamt EUR 958.100,00 gegen Bareinlagen durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stückaktien zu erhöhen. Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht im Verhältnis 2:1 einzuräumen. Bei Bareinlagen können die Aktien auch von einem oder mehreren Kreditinstituten bzw. einem anderen die Voraussetzungen des § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG erfüllenden Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären der Gesellschaft zum Bezug anzubieten. Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen.

      Die außerordentliche Hauptversammlung hat am 04. Oktober 2018 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 958.100,00 durch Ausgabe von bis zu 18.425 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital der Gesellschaft von je EUR 52,00 (die „Neuen Aktien“) zu erhöhen. Diese Neuen Aktien sind ab dem 1. November 2018 voll gewinnberechtigt. Die Neuen Aktien werden zu einem Ausgabebetrag von EUR 52,00 je neuer Aktie ausgegeben. Den Aktionären wird das gesetzliche Bezugsrecht gewährt. Das Bezugsverhältnis beträgt 2 (zwei) alte zu 1 (einer) Neuen Aktie. Der Bezugspreis beträgt EUR 52,00 je Neuer Aktie.

      Unsere Aktionäre werden aufgefordert, ihr Bezugsrecht auf die Neuen Aktien zur Vermeidung des Ausschlusses von der Ausübung ihres Bezugsrechts in der Zeit vom

      10.12.2018 (0:00 Uhr MESZ) bis zum 28.12.2018 (24:00 Uhr MESZ)
      bei der Gesellschaft während der üblichen Geschäftszeiten auszuüben. Nicht fristgemäß ausgeübte Bezugsrechte verfallen ersatzlos.

      Zur Ausübung des Bezugsrechts bitten wir unsere Aktionäre den bei der Gesellschaft erhältlichen Zeichnungsschein anzufordern.

      Für den Bezug der Neuen Aktien wird von den Depotbanken die übliche Bankprovision berechnet. Entscheidend für die Einhaltung der Bezugsfrist ist jeweils der Eingang der Bezugserklärung sowie des Bezugspreises bei der Abwicklungsstelle.

      Maßgeblich für die Berechnung der Anzahl der den Aktionären jeweils zustehenden Bezugsrechte ist deren jeweiliger Bestand an Karwendelbahn AG-Aktien in der ISIN DE0008257601, WKN 825760 mit Ablauf des 7. Dezember 2018.

      Entsprechend dem Bezugsverhältnis können für 2 (zwei) auf den Inhaber lautende alte Stückaktien 1 (eine) neue Aktie auf den Namen lautende Stückaktie zum Bezugspreis in Höhe von EUR 52,00 je Neuer Aktie bezogen werden.

      Als Bezugsrechtsnachweis für die Neuen Aktien gilt der Nachweis am Samstag, den 08.12.2018, 00.00 Uhr.

      Kein von der Gesellschaft oder von der Bezugsstelle organisierter börslicher Bezugsrechtshandel, Verfall von Bezugsrechten

      Es wird kein börslicher Bezugsrechtshandel von der Gesellschaft organisiert.

      Nicht ausgeübte Bezugsrechte verfallen entschädigungslos und werden nach Ablauf der Bezugsfrist wertlos ausgebucht.

      Möglichkeit zum Überbezug

      Es besteht die Möglichkeit der Aktionäre zum Überbezug.

      Verbriefung, Einbeziehung und Lieferung der Neuen Aktien

      Die Neuen Aktien werden nach derzeitiger Planung nach der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt werden wird. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihres Anteils ist satzungsgemäß ausgeschlossen.

      Die Lieferung der Neuen Aktien erfolgt nach Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister der Gesellschaft und Herstellung der Girosammelverwahrung.

      Gemäß der Regelung in § 3a des Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) in Verbindung mit § 3c WpPG erfolgt die Durchführung des Bezugsangebots prospektfrei auf Basis eines Wertpapier-Informationsblattes, dessen Veröffentlichung am 07.12.2018 von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gestattet wurde. Da Wertpapier-Informationsblatt ist auf der Website des Emittenten (https://www.karwendelbahn.de/investor-relations/) unter

      https://www.karwendelbahn.de/wp-content/uploads/2018/12/karw…
      abrufbar. Insbesondere mit Blick auf die Risikohinweise sollte dieses Wertpapier-Informationsblatt sorgfältig vor einer eventuellen Ausübung des Bezugsrechts gelesen werden.

      Das WIB kann auch kostenlos unter folgender Adresse angefordert werden:

      Karwendelbahn AG
      Tannhäuserweg 44
      89518 Heidenheim

      Risikohinweise

      Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals vom 04. Oktober 2018 wird unwirksam, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht bis zum 31. März 2019 im Handelsregister eingetragen ist. Das Bezugsangebot steht ferner unter der aufschiebenden Bedingung der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister der Gesellschaft.

      WARNHINWEIS: DER ERWERB DIESES WERTPAPIERS IST MIT ERHEBLICHEN RISIKEN VERBUNDEN UND KANN ZUM VOLLSTÄNDIGEN VERLUST DES EINGESETZTEN VERMÖGENS FÜHREN.

      Verkaufsbeschränkungen

      Das Bezugsangebot wird ausschließlich nach deutschem Recht durchgeführt. Es wird nach den maßgeblichen aktienrechtlichen Bestimmungen in Verbindung mit der Satzung der Gesellschaft im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Daneben wurde ein Wertpapier-Informationsblatt mit Gestattung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht am 07.12.2018 veröffentlicht, das unter

      https://www.karwendelbahn.de/wp-content/uploads/2018/12/karw…

      einsehbar ist.

      Eine Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Wiedergabe des Bezugsangebots oder einer Zusammenfassung oder einer sonstigen Beschreibung der in dem Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen unterliegt im Ausland möglicherweise Beschränkungen. Mit Ausnahme der Bekanntmachung im Bundesanzeiger sowie der Weiterleitung des Bezugsangebots mit Genehmigung der Gesellschaft darf das Bezugsangebot durch Dritte weder unmittelbar noch mittelbar im bzw. in das Ausland veröffentlicht, versendet, verbreitet oder weitergegeben werden, soweit dies nach den jeweils anwendbaren ausländischen Bestimmungen untersagt oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren oder der Erteilung einer Genehmigung abhängig ist. Dies gilt auch für eine Zusammenfassung oder eine sonstige Beschreibung der in diesem Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen. Die Gesellschaft übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Weitergabe des Bezugsangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften vereinbar ist. Die Annahme dieses Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann Beschränkungen unterliegen. Personen, die das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland annehmen wollen, werden aufgefordert, sich über außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bestehende Beschränkungen zu informieren.

      Die Neuen Aktien sind und werden weder nach den Vorschriften des Securities Act noch bei den Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika, registriert. Die Neuen Aktien dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika weder angeboten noch ausgeübt, verkauft oder direkt oder indirekt dorthin geliefert werden, außer auf Grund einer Ausnahme von den Registrierungserfordernissen des Securities Act und der Wertpapiergesetze der jeweiligen Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika. Gleiches gilt für ein Angebot, einen Verkauf oder eine Lieferung an U.S. Personen im Sinne des U.S. Securities Act.



      Mittenwald/Heidenheim, den 10.12.2018


      Der Vorstand
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 10.12.18 13:50:57
      Beitrag Nr. 155 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.161.110 von Hanspeterdergrosse am 07.11.18 18:36:45Kommt die Kapitalerhöhung, oder kommt sie nicht?
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 07.11.18 18:36:45
      Beitrag Nr. 154 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.158.902 von straßenköter am 07.11.18 15:08:13Hauprversammlungen im Monatstakt😄
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 07.11.18 15:08:13
      Beitrag Nr. 153 ()
      Karwendelbahn Aktiengesellschaft
      Mittenwald
      ISIN DE0008257601 / WKN 825760
      Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
      Wir laden unsere Aktionäre zu der am
      Donnerstag, den 13.12.2018, um 9.00 Uhr
      im
      internationales Handelszentrum (IHZ),
      Friedrichstraße 95, 10117 Berlin,
      Raum 0729, 7. Etage im Hochhaus,
      stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein.
      Der Einlass zu der Hauptversammlung beginnt um 8.45 Uhr.

      Tagesordnung
      TOP 1:

      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts zum 31.10.2015 mit Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2014/2015
      TOP 2:

      Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014/2015

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das Vorstandsmitglied Sabine Mann wird nicht entlastet. Den übrigen Vorstandsmitgliedern, die im Geschäftsjahr 2014/2015 tätig waren, wird die Entlastung erteilt.
      TOP 3:

      Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014/2015

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das Aufsichtsratsmitglied Gerhard Schöner, 2. Bürgermeister des Markts Mittenwald wird nicht entlastet. Den restlichen im Geschäftsjahr 2014/2015 tätigen Aufsichtsratsmitgliedern wird die Entlastung erteilt.
      TOP 4:

      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts zum 31.10.2016 mit Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2015/2016
      TOP 5:

      Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015/2016

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015/2016 amtierenden Vorstandsmitgliedern für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
      TOP 6:

      Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015/2016

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das Aufsichtsratsmitglied Gerhard Schöner, 2. Bürgermeister des Markts Mittenwald wird nicht entlastet. Den restlichen im Geschäftsjahr 2015/2016 tätigen Aufsichtsratsmitgliedern wird die Entlastung erteilt.
      TOP 7:

      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts zum 31.10.2017 mit Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2016/2017
      TOP 8:

      Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016/2017

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2016/2017 tätigen Vorstand für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
      TOP 9:

      Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016/2017

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das Aufsichtsratsmitglied Gerhard Schöner, 2. Bürgermeister des Markts Mittenwald wird nicht entlastet. Den restlichen im Geschäftsjahr 2016/2017 amtierenden Aufsichtsratsmitgliedern wird die Entlastung erteilt.


      Teilnahmehinweise

      Nicht börsennotierte Gesellschaften im Sinne des § 121 Abs. 3 AktG i.V.m. § 3 Abs. 2 AktG – um eine solche handelt es sich bei unserer Gesellschaft – sind in der Einberufung nur noch zur Angabe von Firma, Sitz, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung verpflichtet.

      Gem. § 15 der Satzung sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung diejenigen Aktionäre berechtigt, die spätestens am vierten Werktag vor dem Versammlungstag, bei der Gesellschaft die Ausstellung einer Stimmkarte beantragen und ihre Aktien bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort hinterlegen. Samstage rechnen nicht als Werktage.

      Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei anderen Banken bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden. Die Zustimmung der Hinterlegungsstelle ist erteilt.

      Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ist die von diesen auszustellende Bescheinigung spätestens am ersten Werktag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft einzureichen.

      Die Beantragung der Stimmkarte gemäß § 15 der Satzung muss der Gesellschaft unter folgender Adresse zugehen:

      Karwendelbahn AG
      Tannhäuser Weg 44
      89518 Heidenheim

      Die Anschrift der Gesellschaft lautet:

      Karwendelbahn AG
      Tannhäuser Weg 44
      89518 Heidenheim

      Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ist die von diesen auszustellende Bescheinigung spätestens am ersten Werktag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist, bei der Gesellschaft unter folgender Adresse einzureichen:

      Karwendelbahn AG
      Tannhäuser Weg 44
      89518 Heidenheim

      Aktionäre können sich in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten – zum Beispiel ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären – vertreten und ihr Stimmrecht durch den Bevollmächtigten ausüben lassen.

      Ergänzungsverlangen, Anträge (einschließlich Gegenanträge), Wahlvorschläge, Anfragen, etc. von Aktionären sind gem. der gesetzlichen Regelungen ausschließlich zu richten an:

      Karwendelbahn AG
      Tannhäuser Weg 44
      89518 Heidenheim

      Rechtzeitig innerhalb der gesetzlichen Frist unter vorstehender Adresse eingegangene ordnungsgemäße Ergänzungsverlangen, Ermächtigungen, Anträge (einschließlich Gegenanträge), Wahlvorschläge, Anfragen, etc. werden im Internet unter
      www.karwendelbahn.de

      im Bereich "Karwendelbahn AG" zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

      Information zum Datenschutz für Aktionäre

      Die Karwendelbahn AG verarbeitet personenbezogene Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

      Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für Ihre Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die Karwendelbahn AG die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 (1) c) Datenschutz-Grundverordnung.

      Die Dienstleister der Karwendelbahn AG., welche zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der Karwendelbahn AG nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Karwendelbahn AG.

      Sie haben ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der Datenschutz-Grundverordnung. Diese Rechte können Sie gegenüber der Karwendelbahn AG unentgeltlich über die E-Mail-Adresse:
      service@karwendelbahn.de

      oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

      Karwendelbahn AG
      Tannhäuser Weg 44
      89518 Heidenheim

      Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung zu.

      Sie erreichen unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten unter:

      Karwendelbahn AG
      Tannhäuser Weg 44
      89518 Heidenheim

      Weitere Informationen zum Datenschutz sind auf der Internetseite der Karwendelbahn AG
      www.karwendelbahn.de

      zu finden.



      Heidenheim, im Oktober 2018

      Karwendelbahn AG

      Der Vorstand
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