Ryanair - Aktie im Steilflug (Seite 33)
eröffnet am 07.04.13 19:57:02 von
neuester Beitrag 29.01.24 14:45:55 von
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Nein - Das System ist schuld
denke ichhier der aktuelle Chart von Xetra: Schlusskurs 14,395€ +2,46%
Kann mir jemand erklären, warum der angezeigte Kurs hier noch am 27.10.2015 mit 13,79 verharrt, während hier
http://www.finanznachrichten.de/chart-tool/aktie/ryanair-hol…
bereits der heutige XETRA-Kurs mit knapp 14,50 erscheint?
http://www.finanznachrichten.de/chart-tool/aktie/ryanair-hol…
bereits der heutige XETRA-Kurs mit knapp 14,50 erscheint?
Skandal im Hause Ryanair. Ein Abgrund von Unkorrektheit (schlimmer als N....küsse oder Zigeunerschnitzel) tut sich bei der Buchung eines Ryanair-Tickets auf. Da wird bei der Anrede doch tatsächlich unterschieden zwischen "Herr", "Frau" und "Fräulein".
http://www.welt.de/wirtschaft/article147972109/Ledige-Frauen…
Ja isses denn die Possibility? Und das schlimme ist: Keiner regt sich auf.
http://www.welt.de/wirtschaft/article147972109/Ledige-Frauen…
Ja isses denn die Possibility? Und das schlimme ist: Keiner regt sich auf.
Guten Morgen
Habe Unterlagen bekommen zum Thema
Sende diese an Dich nach meiner Rückkehr aus Übersee nächste Woche.47 Seiten Lesesstoff
Gruss
Lubi 54
Habe Unterlagen bekommen zum Thema
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Gruss
Lubi 54
Antwort auf Beitrag Nr.: 50.708.790 von aaspere am 25.09.15 14:03:50
Heute ist die Antwort der BAFIN gekommen.
Da die AGB der Sparkasse dieser erlauben, "Zwischenverwahrer" (hier die DWP) einzuschalten und es sowohl der Sparkasse wie auch der DWP erlaubt ist, für diesen Aufwand (Rückforderung der irischen Quellensteuer) eine Gebühr zu erheben, kann die BAFIN die Vorgehensweise nicht beanstanden.
Das Schreiben insgesamt ist sehr umfangreich und in sich schlüssig. Auch die beigefügten Stellungnahmen von Sparkasse und DWP sind sachlich und schlüssig.
Der Weg ist also verbaut. Mir scheint, die Fehler liegen einerseits in der Einschaltung der DWP als Zwischenverwahrer und möglicherweise auch in der Konstruktion des Doppelbesteuerungsabkommens.
Ich weiß noch nicht, was ich jetzt unternehme; irgendwas wird mir aber einfallen.
Oder hat jemand von Euch eine zündende Idee?
Zitat von aaspere: Da ich Sparkassenkunde bin und unter dem geschilderten Verfahren leide, habe ich die BAFIN eingeschaltet, ob das alles mit rechten Dingen zugeht. Ergebnis steht noch aus.
Heute ist die Antwort der BAFIN gekommen.
Da die AGB der Sparkasse dieser erlauben, "Zwischenverwahrer" (hier die DWP) einzuschalten und es sowohl der Sparkasse wie auch der DWP erlaubt ist, für diesen Aufwand (Rückforderung der irischen Quellensteuer) eine Gebühr zu erheben, kann die BAFIN die Vorgehensweise nicht beanstanden.
Das Schreiben insgesamt ist sehr umfangreich und in sich schlüssig. Auch die beigefügten Stellungnahmen von Sparkasse und DWP sind sachlich und schlüssig.
Der Weg ist also verbaut. Mir scheint, die Fehler liegen einerseits in der Einschaltung der DWP als Zwischenverwahrer und möglicherweise auch in der Konstruktion des Doppelbesteuerungsabkommens.
Ich weiß noch nicht, was ich jetzt unternehme; irgendwas wird mir aber einfallen.
Oder hat jemand von Euch eine zündende Idee?
aspere
meine bank hat mich zum
3. male heute-gerade ebenerneut angeschrieben...
jetzt korrektur und anscheined
z b für
40 alte aktien soll 39 neue geben.
na dann ich warte ab...
wird schon-
gruß
meine bank hat mich zum
3. male heute-gerade ebenerneut angeschrieben...
jetzt korrektur und anscheined
z b für
40 alte aktien soll 39 neue geben.
na dann ich warte ab...
wird schon-
gruß
Hier siehst Du wie ein Reverse Split funktioniert:
https://de.wikipedia.org/wiki/Aktienzusammenlegung
Was jetzt genau mit dem Verhältnis 40:39 gemeint ist, werden wir dann nach der Zusammenlegung sehen.
Insgesamt gibt es jedenfalls zwar keine Knete auf die Kralle, aber der Wert der Shares dürfte sich erhöhen. Sonst macht das ganze ja auch keinen Sinn.
https://de.wikipedia.org/wiki/Aktienzusammenlegung
Was jetzt genau mit dem Verhältnis 40:39 gemeint ist, werden wir dann nach der Zusammenlegung sehen.
Insgesamt gibt es jedenfalls zwar keine Knete auf die Kralle, aber der Wert der Shares dürfte sich erhöhen. Sonst macht das ganze ja auch keinen Sinn.
Antwort auf Beitrag Nr.: 50.836.077 von aaspere am 13.10.15 12:08:10moin
also bekommen wir für je 40 aktien eibe aktie geschenkt.
dann zusammenlegung
richtig?
gruß
also bekommen wir für je 40 aktien eibe aktie geschenkt.
dann zusammenlegung
richtig?
gruß
Heute kam die Aufklärung.
Es gibt mit Stichtag 28.10.2015 eine Gratisausgabe von B-Shares im Verhältnis 1:1
Hinweis: Diese Kapitalmaßnahme kann einen steuerpflichtigen Ertrag darstellen. Dann wird die Kapitalertragsteuer sofort einbehalten und abgeführt. Nicht erwähnt wird, ob auch zusätzlich noch die irische Quellensteuer einbehalten wird.
Nach der Zuteilung werden im Wege des Reverse Split beide Aktienbestände im Verhältnis 40:39 zusammengelegt. Bis zur Zusammenlegung ergeht auf den Altbestand eine Verfügungssperre.
Es gibt mit Stichtag 28.10.2015 eine Gratisausgabe von B-Shares im Verhältnis 1:1
Hinweis: Diese Kapitalmaßnahme kann einen steuerpflichtigen Ertrag darstellen. Dann wird die Kapitalertragsteuer sofort einbehalten und abgeführt. Nicht erwähnt wird, ob auch zusätzlich noch die irische Quellensteuer einbehalten wird.
Nach der Zuteilung werden im Wege des Reverse Split beide Aktienbestände im Verhältnis 40:39 zusammengelegt. Bis zur Zusammenlegung ergeht auf den Altbestand eine Verfügungssperre.
Ich gestehe, daß ich nicht durchblicke. Ich dachte bisher, daß die B-Shares an die Aktionäre als Ausschüttung zugeteilt werden, bin mir aber nicht sicher.
Ich hoffe, daß mir meine Sparkasse Auskunft geben kann, bezweifle das aber. Sie handelt ja nicht selber, sondern nur indirekt über die DWP (siehe mein posting # 245 hier im Thread).
Ich hoffe, daß mir meine Sparkasse Auskunft geben kann, bezweifle das aber. Sie handelt ja nicht selber, sondern nur indirekt über die DWP (siehe mein posting # 245 hier im Thread).
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