checkAd

    Ryanair - Aktie im Steilflug (Seite 33)

    eröffnet am 07.04.13 19:57:02 von
    neuester Beitrag 29.01.24 14:45:55 von
    Beiträge: 580
    ID: 1.180.695
    Aufrufe heute: 3
    Gesamt: 45.559
    Aktive User: 0

    ISIN: IE00BYTBXV33 · WKN: A1401Z · Symbol: RY4C
    18,350
     
    EUR
    +0,82 %
    +0,150 EUR
    Letzter Kurs 20:54:43 Tradegate

    Werte aus der Branche Luftfahrt und Raumfahrt

    WertpapierKursPerf. %
    6,0800+61,70
    6,8500+22,10
    0,9470+13,40
    372,00+8,14
    2,8350+7,39
    WertpapierKursPerf. %
    10,200-7,27
    5,2000-7,96
    0,5600-9,68
    6,4500-18,35
    7,4750-66,10

    Beitrag zu dieser Diskussion schreiben

     Durchsuchen
    • 1
    • 33
    • 58

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 03.11.15 20:57:57
      Beitrag Nr. 260 ()
      Nein - Das System ist schuld
      denke ich

      hier der aktuelle Chart von Xetra: Schlusskurs 14,395€ +2,46%

      Avatar
      schrieb am 03.11.15 16:30:27
      Beitrag Nr. 259 ()
      Kann mir jemand erklären, warum der angezeigte Kurs hier noch am 27.10.2015 mit 13,79 verharrt, während hier
      http://www.finanznachrichten.de/chart-tool/aktie/ryanair-hol…
      bereits der heutige XETRA-Kurs mit knapp 14,50 erscheint?
      Avatar
      schrieb am 26.10.15 20:56:14
      Beitrag Nr. 258 ()
      Skandal im Hause Ryanair. Ein Abgrund von Unkorrektheit (schlimmer als N....küsse oder Zigeunerschnitzel) tut sich bei der Buchung eines Ryanair-Tickets auf. Da wird bei der Anrede doch tatsächlich unterschieden zwischen "Herr", "Frau" und "Fräulein".
      http://www.welt.de/wirtschaft/article147972109/Ledige-Frauen…
      Ja isses denn die Possibility? Und das schlimme ist: Keiner regt sich auf. :laugh:
      Avatar
      schrieb am 20.10.15 15:25:05
      Beitrag Nr. 257 ()
      Guten Morgen

      Habe Unterlagen bekommen zum Thema

      Sende diese an Dich nach meiner Rückkehr aus Übersee nächste Woche.47 Seiten Lesesstoff
      Gruss
      Lubi 54
      Avatar
      schrieb am 14.10.15 16:08:56
      Beitrag Nr. 256 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.708.790 von aaspere am 25.09.15 14:03:50
      Zitat von aaspere: Da ich Sparkassenkunde bin und unter dem geschilderten Verfahren leide, habe ich die BAFIN eingeschaltet, ob das alles mit rechten Dingen zugeht. Ergebnis steht noch aus.


      Heute ist die Antwort der BAFIN gekommen.
      Da die AGB der Sparkasse dieser erlauben, "Zwischenverwahrer" (hier die DWP) einzuschalten und es sowohl der Sparkasse wie auch der DWP erlaubt ist, für diesen Aufwand (Rückforderung der irischen Quellensteuer) eine Gebühr zu erheben, kann die BAFIN die Vorgehensweise nicht beanstanden.
      Das Schreiben insgesamt ist sehr umfangreich und in sich schlüssig. Auch die beigefügten Stellungnahmen von Sparkasse und DWP sind sachlich und schlüssig.

      Der Weg ist also verbaut. Mir scheint, die Fehler liegen einerseits in der Einschaltung der DWP als Zwischenverwahrer und möglicherweise auch in der Konstruktion des Doppelbesteuerungsabkommens.
      Ich weiß noch nicht, was ich jetzt unternehme; irgendwas wird mir aber einfallen.

      Oder hat jemand von Euch eine zündende Idee?

      Trading Spotlight

      Anzeige
      InnoCan Pharma
      0,1935EUR -4,68 %
      Neuer Rekord – Innocan Pharma ver-4-facht den Quartalsumsatz! mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 13.10.15 12:49:34
      Beitrag Nr. 255 ()
      aspere

      meine bank hat mich zum

      3. male heute-gerade ebenerneut angeschrieben...

      jetzt korrektur und anscheined

      z b für

      40 alte aktien soll 39 neue geben.
      na dann ich warte ab...

      wird schon-


      gruß
      Avatar
      schrieb am 13.10.15 12:38:33
      Beitrag Nr. 254 ()
      Hier siehst Du wie ein Reverse Split funktioniert:
      https://de.wikipedia.org/wiki/Aktienzusammenlegung
      Was jetzt genau mit dem Verhältnis 40:39 gemeint ist, werden wir dann nach der Zusammenlegung sehen.
      Insgesamt gibt es jedenfalls zwar keine Knete auf die Kralle, aber der Wert der Shares dürfte sich erhöhen. Sonst macht das ganze ja auch keinen Sinn.
      Avatar
      schrieb am 13.10.15 12:11:43
      Beitrag Nr. 253 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.836.077 von aaspere am 13.10.15 12:08:10moin

      also bekommen wir für je 40 aktien eibe aktie geschenkt.

      dann zusammenlegung

      richtig?

      gruß
      Avatar
      schrieb am 13.10.15 12:08:10
      Beitrag Nr. 252 ()
      Heute kam die Aufklärung.
      Es gibt mit Stichtag 28.10.2015 eine Gratisausgabe von B-Shares im Verhältnis 1:1
      Hinweis: Diese Kapitalmaßnahme kann einen steuerpflichtigen Ertrag darstellen. Dann wird die Kapitalertragsteuer sofort einbehalten und abgeführt. Nicht erwähnt wird, ob auch zusätzlich noch die irische Quellensteuer einbehalten wird.
      Nach der Zuteilung werden im Wege des Reverse Split beide Aktienbestände im Verhältnis 40:39 zusammengelegt. Bis zur Zusammenlegung ergeht auf den Altbestand eine Verfügungssperre.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 10.10.15 20:14:37
      Beitrag Nr. 251 ()
      Ich gestehe, daß ich nicht durchblicke. Ich dachte bisher, daß die B-Shares an die Aktionäre als Ausschüttung zugeteilt werden, bin mir aber nicht sicher.
      Ich hoffe, daß mir meine Sparkasse Auskunft geben kann, bezweifle das aber. Sie handelt ja nicht selber, sondern nur indirekt über die DWP (siehe mein posting # 245 hier im Thread).
      • 1
      • 33
      • 58
       DurchsuchenBeitrag schreiben


      Investoren beobachten auch:

      WertpapierPerf. %
      +0,10
      -0,86
      +1,69
      -0,24
      0,00
      -0,60
      -2,49
      +0,06
      -0,82
      +1,87
      Ryanair - Aktie im Steilflug