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    AFD- würdet ihr sie wählen ? (Seite 9997)

    eröffnet am 16.04.13 08:36:21 von
    neuester Beitrag 06.05.24 20:36:46 von
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      schrieb am 03.10.18 17:44:18
      Beitrag Nr. 122.006 ()
      14.10.2018
      AfD wählen
      und Merkel und Seehofer und Karrenbauer und Klöckner und all die Befürworter dieser unkontrollierten Flutung vor Gericht bringen
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      schrieb am 03.10.18 17:42:03
      Beitrag Nr. 122.005 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.862.193 von Corine am 03.10.18 17:26:59

      Am Tag der Deutschen haben Genossen wie Pferdeflüsterer, mussmanwissen, EllyMaus, JoJo2006, Doppelvize etc. ganz dolle Schmerzen. :laugh:
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      schrieb am 03.10.18 17:26:59
      !
      Dieser Beitrag wurde von CommunitySupport moderiert. Grund: Bitte bleiben Sie sachlich und klären Sie persönliche Differenzen via Boardmail.
      Avatar
      schrieb am 03.10.18 17:21:56
      Beitrag Nr. 122.003 ()
      Da kommt am 2.11.2018 was auf uns zu. In Marrakech werden die Beschlüsse der UN zur Flutung unseres Landes mit Migranten unterzeichnet. Wann werden uns die Regierung und die Staatsmedien über die Folgen für unser Land aufklären=

      https://www.facebook.com/ZukunftHeimat/videos/21844370251485…

      Sind wir deshalb etwa der zweitgrößte Beitragszahler der UN mit 3,5 Mrd. als Dankeschön?

      https://www.mmnews.de/politik/93457-3-5-mrd-an-un-d-zweitgro…

      Wäre schön, von der AfD etwas zu diesem Problem zu hören
      Avatar
      schrieb am 03.10.18 17:14:51
      Beitrag Nr. 122.002 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.862.037 von Pferdeflüsterer am 03.10.18 17:08:09
      Zitat von Pferdeflüsterer: Ein demokratiefeindliches Kombipack: politischer Fanatismus und eine riesige Leerstelle in politischer Bildung.

      Gegendemonstrationen genießen den Schutz des Art. 8 GG. Wer vom Versammlungsrecht erwartet, dass es vor Missfallensbekundungen schützt, hat das Grundgesetz nicht verstanden und argumentiert demokratiefeindlich.


      Junge, Junge, Pferdeflüsterer. Hast du bei Prof. Dr. Google ein Schnellstudium Rechtswissenschaften absolviert? Natürlich sind nichtverbotene Versammlungen grundgesetzlich geschützt. Allerdings hört das eigene Recht wie immer dort auf, wo Rechte anderer betroffen sind. Deshalb der von mir genannte Paragraph. In der Vergangenheit ist es schon wiederholt der Polizei (absichtlich?) nicht gelungen, AfD-Veranstaltungen durchführen zu lassen (z.B. Frauenmarsch konnte nicht zum Kanzleramt, Trauermarsch in Chemnitz musste abgebrochen werden angeblich wegen Zeitablaufs!!!). Außerdem ist die AfD die Opposition und nicht mit "Merkel"-Veranstaltungen zu vergleichen. Regierungskritik sollte möglich sein. Sonst sind wir in einer DDR 2.0. ;)

      PS: Von "Fanatismus" ist dein Windmühlenkampf gegen die AfD geprägt. Sonst gar nichts. ;)
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      schrieb am 03.10.18 17:08:09
      Beitrag Nr. 122.001 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.860.969 von DerStrohmann am 03.10.18 14:23:35
      Zitat von DerStrohmann: https://www.youtube.com/watch?v=Aaqn1Kyo07c
      § 21 VersG:
      Wer in der Absicht, nichtverbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder grobe Störungen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
      https://dejure.org/gesetze/VersG/21.html


      Ein demokratiefeindliches Kombipack: politischer Fanatismus und eine riesige Leerstelle in politischer Bildung.

      Gegendemonstrationen genießen den Schutz des Art. 8 GG. Wer vom Versammlungsrecht erwartet, dass es vor Missfallensbekundungen schützt, hat das Grundgesetz nicht verstanden und argumentiert demokratiefeindlich.

      Was Bystron in seiner "Rede" anklingen lässt, darf beunruhigen. Es kann in Richtung einer Etablierung von Gestapo 2.0 verstanden werden.

      Die blaupopulistischen Anhänger erwarten von der AfD offensichtlich, dass die Akteure am rechten politischen Rand mit den Mitteln eines Polizeistaats in einen Schutzkokon gehüllt werden.
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      Avatar
      schrieb am 03.10.18 16:59:39
      Beitrag Nr. 122.000 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.861.503 von Merrill am 03.10.18 15:51:27Das Gesetz ist natürlich immer noch zu beachten, allerdings auch das verfassungsmäßige Grundrecht auf freie Meinungsäußerung, welches mit diesem Gesetz kollidiert. Im Zweifel muss ein Richter entscheiden, welches Recht mehr wiegt und wer eine Einschränkung seines Rechtes hinnehmen muss.

      Spätestens seit AfD-Wutbürger bei jeder Merkel-Veranstaltung grölend und pfeifend gestört haben gehören solche Aktionen zu jeder "ordentlichen" politischen Veranstaltung dazu. Einzig die Flenner aus der blauen Ecke rufen nach "wegsperren", wenn ihre Methode mal vom "Gegner" angewandt wird.

      Aber so kennt man diese ehr-und charachterlosen AfD-Gesellen ja...austeilen wollen wie Männer, bei Gegenwind heulen wie kleine Mädchen.
      Avatar
      schrieb am 03.10.18 16:52:05
      Beitrag Nr. 121.999 ()
      AfD-Mann arbeitet im sächsischen Verfassungsschutz
      Beim sächsischen Landesamt für Verfassungsschutz soll seit Jahren ein Funktionär der AfD beschäftigt sein.

      Quelle:
      https://www.waz.de/politik/bericht-afd-mann-arbeitet-im-saec…

      Kritik am Verfassungsschutz :Warum bleibt die NSU-Akte 120 Jahre unter Verschluss?
      Quelle:
      https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik…


      AfD – vom Verfassungsschutz unterwandert?... Verfassungsschutz ( Merkel ) Demokratiefeindlich..?
      :eek::eek::eek:
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 03.10.18 16:24:00
      Beitrag Nr. 121.998 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.861.077 von Blue Max am 03.10.18 14:42:18
      Zitat von Blue Max: In einem normalen Land würde die Polizei sämtliche Störer einsammeln, verhaften, anzeigen und vor ein ordentliches Gericht stellen...

      :eek:


      Die gleichen üblen Methoden hatten zuvor auch Boehringer u. Storch in ihren Wahlkampfauftritten in Bayern praktiziert, die bürgerliche Mitte einfach als Antifa zu bezichtigen und zu beleidigen. Wählerbeschimpfung ist aber nie gut und stets ein Rundflug als Bumerang, die AfD tritt sich damit quasi selbst in den Hintern und baut damit die Nichtakzeptanz in der bürgerlichen Mitte nur weiter aus. Das ist wie bei Erdogan, der kreiert einfach neue, schwammige Antiterrorgesetze, und wenn er dann Trillerpfeifen als Kritik an seiner Person wahrnimmt, dann hat er die Deutungshoheit dazu und deklariert das einfach als Terrorverdacht, mit dem Ergebnis, die Leute einfach verhaften zu lassen. Das klappt nicht!
      Avatar
      schrieb am 03.10.18 16:02:18
      Beitrag Nr. 121.997 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.861.512 von Blue Max am 03.10.18 15:54:33 „Wer extrem recht hat, gilt schon als Rechts-extrem“.

      darum kommen nie Argumente von den AfD Basher und Denuzanten

      deshalbe wähle ich sehr gerne die AfD Mut zur Wahrheit
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      AFD- würdet ihr sie wählen ?