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    IMMOVARIA INV.FD MGM -- Eigenkapitalquote von 99,2%! (Seite 43)

    eröffnet am 07.05.13 18:55:20 von
    neuester Beitrag 04.05.23 12:18:10 von
    Beiträge: 1.256
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      schrieb am 20.05.14 14:50:00
      !
      Dieser Beitrag wurde von CloudMOD moderiert. Grund: ohne nachvollziehbare Quellenangabe, ggf. neu überarbeitet einstellen
      Avatar
      schrieb am 20.05.14 13:16:08
      Beitrag Nr. 835 ()
      danke für die ausführliche erklärung!
      dann lag ich ja nicht falsch..
      enthält ja auch dann die logik für den abgelaufenen prospekt.

      die prospekthaftung greift ja dann nur für die vergangenheit...

      und die "vereinfachungen" greifen dann eben in münchen.
      steigende vereinfachung und fallende sicherheit, als mein bauchgefühl.
      aber selbst mit prospekt kannst du ja einiges anstellen.., wenn du willst.
      will bestimmt keiner...
      Avatar
      schrieb am 20.05.14 12:34:49
      !
      Dieser Beitrag wurde von CloudMOD moderiert. Grund: ohne Quellenangabe, unbewiesene Tatsachenbehauptungen
      Avatar
      schrieb am 19.05.14 16:41:26
      Beitrag Nr. 833 ()
      keine ahnung...
      eventuell entfällt die prospektpflicht?
      scheint ja abgelaufen zu sein?

      wobei eventuell die bafin selbst für werbeangebote eine prospektpflicht sieht...
      quelle wiki

      klärt mich mal auf...
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 19.05.14 16:29:42
      Beitrag Nr. 832 ()
      "Mich interessiert brennend, warum man dann fast 8 Monate später das Listing in München als Erfolg darstellt und aus welchen genauen Gründen auf ein sehr attraktives Listing im Entry Standard verzichtet wurde? Das der Handelsplatz in Frankfurt für Aktionäre wesentlich attraktiver als wie München ist, das ist doch kein Geheimnis!"

      damit handelt es sich dann um ein nicht börsennotiertes unternehmen und macht einiges leichter? attraktiv hin und her...
      zitat :
      einladung HV
      "Nicht-börsennotierte Gesellschaften im Sinne des § 121 Abs. 3 AktG i.V.m. § 3 Abs. 2 AktG – um eine solche handelt es sich bei der Immovaria Real Estate AG– sind...."

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      Avatar
      schrieb am 19.05.14 16:16:52
      !
      Dieser Beitrag wurde von m.klemm moderiert. Grund: Beitrag ohne Quelle
      Avatar
      schrieb am 19.05.14 15:53:02
      Beitrag Nr. 830 ()
      Hier sind welche schon derart "nervös", daß sie die eingestellte Firmenadresse, der Börsenbriefe, die Immovaria "analysieren", löschen lassen.
      An was liegt`s? Ist das Firmendomizil von Wall Street Reporter, der Five Star Communication und der Immoaktien.com nicht fein genug bzw. passt nicht mit dem Inhalt des Internetauftritt zusammen?

      Es kann ja jeder selbständig nachschauen:
      http://wallstreetreporter.info/
      Dahinter steckt die Amun Network Ltd. -> Impressum
      Infos zu Amun Network Ltd.: http://www.ccdni.com/director-frank-fladenhofer


      Noch ein Artikel zur Immovaria:
      http://wirtschaft.pr-gateway.de/sachwert-gehort-in-jedes-dep…
      Dahinter steckt die Five Star Communication
      http://peoplecheck.de/handelsregister/NW-HRB_25539-1007081


      Hier noch die Immoaktien die sich ebenfalls mit der Immovaria beschäftigt:
      http://www.immoaktien.com/


      Alle drei haben die selbe Firmenadresse. Ich habe mir da eine bedeutend feinere Adresse vorgestellt. Ist aber nur meine Meinung dazu und jeder ist ja selbst in der Lage um Schein und Sein für sich zu beurteilen.
      Avatar
      schrieb am 19.05.14 15:37:17
      Beitrag Nr. 829 ()
      schwachsinn
      2013 ist vorhanden!
      habe nur immovaria eingegeben..
      prospektangaben passen aber...
      Avatar
      schrieb am 19.05.14 15:33:27
      Beitrag Nr. 828 ()
      falsche interpretation?
      so ... ttt

      https://portal.mvp.bafin.de/database/VPInfo/emittenten.do?id…

      datum 25.4.13
      nachträge verlängern nicht das jahr...
      Avatar
      schrieb am 19.05.14 15:29:50
      Beitrag Nr. 827 ()
      zitat:
      "Grundsätzlich ist der Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft (wie z.B. einer Aktiengesellschaft) zu prüfen (§ 316 Abs. 1 HGB), es sei denn es handelt sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Innerhalb gewisser Fristen ist der Jahresabschluss beim Bundesanzeiger einzureichen und offenzulegen (§§ 325 ff. HGB).

      Für einen Wertpapierprospekt müssen immer geprüfte Jahresabschlüsse vorliegen. Dies gilt auch für den Fall, dass die Wertpapiere an einem organisierten Markt gehandelt werden (§ 37v WpHG)."
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