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    Steuer auf Aktienverkäufe in Belgien - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 06.07.13 13:17:34 von
    neuester Beitrag 02.08.13 11:34:08 von
    Beiträge: 40
    ID: 1.183.587
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      schrieb am 06.07.13 13:17:34
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wenn man in Deutschland Aktien >1 Jahr gehalten hat und dann nach Belgien umzieht, muss man beim Verkauf der Aktien in Belgien oder Deutschland Steuern zahlen? Die Aktien sind im Depot einer deutschen Bank in Deutschland gelagert.

      Kommt es auf die Kommune in Belgien an, wo man seinen Wohnsitz hat, oder zahlt man generell in Belgien keine Steuern auf Aktiengewinne, egal, wie kurz man sie gehalten hat?

      Offensichtlich muss der deutschen Brokerage-Bank bescheid gegeben werden, sobald man umgezogen ist. Wird dann von derdeutschen Brokerage-Bank nicht mehr automatisch 25% vom Aktiengewinn abgezogen und im neuen Jahr rückerstattet, weil man nicht in Deutschland wohnt, sondern in Belgien?

      Muss man in Belgien sich selbst krankenversichern, sobald man nach Belgien umgezogen ist und sich dort offiziell angemeldet hat? Wenn man noch keinen Job hat und somit kein Einkommen, bezahlt der belgische Staat die Krankenversicherung?

      Vielen Dank im voraus für Eure Hilfe!
      Avatar
      schrieb am 06.07.13 14:39:11
      Beitrag Nr. 2 ()
      In Belgien werden private Aktiengewinne nicht versteuert, solange sie nicht Fondsgebunden sind.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 06.07.13 17:08:18
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.996.019 von superdaytrader am 06.07.13 14:39:11Wir sitzen auf einem Berg an Aktiengewinnen und würden gerne dem deutschen Land den Rücken kehren. Also, müssen wir unsere Gewinne versteuern, wenn wir ein Depot übertragen oder nicht?
      Mein Stand: Beim Depotübertrag werden Steuern fällig.
      Avatar
      schrieb am 07.07.13 12:56:47
      Beitrag Nr. 4 ()
      Depotübertrag ist doch nicht erforderlich. Der Bank wird die Wohsitzverlegung mitgeteilt, dann gilt beschränkte Steuerpflicht und auf Veräußerungsgewinne wird keine Steuer erhoben (§49 EStG).

      Siehe auch unter 3. im hier abrufbaren Merkblatt:
      http://www.steuerliches-info-center.de/SharedDocs/Downloads/…

      Die Experten wissen es aber vielleicht genauer, ob es hier irgendwelche Regelungen gibt, die dem entgegenstehen. Auch die derzeitige Bank sollte solche Fragen beantworten können.
      Avatar
      schrieb am 07.07.13 13:10:14
      Beitrag Nr. 5 ()
      Spekulationsgewinne sind auch in Belgien steuerpflichtig, Frage wäre, wie das dort abgegrenzt wird. Haltefristen scheint es nicht zu geben. Siehe den "Guide" unter folgendem link, 6.2 "Capital Gains".

      http://www.deloitte.com/view/en_GX/global/services/tax/cross…
      1 Antwort

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      schrieb am 07.07.13 17:34:50
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.997.999 von honigbaer am 07.07.13 13:10:14Deutscher zieht nach Belgien um, hat Konto/Depot in Deutschland. Die Bank führt die Steuern auf die Kursgewinne ab. Man versucht sie in Deutschland zurück zu bekommen. Deutschland verweist auf Belgien. Man soll sich das Geld dort zurück holen. Belgien erhebt keine Steuer und erstattet deshalb auch nichts. Das Geld ist futsch, denn langwierige Prozesse wird man sich nicht leisten können.

      Man sollte in Phasen, in denen mit Kursgewinnen zu rechnen ist, ein Depot in Belgien haben, auch wenn man in Deutschland lebt und arbeitet. Man könnte dann, kurz vor der Pensionierung mal schnell für ein Jahr die Seiten wechseln und dann wieder zurück kommen. Man setzt sich dann zwar dem Verdacht der Steuerhinterziehung aus, kann und sollte das Depot hier ordentlich melden und auch die Summen, die ins Ausland transferiert werden.
      Avatar
      schrieb am 07.07.13 17:44:17
      Beitrag Nr. 7 ()
      "Deutscher zieht nach Belgien um, hat Konto/Depot in Deutschland. Die Bank führt die Steuern auf die Kursgewinne ab."

      Ist das denn so?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 07.07.13 18:05:07
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.998.629 von honigbaer am 07.07.13 17:44:17Die deutsche Bank führt ab. Der geschiedene, selbständige Mitsechziger, der gerade durch Scheidung das Häusschen verloren hat, wohnt in einer Zweizimmerwohnung und hat als Altersvorsorge dividendenstarke Papiere im Depot liegen. Bei einer Rente von 1800 Euro über Depot, liegen so 400 000 Euro im Depot, dass im letzten Jahr auf 600 000 angeschwollen ist. Wohnung kündigen, Zimmer in Eupen mieten und eine sechstellige Kapitalertragssteuer sinnvoll umwandeln, denn es macht keinen Sinn 28,5 % (gläubig ist der Idiot auch noch) Steuern auf die Dividenden zu bezahlen, wenn er gleichzeitig Miete zahlt. Dann besser ins eigene Häusschen, die es an der Grenze zu Belgien für 100 000 Euro gibt. Den Rest seines Lebens denkt er dann an seine Alte, die zu blöd ist, zu erkennen, dass sie die Scheidung ins soziale Nichts führte, während sie vor der Scheidung noch zur respektablen Mittelschicht gehörte. Ihren Hartz Liebhaber stört das vorerst nicht, aber, wenn das Geld verbraucht ist, macht er sich vom Acker. Bleibt er in Deutschland, kann es ihm passieren, dass der Depotwert in zehn Jahren bei nur 300 000 liegt. Nun ja, dann ist es bis zum hexagonalen Häusschen nicht mehr so lang hin ... :confused:
      Ich glaube nicht das das geht.
      Avatar
      schrieb am 07.07.13 20:42:41
      Beitrag Nr. 9 ()
      Ist mir nur erklärlich, wenn die Wohnsitzverlegung von der Bank nicht registriert wurde, z.B. weil keine Wohnsitzbescheinigung eingereicht wurde. Dann muss die Bank annehmen, dass der Wohnsitz in Deutschland nicht aufgegeben wurde.
      Avatar
      schrieb am 08.07.13 12:21:18
      Beitrag Nr. 10 ()
      Bin leider so ahnungslos geblieben wie zuvor.
      Könnt Ihr bitte einfach nur antworten, ob man als PRIVATperson in Belgien Steuern zahlen muss für Gewinne aus Aktienverkäufen, wobei die Aktien im Depot einer deutschen Brokerage-Bank in Deutschland gelagert waren?

      Geht davon aus, dass die Privatperson sich natürlich aus Deutschland abgemeldet und in Belgien angemeldet hat und der deutschen Brokerage-Bank die neue Adresse sofort mitgeteilt hat, bevor Aktien verkauft wurden.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 08.07.13 17:25:38
      Beitrag Nr. 11 ()
      Ausgehend von beschränkter Steuerpflicht, sollte die Bank in Deutschland keine Steuer auf Veräußerungsgewinne einbehalten, sondern nur auf Dividenden. Siehe mein verlinktes pdf file in #4! Vor oder nach Kauf von Aktien, sollte bei Privatpersonen keine Rolle spielen, da es nur auf die steuerliche Situation im Moment der Veräußerung ankommt. Auch eine Wegzugsbesteuerung, in dem Moment, in dem man umzieht, sollte nach meiner Einschätzung nicht in Betracht kommen. Ferner darf die Beteiligung nicht höher als 1% am jeweiligen Unternehmen gewesen sein.

      Das sind komplizierte Fragen, deshalb meine Einschränkung am Ende von #4 unter Verweis auf die Experten. Davon, dass sukraman ohne Quellenangabe dauernd das Gegenteil behauptet, z.B. auch, bei einem Depotübertrag fallen Steuern an und die Deutsche Bank würde Steuer einbehalten, würde ich mich nicht irritieren lassen.

      Eine Person mit alleinigem Wohnsitz in Belgien ist mit dem Welteinkommen in Belgien steuerpflichtig. Wenn nun Veräußerungsgewinne anfallen, wird nach belgischem Recht zu beurteilen sein, ob es sich um Spekulationsgewinne handelt oder nicht. Die Spielregeln hierfür kenne ich nicht.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 08.07.13 17:58:09
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.003.889 von honigbaer am 08.07.13 17:25:38Mich interessierte die Frage. Aus diversen Foren und Informationsunterlagen usw. habe ich dann den hier geschilderten fiktiven Fall konstruiert.
      Vielen Dank für Deine Informationen.
      So viel ich weiß, muss man Kursgewinne in Belgien nicht versteuern.
      Avatar
      schrieb am 08.07.13 19:01:11
      Beitrag Nr. 13 ()
      @ sukraman Auf jeden Fall ein spannendes Thema.
      Ja, im Prinzip sieht es so aus, dass die Veräußerungsgewinne nicht versteuert werden müssen. In der Schweiz ist es im Prinzip auch so, allerdings ist man dort schnell gewerblicher Wertpapierhändler (dafür kann 1 Wertpapiertransaktion täglich genügen) und dann doch steuerpflichtig. Und eine wichtige Rolle spielt für Privatiers auch, welche Einkünfte ggfs bis zu welcher Bemessungsgrenze der Sozialversicherungspflicht unterliegen.
      Avatar
      schrieb am 08.07.13 19:14:56
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.001.651 von OffshoreTrader am 08.07.13 12:21:18Es scheint dann so zu sein, das Aktiengewinne steuerfrei sind und die deutsche Bank nichts einbehalten darf. Ab nach Belgien. Bleib zur Sicherheit ein Jahr dort und melde Deinen Wohnsitz zum Ende des Jahres in Deutschland ab.
      Am besten gar keine Geschäftsbeziehungen zu Deutschland. Auch kein Geschäftsanteil an einem Betrieb und so.
      Sind es hohe Gewinne, dann eventuell einen belgischen Anwalt fragen.

      Honigbär hat eine mich interessierende Frage gut beantwortet. Werde zu gegebener Zeit meine Bank fragen, ob dem so ist?

      Eventuell kommt noch ein Crash und meine schönen Gewinne sind wieder hin.

      Ganz sicher bin ich mir nicht.
      Avatar
      schrieb am 10.07.13 13:28:49
      Beitrag Nr. 15 ()
      Wenn man >6 Monate außerhalb Deutschlands lebt, muss man laut deutschem Gesetz sich aus Deutschland abmelden. Man geht in Deutschland keiner erwerbstätigen Beschäftigung nach und reist um die Welt. In Deutschland hat man weder eine Wohnung, noch sonst etwas, das auf einem läuft.
      Da man auf Reisen ist, kann man der deutschen Bank auch keinen dauerhaften Wohnort im Ausland nachweisen. Deshalb hat die deutsche Brokerage-Bank immer noch die alte deutsche Adresse und es werden automatisch fleißig Steuern auf Dividenden, Zinsen, Aktiengewinne an den deutschen Fiskus von der deutschen Brokerage-Bank abgeführt.

      Nun hat man sich für Belgien als Wohnort entschieden, der deutschen Brokerage-Bank wird bald die neue Adresse in Belgien mitgeteilt.

      Wie kann es also rechtens sein, dass man aus Deutschland abgemeldet sein muss, weil man >6 Monate auf Weltreise ist, in Deutschland kein Haus, keine Wohnung, kein Auto etc. führt, aber trotzdem Steuern für Dividenden, Zinsen, Aktiengewinne abgeführt werden, nur weil man der deutschen Brokerage-Bank keinen festen Wohnsitz im Ausland nennen kann?

      Also in Belgien muss man keine Steuern auf Aktioengewinne zahlen, selbst wenn die Aktien in Deutschland bei einer deutschen Brokerage-Bank gelagert sind und die deutsche Brokerage-Bank selbst führt nicht mehr automatisch Steuern an den deutschen Fiskus ab?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 10.07.13 14:11:30
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.016.699 von OffshoreTrader am 10.07.13 13:28:49Vagabundieren ist auch verboten und ohne Wohsitz kein Führungszeugnis und ohne Führungszeugnis keine Aufenthaltsgenehmigung.
      Dein Geld wollen sie Dir immer abnehmen.
      Avatar
      schrieb am 10.07.13 15:09:52
      Beitrag Nr. 17 ()
      @ OffshoreTrader Das Vagabundieren kann man auch versuchen, wenn man sich in keinem Land 183 Tage im Jahr aufhält und brav im Hotel wohnt. Nur dürfte das für die wenigsten in Betracht kommen.

      In Belgien sind Veräußerungsgewinne bei Aktienveräußerungen im Privatvermögen steuerfrei, so lange es keine Spekulationsgewinne sind. Die beschränkte Steuerpflicht wirkt wie bereits geschrieben dahingehend, dass auch von einem dt. Broker ggfs keine Steuer hierauf einbehalten wird, wohl aber auf Dividenden.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 10.07.13 15:44:44
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.017.509 von honigbaer am 10.07.13 15:09:52Wie werden Spekulationsgewinne definiert.

      Zum Vagabundieren: Eine Übernachtung in Frankreich kann schon mal gefährlich werden.

      Zum Leben im Hotel: Gerade das würde mir vorschweben. Land und Leute kennen lernen und Steuern sparen.

      @honigbaer: Du weckst bei mir wieder die Abenteuerlust.
      Avatar
      schrieb am 10.07.13 17:32:18
      Beitrag Nr. 19 ()
      Wegen der Spekulationsgewinne, keine Ahnung. Ich nehme an, dass ein gewisser Umfang an Transaktionen als gewerblich eingestuft wird. "Capital gains tax is only levied on private individuals in certain circumstances such as transactions which go beyond the normal management of a private estate, ..." heißt es hier: http://www.taxrates.cc/html/belgium-tax-rates.html

      @ sukraman Montenegro, Dubai, Spitzbergen und Bulgarien sind glaub noch interessante Steueroasen.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 10.07.13 19:26:42
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.018.847 von honigbaer am 10.07.13 17:32:18Der Sitz des Kontos wäre ausschlaggebend, also, selbst wenn ich nach Belgien oder Luxemburg auswandere für ein Jahr, würden die doch einbehalten.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 10.07.13 19:52:11
      Beitrag Nr. 21 ()
      Maßgeblich für die Besteuerung ist immer der Wohnort.
      Avatar
      schrieb am 10.07.13 19:56:25
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.019.717 von sukraman am 10.07.13 19:26:42Abgeltungssteuer bei Depotübertrag ohne Gläubigerwechsel

      Hier bei w o

      Auswandern nach Belgien oder Luxemburg. Veräußern.

      Die Wohnungen in Luxemburg sind zu teuer. Das lohnt nicht.

      In Belgien ist es besser.

      Und danach neue Aktien erwerben und sich ein Land aussuchen, in dem es hohe Freibeträge auf Zinserträge usw. gibt.

      Ich gehe davon aus, dass alle Ratschläge hier legal sind und man einen entsprechenden Prozess auch mit Aussicht auf Gewinn führen kann.

      Kompliziert ist das alles schon.



      Nur so bekommen wir auf Dauer ein ordentliches Europa.
      Avatar
      schrieb am 10.07.13 20:13:13
      Beitrag Nr. 23 ()
      "Vagabundieren" - mal wieder ein negativ besetzter Ausdruck, typisch Deutschland! Es gibt aber viele junge Menschen, die eine Weltreise angetreten haben und dabei einen Bewusstseinswandel durchgemacht haben. Sie betrachten ein Land, eine Stadt, ein Haus, ein fester Job nicht mehr als ihr Leben, sondern so viele Länder und Menschen im Laufe des Lebens kennen zu lernen. Ist das strafbar für deutsche Behörden? Lächerlich! Wenn man gefragt wird, wie man sein Leben finanziert, gibt man Aktientrades an der Börse an. Man braucht nichts nachzuweisen, man ist ja Tourist. Bescheuert finde ich aber, dass man Steuern in Deutschland auf Dividenden, Zinsen und Gewinne aus Aktienverkäufen zahlen muss, obwohl man aus Deutschland abgemeldet ist, nur, weil man keinen festen Wohnsitz in einem anderen Land nachweisen kann. Das ist Steuerbetrug von DEUTSCHEN Behörden, die den im Ausland lebenden deutschen Staatsbürger in die Tasche greifen, und zwar vollkommen grundlos.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 10.07.13 20:23:43
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.020.083 von OffshoreTrader am 10.07.13 20:13:13Wie kommst Du ohne festen Wohnsitz an ein deutsches Konto?

      Wenn die im Ausland wüßten, dass Du Millionen Zinserträge hast, dann kommen die auch in Dein Zelt.

      Zudem sind in Deutschland doch schon einige Beträge effektiv steuerfrei. Also mußt Du schon über ein beträchtliches Vermögen verfügen, also in Relation zum Durchschnitt.
      Avatar
      schrieb am 10.07.13 20:24:44
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.020.083 von OffshoreTrader am 10.07.13 20:13:13Man kann seine Nationalität abgeben.
      Avatar
      schrieb am 11.07.13 12:18:46
      Beitrag Nr. 26 ()
      Ihr solltet echt mal aus Deutschland raus, zumindest für eine Zeit lang, denn Ihr habt eine Schranke im Kopf. "Vagabundieren", "wie kommst Du ohne festen Wohnsitz an ein deutsches Konto" - das sind Beispiele für gewaltig feste geistige Schranken. Ein Deutscher lebt in Deutschland und macht Weltreise. Punkt. Steht doch oben. Wie beschränkt muss man sein, daraus nicht entnehmen zu können, dass dieser Deutscher vor seiner Weltreise in Deutschland gelebt und ein deutsches Bankkonto hat? Lieber Gott, wirf Hirn runter!
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 11.07.13 21:02:31
      Beitrag Nr. 27 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.025.235 von OffshoreTrader am 11.07.13 12:18:46Mit dem Hirn ist es so eine Sache. Ich habe sehr lange im Ausland gelebt.
      Wenn Du Dich in Deutschland abgemeldet hast und über keinen Wohnsitz mehr verfügst, wie wird dann die Post von Deiner Bank zugestellt? An den Wohnsitz, den Du nicht mehr hast? Mit Nachsendeantrag?
      Vagabundieren klingt in meinen Ohren nicht negativ:

      Ja, ja so blau, blau, blau blüht der Enzian ...

      Bergvagabunden sind wie ja wir,

      herrliche Täler, sonnige Auen,

      Bergvagabunden sind wir.

      (Heino)
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 13.07.13 16:57:55
      Beitrag Nr. 28 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.029.309 von sukraman am 11.07.13 21:02:31So, jetzt habe ich mich schlau gemacht und bin desillusioniert.
      Auch beim Wegzug kommt man um die Besteuerung seiner Kursgewinne nicht herum. möglich ist allenfalls ein Aufschub, bis zur tatsächlichen Veräußerung.
      Ist alles penibel geregelt, also, ob einer das selbst meldet oder die Bank, ob man das Depot hier belässt oder überträgt.
      Man kann sich eine Menge zusätzlicher Scherereien einhandeln.


      Hätte mich schon gewundert, wenn hier ein Schlupfloch zu entdecken gewesen wäre.
      Avatar
      schrieb am 13.07.13 19:15:14
      Beitrag Nr. 29 ()
      Gib bitte mal dafür eine Quelle an.

      Meines Erachtens sieht das Aussensteuergestz eine solche Besteuerung nur für Anteile von über 1% an AGs und GMBHs vor. Die erweiterte beschränke Steuerpflicht für 10 Jahre spielt bei Niedrigsteuergebieten eine Rolle. Aber ob dazu Belgien zählt? Und weitere Bedingung ist ja dann auch, dass Interessen im Inland verbleiben. Und dann kommt es auch noch auf die Regelungen im DBA an. Früher war da vor allem die Schweiz heikel, weil die im DBA noch eine fünfjährige Frist hat oder hatte, für die man als Privatier in Deutschland steuerpflichtig blieb.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 13.07.13 19:50:29
      Beitrag Nr. 30 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.040.041 von honigbaer am 13.07.13 19:15:14Claus Staringer

      Internationale Aspekte der Wertpapier-Kursgewinnbesteuerung.
      Avatar
      schrieb am 13.07.13 20:11:11
      Beitrag Nr. 31 ()
      Ist ein Österreicher.?
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 13.07.13 20:19:54
      Beitrag Nr. 32 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.040.171 von sukraman am 13.07.13 20:11:11Da Österreichs Finanzverwaltung wie die deutsche auf der nationalsozialistischen Vergangenheit beruht, wird das wohl auch auf die BRD zutreffen?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 13.07.13 20:27:48
      Beitrag Nr. 33 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.040.211 von sukraman am 13.07.13 20:19:54Alles zurück. ch weiß nichts.
      Scheint sonzu sein, dass es geht.
      Avatar
      schrieb am 13.07.13 21:37:21
      Beitrag Nr. 34 ()
      Ich habe jetzt auch nochmal gegoogelt "Abgeltungssteuer & Wegzug", da kommt in einem anderen Forum auch, dass sich das auf die 1% Beteiligung bezieht. Und dann findet sich noch, dass sogar diese Steuer, soweit es darum geht, dass eine Veräußerung anlässlich des Wegzugs in EU Läncder unterstellt wird, dauerhaft zinslos gestundet wird, da die alte Regelung nicht mit EU Recht vereinbar war.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 14.07.13 09:15:33
      Beitrag Nr. 35 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.040.367 von honigbaer am 13.07.13 21:37:21Es scheint sogar so zu sein, das 1 % Beteiligungen gehen.
      Am Besten fragt man mal beim Ministerium nach. Die Antwort lautet dann wohl, wenden Sie sich an Ihren Berater.
      Der: Gefällt es Ihnen in Deutschland nicht mehr?
      Avatar
      schrieb am 29.07.13 14:27:52
      Beitrag Nr. 36 ()
      Wahlprogramm der Grünen zur Bundestagswahl, Seite 81:
      Die Steuerpflicht wollen wir wie die USA an die Nationalität
      koppeln und so Steuervermeidung per Wegzug verhindern.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 29.07.13 17:05:57
      Beitrag Nr. 37 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.133.867 von honigbaer am 29.07.13 14:27:52Grün ... Kotz
      SPD ... Kotz
      CDU ... Kotz
      Linke ... Kotz
      AFD ... Kotz
      CSU ... So viel kann ich gar nicht Kotzen.
      Avatar
      schrieb am 01.08.13 13:38:01
      Beitrag Nr. 38 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.133.867 von honigbaer am 29.07.13 14:27:52Dann schrumpft die Anzahl der Deutschen nicht mehr nur durch den Rückgang der Neugeburten, sondern auch durch Abgabe der deutschen Staatsbürgerschaft.

      Lang lebe die Neutralität, lang lebe die Schweiz!
      Avatar
      schrieb am 01.08.13 13:54:29
      Beitrag Nr. 39 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.029.309 von sukraman am 11.07.13 21:02:31Mensch, kannst Du denn nicht einmal das Einfachste selber ausdenken? Die Adresse, die bisher der deutschen Bank bekannt war, weil ich dort lebte, ist gleich geblieben, weil mein Briefkasten dort meinen Namen trägt. Es ist doch nichts Illegales, wenn man um die Welt reist und laufende Kosten in Deutschland, sprich: Miete etc., vermeidet, verdammt noch mal.

      Für Euch sind deutsche Obdachlose in Deutschland illegal, oder? Sie bekommen keine Sozialhilfe, weil sie keinen Wohnsitz haben. Sie haben keinen Wohnsitz, weil sie keine Arbeit haben. Sie haben keine Arbeit, weil sie keinen Wohnsitz nachweisen können, der mit der Adresse auf ihrem Personalausweis übereinstimmt. Solch ein Gehirnsch... ist den deutschen Bürokraten zu verdanken. Sie wollen lieber Sozialhilfeempfänger, als harmlose, niemandem zur Last fallende Obdachlose, die einfach nur das wahre Leben leben wollen, nämlich wandernd in der Natur ("auf der Straße").

      Ich will lieber in ein Land ziehen, dessen Staatsbürgerschaft ich annehmen will. Ein Hochsteuerland wie Belgien zählt dazu nicht, trotz der guten Steuergesetzgebung bei Aktientrades.

      Gehen wir also in die Schweiz.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 02.08.13 11:34:08
      Beitrag Nr. 40 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.161.175 von OffshoreTrader am 01.08.13 13:54:29Leider verstehst Du die Problematik nicht. Ich will legal Vorgehen und später nach Deutschland zurück.
      Ich habe nicht so viel, dass ich es mir leisten könnte, nachher mit offenem Mund da zu stehen und Antworten zu hören bekomme, wie, das war doch klar.

      Ich habe immer noch keine sinnvolle Antwort.

      Meine Bank hat übrigens auch keinen blassen Dunst. Das sagt wohl alles.


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