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    Vertragsschluss Schulung Haftung Kosten - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 28.08.13 11:37:12 von
    neuester Beitrag 28.08.13 23:25:23 von
    Beiträge: 4
    ID: 1.185.297
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      schrieb am 28.08.13 11:37:12
      Beitrag Nr. 1 ()
      Nehmen wir an 2 Freunde melden sich zu einem Sprachkurs an.
      Die Anmeldung erfolgt auf der Webseite der Schule von Person A.

      Bezahlen möchte Person B, somit wird die Adresse von B auch als Rechnungsdresse angegeben.

      A und B besuchen nun den SPrachkurs. B sichert A zu, er werde die Kosten übernehmen udn A könne am Kurs somit kostenlos mit ihm zusammen teilnehmen.

      Nun stellt sich heraus, dass B die Kosten nicht gezahlt hat und auf die Mahnung nicht reagiert.

      Die Schule wendet sich nun an A, um die Kosten einzutreiben und droht mit Mahnbescheid.

      Frage zu diesem fiktiven Fall:

      Muss A hier zahlen, weil online den Kurs gebucht und zusammen mit B teilgenommen? Oder muss die Schule den Betrag vom Rechnungsempfänger B eintreiben und hat keinen direkten Anspruch gegen A?

      Vielen Dank.
      Avatar
      schrieb am 28.08.13 11:46:23
      Beitrag Nr. 2 ()
      imho wirst du vom Bildungsträger in Regress genommen, und kannst u.U.gegen B klagen, wenn die Anmeldung von seiner E-Mailadresse erfolgte.
      wichtig wäre zu erfahren, welche Vertragsbedingungen in den AGB festgelegt sind.

      die mündliche Absprache bzw. Zusicherung von B die Kosten zu übernehmen, kannst du ohne Zeugen vergessen
      Avatar
      schrieb am 28.08.13 20:51:19
      Beitrag Nr. 3 ()
      Soweit ich weis, wenn B die Kosten übernehmen will und A hat dafür nichts unterschreiben kann A nicht Haftbar gemacht werden.
      Folgender Fall:
      B hat zugesichert das er für A die Kosten eines Führerscheins bezahl, wobei A für nichts unterschrieben hat.
      B hat aber den Arbeitsvertrag zwischenzeitlich gekündigt und wollte die Kosten für geleistete Fahrstunden von A nicht mehr übernehmen.
      Die Fahrschule versucht dann von A die Kosten ein zu treiben.
      A hat sich dagegen mit Hilfe eine Anwaltes gewehrt und recht bekommen. Zahlungsbefehl wurde an B aufrechterhalten.
      Avatar
      schrieb am 28.08.13 23:25:23
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo,

      Die Anmeldung erfolgt auf der Webseite der Schule von Person A.
      Dann haftet natürlich auch A für den Gesamtbetrag, da er die Kurse gebucht hat (wenn man einfach nur eine andere Person als Rechnungempfänger angeben müsste, um aus der Haftung zu kommen, dann würden das ja viele machen).

      Was dann im Innenverhältnis A von B fordern kann ist eine andere Sache.

      Stefan


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