checkAd

    eValue Ventures AG - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 30.08.13 15:17:48 von
    neuester Beitrag 06.09.13 18:12:15 von
    Beiträge: 2
    ID: 1.185.403
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 1.597
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 30.08.13 15:17:48
      Beitrag Nr. 1 ()
      eValue Ventures AG
      Düsseldorf
      ISIN: DE000A1RFM45
      Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
      Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am
      Donnerstag, den 10. Oktober 2013 um 9:00 Uhr
      im Maritim Hotel Düsseldorf, Maritim-Platz 1, 40474 Düsseldorf
      stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
      Tagesordnung
      1.

      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012, des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2012

      Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 erfolgt nicht. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss der eValue Ventures AG bereits gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Eine Feststellung des Jahresabschlusses und eine Billigung des Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung entfallen somit.

      Sämtliche vorgenannten Unterlagen sind im Internet unter

      http://www.evalueventures.de/fuer-investoren/hauptversammlung/" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">http://www.evalueventures.de/fuer-investoren/hauptversammlung/

      zugänglich und können in den Geschäftsräumen der eValue Ventures AG, Kennedydamm 1, 40476 Düsseldorf, eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert.
      2.

      Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung der im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitglieder des Vorstands für diesen Zeitraum zu beschließen.
      3.

      Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung der im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum zu beschließen.
      4.

      Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PKF Deutschland GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer für die Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2013 zu wählen.
      Weitere Angaben zur Einberufung
      Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung

      Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 1.664.337,00 und ist in 1.664.337 Stückaktien eingeteilt; sämtliche 1.664.337 Stückaktien sind im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung stimmberechtigt. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme; die Gesamtzahl der Stimmen im Zeitpunkt der Hauptversammlung beträgt somit 1.664.337.
      Voraussetzungen für die Teilnahme und die Ausübung des Stimmrechts

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig angemeldet und im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind. Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Die Anmeldung muss der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, d.h. bis spätestens 3. Oktober 2013, 24.00 Uhr, unter der nachstehenden Adresse zugehen:
      eValue Ventures AG
      c/o UBJ GmbH
      Haus der Wirtschaft
      Kapstadtring 10
      22297 Hamburg
      Fax-Nr.: +49 40 6378-5423
      E-Mail: hv@ubj.de
      Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

      Die Gesellschaft weist darauf hin, dass die Ausübung des Stimmrechts auch durch einen Bevollmächtigten, insbesondere durch ein Kreditinstitut oder durch eine Vereinigung von Aktionären, erfolgen kann. Auch in diesem Fall sind eine fristgerechte Anmeldung nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Mit der Eintrittskarte wird den Aktionären ein auf dieser rückseitig abgedrucktes Vollmachtsformular zugesandt.

      Für Vollmachten, die nicht an ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinbarung oder eine andere mit diesen gemäß den aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellte Person oder Institution (§ 135 Abs. 8 AktG, § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG) erteilt werden, gilt: Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürften gem. § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG der Textform (§ 126b BGB). Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft kann auch auf elektronischem Weg per E-Mail an die folgende E-Mail-Adresse der Gesellschaft übermittelt werden: HV2013@evalueventures.de

      Für die Bevollmächtigung eines Kreditinstitutes, einer Aktionärsvereinbarung oder einer anderen mit diesen gemäß den aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellten Person oder Institution gelten für die Vollmachtserteilung die gesetzlichen Bestimmungen. Wir weisen darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Personen oder Institutionen möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, da die Vollmacht von dem Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten werden muss. Sollte ein Aktionär daher ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere nach den aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigen wollen, so ist dringend zu empfehlen, sich mit diesen bezüglich der Form der Vollmacht abzustimmen.

      Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Gesellschaft hat Herrn Christian May, Hamburg, als Stimmrechtsvertreter benannt. Herr Christian May ist kein Mitarbeiter der Gesellschaft. Der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft unterliegt bei Ausübung der Stimmrechte keinerlei Weisungen der eValue Ventures AG.

      Soweit der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt wird, müssen diesem in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Vollmachten und Weisungen an den von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter können unter Verwendung des dafür vorgesehenen Vollmachtsformulars, das die Aktionäre mit den Einladungsunterlagen erhalten, erteilt werden. Auch im Fall einer Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters ist eine fristgemäße Anmeldung erforderlich.
      Ergänzungsverlangen

      Aktionäre, deren Anteile zusammen oder einzeln den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der Gesellschaft (entsprechen 83.217 Aktien der Gesellschaft) oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 (entsprechen 500.000 Aktien der Gesellschaft) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden (Ergänzungsverlangen). Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Ergänzungsverlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss ihm mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also spätestens bis 9. September 2013, 24:00 Uhr zugehen. Es wird darum gebeten, die folgende Anschrift zu verwenden:
      eValue Ventures AG
      Der Vorstand
      Kennedydamm 1
      40476 Düsseldorf

      Bekannt zu machende Ergänzungsverlangen werden, soweit sie nicht bereits mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt wurden, unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie werden außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter

      http://www.evalueventures.de/fuer-investoren/hauptversammlung/" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">http://www.evalueventures.de/fuer-investoren/hauptversammlung/

      veröffentlicht.
      Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

      Jeder Aktionär hat das Recht, vor und in der Hauptversammlung Gegenanträge zu Beschlussvorschlägen von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Tagesordnungspunkten zu stellen und Wahlvorschläge zu Tagesordnungspunkt 4 (Wahl des Abschlussprüfers) zu machen.

      Im Vorfeld der Hauptversammlung sind Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären im Sinne der §§ 126 Abs. 1, 127 AktG ausschließlich an die folgende Adresse zu richten:
      eValue Ventures AG
      Kennedydamm 1
      40476 Düsseldorf
      Fax-Nr.: +49 211 52099-411
      E-Mail: HV2013@evalueVentures.de

      Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge müssen nicht zugänglich gemacht werden und werden nicht berücksichtigt.

      Gegenanträge der Aktionäre zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung müssen begründet sein. Ein Wahlvorschlag braucht nicht begründet zu werden.

      Rechtzeitig innerhalb der Frist des § 126 Abs. 1 AktG, d.h. bis spätestens 25. September 2013, 24:00 Uhr, unter vorstehender Adresse eingegangene, ordnungsgemäße Gegenanträge und Wahlvorschläge werden unverzüglich im Internet unter

      http://www.evalueventures.de/fuer-investoren/hauptversammlung/" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">http://www.evalueventures.de/fuer-investoren/hauptversammlung/

      veröffentlicht.

      Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

      Stellen mehrere Aktionäre zu demselben Gegenstand der Beschlussfassung Gegenanträge oder Wahlvorschläge, so kann der Vorstand der Gesellschaft die Gegenanträge oder Wahlvorschläge und ihre Begründung zusammenfassen (§ 126 Abs. 3 AktG).

      Eine Abstimmung über einen Gegenantrag in der Hauptversammlung setzt voraus, dass der Gegenantrag während der Hauptversammlung mündlich gestellt wird. Mündliche Gegenanträge und Wahlvorschläge in der Hauptversammlung können auch ohne vorherige fristgerechte Übermittlung gestellt werden.
      Auskunftsrecht der Aktionäre § 131 Abs. 1 AktG

      In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und ein gesetzliches Auskunftsverweigerungsrecht (§ 131 Abs. 3 AktG) nicht besteht.
      Veröffentlichungen auf der Internetseite

      Die Einberufung der Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und Informationen gemäß § 124a AktG sowie weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2 AktG, § 126 Abs. 1 AktG, § 127 AktG und § 131 Abs. 1 AktG stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.evalueventures,de/fuer-investoren/hauptversammlung/ zum Download zur Verfügung. Dort werden auch die festgestellten Abstimmungsergebnisse veröffentlicht.

      Die Einladung zur Hauptversammlung ist im Bundesanzeiger am 30. August 2013 bekannt gemacht worden.



      Düsseldorf, im August 2013

      eValue Ventures AG

      Der Vorstand

      ebundesanzeiger vom 30.08.2013
      Avatar
      schrieb am 06.09.13 18:12:15
      Beitrag Nr. 2 ()


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      eValue Ventures AG