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    Lang & Schwarz, LS1LUS ehemals WKN 645932 - LS-X (Seite 1145)

    eröffnet am 26.10.13 17:07:42 von
    neuester Beitrag 30.04.24 08:40:27 von
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      Avatar
      schrieb am 13.04.21 22:05:26
      Beitrag Nr. 21.880 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 67.802.420 von DAX7003 am 13.04.21 21:24:48Der aktuelle Kurs interessiert mich gar nicht.

      Ist wie mit einer Immobilie. Da interessiert, wie hoch sind die laufenden Kosten ?
      Was muß zurückgehalten werden für evtl Reparaturen ?
      Welche Jahresbruttomiete ist erzielbar ? etc.

      Der aktuelle Preis ? Uninteressant, wenn kein Verkauf vorgesehen ist. In 5 Jahren vielleicht interessant, wenn ich vorhabe, mich zu verändern, aber heute ? USW

      Natürlich macht es für die Kalkulation Sinn, zu wissen, wo in 5 Jahren evtl der Wert der Immobilie sein wird, aber ein paar Tausend Euro hin und her, machen das Kraut nicht fett.

      Franz
      Lang & Schwarz | 118,80 €
      Avatar
      schrieb am 13.04.21 21:53:55
      Beitrag Nr. 21.879 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 67.802.810 von DAX7003 am 13.04.21 21:53:04sorry, Link vergessen:

      https://www.bohle-teamblog.de/zinsen-auf-steuererstattungen-…
      Lang & Schwarz | 120,00 €
      Avatar
      schrieb am 13.04.21 21:53:04
      Beitrag Nr. 21.878 ()
      Franz,

      an dieser Stelle heißt es, Zinsen vom FA müssen versteuert werden...
      ich wüßte nicht, warum das für Unternehmen anders sein sollte,
      aber im Topf Zinsen lassen sie sich mit Sollzinsen verrechnen

      woher hast Du eigentlich die 0,8 Mio EUR ? wurden die mal explizit erwähnt ?
      Lang & Schwarz | 120,00 €
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      Avatar
      schrieb am 13.04.21 21:47:05
      Beitrag Nr. 21.877 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 67.801.886 von DAX7003 am 13.04.21 20:50:39Nix ReWe aufgepasst, ich bin Quereinsteiger und habe mir das Zeugs immer nur so weit angeeignet, wie ich es für die Arbeit brauchte (also eher analyseseitig und weniger buchungsseitig).

      Mit anderen Worten: ich kann da nur vermuten, zumal wir die Bedingungen nicht kennen.

      In deinem Beispiel:

      a) ich verkaufe und liefere am 30.12., Zahlung geht am 03.01. ein - Buchung Erfolg im alten Jahr.
      b) ich schließe Kaufvertrag am 30.12., liefere aber erst am 03.01. - Buchung Erfolg im neuen Jahr.
      c) ich mache dir Angebot und biete an, dir die Lieferung auch gleich zu schicken, du schreibst zurück, dass du erst prüfen möchtest, ob der gelieferte Gegenstand wirklich die versprochenen Eigenschaften aufweist (der Kauf also unter einer aufschiebenden Bedingung steht) - Buchung selbst bei Lieferung im Altjahr erst im neuen Jahr nach Erfüllung der Bedingung (bis dahin schwebendes Geschäft)
      d) Teilzahlungen: unerheblich, wenn der verkaufte Gegenstand sofort gänzlich und ohne Bedingungen geliefert wurde
      e) Verkauf in Teilabschnitten: Buchung jeweils bei (rechtsgültiger) Übertragung des verkauften Teils, unabhängig von Eingang der Teilzahlung
      f) Verkauf in Teilabschnitten, der von Bedingungen abhängig ist - ähnelt c), Buchung bei Lieferung des "Teilabschnittes" oder der Erfüllung der Bedingung, je nachdem, was später ist

      Kann ja nochmal jemand prüfen, der wirklich im ReWe arbeitet oder das mal "richtig" gelernt hat.
      Lang & Schwarz | 120,00 €
      Avatar
      schrieb am 13.04.21 21:45:36
      Beitrag Nr. 21.876 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 67.802.420 von DAX7003 am 13.04.21 21:24:48Bitte antworte mir dennoch

      Du kannst es doch.

      Und vermutlich wichtiger als so mancher "Scheiß" der hier debattiert wird und mit der Situation noch weniger zu tun hat.

      Danke im voraus

      Franz
      Lang & Schwarz | 120,00 €

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      schrieb am 13.04.21 21:24:48
      Beitrag Nr. 21.875 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 67.802.246 von francescoDC am 13.04.21 21:12:32ich verstehe einerseits, dass wir alle Nebengeräusche aus der GuV ausblenden müssen, um klarer zu sehen, aber 800.000 EUR sind 0,254 EUR pro Aktie...

      wir schwanken im Kurs täglich um 5 EUR... ich halte das für eine vernachlässigbare Petitesse auf dem aktuellen Kursniveau...
      vor 18 Monaten hätte mich das sicher noch beschäftigt, da waren 0,25 EUR der Wochenmove im Aktienkurs ;)
      Lang & Schwarz | 120,00 €
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      Avatar
      schrieb am 13.04.21 21:12:32
      Beitrag Nr. 21.874 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 67.802.168 von francescoDC am 13.04.21 21:07:09Die ca 0,8 Mio Zinsen auf die Steuerrückzahlung dürften aber Zinseinnahmen sein, die nur zum Teil mit den Negativzinsen auf Cash zu verrechnen sein.

      Oder müssen die auch nicht versteuert werden, da sie ja auf die Steuerrückzahlung berechnet sind, die ja auch ohne Umwege ins EK gehen. ?????????????

      Franz
      Lang & Schwarz | 119,80 €
      Avatar
      schrieb am 13.04.21 21:07:09
      Beitrag Nr. 21.873 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 67.801.886 von DAX7003 am 13.04.21 20:50:39
      Zitat von DAX7003: kurz gesagt, stehen Dir 98,45% des Gewinns als EK zur Verfügung (Steuerquote KöSt und GewSt 31%)

      und ich rechne Transaktionen nach dem Schlusstag ab und nicht nach der Valuta - würde mich aber nicht wundern, wenn das irgendwo gesetzlich (anders?) geregelt ist

      also, beispielsweise Bilanzstichtag ist der 31.12. - ein Verkauf fand am 30.12. statt, aber Lieferung/Zahlung sind für den 03.01. terminiert, rechne ich den Gewinn/Verlust dem abgelaufenen Geschäftsjahr zu...

      willst Du auf den Veräußerungserlös TR hinaus?

      @Cutter_Slade hat mMn gut in ReWe aufgepasst - vielleicht weiß er das ?


      Danke erstmal

      Ganz genau, das meine ich.

      Der Verkauf wurde beurkundet zu einem ganz anderen Zeitpunkt, als nun die vierte Tranche abgewickelt wird.
      Bilanzmässig zu welchem Zeitpunkt gerechnet ?

      Die 0,5 Mio "Vermögensmehrung" in der AdHoc dürften der Zufluß ins Eigenkapital sein.
      Und haben somit bei den "Earnings" nichts zu suchen.

      Franz
      Lang & Schwarz | 119,80 €
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 13.04.21 20:50:39
      Beitrag Nr. 21.872 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 67.801.463 von francescoDC am 13.04.21 20:25:43kurz gesagt, stehen Dir 98,45% des Gewinns als EK zur Verfügung (Steuerquote KöSt und GewSt 31%)

      und ich rechne Transaktionen nach dem Schlusstag ab und nicht nach der Valuta - würde mich aber nicht wundern, wenn das irgendwo gesetzlich (anders?) geregelt ist

      also, beispielsweise Bilanzstichtag ist der 31.12. - ein Verkauf fand am 30.12. statt, aber Lieferung/Zahlung sind für den 03.01. terminiert, rechne ich den Gewinn/Verlust dem abgelaufenen Geschäftsjahr zu...

      willst Du auf den Veräußerungserlös TR hinaus?

      @Cutter_Slade hat mMn gut in ReWe aufgepasst - vielleicht weiß er das ?
      Lang & Schwarz | 119,80 €
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      Avatar
      schrieb am 13.04.21 20:43:20
      Beitrag Nr. 21.871 ()
      Betrifft, soweit ich weiß, nur die Körperschaftssteuer
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