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    Lang & Schwarz, LS1LUS ehemals WKN 645932 - LS-X (Seite 650)

    eröffnet am 26.10.13 17:07:42 von
    neuester Beitrag 13.05.24 10:21:47 von
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      schrieb am 25.08.21 07:53:36
      Beitrag Nr. 26.913 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.141.659 von Ud0 am 25.08.21 07:52:44Welche Dividende?
      Lang & Schwarz | 81,60 €
      Avatar
      schrieb am 25.08.21 07:52:44
      Beitrag Nr. 26.912 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.141.533 von friman am 25.08.21 07:35:04
      mein Wunsch wäre erst mal "b"

      ich bin am überlegen zu verkaufen und bei 50 wieder rein zu gehen aber da müssen die Spekulanten natürlich mitspielen die das selbe vor haben.
      Wann ist der Hold Stichtag für die Dividende ?
      Lang & Schwarz | 81,60 €
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 25.08.21 07:51:36
      Beitrag Nr. 26.911 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.141.608 von kelev_ra am 25.08.21 07:46:49
      Zitat von kelev_ra:
      Zitat von sirmike: ...
      Doch, LuS wird schon bald zahlen müssen! LuS geht davon aus, dass demnächst die entsprechenden Steuerbescheide geändert werden und dann muss die sich daraus ergebenden Steuerforderungen begleichen. Ob diese zurecht erhoben werden, ist für das Begleichen der (behaupteten) Schuld unerheblich. Man kann gegen den Steuerbescheid und damit gegen die geleistete Zahlung vorgehen (Widerspruch, Klage) und bekommt dann im Erfolgsfall das Geld zurück, evtl. anteilig. Aber zahlen muss man erstmal. Und deshalb reicht es eben nicht aus, nur über das Debakel zu informieren, sondern LuS muss (!) sofort Rückstellungen bilden. Genau deshalb haben sie sich ja steuerlich beraten lassen, bevor sie die Adhoc herausgegeben und die HV abgesagt/verschoben haben. Macht man ja nicht, wenn es nicht unbedingt nötig ist.


      Halbwahrheiten. Was Sie außer acht lassen ist die Möglichkeit der Aussetzung der Vollziehung...


      Es wäre clever wenn L&S so bald als möglich bezahlt.

      1. L&S hat sowieso genug Geld.
      2. Man stoppt die Verzugszinsen des Finanzamts.
      3. Wenn man am Ende Recht hat, muss das Finanzamt den Betrag verzinsen.
      Lang & Schwarz | 81,60 €
      Avatar
      schrieb am 25.08.21 07:51:34
      Beitrag Nr. 26.910 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.141.533 von friman am 25.08.21 07:35:04Hoffentlich geht es weiter runter stehen doch zu hoch oder ?
      Lang & Schwarz | 81,60 €
      Avatar
      schrieb am 25.08.21 07:51:12
      Beitrag Nr. 26.909 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.141.608 von kelev_ra am 25.08.21 07:46:49
      Zitat von kelev_ra: Halbwahrheiten. Was Sie außer acht lassen ist die Möglichkeit der Aussetzung der Vollziehung...

      Ist doch irrelevant für die Frage, ob LuS Rückstellungen bilden muss/sollte. Und genau darum ging es...
      Lang & Schwarz | 81,60 €

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      schrieb am 25.08.21 07:46:49
      Beitrag Nr. 26.908 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.141.581 von sirmike am 25.08.21 07:43:38
      Zitat von sirmike:
      Zitat von Moneyburner1: Rückstellungen sind im Rechnungswesen Verbindlichkeiten, die in ihrem Bestehen oder der Höhe ungewiss sind, aber mit hinreichend großer Wahrscheinlichkeit erwartet werden.

      Mit hinreichend großer Wahrscheinlichkeit…ich verstehe natürlich auch das Vorsichtsprinzip.

      Wenn ich glaube, dass ich nicht zahlen muss, da ich nicht haftbar bin, bilde ich keine Rückstellung.

      Dann hätte es aus meiner Sicht gereicht, über das Risiko zu informieren und dann weiter zu machen.

      Daher wundere ich mich schon über die Bildung der RST.

      Doch, LuS wird schon bald zahlen müssen! LuS geht davon aus, dass demnächst die entsprechenden Steuerbescheide geändert werden und dann muss die sich daraus ergebenden Steuerforderungen begleichen. Ob diese zurecht erhoben werden, ist für das Begleichen der (behaupteten) Schuld unerheblich. Man kann gegen den Steuerbescheid und damit gegen die geleistete Zahlung vorgehen (Widerspruch, Klage) und bekommt dann im Erfolgsfall das Geld zurück, evtl. anteilig. Aber zahlen muss man erstmal. Und deshalb reicht es eben nicht aus, nur über das Debakel zu informieren, sondern LuS muss (!) sofort Rückstellungen bilden. Genau deshalb haben sie sich ja steuerlich beraten lassen, bevor sie die Adhoc herausgegeben und die HV abgesagt/verschoben haben. Macht man ja nicht, wenn es nicht unbedingt nötig ist.


      Halbwahrheiten. Was Sie außer acht lassen ist die Möglichkeit der Aussetzung der Vollziehung...
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      schrieb am 25.08.21 07:43:38
      Beitrag Nr. 26.907 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.141.335 von Moneyburner1 am 25.08.21 06:48:25
      Zitat von Moneyburner1: Rückstellungen sind im Rechnungswesen Verbindlichkeiten, die in ihrem Bestehen oder der Höhe ungewiss sind, aber mit hinreichend großer Wahrscheinlichkeit erwartet werden.

      Mit hinreichend großer Wahrscheinlichkeit…ich verstehe natürlich auch das Vorsichtsprinzip.

      Wenn ich glaube, dass ich nicht zahlen muss, da ich nicht haftbar bin, bilde ich keine Rückstellung.

      Dann hätte es aus meiner Sicht gereicht, über das Risiko zu informieren und dann weiter zu machen.

      Daher wundere ich mich schon über die Bildung der RST.

      Doch, LuS wird schon bald zahlen müssen! LuS geht davon aus, dass demnächst die entsprechenden Steuerbescheide geändert werden und dann muss die sich daraus ergebenden Steuerforderungen begleichen. Ob diese zurecht erhoben werden, ist für das Begleichen der (behaupteten) Schuld unerheblich. Man kann gegen den Steuerbescheid und damit gegen die geleistete Zahlung vorgehen (Widerspruch, Klage) und bekommt dann im Erfolgsfall das Geld zurück, evtl. anteilig. Aber zahlen muss man erstmal. Und deshalb reicht es eben nicht aus, nur über das Debakel zu informieren, sondern LuS muss (!) sofort Rückstellungen bilden. Genau deshalb haben sie sich ja steuerlich beraten lassen, bevor sie die Adhoc herausgegeben und die HV abgesagt/verschoben haben. Macht man ja nicht, wenn es nicht unbedingt nötig ist.
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      schrieb am 25.08.21 07:42:06
      Beitrag Nr. 26.906 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.140.978 von Aliberto am 25.08.21 00:13:38Schön, dass es hier auch viele sachliche und differenzierte Betrachtungen gibt, wie beispielsweise von @Aliberto. Seien wir doch mal ehrlich: Das größte Risiko ist der Reputationsschaden. Der wird meistens aber eher deutlich überschätzt. Schauen wir uns die großen Skandale der Vergangenheit an: BP, VW etc. Die haben das alle locker weggesteckt und da ging es um ganz andere Kaliber. Bei L&S geht es um eine Sache, die schon mehr als 10 Jahre zurückliegt und die dutzende von Geldhäusern betrifft, was nun im Jahr 2021 den Reputationsschaden doch stark begrenzen sollte.

      Vorgehensweise vom Management finde ich auch genau richtig. Ein Tag prüfen, was die Meldung für Auswirkungen hat und wie man sich verhalten muss und dann HV absagen. Lieber in ein bis zwei Monaten die HV und dann hoffentlich mit mehr Erkenntnissen, damit ist allen am meisten geholfen.
      Lang & Schwarz | 81,60 €
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      schrieb am 25.08.21 07:35:05
      Beitrag Nr. 26.905 ()
      Vieles hier sind von Angst getriebene Spekulationen…
      Rückstellungen müssen vom Management getätigt werden und sind eine Vorsichtsmassnahme.
      Es ist doch naiv zu glauben, dass man keine Rückstellungen macht, nur weil man davon ausgeht, alles korrekt gemacht zu haben. So handelt kein Management.
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      Avatar
      schrieb am 25.08.21 07:35:04
      Beitrag Nr. 26.904 ()
      Frage: Wo wird Heute die erste Kursfestlegung liegen?

      80 €
      a) drüber
      b) drunter

      Einfach mal Gedanken machen.

      Verkaufen die Aktionäre weiter. Oder sammelt der eine oder andere wieder ein?
      Lang & Schwarz | 81,60 €
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