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    Panamax AG - WKN A1R1C8 - Aktien/Aktionäre gesucht! (Seite 7)

    eröffnet am 06.07.14 17:09:54 von
    neuester Beitrag 20.02.24 15:04:51 von
    Beiträge: 71
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    ISIN: DE000A1R1C81 · WKN: A1R1C8 · Symbol: ICP
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      Avatar
      schrieb am 24.10.14 03:57:56
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.116.900 von honigbaer am 23.10.14 18:16:19Ich hab kein Plan!

      Ich finde den Kurs nun echt übertrieben. Kein Angebot und hier trotz Explosion nur tote Hose??? Normalerweise hätte ich auch schon bei 4 schon geschmissen. Ich habe nur gesehen, dass ein Matthias Schomber die Aktien im "musterdepot?" hat/hatte und jetzt tolle Gewinne realisiert hat. Also für die letzten 20% des Mantels 6 € pro Aktie zahlen zu müssen finde ich extrem viel. Ich denke, das sind eher Lemminge.

      Aber vielleicht täusche ich mich ja auch.

      Viel Erfolg Euch!
      Avatar
      schrieb am 23.10.14 18:16:19
      Beitrag Nr. 10 ()
      Du bist nicht auf dem Laufenden, dass Kaufangebot aufgrund des Kontrollerwerbs ist doch längst abgewickelt. "Papierkram später" wird es also nicht geben.

      Was man von einem Kurs von 6 Euro halten soll?
      Einen Heißluftballon treibt auch nur heiße Luft nach oben.
      Andererseits gilt auch dabei, the sky ist the limit.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 23.10.14 16:13:21
      Beitrag Nr. 9 ()
      Also ich würde zu 6 € an Eurer Stelle lieber verkaufen. Der Wert wurde doch gut hochgezockt. Auf den Papierkram für 3-4 € später hätte ich nun keine Lust.

      Aber viel Erfolg
      Avatar
      schrieb am 08.07.14 15:03:15
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.274.130 von honigbaer am 07.07.14 22:55:23Die BaFin weist in ihrem Anordnungs- und Zwangsgeldandrohungsbescheid vom 19.05.2014 darauf hin, "dass nach § 59 WpÜG aus den von der Bieterin an der Panamax AG gehaltenen Aktien keine Rechte ausgeübt werden können. Zudem ist die Bieterin den übrigen Aktionären der Panamax AG gemäß § 38 WpÜG zur Zahlung von Zinsen auf die Gegenleistung in Höhe von fünf Prozentpunkten auf das Jahr über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 des BGB verpflichtet, solange sie einer Verpflichtung nach § 35 Abs. 2 Satz 1 WpÜG nicht nachkommt."

      Demnach darf die (potentielle) Bieterin, Guoshi Assets Investments Management Limited u.a., weder ihre Stimmrechte, so etwa zur Hauptversammlung, noch andere Rechte ausüben.

      ... Auch die zu zahlende "Geldleistung" wird von Tag zu Tag immer höher! So müssen (offensichtlich) neben dem Preis von 2,37 EUR pro Aktie der Panamax AG (potentielle) Zinszahlungen hinzugerechnet werden, die über die letzten Monate seit der Veröffentlichung über eine Kontrollerlangung nicht zu vernachlässigen sind. Bei einer Berücksichtigung des Zeitraumes seit der Veröffentlichung des Kontrollerwerbs (11.12.2013) alleine bis zum 30.06.2014 ergeben sich nach meiner Berechnung zusätzliche Ansprüche auf Zinszahlungen in Höhe von 0,05668 EUR (zzgl. des Mindestpreises i.H.v. 2,37 EUR); in der Summe ergeben sich daraus somit gerundet bereits 2,43 EUR.

      Hinsichtlich der Kaufpreiszahlung an die Dt. Balaton AG lässt sich festhalten, dass der Kaufpreis in Höhe von rund 2,48 Mio EUR (für rund 66,62%) gemäß öffentlich zugänglicher Information (mutmaßlich) an den Verkäufer geflossen ist, und damit die Kontrollerlangung durch die Guoshi ... ja erst zustande gekommen ist. Bei entsprechendem Kapitalfluss wären Sicherheiten nicht notwendigerweise vorauszusetzen/von Nöten.

      Die ursprüngliche Theorie, dass der "Börsenmantel der Panamax AG" doch noch profitabel/sinnvoll genutzt wird, ist vor dem Hintergrund der (mutmaßlich) geleisteten Kaufpreiszahlung in Höhe von rund 2,48 Mio. EUR (für rund 66,62%) und dem (zum Zeitpunkt des Erwerbs vorherrschenden) Asset-/Kassebestand von geschätzt rund 1,58 Mio. EUR einzig logisch; das Aufgeld für den "Mantel" ist jedoch sehr hoch.

      Unterstellt man, dass zwischen dem Käufer (Guoshi ... und seinen Hintermännern) und dem Verkäufer (Dt. Balaton AG etc.) keine gesetzeswidrigen Handlungen, Absprachen, Nebenabreden oder sonstige "Mauscheleien" Gegenstand der gegenwärtigen Situation waren bzw. sind, so ist es doch interessant, dass das Geld für die Zahlung des Kaufpreises an die/den Verkäufer - trotz angeblicher "Transfer-Schwierigkeiten" - von China (in entsprechender Staatswährung) nach Europa (in Euro) - offensichtlich (/mutmaßlich) aufgebracht werden konnte, eine Zahlung für die weiteren/restlichen Aktien der übrigen Aktionäre jedoch (trotz "mutmaßlicher Hilfestellung durch die Dt. Balaton u.a.") nicht gewährleistet werden kann.

      Selbst wenn die (potentielle) Bieterin, Guoshi Assets Investments Management Limited u.a., die (noch) vorhandene Liquidität weiter aufbrauchen würde, so wäre sie offensichtlich nach wie vor zur Abgabe eines Übernahmeangebotes zu o.g. Bedingungen verpflichtet;
      sie (die Bieterin) müsste bis dahin vermutlich diverse Straf-/Bugeldbescheide (etwa der BaFin), die Festsetzung und die Vollstreckung über sich ergehen lassen;
      und sie (die Bieterin) müsste mindestens die Differenz zwischen dem Kaufpreis (i.H.v. ca. 2,48 Mio. EUR) und dem einstigen Asset-/Kassebestand (i.H.v. geschätzt 1,58 Mio. EUR) "in den Wind schreiben".

      Auch die Emittlungen durch die Justiz und mögliche Strafverfolgungsszenarien zu Lasten der Guoshi Assets Investment Management und ihrer "Hintermänner" wären meiner Meinung nach denkbar.

      Auf Grund der illiquiden Marktsituation an den Handelsplätzen der Regionalbörsen wäre auch ein "möglichst schonender Abverkauf" der Aktien der Guoshi ... (i.H.v. etwa 1.052.048 Aktien) zu Zwecken der "Gewinnmaximierung bzw. Verlustminimierung" unrealistisch.


      ... Somit verbleibt doch scheinbar nur noch ein erfolgreiches Akquirieren eines kleinen, aber aussichtsreichen Beteiligungsportfolios, was mit fungiblen Euro (und nicht mit "schlecht transferierbarem chinesischem Geld") bezahlt werden könnte & die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, als "Best-Case-Szenario". Die Abgabe eines gesetzlich vorgeschriebenen Übernahmeangebotes durch die Guoshi ... bleibt somit auch vor dem Hintergrund der zuletzt gemachten Aussagen der Vorstände zeitnah zu erwarten. ...

      Mit freundlichen Grüßen

      R-M-H
      Avatar
      schrieb am 07.07.14 22:55:23
      Beitrag Nr. 7 ()
      Wie sieht es denn mit den Stimmrechten von Guoshi aus, dürfen diese derzeit ausgeübt werden?
      Wird BAFIN ggfs die Ausübung untersagen, wenn kein genehmigungsfähiges Pflichtangebot unterbreitet wird?

      Misstrauen ist natürlich angebracht, zumal tatsächlich schon mindestens etwa 400 TEuro der Gesellschaft für die Neuausrichtung verbraucht wurden. Andererseits würde es mich wundern, wenn Verkäufer Balaton nicht gewisse Sicherheiten verlangt hätte, zumindest sollte dort doch auch ein Interesse daran bestehen, sich den Ruf als Mantelverkäufer nicht zu ruinieren.
      1 Antwort

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      Avatar
      schrieb am 07.07.14 14:54:59
      Beitrag Nr. 6 ()
      ... eine Rückabwicklungsklausel bzw. eine erneute Kontrollerlangung durch die Dt. Balaton ohne Übernahmeangebot macht meiner Meinung nach wenig Sinn, da sich die Panamax AG zwischenzeitlich hinsichtlich Ihrer Liquiditätslage in einer völlig anderen Situation befindet.
      Dass die BaFin jedoch die Chinesen unbestraft "ziehen lässt", erachte ich als unwahrscheinlich, zumal weitere Marktteilnehmer dies als Einladung zum Missbrauch der geltenden Regeln und Gesetze verstehen könnten. Die Chinesen sind nach wie vor zur Abgabe eines Übernahmeangebotes zu 2,37 EUR zzgl. Zinsen gesetzlich verpflichtet; ihre Stimmrechte dürfen sie nicht ausüben. Die BaFin hat nach Festsetzung des avisierten Bußgeldes weitere Möglichkeiten die potentielle Bieterin unter Druck zu setzen; so etwa in Form weiterer bzw. höherer Zwangs-/Bußgelder (bis 500.000 EUR = ?), die sie androhen und festsetzen kann. Die Vollstreckbarkeit ist zwar fraglich; die Anbahnungen und/oder Abwicklungen weiterer Geschäfte seitens der Chinesen auf "deutschem Boden" werden dadurch jedoch eher schwieriger bis aussichtslos. Die Reputation der Guoshi Assets Investment Management Limited und ihrer Akteure wird dadurch wahrscheinlich komplett zerstört.
      ... Betrachtet man die Entwicklung der Liquidität, so stellt sich die Frage nach dem weiteren Werdegang! Bei genauer Betrachtung der Liquiditätsentwicklung drängt sich der Verdacht auf, dass die Vorstände nicht mit der notwendigen "Fürsorge" mit dem Kapital aller Aktionäre umgehen bzw. umgegangen sind; weitere Mutmaßungen überlasse ich dem Leser. ... Einem solchen Vorgehen (bzw. einem mutmaßlichen Vergehen) kann nur begegnet werden, indem die Aufsichtsräte und Vorstände von ihren Mandaten entbunden werden, um einen weiteren "Kapitalverzehr/-entzug" zu verhindern. Mit Hilfe neuer Aufsichtsräte und Vorstände - und der weiter vorherrschenden gesetzlichen Pflicht zur Abgabe eines Übernahmeangebotes zu den o.g. Konditionen zu Lasten des chinesischen Großaktionärs (und ihrer "Hintermänner")- haben die Gesellschaft und vor allem die "freefloat-Aktionäre" alle Möglichkeiten an einem positiven Werdegang zu partizipieren. Im Falle des Verdachts der Untreue und unberechtigten Vorteilnahme (Stichwörter: Sonderprüfung ... Staatsanwaltschaft ... Strafverfolgung) könnten die dafür mutmaßlich Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen und zur Kasse gebeten werden, was sich auch auf der "Kapitalseite" des Unternehmens nachhaltig positiv widerspiegeln sollte. ... Für die Abwahl etc. der gegenwärtigen Organe und die Neuwahl/Ernennung eines neuen Gremiums und für weitere Veränderungen in der Gesellschaft bedarf es einer "zügig" einzuberufenden Hauptversammlung, die (gemäß § 122 AktG) von den Minderheitsaktionären (etwa bei einem Anteilsbesitz größer/gleich 5% = 78.958 Aktien) verlangt werden kann. Wichtig: Guoshi ... und die dahinterstehenden chinesischen Aktionäre sind mit rund 66,62% nicht stimmberechtigt!!!
      ... Als Minderheitsaktionär der Gesellschaft verfolge ich bei Unterstützung weiterer Anteilseigner das o.g. Ziel, eine HV einberufen zu lassen; verfüge jedoch gegenwärtig nicht über genug/genügend Stücke. Sollte jemand meine Interessen teilen, so würde ich mich über entsprechende Bekundungen über ein gemeinsames Vorgehen unter Verwendung/dem Einsatz aller verfügbaren Aktien/Anteile freuen. Ich bitte zu berücksichtigen, dass bei entsprechendem Interesse die notwendigen Aktienbestände zur Antragstellung auf Einberufung einer HV durch die Minderheitsaktionäre belegt werden müssen; bei "ernsthaften Unterstützungsabsichten" bitte ich dies und auch die Bestände (in den Beiträgen) deutlich sichtbar zu machen. Über eine rege Anteilnahme zum Wohle aller Aktionäre würde ich mich sehr freuen!

      Mit besten Grüßen

      - R-M-H
      Avatar
      schrieb am 07.07.14 14:54:38
      Beitrag Nr. 5 ()
      ... eine Rückabwicklungsklausel bzw. eine erneute Kontrollerlangung durch die Dt. Balaton ohne Übernahmeangebot macht meiner Meinung nach wenig Sinn, da sich die Panamax AG zwischenzeitlich hinsichtlich Ihrer Liquiditätslage in einer völlig anderen Situation befindet.
      Dass die BaFin jedoch die Chinesen unbestraft "ziehen lässt", erachte ich als unwahrscheinlich, zumal weitere Marktteilnehmer dies als Einladung zum Missbrauch der geltenden Regeln und Gesetze verstehen könnten. Die Chinesen sind nach wie vor zur Abgabe eines Übernahmeangebotes zu 2,37 EUR zzgl. Zinsen gesetzlich verpflichtet; ihre Stimmrechte dürfen sie nicht ausüben. Die BaFin hat nach Festsetzung des avisierten Bußgeldes weitere Möglichkeiten die potentielle Bieterin unter Druck zu setzen; so etwa in Form weiterer bzw. höherer Zwangs-/Bußgelder (bis 500.000 EUR = ?), die sie androhen und festsetzen kann. Die Vollstreckbarkeit ist zwar fraglich; die Anbahnungen und/oder Abwicklungen weiterer Geschäfte seitens der Chinesen auf "deutschem Boden" werden dadurch jedoch eher schwieriger bis aussichtslos. Die Reputation der Guoshi Assets Investment Management Limited und ihrer Akteure wird dadurch wahrscheinlich komplett zerstört.
      ... Betrachtet man die Entwicklung der Liquidität, so stellt sich die Frage nach dem weiteren Werdegang! Bei genauer Betrachtung der Liquiditätsentwicklung drängt sich der Verdacht auf, dass die Vorstände nicht mit der notwendigen "Fürsorge" mit dem Kapital aller Aktionäre umgehen bzw. umgegangen sind; weitere Mutmaßungen überlasse ich dem Leser. ... Einem solchen Vorgehen (bzw. einem mutmaßlichen Vergehen) kann nur begegnet werden, indem die Aufsichtsräte und Vorstände von ihren Mandaten entbunden werden, um einen weiteren "Kapitalverzehr/-entzug" zu verhindern. Mit Hilfe neuer Aufsichtsräte und Vorstände - und der weiter vorherrschenden gesetzlichen Pflicht zur Abgabe eines Übernahmeangebotes zu den o.g. Konditionen zu Lasten des chinesischen Großaktionärs (und ihrer "Hintermänner")- haben die Gesellschaft und vor allem die "freefloat-Aktionäre" alle Möglichkeiten an einem positiven Werdegang zu partizipieren. Im Falle des Verdachts der Untreue und unberechtigten Vorteilnahme (Stichwörter: Sonderprüfung ... Staatsanwaltschaft ... Strafverfolgung) könnten die dafür mutmaßlich Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen und zur Kasse gebeten werden, was sich auch auf der "Kapitalseite" des Unternehmens nachhaltig positiv widerspiegeln sollte. ... Für die Abwahl etc. der gegenwärtigen Organe und die Neuwahl/Ernennung eines neuen Gremiums und für weitere Veränderungen in der Gesellschaft bedarf es einer "zügig" einzuberufenden Hauptversammlung, die (gemäß § 122 AktG) von den Minderheitsaktionären (etwa bei einem Anteilsbesitz größer/gleich 5% = 78.958 Aktien) verlangt werden kann. Wichtig: Guoshi ... und die dahinterstehenden chinesischen Aktionäre sind mit rund 66,62% nicht stimmberechtigt!!!
      ... Als Minderheitsaktionär der Gesellschaft verfolge ich bei Unterstützung weiterer Anteilseigner das o.g. Ziel, eine HV einberufen zu lassen; verfüge jedoch gegenwärtig nicht über genug/genügend Stücke. Sollte jemand meine Interessen teilen, so würde ich mich über entsprechende Bekundungen über ein gemeinsames Vorgehen unter Verwendung/dem Einsatz aller verfügbaren Aktien/Anteile freuen. Ich bitte zu berücksichtigen, dass bei entsprechendem Interesse die notwendigen Aktienbestände zur Antragstellung auf Einberufung einer HV durch die Minderheitsaktionäre belegt werden müssen; bei "ernsthaften Unterstützungsabsichten" bitte ich dies und auch die Bestände (in den Beiträgen) deutlich sichtbar zu machen. Über eine rege Anteilnahme zum Wohle aller Aktionäre würde ich mich sehr freuen!

      Mit besten Grüßen

      - R-M-H
      Avatar
      schrieb am 07.07.14 12:24:46
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ich vermute mal, dass es eine Rückabwicklungsklausel gibt, so dass Dt. Balaton ggfs die Aktien zurücknehmen würde und sich damit auch die Angebotspflicht erledigt. Außerdem hatte man inzwischen ja recht viel Zeit, am Markt Aktien einzusammeln, also vielleicht kann man sich dannden Rest leisten.
      Avatar
      schrieb am 07.07.14 08:21:25
      Beitrag Nr. 3 ()
      BAFIN hat zurückgeschrieben, dass, wenn die das Pflichtangebot nicht machen, Sie die Kontrolle über die erworbenen Aktien verlieren. Dürfte in DE so Gesetz sein, dass die verbleibenden Anleger nicht gelinkt werden. Sonst gibt es zu einem laufendem Verfahren keine Auskunft.

      Sie aber so aus, als ob die nur 2 Möglichkeiten haben:

      - Pflichtangebot mit 2,37 abgeben

      - Die erwrobenen Anteile schmeissen, wenn Sie die restliche Kohle nicht zusammen bringen

      Aber nur meine Meinung.
      Avatar
      schrieb am 06.07.14 21:31:38
      Beitrag Nr. 2 ()
      Um Druck zumachen, damit das Übernahmeangebot veröffentlicht wird?
      Man fragt sich, wieso überhaupt so ein guter Preis für den Mantel gezahlt wurde und wer hinter Guoshi steckt.
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