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    steuerliche Behandlung des Verlustes einer stillen Beteiligung durch Insolvenz - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.07.14 16:56:16 von
    neuester Beitrag 31.07.14 17:34:00 von
    Beiträge: 6
    ID: 1.196.568
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      schrieb am 20.07.14 16:56:16
      Beitrag Nr. 1 ()
      Seit 2009 bin ich stiller Gesellschafter mit einer Einlage bei einer Personengesellschaft.Die Rückzahlung der Einlage inklusive Zinsen sollte am 31.12.2011 erfolgen.
      Aufgrund der schlechten geschäftlichen Situation wurde die Rückzahlung bisher noch nicht durchgeführt. Es gibt Anzeichen dafür, dass die Gesellschaft in einer Insolvenz endet, zumal auch die Bilanzen seit 2011 nicht vorliegen.

      Wie ist dieser Vorgang steuerlich zu werten ? Kann im Fall der Insolvenz oder auch jetzt schon der Verlust steuerlich geltend gemacht werden und wenn ja wo ( Verluste in Kap oder SO)? Bringt es steuerlich etwas , die Beteiligung an Ehepartner / Kinder für Kleingeld zu verkaufen ?

      Im Voraus bedanke ich mich für qualifizierte Antworten.

      schönes Restwochenende
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 20.07.14 21:14:46
      Beitrag Nr. 2 ()
      Für die steuerliche Behandlung wichtig:

      Typisch still Beteiligter oder

      atypisch still Beteiligter?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 21.07.14 18:54:53
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.341.816 von sedum am 20.07.14 21:14:46Sorry, es handelt sich hier um eine typisch stille Beteiligung also Geldeinlage gegen Zinsen ohne unternehmerisches Engagement
      Avatar
      schrieb am 30.07.14 20:25:59
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.341.092 von leckerkoelsch am 20.07.14 16:56:16Hat hier keiner eine Idee ?
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 31.07.14 09:29:38
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.402.166 von leckerkoelsch am 30.07.14 20:25:59Insolvenz gilt nach Ansicht der Finanzverwaltung als private Vermögensebene, wäre dann steuerlich unbeachtlich. Sollte aber über kurz oder lang von den Finanzgerichten "korrigiert" werden. Bis dahin hilft nur Verkauf, der aber nicht rechtsmißbräuchlich sein darf.

      Gruß
      Taxadvisor
      1 Antwort

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      Avatar
      schrieb am 31.07.14 17:34:00
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.404.658 von Taxadvisor am 31.07.14 09:29:38danke für die Antwort.

      Bedeutet das - da die Insolvenz ja bisher noch nicht eingetreten ist - , dass ich die Beteiligung z. B. an meine Frau für 100 Euro verkaufen kann und dann später den Verlust absetzen kann ? Oder ist das rechtsmißbräuchlich ? Wie müßte ein Verkauf aussehen , damit er nicht rechtsmißbräuchlich ist ?


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