Kids Brands House N.V. (Seite 47)
eröffnet am 28.06.15 17:07:30 von
neuester Beitrag 07.05.24 13:58:03 von
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Wie gehts denn hier nun weiter??
Auf den Pfingsten kann ich auch gut verzichten. Dem wird nicht hinterher getrauert. Bächle hätte, wenn er denn gewollt hätte, ruhig im AR bleiben können. Da er aus der Branche kommt und einiges an Erfahrung mitbringt.
Ob und wie lange man Geduld mit KBH hat, muss natürlich jeder Aktionär für sich entscheiden. Meine Geduld ist noch nicht aufgebraucht. Noch nicht ! Daher unternehme ich erstmal auch noch nichts. Dafür erwarte ich von KBH aber natürlich auch eine fette Belohnung, in Form von guten Zahlen und stark steigenden Kursen.
Positiv ist immerhin, dass die plötzlich aufgetauchte Kauforder gestern nur teils bedient wurde. Zu diesem Preis (0,70 bzw. knapp darunter) möchte wohl kaum jemand verkaufen.
Ob und wie lange man Geduld mit KBH hat, muss natürlich jeder Aktionär für sich entscheiden. Meine Geduld ist noch nicht aufgebraucht. Noch nicht ! Daher unternehme ich erstmal auch noch nichts. Dafür erwarte ich von KBH aber natürlich auch eine fette Belohnung, in Form von guten Zahlen und stark steigenden Kursen.
Positiv ist immerhin, dass die plötzlich aufgetauchte Kauforder gestern nur teils bedient wurde. Zu diesem Preis (0,70 bzw. knapp darunter) möchte wohl kaum jemand verkaufen.
Bächle hat einen neuen Job und Pfingsten hat nach dem Black Pearl Digital Rückzug aus dem Vorstand das zweite Amt niedergelegt. Zu den Jahresabschlüssen: Die sind leider wie immer sehr spät, immer nach der KFH. Bei Lizenzverhandlungen ist ein äußerst Guter Jahresabschluss eher hinderlich. Die Zahlen von der Bellybutton und der Junior Fashion GmbH sind vielversprechend, der Gewinn der Esprit Kids Lizenz im Verbund ebenso. Warten statt Panik ist angebracht die Veränderungen im Aufsichtsrat sind schon länger auf der Homepage korrigiert. Gruß Uwe
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.531.174 von InsertName am 30.01.20 12:31:44
Die 11k Order ist auch interessant.
Pfingsten ist raus
Ich bin gott froh, dass der Pfingsten raus ist, die Zeiten wo die Schurken ihr Unwesen treiben konnten wie früher bei Catalis scheint offenbar vorbei zu sein.Die 11k Order ist auch interessant.
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.530.829 von tzadoz2014 am 30.01.20 12:04:32
Das stinkt nun wirklich zum Himmel. Zwei AR-Mitglieder treten zurück, und solch eine wichtige Neuigkeit wird von KBH überhaupt nicht verkündet?!
Zitat von tzadoz2014: Kleine Bemerkung am Rande:
https://drimble.nl/bedrijf/gorinchem/k17185632/kids-brands-h…
Per 16-10-2019 is Commissaris Jens Baechle uit functie getreden.
Per 2-12-2019 is Commissaris Florian Clemens Pfingsten uit functie getreden.
Beide haben ihr Amt als AR niedergelegt.
Das stinkt nun wirklich zum Himmel. Zwei AR-Mitglieder treten zurück, und solch eine wichtige Neuigkeit wird von KBH überhaupt nicht verkündet?!
Oh, weiß da jemand mehr ? Gibt es etwas neues ? Es gibt nach längerer Zeit mal wieder einen größeren Kaufauftrag. 11.000 Stück zu 0,69.
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.530.763 von Mustang66 am 30.01.20 11:58:50
Das bedeutet nichts anderes, als das jeder das Recht hat, dieses notfalls gerichtlich einzufordern.
Zitat von Mustang66: Ja was heißten den das auf Deutsch "7.Jeder Interessent kann die Einhaltung der in den Absätzen 1 bis 5 beschriebenen Verpflichtungen geltend machen." bzw. was muss man den dafür tun oder machen?
Das bedeutet nichts anderes, als das jeder das Recht hat, dieses notfalls gerichtlich einzufordern.
Kleine Bemerkung am Rande:
https://drimble.nl/bedrijf/gorinchem/k17185632/kids-brands-h…
Per 16-10-2019 is Commissaris Jens Baechle uit functie getreden.
Per 2-12-2019 is Commissaris Florian Clemens Pfingsten uit functie getreden.
Beide haben ihr Amt als AR niedergelegt.
https://drimble.nl/bedrijf/gorinchem/k17185632/kids-brands-h…
Per 16-10-2019 is Commissaris Jens Baechle uit functie getreden.
Per 2-12-2019 is Commissaris Florian Clemens Pfingsten uit functie getreden.
Beide haben ihr Amt als AR niedergelegt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.530.601 von Der_Wahrsager am 30.01.20 11:46:19Ja was heißten den das auf Deutsch "7.Jeder Interessent kann die Einhaltung der in den Absätzen 1 bis 5 beschriebenen Verpflichtungen geltend machen." bzw. was muss man den dafür tun oder machen?
so dann wollen wir den Kollegen mal das Handwerk legen.
Es handelt sich ja bei dem Konstrukt um eine N.V. also nach niederländischem Handelsrecht, umd ein Naamloze vennootschap (niederländisch für „nicht namentliche Gesellschaft“). Das stinkt schon einmal bis zum Himmel, dass die in den Niederlanden sitzen. Operativ gibt es keinen Grund dafür.
Das bedeutet, die Offenlegung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes fällt unter das Gesetz nach dem Niederländischen Zivilgesetzbuch 2. Welches man hier im Original (https://wetten.overheid.nl/BWBR0003045/2020-01-01) und hier mit deutscher Übersetzung einsehen kann. (https://translate.google.com/translate?hl=de&sl=nl&u=https:/…)
Dort gibt es einen Abschnitt 10. Offenlegung, wo folgendes drin steht:
Artikel 3941.Die juristische Person ist verpflichtet, den Jahresabschluss innerhalb von acht Tagen nach seiner Annahme offenzulegen. Die Veröffentlichung erfolgt durch Hinterlegung einer Kopie in niederländischer Sprache oder, falls nicht angefertigt, einer Kopie in französischer, deutscher oder englischer Sprache bei der Handelsregisterkammer. Das Datum der Annahme und Genehmigung muss auf der Kopie vermerkt sein.2.Wurde der Jahresabschluss nicht innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der vorgeschriebenen Frist gemäß den gesetzlichen Vorschriften festgestellt, stellt der Vorstand den Jahresabschluss unverzüglich nach Maßgabe von Absatz 1 auf; es wird im abschluss angegeben, dass es noch nicht verabschiedet wurde. Innerhalb von zwei Monaten nach der gerichtlichen Aufhebung eines Jahresabschlusses muss die juristische Person eine Kopie der in dem Beschluss enthaltenen Anweisungen in Bezug auf den Jahresabschluss unter Angabe des Beschlusses bei der Handelsregisterstelle einreichen.3.Spätestens zwölf Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres muss die juristische Person den Jahresabschluss gemäß Absatz 1 veröffentlicht haben.4.Gleichzeitig mit und in der gleichen Weise wie der Jahresabschluss wird eine Kopie des Lageberichts und der anderen in Artikel 392 genannten Informationen , die in derselben Sprache oder in niederländischer Sprache abgefasst sind, veröffentlicht. Vorstehendes gilt mit Ausnahme der in Artikel 392 Absatz 1 Buchstaben a und f genannten Informationen nicht, wenn die Unterlagen in den Büros der juristischen Person zur Einsichtnahme bereitgehalten werden und auf Verlangen eine vollständige oder teilweise Kopie davon höchstens zum Selbstkostenpreis vorgesehen ist; Die juristische Person muss dies für die Eintragung in das Handelsregister angeben.5.Die vorstehenden Absätze gelten nicht, wenn unser Wirtschaftsminister die Ausnahmeregelung gemäß Artikel 58 , Artikel 101 oder Artikel 210 gewährt hat. in diesem Fall wird eine Kopie dieser Befreiung beim Amt des Handelsregisters hinterlegt.6.Die in den vorhergehenden Absätzen genannten Dokumente werden sieben Jahre lang aufbewahrt. Die Handelskammer kann die auf diesen Dokumenten platzierten Daten auf andere Datenträger übertragen, die sie an ihrer Stelle im Handelsregister speichert, sofern diese Übertragung unter korrekter und vollständiger Darstellung der Daten erfolgt und diese Daten während der gesamten Speicherzeit und innerhalb eines angemessenen Zeitraums verfügbar sind lesbar gemacht werden kann.7.Jeder Interessent kann die Einhaltung der in den Absätzen 1 bis 5 beschriebenen Verpflichtungen geltend machen.
Ich habe einmal die wichtigen Passagen rot markiert. Worauf warten wir noch?
Anmerkungen und Kritik wie immer gerne.
Es handelt sich ja bei dem Konstrukt um eine N.V. also nach niederländischem Handelsrecht, umd ein Naamloze vennootschap (niederländisch für „nicht namentliche Gesellschaft“). Das stinkt schon einmal bis zum Himmel, dass die in den Niederlanden sitzen. Operativ gibt es keinen Grund dafür.
Das bedeutet, die Offenlegung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes fällt unter das Gesetz nach dem Niederländischen Zivilgesetzbuch 2. Welches man hier im Original (https://wetten.overheid.nl/BWBR0003045/2020-01-01) und hier mit deutscher Übersetzung einsehen kann. (https://translate.google.com/translate?hl=de&sl=nl&u=https:/…)
Dort gibt es einen Abschnitt 10. Offenlegung, wo folgendes drin steht:
Artikel 3941.Die juristische Person ist verpflichtet, den Jahresabschluss innerhalb von acht Tagen nach seiner Annahme offenzulegen. Die Veröffentlichung erfolgt durch Hinterlegung einer Kopie in niederländischer Sprache oder, falls nicht angefertigt, einer Kopie in französischer, deutscher oder englischer Sprache bei der Handelsregisterkammer. Das Datum der Annahme und Genehmigung muss auf der Kopie vermerkt sein.2.Wurde der Jahresabschluss nicht innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der vorgeschriebenen Frist gemäß den gesetzlichen Vorschriften festgestellt, stellt der Vorstand den Jahresabschluss unverzüglich nach Maßgabe von Absatz 1 auf; es wird im abschluss angegeben, dass es noch nicht verabschiedet wurde. Innerhalb von zwei Monaten nach der gerichtlichen Aufhebung eines Jahresabschlusses muss die juristische Person eine Kopie der in dem Beschluss enthaltenen Anweisungen in Bezug auf den Jahresabschluss unter Angabe des Beschlusses bei der Handelsregisterstelle einreichen.3.Spätestens zwölf Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres muss die juristische Person den Jahresabschluss gemäß Absatz 1 veröffentlicht haben.4.Gleichzeitig mit und in der gleichen Weise wie der Jahresabschluss wird eine Kopie des Lageberichts und der anderen in Artikel 392 genannten Informationen , die in derselben Sprache oder in niederländischer Sprache abgefasst sind, veröffentlicht. Vorstehendes gilt mit Ausnahme der in Artikel 392 Absatz 1 Buchstaben a und f genannten Informationen nicht, wenn die Unterlagen in den Büros der juristischen Person zur Einsichtnahme bereitgehalten werden und auf Verlangen eine vollständige oder teilweise Kopie davon höchstens zum Selbstkostenpreis vorgesehen ist; Die juristische Person muss dies für die Eintragung in das Handelsregister angeben.5.Die vorstehenden Absätze gelten nicht, wenn unser Wirtschaftsminister die Ausnahmeregelung gemäß Artikel 58 , Artikel 101 oder Artikel 210 gewährt hat. in diesem Fall wird eine Kopie dieser Befreiung beim Amt des Handelsregisters hinterlegt.6.Die in den vorhergehenden Absätzen genannten Dokumente werden sieben Jahre lang aufbewahrt. Die Handelskammer kann die auf diesen Dokumenten platzierten Daten auf andere Datenträger übertragen, die sie an ihrer Stelle im Handelsregister speichert, sofern diese Übertragung unter korrekter und vollständiger Darstellung der Daten erfolgt und diese Daten während der gesamten Speicherzeit und innerhalb eines angemessenen Zeitraums verfügbar sind lesbar gemacht werden kann.7.Jeder Interessent kann die Einhaltung der in den Absätzen 1 bis 5 beschriebenen Verpflichtungen geltend machen.
Ich habe einmal die wichtigen Passagen rot markiert. Worauf warten wir noch?
Anmerkungen und Kritik wie immer gerne.