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    Intershop ohne eBay - neue Chance für einen steigenden Kurs! (Seite 1040)

    eröffnet am 16.11.15 10:57:12 von
    neuester Beitrag 09.05.24 21:07:45 von
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      Avatar
      schrieb am 31.03.18 13:17:22
      Beitrag Nr. 8.810 ()
      Hat mal jemand nachgeschaut, ob bei der Gründung der AG beim Geschäftszweck auch "Regelmäßige Durchführung von Kapitalerhöhungen" angegeben wurde? :confused:
      6 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 31.03.18 10:18:13
      Beitrag Nr. 8.809 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.433.085 von Engel72 am 30.03.18 21:16:23
      ankerinvestor
      Hallo Zusammen,

      ich kann zwar nicht beurteilen was Intershop mit der pot. Kapitalerhöhung machen will.

      Die kleinesten Sorgen habe ich aber wegen Shareholdervalue. Ich kenne die Gesellschaft schon seit vielen Jahren und kann eigentlich bisher nur positives drüber berichten. Bisher lag das Team um Frank Fischer oft richtig und hat sich immer zum Wohle des "Shareholdervalues" eingesetzt; zum Teil auch mit rechtlichen Mitteln.


      viele Grüße
      Avatar
      schrieb am 31.03.18 10:15:50
      Beitrag Nr. 8.808 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.430.652 von Andy53 am 30.03.18 12:02:03
      Zitat von Andy53:
      Zitat von Diskontierer: Versteht mich nicht falsch: ich will nicht, dass man hier Prognosen aufstellt, die so gar nicht einzuhalten sind, aber man muss sich auch darüber klar sein, dass man mit solchen Formulierungen den Kurs eher gen Süden schickt und dann reagieren Aktionäre noch negativer auf Vorratsbeschlüsse, weil man gleich vor Augen hat, dass auch diesem Kursniveau eine KE wenig reinspült.
      r


      Sicher ist man sich darüber im Klaren. Das sind simple Regeln der Kapitalmarktes. Aber der Streubesitz an Aktien ist nun mal in der Minderheit, und der Vorstand wird sich überlegen, ob er auf Befindlichkeiten von Kleinaktionären Rücksicht nimmt oder die strategische Entwicklung der AG im Auge behält.


      Sicher ist man sich darüber im Klaren. Das sind simple Regeln der Kapitalmarktes.

      Ich weiß nicht, wie lange du dich mit Intershop beschäftigst. Ich habe auf HVs und auch in direkten Gesprächen einen anderen Eindruck erhalten müssen und die von mir in meinem vorherigen Forumsbeitrag angeführte desaströse Kommunikation zeigt dies ebenfalls anschaulich. Es gibt viele Gründe, ein Investment in Intershop zu halten - die Kapitalmarktaffinität von Intershop und seinen Organen ist es leider nicht und was IR angeht sind lsie eider nicht dauerhaft lernfähig, und wenn man denkt, jetzt haben sie es verstanden gibt es spätestens nach ein paar Monaten einen Rückfall.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 30.03.18 21:16:23
      Beitrag Nr. 8.807 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.432.914 von skylounge am 30.03.18 20:40:09Die versuchen uns erneut über den Tisch zu ziehen. Alles wie zu früheren Zeiten. Übrigens sind die 8, 46 % unsere innerhalb der damaligen Stimmrechtsübertragungen. Insofern auch Streubesitz.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 30.03.18 20:40:09
      Beitrag Nr. 8.806 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.431.852 von barrios am 30.03.18 16:44:10comdirect nennt auch 42% Streubesitz.

      Aktionärsstruktur
      Streubesitz 42,11 %
      Shareholder V.. 24,90 %
      BNY Mellon Se.. 9,33 %
      BNY Mellon Se.. 9,20 %
      Roland Klaus 8,46 %
      M.M.Warburg &.. 3,01 %
      Dasym Investm.. 2,99 %

      Bleibt die Frage, ob alle 4-5 Großen, am gleichen Rad drehen. Könnte auch noch spannend werden, wenn einer oder zwei ausscheren.

      Zum Streubesitz und der HV, nur das anwesende Kapital bei der HV ist überhaupt Stimmfähig. Die vielen Kleinen dürften somit nichts ändern können.

      Dennoch noch mal gefragt, hat jemand ein Tipp, wen ich meine Stimmrechte übertragen sollte?

      Man sollte jetzt aber auch nicht jeden Tag den Teufel an die Wand malen. Möglicherweise sieht die Welt am 25.04. schon wieder ganz anders aus.

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      schrieb am 30.03.18 19:39:35
      Beitrag Nr. 8.805 ()
      Eine ganz einfache Möglichkeit, sich gegen Börsenturbulenzen zu wehren ist für Kleinaktionäre ganz einfach die Aktien zu halten, Wenn sie das Geschäftsmodell für zukunftsträchtig halten. Bleiben hinreichend viele der Papiere in den Händen von Kleinaktionären gibt es weniger Kurseinbrüche und schon garkeine Gefahr eines delisting. Die durch die KE mögliche Kursverwässerung dürfte nun durch den Kurssturz von 2 Euro auf 1,70 eingepreist sein.
      Avatar
      schrieb am 30.03.18 18:25:34
      Beitrag Nr. 8.804 ()
      Die hatten in Jena von Kapitalmarkt noch nie ne Ahnung.
      Für die reichte es, wenn die Aktionäre wieder besch......... werden konnten.
      So konnte man bisher überleben.
      Wir sollten uns wehren.
      Es ist wie bei mir. Zuerst komme ich und dann die anderen.
      Das habe auch ich inzwischen gelernt
      Avatar
      schrieb am 30.03.18 16:44:10
      Beitrag Nr. 8.803 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.431.168 von barrios am 30.03.18 13:54:08
      Bezugsrechtsausschlusses
      Zitat von barrios:
      Zitat von Trebor73: Streubesitz 65,77 %
      Ist das wirklich eine Minderheit?
      Du hast nur dann Recht, wenn Du den einzelnen Kleinaktionär meinst...
      Durch Bündelung ihrer Stimmen könnten dieVerwässer Kleinaktionäre eine "Mehrheit" bilden!:look:


      ..genau darin sehe ich den Grund...in der dann möglichen Verwässerung...vor der Übernahme ...die Gewichtung zu verändern ...macht Sinn...nur nicht für uns.

      ..wer 30 Prozent hat..ist immer darin interessiert ...mehr als 50 Prozent zu erlangen.


      "Diese Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses soll die Gesellschaft in die Lage versetzen, kurzfristig günstige Börsensituationen auszunutzen und dabei durch eine marktnahe Preisfestsetzung einen möglichst hohen Ausgabebetrag und damit eine größtmögliche Stärkung der Eigenmittel zu erreichen."

      ....diese Absicht ..passt genau zu meinen Verdacht...wer entscheidet darüber?
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 30.03.18 16:42:49
      Beitrag Nr. 8.802 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.430.955 von Trebor73 am 30.03.18 12:57:59
      Zitat von Trebor73: Streubesitz 65,77 %
      Ist das wirklich eine Minderheit?
      Du hast nur dann Recht, wenn Du den einzelnen Kleinaktionär meinst...
      Durch Bündelung ihrer Stimmen könnten die Kleinaktionäre eine "Mehrheit" bilden!:look:


      Letzteres halte ich mit Verlaub für eine romantische Illusion. Auch die 65 %
      Streubesitz kann ich nicht nachvollziehen. Meine Info-Seite von der ING DiBa nennt einen Streubesitz von 42 %. Sicher natürlich auch eine Frage was man zum Streubesitz zählt. Aber zumindest 40 % dürften eindeutig institutionelle Anleger sein. Und die 60 %, sollten das wirklich lupenreine Kleinaktionäre sein, wirst du nie alle mobilisieren können.
      Avatar
      schrieb am 30.03.18 13:54:08
      Beitrag Nr. 8.801 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.430.955 von Trebor73 am 30.03.18 12:57:59
      übles Spiel?
      Zitat von Trebor73: Streubesitz 65,77 %
      Ist das wirklich eine Minderheit?
      Du hast nur dann Recht, wenn Du den einzelnen Kleinaktionär meinst...
      Durch Bündelung ihrer Stimmen könnten dieVerwässer Kleinaktionäre eine "Mehrheit" bilden!:look:


      ..genau darin sehe ich den Grund...in der dann möglichen Verwässerung...vor der Übernahme ...die Gewichtung zu verändern ...macht Sinn...nur nicht für uns.

      ..wer 30 Prozent hat..ist immer darin interessiert ...mehr als 50 Prozent zu erlangen.
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
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