Intershop ohne eBay - neue Chance für einen steigenden Kurs! (Seite 876)
eröffnet am 16.11.15 10:57:12 von
neuester Beitrag 21.05.24 11:02:37 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 59.269.963 von Andy53 am 21.11.18 16:51:26
...laut neuster Prognose von Intershop... bleibt man 2019 in der Verlustzone...sie brauchen frisches Geld um die Neueinstellungen zu bezahlen :O
reichlich Personal eingestellt
Zitat Andy53:... 2019 sollten dann die Erlöse aus der Cloud sprudeln. Reicht das noch nicht gäbe es dann sicher noch die Möglichkeit einer weiteren KE......laut neuster Prognose von Intershop... bleibt man 2019 in der Verlustzone...sie brauchen frisches Geld um die Neueinstellungen zu bezahlen :O
Wenn ich den Finanzbericht über die ersten 9 Monate 2018 lese kann ich überhaupt keine düstere Vermögenslage der AG erkennen. Eine Mittelzufluss von 5,5 Mio (im wesentlichen durch KE) steht ein negativer Cashflow durch Geschäftstätigkeit im gleichen Zeitraum von 2,5 Mio gegenüber. Als zugegebenermaßen betriebswirtschaftlicher Laie deute ich die Zahlen so, das in den ersten 9 Monaten 2,5 Mio Verluste durch die Transformation eingefahren wurden und sogar ohne weitere KE noch ein finanzieller Spielraum von 3 Mio für die letzten 3 Monate der Bilanz 2018 übrig wären.(5,5-2,5=3) 2019 sollten dann die Erlöse aus der Cloud sprudeln. Reicht das noch nicht gäbe es dann sicher noch die Möglichkeit einer weiteren KE. Damit sollte es aber zur Zeit überhaupt keine Eile haben. Alles keine Gründe für Katastrophen-Szenarien oder etwa dafür seine Aktien zu verscherbeln.
Antwort auf Beitrag Nr.: 59.269.129 von Mistsack am 21.11.18 15:30:42Hier ist die vollständige Liste der möglichen Befreiungstatbestände gemäß der gültigen Verordnung:
"§ 9 Befreiungstatbestände
Die Bundesanstalt kann insbesondere eine Befreiung von den in § 8 Satz 1 genannten Pflichten erteilen bei Erlangung der Kontrolle über die Zielgesellschaft
1.
durch Erbschaft oder im Zusammenhang mit einer Erbauseinandersetzung, sofern Erblasser und Bieter nicht verwandt im Sinne des § 36 Nr. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes sind,
2.
durch Schenkung, sofern Schenker und Bieter nicht verwandt im Sinne des § 36 Nr. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes sind,
3.
im Zusammenhang mit der Sanierung der Zielgesellschaft,
4.
zum Zwecke der Forderungssicherung,
5.
auf Grund einer Verringerung der Gesamtzahl der Stimmrechte an der Zielgesellschaft,
6.
ohne dass dies vom Bieter beabsichtigt war, soweit die Schwelle des § 29 Abs. 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes nach der Antragstellung unverzüglich wieder unterschritten wird.
Eine Befreiung kann ferner erteilt werden, wenn
1.
ein Dritter über einen höheren Anteil an Stimmrechten verfügt, die weder dem Bieter noch mit diesem gemeinsam handelnden Personen gemäß § 30 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes gleichstehen oder zuzurechnen sind,
2.
auf Grund des in den zurückliegenden drei ordentlichen Hauptversammlungen vertretenen stimmberechtigten Kapitals nicht zu erwarten ist, dass der Bieter in der Hauptversammlung der Zielgesellschaft über mehr als 50 Prozent der vertretenen Stimmrechte verfügen wird,
3.
auf Grund der Erlangung der Kontrolle über eine Gesellschaft mittelbar die Kontrolle an einer Zielgesellschaft im Sinne des § 2 Abs. 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes erlangt wurde und der Buchwert der Beteiligung der Gesellschaft an der Zielgesellschaft weniger als 20 Prozent des buchmäßigen Aktivvermögens der Gesellschaft beträgt."
https://www.gesetze-im-internet.de/wp_gangebv/__9.html
Wo siehst du da einen Ansatzpunkt dafür, dass eine Befreiung erteilt werden könnte?
"§ 9 Befreiungstatbestände
Die Bundesanstalt kann insbesondere eine Befreiung von den in § 8 Satz 1 genannten Pflichten erteilen bei Erlangung der Kontrolle über die Zielgesellschaft
1.
durch Erbschaft oder im Zusammenhang mit einer Erbauseinandersetzung, sofern Erblasser und Bieter nicht verwandt im Sinne des § 36 Nr. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes sind,
2.
durch Schenkung, sofern Schenker und Bieter nicht verwandt im Sinne des § 36 Nr. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes sind,
3.
im Zusammenhang mit der Sanierung der Zielgesellschaft,
4.
zum Zwecke der Forderungssicherung,
5.
auf Grund einer Verringerung der Gesamtzahl der Stimmrechte an der Zielgesellschaft,
6.
ohne dass dies vom Bieter beabsichtigt war, soweit die Schwelle des § 29 Abs. 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes nach der Antragstellung unverzüglich wieder unterschritten wird.
Eine Befreiung kann ferner erteilt werden, wenn
1.
ein Dritter über einen höheren Anteil an Stimmrechten verfügt, die weder dem Bieter noch mit diesem gemeinsam handelnden Personen gemäß § 30 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes gleichstehen oder zuzurechnen sind,
2.
auf Grund des in den zurückliegenden drei ordentlichen Hauptversammlungen vertretenen stimmberechtigten Kapitals nicht zu erwarten ist, dass der Bieter in der Hauptversammlung der Zielgesellschaft über mehr als 50 Prozent der vertretenen Stimmrechte verfügen wird,
3.
auf Grund der Erlangung der Kontrolle über eine Gesellschaft mittelbar die Kontrolle an einer Zielgesellschaft im Sinne des § 2 Abs. 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes erlangt wurde und der Buchwert der Beteiligung der Gesellschaft an der Zielgesellschaft weniger als 20 Prozent des buchmäßigen Aktivvermögens der Gesellschaft beträgt."
https://www.gesetze-im-internet.de/wp_gangebv/__9.html
Wo siehst du da einen Ansatzpunkt dafür, dass eine Befreiung erteilt werden könnte?
Naja 1,53 Euro ? Dafür würde ich meine nicht abgeben, also ich denke schon das es ein sehr gutes Übernahmeziel wäre aber wer gibt es denn für den Preis ab ???
Antwort auf Beitrag Nr.: 59.267.395 von WIMP am 21.11.18 12:28:44
Von der Pflicht zum Übernahmeangebot kann sich der Hauptaktionär befreien lassen, wenn die wirtschaftliche Situation des Unternehmens dies ggf. erfordert. Und wenn Intershop die Kohle ausgeht, dann würde man diese Befreiung wohl auch bekommen.
Zitat von WIMP: Ich fasse mal die Konsequenzen daraus in wenigen Sätzen zusammen:
Aufgrund rechtlicher Bestimmungen gilt:
Wenn der Hauptaktionär eine Kapitalerhöhung auf jetzigem Niveau oder sogar noch tiefer mitmacht (und nur dann macht eine Kapitalerhöhung überhaupt Sinn), muss er sofort ein Pflichtangebot mit mindestens dem gewichteten Durchschnittskurs der letzten 3 Monate abgeben. Das wären derzeit etwa 1,53 €. Dafür muss er dann alles nehmen, was ihm angedient wird.
Glaubt jemand, dass er das will?
Von der Pflicht zum Übernahmeangebot kann sich der Hauptaktionär befreien lassen, wenn die wirtschaftliche Situation des Unternehmens dies ggf. erfordert. Und wenn Intershop die Kohle ausgeht, dann würde man diese Befreiung wohl auch bekommen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 59.267.182 von WIMP am 21.11.18 12:05:49Ich fasse mal die Konsequenzen daraus in wenigen Sätzen zusammen:
Aufgrund rechtlicher Bestimmungen gilt:
Wenn der Hauptaktionär eine Kapitalerhöhung auf jetzigem Niveau oder sogar noch tiefer mitmacht (und nur dann macht eine Kapitalerhöhung überhaupt Sinn), muss er sofort ein Pflichtangebot mit mindestens dem gewichteten Durchschnittskurs der letzten 3 Monate abgeben. Das wären derzeit etwa 1,53 €. Dafür muss er dann alles nehmen, was ihm angedient wird.
Glaubt jemand, dass er das will?
Aufgrund rechtlicher Bestimmungen gilt:
Wenn der Hauptaktionär eine Kapitalerhöhung auf jetzigem Niveau oder sogar noch tiefer mitmacht (und nur dann macht eine Kapitalerhöhung überhaupt Sinn), muss er sofort ein Pflichtangebot mit mindestens dem gewichteten Durchschnittskurs der letzten 3 Monate abgeben. Das wären derzeit etwa 1,53 €. Dafür muss er dann alles nehmen, was ihm angedient wird.
Glaubt jemand, dass er das will?
Antwort auf Beitrag Nr.: 59.266.432 von barrios am 21.11.18 10:55:38Lies doch mal meine Beiträge vom 1.11.18 (10.355 / 10.357)!
Antwort auf Beitrag Nr.: 59.266.150 von Intershopper74 am 21.11.18 10:30:40..ich warte erst mal die Kapitalerhöhung ab...Preis sehr wahrscheinlich ..unter dem aktuellen Kurs
..die Art und Weise der Maßnahme wird sehr interessant
..die Art und Weise der Maßnahme wird sehr interessant
Antwort auf Beitrag Nr.: 59.265.115 von Trebor73 am 21.11.18 08:44:40 mann kann doch gar nicht genug davon haben JACKPOT !!!
Antwort auf Beitrag Nr.: 59.262.883 von mailerdaemon am 20.11.18 21:10:52...hab' auch schon mehr als genug von dieser Aktie in meinem Depot!
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