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    Steinhoff International (Seite 1907)

    eröffnet am 15.04.16 20:55:50 von
    neuester Beitrag 19.04.24 21:30:16 von
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      schrieb am 04.02.21 08:55:37
      Beitrag Nr. 65.558 ()
      Weiß es ja auch nicht. Aber wär jetzt der einzige Grund warum der Richter auf die tube drücken mag den ich mir vorstellen kann. Naja vielleicht Nächstenliebe zu den geschädigten Aktionären? Naja nur bei positiven urteilsentscheid, könnt der Richter Probleme bekommen wenn er mit der Ausfertigung zuwartet und snh derweil über den jordan geht deswegen
      Steinhoff | 0,101 
      Avatar
      schrieb am 04.02.21 08:51:42
      Beitrag Nr. 65.557 ()
      auf jeden Fall ist die Vola auch heute präsent. Über FRA von 10,84c runter auf 9,29c!

      Tief durchatmen...ganz tief durchatmen! :-)
      Steinhoff | 0,102 
      Avatar
      schrieb am 04.02.21 08:43:05
      Beitrag Nr. 65.556 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 66.809.620 von Fanny2008 am 04.02.21 02:04:55Guten Morgen,
      Der Link zeigt oben das DATUM VOM 26 NOVEMBER 2020 an. Also nix neues was den Gerichtstermin vorrige Woche betraf.
      Steinhoff | 0,102 
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 04.02.21 08:42:19
      Beitrag Nr. 65.555 ()
      Man weiß nicht wie es ausgeht, weder in London noch in Amsterdam.
      Und das drückt den Kurs.
      Es schien so einfach zu sein.
      Steinhoff | 0,102 
      Avatar
      schrieb am 04.02.21 08:41:13
      Beitrag Nr. 65.554 ()
      Moin zusammen,
      Ich halte auch bei Steinhoff weiter meine Fahne hoch, weil ich gerade anderswo Kohle mache.
      Die Wallstreetbets schwärmen gerade in Richtung Pharma aus. 35% Plus an 1 Tag mit TNXP.
      Steinhoff | 0,102 

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      Avatar
      schrieb am 04.02.21 07:57:38
      Beitrag Nr. 65.553 ()
      Mal abwarten, ob es heute schnell auf die 12c geht oder noch einmal die Bereiche <10c ausgelotet werden.

      Mein Tipp: 12c!
      Steinhoff | 0,102 
      Avatar
      schrieb am 04.02.21 07:29:13
      Beitrag Nr. 65.552 ()
      @the_aa & Fanny

      und wie lautet das Fazit ? Trifft der Richter jetzt ein Urteil oder wartet er den 8.2 ab ?

      Wobei am 8.2. wahrscheiinlich auch nicht viel passiert und sich dadurch alles weiter verzögern könnte.......
      Steinhoff | 0,102 
      Avatar
      schrieb am 04.02.21 02:04:55
      Beitrag Nr. 65.551 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 66.808.471 von the_aa am 03.02.21 22:34:59
      Zitat von the_aa:
      Zitat von MGQ: ...

      Ich habe deinen Gedankengang versucht nachzuvollziehen und in der Konsequenz könntest du Recht haben.

      Ich bin schwachsinnigerweise von irgendwelchen Verbindlichkeiten der SEAG ausgegangen, die man mithilfe des aktuellen SEAG CPU Schemes anpassen möchte, dabei handelt es sich hierbei um Verbindlichkeiten der SIHNV und nicht der SEAG.

      Schaut man jedenfalls in die Bestimmungen des SEAG CPU rein, dann besagt Abschnitt 22 einerseits, dass diese Verbindlichkeit englischem Recht unterliegt. Daher die Zuständigkeit Londons bei etwaigen Anpassungen. In Abschnitt 23 wiederum steht eine Einschränkung, wonach diese Verbindlichkeit in dem nötigen Umfange einzuschränken ist, wie es notwendig ist, um "restrictions on financial assistance in Section 2:98c of the Dutch Civil Code (Burgerlijk Wetboek) or any other applicable law" zu erfüllen. Daher die Abhängigkeit vom niederländischen Recht, auch wenn eigentlich englisches Recht gilt.

      Ich sehe zwar spontan nicht, inwiefern im Zusammenhang mit der angesetzten Anhörung in Amsterdam aus dem explizit benannten Paragraphen 2:98c selbst Auswirkungen drohen könnten, allerdings lässt die Formulierung "any other applicable law" maximal viel Spielraum für Auswirkungen auch aus anderen Ecken des niederländischen Rechts. Insofern kann es durchaus sein, dass du Recht hast und der Richter in London erst einmal schauen möchte, was sich in Amsterdam ergibt, bevor er die Konsequenzen auf das SEAG CPU und dessen Gläubiger abschätzen und ggf. seinen Segen für das Scheme geben oder nicht geben kann.

      Möglich halte ich aber auch, dass sich der Richter in London nicht übermäßig für Amsterdam interessiert bzw. seine Entscheidung unabhängig davon trifft.


      Danke für Deine ausführliche Antwort.

      Interessant fand ich heute den geposteten Link zur Begründung des Richters zur Anordnung der Gläubiger Meetings

      https://www.bailii.org/ew/cases/EWHC/Ch/2020/3455.pdf

      Der Richter hat aufgrund der Dringlichkeit die Anordnung getroffen, wohl wissend, dass zum sanction hearing komplexe internationale Rechtsfragen geklärt werden müssen.


      Geschäftsbericht 2020 ende februar und going concern?!
      Steinhoff | 0,102 
      5 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 03.02.21 23:59:20
      Beitrag Nr. 65.550 ()
      Jetzt weiß ich immer noch nicht, was hinter dem Link steht, der ursprünglich von Winfix eingestellt wurde.
      Soll da ein Gläubiger Meeting einberufen werden vom Richter(?) Und dies per Internet (remote).
      Habe nur den letzten Abschnitt gelesen.
      Konnte mich nicht aufraffen, den ganzen Artikel zu lesen.
      Auf jeden Fall geht es um die Gläubiger und Steinhoff.
      Das Schreiben sieht offiziell aus.
      Vielleicht schaffe ich es morgen am PC.
      Steinhoff | 0,102 
      Avatar
      schrieb am 03.02.21 22:34:59
      Beitrag Nr. 65.549 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 66.786.571 von MGQ am 03.02.21 01:48:47
      Zitat von MGQ:
      Zitat von the_aa: Wenn ich mich in die Rolle des Rechtsbeistand von Centerbridge/Conservatorium versetze, würde ich wie folgt argumentieren.

      1) Das englische Gericht hat die Gerichtsbarkeit über Sachverhalte der englischen Schulden-Holding

      2) SNH ist Partei dieses Agreements aufgrund der SIHNV Undertakings

      3) Es gibt eine Anhörung zu SNH vor dem Gericht in Amsterdam. Hier wird beantragt, nach Artikel 371 (WHAO) für SNH einen unabhängigen Restrukturierungsexperten zu bestellen. Die Gerichtsbarkeit für SNH liegt eindeutig in den Niederlanden.

      4) In Conclusio kann das englische Gericht hier keine Präjudiz schaffen, weil letztendlich für einem möglichem unabhängigen Restrukturierungsexperten Handlungsoptionen genommen werden.


      Ich habe deinen Gedankengang versucht nachzuvollziehen und in der Konsequenz könntest du Recht haben.

      Ich bin schwachsinnigerweise von irgendwelchen Verbindlichkeiten der SEAG ausgegangen, die man mithilfe des aktuellen SEAG CPU Schemes anpassen möchte, dabei handelt es sich hierbei um Verbindlichkeiten der SIHNV und nicht der SEAG.

      Schaut man jedenfalls in die Bestimmungen des SEAG CPU rein, dann besagt Abschnitt 22 einerseits, dass diese Verbindlichkeit englischem Recht unterliegt. Daher die Zuständigkeit Londons bei etwaigen Anpassungen. In Abschnitt 23 wiederum steht eine Einschränkung, wonach diese Verbindlichkeit in dem nötigen Umfange einzuschränken ist, wie es notwendig ist, um "restrictions on financial assistance in Section 2:98c of the Dutch Civil Code (Burgerlijk Wetboek) or any other applicable law" zu erfüllen. Daher die Abhängigkeit vom niederländischen Recht, auch wenn eigentlich englisches Recht gilt.

      Ich sehe zwar spontan nicht, inwiefern im Zusammenhang mit der angesetzten Anhörung in Amsterdam aus dem explizit benannten Paragraphen 2:98c selbst Auswirkungen drohen könnten, allerdings lässt die Formulierung "any other applicable law" maximal viel Spielraum für Auswirkungen auch aus anderen Ecken des niederländischen Rechts. Insofern kann es durchaus sein, dass du Recht hast und der Richter in London erst einmal schauen möchte, was sich in Amsterdam ergibt, bevor er die Konsequenzen auf das SEAG CPU und dessen Gläubiger abschätzen und ggf. seinen Segen für das Scheme geben oder nicht geben kann.

      Möglich halte ich aber auch, dass sich der Richter in London nicht übermäßig für Amsterdam interessiert bzw. seine Entscheidung unabhängig davon trifft.


      Danke für Deine ausführliche Antwort.

      Interessant fand ich heute den geposteten Link zur Begründung des Richters zur Anordnung der Gläubiger Meetings

      https://www.bailii.org/ew/cases/EWHC/Ch/2020/3455.pdf

      Der Richter hat aufgrund der Dringlichkeit die Anordnung getroffen, wohl wissend, dass zum sanction hearing komplexe internationale Rechtsfragen geklärt werden müssen.
      Steinhoff | 0,102 
      6 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
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