Steinhoff International (Seite 3398)
eröffnet am 15.04.16 20:55:50 von
neuester Beitrag 19.04.24 21:30:16 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 60.550.179 von MGQ am 12.05.19 21:25:03Danke, also immer noch -85€ versus -2,9€
Antwort auf Beitrag Nr.: 60.550.134 von Mammut22 am 12.05.19 21:13:22
Hallo Mammut22,
der bzw. dein Vergleich hinkt tatsächlich, weil wir hier von verschiedenen NAVs reden. Der Autor im Tesla-Artikel redet vom NCAV (net current asset value), wir hingegeben nicht vom NCAV, sondern vom NAV (net asset value).
Beim NCAV werden die langfristigen Aktiva (non-current assets) nicht berücksichtigt, sondern ebenfalls rausgerechnet. Im Falle des Steinhoffkonzerns sind das 13,064 Mrd. € (siehe S. 130). Wenn man die von den 924 Mio. € des den Aktionären zurechenbaren Eigenkapitals abziehen würde, wären wir bei einem NCAV von -12,140 Mrd. € bzw. -2,90 € je Aktie.
Zitat von Mammut22:Zitat von the_aa: @MGQ: Mit diesem Posting erklärst du eigentlich meinen etwas kryptischen Post vom Dienstag abends schon sehr gut.
Ich werde mich im Laufe des Abends auch nochmal dazu äußern, oder auch nicht; aber dann geb ich auch kurz Bescheid ( sorry aber etwas Ironie muss sein, hab jetzt erst mal Hunger)
Im Übrigen korrigiere ich meine Schätzung NAV 18 auf 0-5 ct.
...
Nur mal zum Vergleich auch wenn der hinkt: NAV von Tesla ist -96$. Und der Aktienkurs beträgt immer noch das 8fache des Buchwertes.
https://www.gurufocus.com/term/NCAV_real/TSLA/Net-Current-As…
Hallo Mammut22,
der bzw. dein Vergleich hinkt tatsächlich, weil wir hier von verschiedenen NAVs reden. Der Autor im Tesla-Artikel redet vom NCAV (net current asset value), wir hingegeben nicht vom NCAV, sondern vom NAV (net asset value).
Beim NCAV werden die langfristigen Aktiva (non-current assets) nicht berücksichtigt, sondern ebenfalls rausgerechnet. Im Falle des Steinhoffkonzerns sind das 13,064 Mrd. € (siehe S. 130). Wenn man die von den 924 Mio. € des den Aktionären zurechenbaren Eigenkapitals abziehen würde, wären wir bei einem NCAV von -12,140 Mrd. € bzw. -2,90 € je Aktie.
Antwort auf Beitrag Nr.: 60.546.687 von the_aa am 11.05.19 21:36:21
Nur mal zum Vergleich auch wenn der hinkt: NAV von Tesla ist -96$. Und der Aktienkurs beträgt immer noch das 8fache des Buchwertes.
https://www.gurufocus.com/term/NCAV_real/TSLA/Net-Current-As…
Zitat von the_aa: @MGQ: Mit diesem Posting erklärst du eigentlich meinen etwas kryptischen Post vom Dienstag abends schon sehr gut.
Ich werde mich im Laufe des Abends auch nochmal dazu äußern, oder auch nicht; aber dann geb ich auch kurz Bescheid ( sorry aber etwas Ironie muss sein, hab jetzt erst mal Hunger)
Im Übrigen korrigiere ich meine Schätzung NAV 18 auf 0-5 ct.
Zitat von the_aa: Egal, wie schlecht ich liege, ich schmeiss mal folgende Zahlen in den Raum
NAV 17: 24 ct
NAV 18: 2-8 ct
Nur mal zum Vergleich auch wenn der hinkt: NAV von Tesla ist -96$. Und der Aktienkurs beträgt immer noch das 8fache des Buchwertes.
https://www.gurufocus.com/term/NCAV_real/TSLA/Net-Current-As…
Antwort auf Beitrag Nr.: 60.549.252 von MGQ am 12.05.19 17:04:51sehe ich genauso. sollte es zum aktuellen zeitpunkt begründete zweifel an der umsetzung des cva geben, müsste das management sofort insolvenz anmelden. da kann ein zeitungsartikel keine auswirkung haben. im grunde steht das ja auch so in dem bericht. alles steht und fällt jetzt erstmal mit dem cva und dann kommen die klagen.
hat hier jemand infos, ab welcher summe die aktionäre einem asset-verkauf zustimmen müssen? diese klausel gibt es nämlich auch. wörtlich steht da:
Wenn die Aktionäre der Gesellschaft nicht für den Verkauf stimmen, muss die SEAG-Schuld innerhalb von ca. 75 Tagen in Höhe des Nettoerlöses, der aus dem vorgeschlagenen Verkauf erzielt worden wäre, im Voraus bezahlt werden. Wenn die Gesellschaft die erforderlichen Mittel nicht innerhalb der für die Vorauszahlung erforderlichen Frist aufbringen kann, tritt ein Verzugsereignis im Rahmen der neuen Kreditfazilitäten ein.
hat hier jemand infos, ab welcher summe die aktionäre einem asset-verkauf zustimmen müssen? diese klausel gibt es nämlich auch. wörtlich steht da:
Wenn die Aktionäre der Gesellschaft nicht für den Verkauf stimmen, muss die SEAG-Schuld innerhalb von ca. 75 Tagen in Höhe des Nettoerlöses, der aus dem vorgeschlagenen Verkauf erzielt worden wäre, im Voraus bezahlt werden. Wenn die Gesellschaft die erforderlichen Mittel nicht innerhalb der für die Vorauszahlung erforderlichen Frist aufbringen kann, tritt ein Verzugsereignis im Rahmen der neuen Kreditfazilitäten ein.
Die IR Abteilung von Steinhoff sollte eigentlich wissen, ob Conforama zu 49,9 % an die neuen Gläubiger übertragen wurde nicht als das Recht, die Option zu ziehen sondern als Eigentumsübertrag.
Antwort auf Beitrag Nr.: 60.549.294 von MGQ am 12.05.19 17:26:45MGQ
Warrant kann durchaus auch Garantie, Garantieleistung, Gewährleistung, Zusicherung etc. bedeuten, aber auch Option, Optionsschein etc.
Aber in Verbindung mit der entsprechenden stock exchange announcement. in der deutlich von call-optionen über insgesamt 21% geschrieben wird, gehe ich eher von einer Garantie aus. Jedenfalls ist nirgends eine call-option über insgesamt 50% erwähnt. Aber absolute Klarheit besteht da halt nicht, basierend auf dem, was für uns zugänglich kommuniziert wurde.
Warrant kann durchaus auch Garantie, Garantieleistung, Gewährleistung, Zusicherung etc. bedeuten, aber auch Option, Optionsschein etc.
Aber in Verbindung mit der entsprechenden stock exchange announcement. in der deutlich von call-optionen über insgesamt 21% geschrieben wird, gehe ich eher von einer Garantie aus. Jedenfalls ist nirgends eine call-option über insgesamt 50% erwähnt. Aber absolute Klarheit besteht da halt nicht, basierend auf dem, was für uns zugänglich kommuniziert wurde.
Interessanter Artikel, die sehen die 50% Conforama gleich abgegeben wie Mattress:
„Die früher bedeutende US-Tochter MattressFirm ist heute nur noch eine kleine Nummer. Steinhoff musste den notorischen Matratzenvertrieb in ein Insolvenzverfahren schicken und verlor dabei die Hälfte der Anteile an Finanzierungspartner. Genauso enttäuschend ist, wie es mit Conforama lief. Anstatt zur Stabilisierung der Holding beizutragen, geriet die französische Einrichtungskette selbst in Schieflage. Hier musste im April mit Kreditgebern eine ähnliche Vereinbarung zur Stabilisierung getroffen werden, die den Transfer von 49,9 % der Anteile beinhaltete.“
https://m.ariva.de/extern/frame.m?url=https%3A%2F%2Fwww.wall…
„Die früher bedeutende US-Tochter MattressFirm ist heute nur noch eine kleine Nummer. Steinhoff musste den notorischen Matratzenvertrieb in ein Insolvenzverfahren schicken und verlor dabei die Hälfte der Anteile an Finanzierungspartner. Genauso enttäuschend ist, wie es mit Conforama lief. Anstatt zur Stabilisierung der Holding beizutragen, geriet die französische Einrichtungskette selbst in Schieflage. Hier musste im April mit Kreditgebern eine ähnliche Vereinbarung zur Stabilisierung getroffen werden, die den Transfer von 49,9 % der Anteile beinhaltete.“
https://m.ariva.de/extern/frame.m?url=https%3A%2F%2Fwww.wall…
Antwort auf Beitrag Nr.: 60.549.267 von Winfix am 12.05.19 17:10:30
Wo steht denn was von einer Garantie? Ein Warrant ist keine Garantie, sondern ein Optionsrecht. Solange im vorliegenden Fall das Optionsrecht auf 49,9% der Conforamaaktien nicht ausgeübt wurde, verbleiben diese Anteile vollumfänglich bei Steinhoff. Die Frage ist also vielmehr, wurden sie vielleicht bereits ausgeübt oder nicht?
Zitat von Winfix: Ines43
Vielleicht sehe ich ja das Problem nicht, aber für mich erscheint es klar zu sein, dass die 49,9%, die als Garantie für den Zufluss von über 300 Mio Euro abgegeben wurden, der Grund für die Darstellung der 50 bzw. 50,1% sind. Garantie heißt ja, dass Steinhoff zunächst nicht mehr darüber verfügen kann.
Wo steht denn was von einer Garantie? Ein Warrant ist keine Garantie, sondern ein Optionsrecht. Solange im vorliegenden Fall das Optionsrecht auf 49,9% der Conforamaaktien nicht ausgeübt wurde, verbleiben diese Anteile vollumfänglich bei Steinhoff. Die Frage ist also vielmehr, wurden sie vielleicht bereits ausgeübt oder nicht?
Bezüglich der 50% Antei an Conforama wäre jedenfalls eine Klarstellung von Steinhoff notwendig.
Antwort auf Beitrag Nr.: 60.548.934 von Ines43 am 12.05.19 14:26:28Ines43
Vielleicht sehe ich ja das Problem nicht, aber für mich erscheint es klar zu sein, dass die 49,9%, die als Garantie für den Zufluss von über 300 Mio Euro abgegeben wurden, der Grund für die Darstellung der 50 bzw. 50,1% sind. Garantie heißt ja, dass Steinhoff zunächst nicht mehr darüber verfügen kann.
Vielleicht sehe ich ja das Problem nicht, aber für mich erscheint es klar zu sein, dass die 49,9%, die als Garantie für den Zufluss von über 300 Mio Euro abgegeben wurden, der Grund für die Darstellung der 50 bzw. 50,1% sind. Garantie heißt ja, dass Steinhoff zunächst nicht mehr darüber verfügen kann.
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