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    Steinhoff International (Seite 4453)

    eröffnet am 15.04.16 20:55:50 von
    neuester Beitrag 19.04.24 21:30:16 von
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      Avatar
      schrieb am 01.10.18 14:34:13
      Beitrag Nr. 40.098 ()
      According to the VEB, a decision may already be made by the end of next year."
      -----------------------------------------------------

      Aus oben bei Bringfrieden zitiertem Artikel
      Woher weiß VEB das so genau?

      Revision ist in Holland nicht möglich?
      Höhere Instanzen gibt es nicht?

      Das erste angerufene Gericht entscheidet endgültig?

      Solch einfaches Rechtssystem bräuchten wir in Deutschland auch.
      Da könnte man viel Geld für Rechtsanwälte einsparen und der
      Staat für Richter und Staatsanwälte.

      Da muss ich ja mal sagen.

      Steinhoff Holding tut gut daran, den PWC Bericht in dem Reißwolf zu geben,
      zuvor die Bilanz 2017 und 2018 8 kopieren und das Gericht in Amsterdam
      auflaufen zu lassen.

      Steinhoff ist den gegenwärtigen Aktionären verpflichtet und das bedeutet
      Juristischer Kampf, Verzögerung über alle möglichen Instanzen bis aufs
      Messer gegen diese Kläger, die den Aktionärskollegen
      das Geld aus der Tasche ziehen wollen.
      Avatar
      schrieb am 01.10.18 14:33:17
      Beitrag Nr. 40.097 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.842.306 von BringFrieden am 01.10.18 14:27:02The District Court of Amsterdam has declared itself competent to handle the mass claim of investor association VEB against South African Steinhoff.

      Da steht nicht, dass die Klage zugelassen wird!

      Willst du die Leser für dumm verkaufen oder verstehst du das wirklich nicht?
      Avatar
      schrieb am 01.10.18 14:29:17
      Beitrag Nr. 40.096 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.841.289 von Ines43 am 01.10.18 12:30:41
      Zitat von Ines43: denen sie ihre Aktien durchtriebenerweise verkauft haben.
      Das diese Schieflage im Recht niemand bemerkt außer mir wundert mich doch sehr.


      äh, sorry, aber ich habe noch nie gehört, dass einem aktien verkauft werden. also passiv.
      noch agiere ich, und ich muss mir halt vorher überlegen, was passieren kann. und das hier geklagt werden würde, dürfte ja vorher bekannt gewesen sein. daher kann ich deine art von rechtsempfinden nicht verstehen. wie soll es auch anders gehen? und dein argument, dass einige klagende aktionäre die anderen schädigen könnten, kann ich nicht nachvollziehen. nach deiner logik dürfte ja nie jemand klagen, weil es am ende immer einer bezahlen muss. und sei es die allgemeinheit in form von weniger steuern, die das unternehmen zahlt.

      nach deinem gusto sollte am besten gar nichts passieren, alle sh in ruhe lassen, damit du möglichst schnell deine dividenden-träume erfüllt bekommst.

      nicht missverstehen, ich bin immer noch hoch investiert, aber das ist mir dann doch eine nummer zu egoistisch. erkläre das mal denen, die noch im guten glauben die aktie vorher gekauft haben. du hast dich doch auch nur wie eine zecke drangehängt, wie im übrigen alle hier.
      Avatar
      schrieb am 01.10.18 14:27:02
      Beitrag Nr. 40.095 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.842.252 von saskia25 am 01.10.18 14:20:19https://www.retaildetail.eu/en/news/furniture/dutch-court-ha…
      Damit ist das belegt. War es auch schon vorher. Das sind Buchhaltungsregeln.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 01.10.18 14:20:19
      Beitrag Nr. 40.094 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.842.102 von BringFrieden am 01.10.18 14:07:01
      Zitat von BringFrieden: Es müssen bald Rückstellungen in Milliarden gebildet werden. Das drückt das Eigenkapital ins Negative.


      Bitte Quelle belegen!

      Der Artikel des VEB belegt lediglich, dass das Gericht in Amsterdam sich zuständig erklärt hat. Die Klage ist demnach noch nicht zugelassen. Du kennst den Unterschied genau, deshalb ist der Post ohne neue Belege so verwerflich!
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.

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      schrieb am 01.10.18 14:07:01
      !
      Dieser Beitrag wurde von MadMod moderiert. Grund: unbelegte Behauptungen
      Avatar
      schrieb am 01.10.18 14:01:56
      Beitrag Nr. 40.092 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.841.757 von Mick1968 am 01.10.18 13:28:47Nur wer glaubt, wird selig.
      Das steht schon so in der Bibel.
      Aber niemand muss an meine 1,2 Millionen Steinhoff Aktien
      glauben.

      Habe jetzt vier Wochen nicht mehr nachgeschaut und meine TAN
      Nummern nicht immer unter meiner Kontrolle gehabt.
      Ich muss selbst mal schauen,
      ob meine 1,2 Millionen Steinhoff noch da sind.

      Ich glaube zwar daran, bin mir aber nicht ganz sicher.
      Sitze jetzt seit dem 23. August, dem Tag vor meinem Flug nach Kalifornien
      zum ersten Male wieder an meinem PC. Gleich werde ich es wissen.
      Avatar
      schrieb am 01.10.18 13:59:46
      Beitrag Nr. 40.091 ()
      4 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 01.10.18 13:28:47
      Beitrag Nr. 40.090 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.841.217 von MarketTraderOne am 01.10.18 12:23:41
      Zitat von MarketTraderOne: ob jemand hier 1,2 Millionen Steinhoffaktien besitzt muss erst einmal bewiesen werden. Bislang fehlt jedweder Beweis für diese Behauptung!

      PS Hatte ich schon erwähnt, dass ich "nur" 50.000.000 Steinhoffaktien habe? Nein? Egal, kann ja nicht schaden, dies zu erwähnen, oder?


      Das is auch nur BlubBlub 1,2 Mio Aktien wären jetzt ca. 160 K Euro und wer dann nicht Verkauft.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 01.10.18 12:52:12
      Beitrag Nr. 40.089 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.841.427 von Ines43 am 01.10.18 12:50:20Du warst auch nicht gemeint damit. :)
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