East Africa Metals IncAktie WKN: A1T79H | Symbol: EA1 (Seite 127)
eröffnet am 03.08.16 11:07:08 von
neuester Beitrag 11.05.24 08:53:01 von
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Damit verliert EAM mehr als die Hälfte ihres Gewinns nach steuern.
Das wird im Kurs deutlich werden
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Antwort auf Beitrag Nr.: 59.831.181 von niemwolf am 09.02.19 11:26:18Richtig. Letztendlich ist die Finanzierung mit LW gescheitert, da LW das BOD übernehmen wollte, und damit die Richtlinienkompetenz. Damit haben sie den MOU faktisch gebrochen. Sowas Dummes würde man wohl nur machen, wenn man keine andere Alternativen hätte. EAM hat nun eine Alternative gefunden.
Schauen wir wie sich das entwickelt. EAM ist nun m.E. auf einem sehr guten Weg.
Natürlich können Verhandlungen in jedem Stadium scheitern, mit diesem binding LOI manifestieren beide Parteien ihre feste Absicht zu einem Vertrag zu kommen.
Letter of Intent - unverzichtbar bei Großprojekten
https://www.computerwoche.de/a/letter-of-intent-unverzichtba…
Wirkungen des Letter of Intent
Dabei ist zu beachten, dass ein Letter of Intent eine erhebliche faktische Bindungswirkung erzeugt, und zwar unabhängig von der im Einzelfall ausgestalteten rechtlichen Verbindlichkeit. Denn erfahrungsgemäß berufen sich die Beteiligten im Laufe der weiteren Verhandlungen auf den Inhalt des Letter of Intent und nehmen diesen als Maßstab für die Beurteilung des Verhaltens der jeweils anderen Seite.
Auch wenn sich aus einem Letter of Intent regelmäßig nicht der Anspruch auf den tatsächlichen Abschluss des angestrebten Vertrages herleiten lässt, entsteht bereits aus der faktischen Bindungswirkung ein Vertrauensschutz für die jeweils andere Partei. Daher können sich die Beteiligten auf einseitigem Wege nicht ohne Weiteres wieder von dem Letter of Intent lösen. Der Letter of Intent ist ein vorvertragliches rechtsgeschäftliches Handeln und kann unter Umständen eine Haftung aus Verschulden bei Vertragsabschluss in Verbindung mit einer entsprechenden Schadensersatzverpflichtung auslösen.
Vorsichtige Anwendung empfehlenswert
Deshalb kann nur dringend angeraten werden, bei der Ausformulierung eines Letter of Intent mit größter Sorgfalt zu arbeiten. Denn es kommt immer darauf an, wie der jeweilige Empfänger den Letter of Intent verstehen musste und durfte. Eventuelle Ungenauigkeiten bei der Formulierung können deshalb ohne Weiteres bestimmte Rechtspflichten auslösen, obwohl der Verfasser des Letter of Intent dies gar nicht beabsichtigt hat.
Dem Letter of Intent stehen einige andere Rechtsformen vergleichsweise nahe, so dass sich im Einzelfall die entsprechende Abgrenzung recht schwierig gestalten kann.
Schauen wir wie sich das entwickelt. EAM ist nun m.E. auf einem sehr guten Weg.
Natürlich können Verhandlungen in jedem Stadium scheitern, mit diesem binding LOI manifestieren beide Parteien ihre feste Absicht zu einem Vertrag zu kommen.
Letter of Intent - unverzichtbar bei Großprojekten
https://www.computerwoche.de/a/letter-of-intent-unverzichtba…
Wirkungen des Letter of Intent
Dabei ist zu beachten, dass ein Letter of Intent eine erhebliche faktische Bindungswirkung erzeugt, und zwar unabhängig von der im Einzelfall ausgestalteten rechtlichen Verbindlichkeit. Denn erfahrungsgemäß berufen sich die Beteiligten im Laufe der weiteren Verhandlungen auf den Inhalt des Letter of Intent und nehmen diesen als Maßstab für die Beurteilung des Verhaltens der jeweils anderen Seite.
Auch wenn sich aus einem Letter of Intent regelmäßig nicht der Anspruch auf den tatsächlichen Abschluss des angestrebten Vertrages herleiten lässt, entsteht bereits aus der faktischen Bindungswirkung ein Vertrauensschutz für die jeweils andere Partei. Daher können sich die Beteiligten auf einseitigem Wege nicht ohne Weiteres wieder von dem Letter of Intent lösen. Der Letter of Intent ist ein vorvertragliches rechtsgeschäftliches Handeln und kann unter Umständen eine Haftung aus Verschulden bei Vertragsabschluss in Verbindung mit einer entsprechenden Schadensersatzverpflichtung auslösen.
Vorsichtige Anwendung empfehlenswert
Deshalb kann nur dringend angeraten werden, bei der Ausformulierung eines Letter of Intent mit größter Sorgfalt zu arbeiten. Denn es kommt immer darauf an, wie der jeweilige Empfänger den Letter of Intent verstehen musste und durfte. Eventuelle Ungenauigkeiten bei der Formulierung können deshalb ohne Weiteres bestimmte Rechtspflichten auslösen, obwohl der Verfasser des Letter of Intent dies gar nicht beabsichtigt hat.
Dem Letter of Intent stehen einige andere Rechtsformen vergleichsweise nahe, so dass sich im Einzelfall die entsprechende Abgrenzung recht schwierig gestalten kann.
Antwort auf Beitrag Nr.: 59.830.929 von niemwolf am 09.02.19 10:41:12Schauen wir mal, was unsere größter EAM Kritiker Donnerpower sagt. Der muss ja bald wach werden
Antwort auf Beitrag Nr.: 59.830.893 von Goldbarren999 am 09.02.19 10:35:35
Das hier war ja dann auch ein "harter Vorvertrag:
Vancouver, British Columbia – 2. Oktober 2017 - East Africa Metals Inc. (TSX-V: EAM) („East Africa“ oder das „Unternehmen“) freut sich, die Unterzeichnung einer verbindlichen Absichtserklärung („MOU“) mit Luck Winner Investment Limited („LW“) bekannt zu geben
Das hier war ja dann auch ein "harter Vorvertrag:
Vancouver, British Columbia – 2. Oktober 2017 - East Africa Metals Inc. (TSX-V: EAM) („East Africa“ oder das „Unternehmen“) freut sich, die Unterzeichnung einer verbindlichen Absichtserklärung („MOU“) mit Luck Winner Investment Limited („LW“) bekannt zu geben
!
Dieser Beitrag wurde von FairMOD moderiert. Grund: Tatsachenbehauptungen ohne Beleg
Antwort auf Beitrag Nr.: 59.830.893 von Goldbarren999 am 09.02.19 10:35:35
es gibt weiche und harte Vorverträge
Es sind Absichtserkärungen und keine Vorverträge.
es gibt weiche und harte Vorverträge
Es sind Absichtserkärungen und keine Vorverträge.
Antwort auf Beitrag Nr.: 59.830.893 von Goldbarren999 am 09.02.19 10:35:35
Jepp. Dazu müßten sie aber anfangen, das, was da alles angekündigt ist, auch umzusetzen. Das geht aber nicht, da ja erst folgendes geschehen muß:
"Zu den Abschlussbedingungen gehören: Erforderliche Genehmigungen, einschließlich und nicht beschränkt auf Vorstands-, Regulierungs- und Regierungsgenehmigungen; Ausführung der endgültigen Vereinbarung; und EAM hat die Barzahlung von 1,7 Mio. USD erhalten."
Aber ok. Kriegen sie die erforderlichen Genehmigungen, mag es verbindlich sein. Kriegen sie sie nicht, war es unverbindlich.
Jepp. Dazu müßten sie aber anfangen, das, was da alles angekündigt ist, auch umzusetzen. Das geht aber nicht, da ja erst folgendes geschehen muß:
"Zu den Abschlussbedingungen gehören: Erforderliche Genehmigungen, einschließlich und nicht beschränkt auf Vorstands-, Regulierungs- und Regierungsgenehmigungen; Ausführung der endgültigen Vereinbarung; und EAM hat die Barzahlung von 1,7 Mio. USD erhalten."
Aber ok. Kriegen sie die erforderlichen Genehmigungen, mag es verbindlich sein. Kriegen sie sie nicht, war es unverbindlich.
Antwort auf Beitrag Nr.: 59.830.860 von niemwolf am 09.02.19 10:30:20Sorry, daß ich dich korrigieren muß, aber es gibt weiche und harte Vorverträge = non binding und binding. Wir haben nun einen binding LOI.
Antwort auf Beitrag Nr.: 59.830.671 von Goldbarren999 am 09.02.19 10:00:15
Es ist ein verbindlicher Vertrag!
Es ist ein "LETTER OF INTENT". Und die sind nunmal unverbindkich.
Es ist ein verbindlicher Vertrag!
Es ist ein "LETTER OF INTENT". Und die sind nunmal unverbindkich.
Antwort auf Beitrag Nr.: 59.830.671 von Goldbarren999 am 09.02.19 10:00:15Es ist eine verbindliche Absichtserklärung. Das ist ein Vorvertrag. Das heisst, die Rahmenbedingungen sind geklärt. Jetzt müssen die Einzelheiten in einen Vertrag umgemünzt werden.
Also nach meiner Einschätzung zu 95% sicher. Glaube auch gelesen zu haben, dass die 1,7 Mill. Cad nach Abschluss des Vertrages fliessen. Richtig?
Ich halte das, für einen kleinen Explorer für einen riesen Deal. Ein Vorverkaufsrecht erhalten die Chinesen auch.
Denke da kann nicht mehr viel schief gehen. Es ist Pennystock, die restlichen 5% Risiko muss man halt tragen.
Schönen Tag
Takado
Also nach meiner Einschätzung zu 95% sicher. Glaube auch gelesen zu haben, dass die 1,7 Mill. Cad nach Abschluss des Vertrages fliessen. Richtig?
Ich halte das, für einen kleinen Explorer für einen riesen Deal. Ein Vorverkaufsrecht erhalten die Chinesen auch.
Denke da kann nicht mehr viel schief gehen. Es ist Pennystock, die restlichen 5% Risiko muss man halt tragen.
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