zu teuer ! - Die letzten 30 Beiträge
eröffnet am 01.10.16 10:40:42 von
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va-Q-tec AG: Unternehmensvertrag im Handelsregister eingetragen
30. Januar 2024 by Spruchverfahren Redaktion Leave a Comment
Die Hauptversammlung der va-Q-tec AG hat am 29. August 2023 dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Fahrenheit AcquiCo GmbH zugestimmt. Der Beschluss wurde am 30. Januar 2024 in das Handelsregister eingetragen und bekannt gemacht.
https://www.spruchverfahren-direkt.de/?p=3839
30. Januar 2024 by Spruchverfahren Redaktion Leave a Comment
Die Hauptversammlung der va-Q-tec AG hat am 29. August 2023 dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Fahrenheit AcquiCo GmbH zugestimmt. Der Beschluss wurde am 30. Januar 2024 in das Handelsregister eingetragen und bekannt gemacht.
https://www.spruchverfahren-direkt.de/?p=3839
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.150.328 von sergiodq am 23.01.24 14:58:59ja kann alles sein, dann ist es aber schon eine frechheit, dass die abfindung dann in 2023 festgezurrt wird...
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.150.169 von sergiodq am 23.01.24 14:24:42Bzw. in 2024 die Beherrschung und 2025 dann die Gewinnabführung eintragen lassen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.105.186 von Aktienduffy am 15.01.24 16:28:19
Ich glaube das hat einen ganz anderen, praktischen Hintergrund: Die ertragsteuerliche Organschaft soll erst ab 2025 begründet werden, da in 2024 ja erhebliche Vermögenswerte nach Schweden transferiert werden sollen und noch die Verlustvorträge genutzt werden können, die VQT aufgebaut hat. Das würde mit einem BGAV so ja nicht mehr gehen. Von daher werden sie das dann erst ab Januar 25 eintragen lassen.
Zitat von Aktienduffy: die brüder von EQT sind echt frech, wahrscheinlich wird der BGAV erst zu Jahresende eingetragen, um den zinslauf so spät wie möglich starten zu lassen....
Ich glaube das hat einen ganz anderen, praktischen Hintergrund: Die ertragsteuerliche Organschaft soll erst ab 2025 begründet werden, da in 2024 ja erhebliche Vermögenswerte nach Schweden transferiert werden sollen und noch die Verlustvorträge genutzt werden können, die VQT aufgebaut hat. Das würde mit einem BGAV so ja nicht mehr gehen. Von daher werden sie das dann erst ab Januar 25 eintragen lassen.
die brüder von EQT sind echt frech, wahrscheinlich wird der BGAV erst zu Jahresende eingetragen, um den zinslauf so spät wie möglich starten zu lassen....
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.853.846 von sergiodq am 23.11.23 13:57:24
Ja, ist unwahrscheinlich. Ich wollte das nur noch einmal in Erinnerung rufen, da hier ja schon über einen mögliche Kapitalisierung der Ausgleichszahlung nachgedacht wurde.
Zitat von sergiodq: Nun wird aber viel konstruiert...😉
Ja, ist unwahrscheinlich. Ich wollte das nur noch einmal in Erinnerung rufen, da hier ja schon über einen mögliche Kapitalisierung der Ausgleichszahlung nachgedacht wurde.
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.853.696 von straßenköter am 23.11.23 13:31:06Nun wird aber viel konstruiert...😉
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.851.506 von sergiodq am 23.11.23 07:46:11
Nur noch einmal der Hinweis, dass ein Floor aus dem BuG noch nicht existent ist, weil der Vertrag noch nicht im HR eingetragen ist. Der VWAP wäre zwar im Fall eines SO vorhanden, aber der könnte aber auch noch fallen.
Zitat von sergiodq: Du sagst es ja schon selber: Abfindungszahlung steigt zusätzlich zur Ausgleichszahlung mit derzeit fast 3 % und ansteigend für nächstes Jahr. Die Relation bei VQT ist derzeit auch etwas günstiger als bei PVT. Zum Beispiel. Mit dem zweiten Absatz hast Du natürlich recht. Warten wir es ab. Meine Aussage ist ja nur: Aktuell kann man diese Titel mit floor und relativ sicherem Gewinn für die nächsten Jahre kaufen und hat noch die Spruchstelle als Trumpf und zusätzlich die operative Performance des Unternehmens. Das kann ja durchaus noch Wachstumspotenzial beinhalten und herauswachsen aus dem Gutachten. 😉
Nur noch einmal der Hinweis, dass ein Floor aus dem BuG noch nicht existent ist, weil der Vertrag noch nicht im HR eingetragen ist. Der VWAP wäre zwar im Fall eines SO vorhanden, aber der könnte aber auch noch fallen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.851.161 von trade20 am 23.11.23 00:56:11
Bei Kündigung kann man aber nochmals einreichen zu 21,8€ aber vermutlich ohne Zinsen ...
5.6 Falls dieser Vertrag durch Kündigung der Fahrenheit AcquiCo oder va-Q-tec zu einem
Zeitpunkt endet, zu dem die Frist gemäß Ziffer 5.2 dieses Vertrags für die Verpflichtung
zum Erwerb der va-Q-tec-Aktien durch Fahrenheit AcquiCo gegen Abfindung nach
Ziffer 5.1 dieses Vertrags abgelaufen ist, hat jeder zu diesem Zeitpunkt außenstehende
Aktionär von va-Q-tec das Recht, seine va-Q-tec-Aktien, die er im Zeitpunkt der
Beendigung dieses Vertrags hält, der Fahrenheit AcquiCo gegen Abfindung nach Ziffer 5.1
dieses Vertrags anzubieten, und die Fahrenheit AcquiCo ist verpflichtet, die von dem
außenstehenden Aktionär angebotenen va-Q-tec-Aktien gegen Abfindung nach Ziffer 5.1
dieses Vertrags zu erwerben.
Zitat von trade20: Wie kommst du auf 5 Jahre. Wenn das Spruchverfahren in 2,5 Jahren beendet ist, dann ist Ende mit Floor
Bei Kündigung kann man aber nochmals einreichen zu 21,8€ aber vermutlich ohne Zinsen ...
5.6 Falls dieser Vertrag durch Kündigung der Fahrenheit AcquiCo oder va-Q-tec zu einem
Zeitpunkt endet, zu dem die Frist gemäß Ziffer 5.2 dieses Vertrags für die Verpflichtung
zum Erwerb der va-Q-tec-Aktien durch Fahrenheit AcquiCo gegen Abfindung nach
Ziffer 5.1 dieses Vertrags abgelaufen ist, hat jeder zu diesem Zeitpunkt außenstehende
Aktionär von va-Q-tec das Recht, seine va-Q-tec-Aktien, die er im Zeitpunkt der
Beendigung dieses Vertrags hält, der Fahrenheit AcquiCo gegen Abfindung nach Ziffer 5.1
dieses Vertrags anzubieten, und die Fahrenheit AcquiCo ist verpflichtet, die von dem
außenstehenden Aktionär angebotenen va-Q-tec-Aktien gegen Abfindung nach Ziffer 5.1
dieses Vertrags zu erwerben.
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.850.984 von SquishyLady am 22.11.23 23:19:48Du sagst es ja schon selber: Abfindungszahlung steigt zusätzlich zur Ausgleichszahlung mit derzeit fast 3 % und ansteigend für nächstes Jahr. Die Relation bei VQT ist derzeit auch etwas günstiger als bei PVT. Zum Beispiel. Mit dem zweiten Absatz hast Du natürlich recht. Warten wir es ab. Meine Aussage ist ja nur: Aktuell kann man diese Titel mit floor und relativ sicherem Gewinn für die nächsten Jahre kaufen und hat noch die Spruchstelle als Trumpf und zusätzlich die operative Performance des Unternehmens. Das kann ja durchaus noch Wachstumspotenzial beinhalten und herauswachsen aus dem Gutachten. 😉
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.851.161 von trade20 am 23.11.23 00:56:11
Der BuG Vertrag kann erstmals nach 5 Jahren gekündigt werden. Und ob das Spruchverfahren vorher beendet wird, wage ich zu bezweifeln. Selbst wenn, kann ich wenn ich nicht mehr überzeugt bin, noch einreichen ohne Verluste zu haben.
Zitat von trade20: Wie kommst du auf 5 Jahre. Wenn das Spruchverfahren in 2,5 Jahren beendet ist, dann ist Ende mit Floor
Der BuG Vertrag kann erstmals nach 5 Jahren gekündigt werden. Und ob das Spruchverfahren vorher beendet wird, wage ich zu bezweifeln. Selbst wenn, kann ich wenn ich nicht mehr überzeugt bin, noch einreichen ohne Verluste zu haben.
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.850.705 von sergiodq am 22.11.23 22:03:16Wie kommst du auf 5 Jahre. Wenn das Spruchverfahren in 2,5 Jahren beendet ist, dann ist Ende mit Floor
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.850.447 von sergiodq am 22.11.23 21:05:08
Was meinst Du mit "über 1 Euro relativ gering"? Immerhin 5,32% auf die Abfindung.
Und die Verzinsung muss ja in den nächsten 5 Jahren nicht dauerhaft drüber liegen und schon gar nicht bei 8,12% bzw. vermutlich 8,62% ab Januar.
Zitat von sergiodq:Zitat von straßenköter: Danke. Dann abwarten. Momentan ist der Aufschlag sowieso zu hoch zum Kaufen.
Das kann man so nicht sagen. Aktuell notieren alle (neueren) BuG Werte bei zumindest 11 % über der festgelegten Abfindung. Und da gehört VQT derzeit zu den Titeln mit dem kleinsten Aufschlag. Der BuG läuft auch mindestens 5 Jahre, die Garantiedividende mit etwas über 1 Euro relativ gering, so dass die Verzinsung von derzeit 8,12 % ja jeden Tag für mindestens 5 Jahre noch dazu kommt. Fazit: Die Aktie ist derzeit nicht zu teuer!
Was meinst Du mit "über 1 Euro relativ gering"? Immerhin 5,32% auf die Abfindung.
Und die Verzinsung muss ja in den nächsten 5 Jahren nicht dauerhaft drüber liegen und schon gar nicht bei 8,12% bzw. vermutlich 8,62% ab Januar.
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.850.543 von straßenköter am 22.11.23 21:24:53
Genau. Zum Einen wird sooo schnell wahrscheinlich jetzt keiner kommen. Wenn einer kommt, evtl im Zeitablauf. Dann kann zur Not auch noch in den BuG eingereicht werden. Die Kapitalisierung der jährlichen Ausgleichszahlung dürfte aber bei dem potenten Großaktionär auch mehr oder weniger deutlich über der jetzt gebotenen Abfindung liegen und als neuer floor fungieren. Also unterm Strich finde ich die Aktie als defensives Substanzinvestment nicht zu teuer. Immer in Relation natürlich. Ich habe aktuell aufgrund der Vorteilhaftigkeit im derzeitigen Umfeld samt hoher Verzinsung mehr BuG Werte als sonst akkumuliert. Bei (potenziellen) SO Fällen bin ich derzeit wählerischer geworden. Werde das Segment aber nicht wie manch andere auf Null runterfahren sondern genauer auswählen.
Zitat von straßenköter: Aber schon richtig. Bei einem kurzfristigen SO hätte man auch kein wirkliches Risiko.
Genau. Zum Einen wird sooo schnell wahrscheinlich jetzt keiner kommen. Wenn einer kommt, evtl im Zeitablauf. Dann kann zur Not auch noch in den BuG eingereicht werden. Die Kapitalisierung der jährlichen Ausgleichszahlung dürfte aber bei dem potenten Großaktionär auch mehr oder weniger deutlich über der jetzt gebotenen Abfindung liegen und als neuer floor fungieren. Also unterm Strich finde ich die Aktie als defensives Substanzinvestment nicht zu teuer. Immer in Relation natürlich. Ich habe aktuell aufgrund der Vorteilhaftigkeit im derzeitigen Umfeld samt hoher Verzinsung mehr BuG Werte als sonst akkumuliert. Bei (potenziellen) SO Fällen bin ich derzeit wählerischer geworden. Werde das Segment aber nicht wie manch andere auf Null runterfahren sondern genauer auswählen.
Aber schon richtig. Bei einem kurzfristigen SO hätte man auch kein wirkliches Risiko.
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.850.447 von sergiodq am 22.11.23 21:05:08
Deine Rechnung ist richtig, setzt aber voraus, dass nicht kurzfristig doch noch ein SO kommt.
Zitat von sergiodq:Zitat von straßenköter: Danke. Dann abwarten. Momentan ist der Aufschlag sowieso zu hoch zum Kaufen.
Das kann man so nicht sagen. Aktuell notieren alle (neueren) BuG Werte bei zumindest 11 % über der festgelegten Abfindung. Und da gehört VQT derzeit zu den Titeln mit dem kleinsten Aufschlag. Der BuG läuft auch mindestens 5 Jahre, die Garantiedividende mit etwas über 1 Euro relativ gering, so dass die Verzinsung von derzeit 8,12 % ja jeden Tag für mindestens 5 Jahre noch dazu kommt. Fazit: Die Aktie ist derzeit nicht zu teuer!
Deine Rechnung ist richtig, setzt aber voraus, dass nicht kurzfristig doch noch ein SO kommt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.847.135 von straßenköter am 22.11.23 12:02:22
Das kann man so nicht sagen. Aktuell notieren alle (neueren) BuG Werte bei zumindest 11 % über der festgelegten Abfindung. Und da gehört VQT derzeit zu den Titeln mit dem kleinsten Aufschlag. Der BuG läuft auch mindestens 5 Jahre, die Garantiedividende mit etwas über 1 Euro relativ gering, so dass die Verzinsung von derzeit 8,12 % ja jeden Tag für mindestens 5 Jahre noch dazu kommt. Fazit: Die Aktie ist derzeit nicht zu teuer!
Zitat von straßenköter: Danke. Dann abwarten. Momentan ist der Aufschlag sowieso zu hoch zum Kaufen.
Das kann man so nicht sagen. Aktuell notieren alle (neueren) BuG Werte bei zumindest 11 % über der festgelegten Abfindung. Und da gehört VQT derzeit zu den Titeln mit dem kleinsten Aufschlag. Der BuG läuft auch mindestens 5 Jahre, die Garantiedividende mit etwas über 1 Euro relativ gering, so dass die Verzinsung von derzeit 8,12 % ja jeden Tag für mindestens 5 Jahre noch dazu kommt. Fazit: Die Aktie ist derzeit nicht zu teuer!
Danke. Dann abwarten. Momentan ist der Aufschlag sowieso zu hoch zum Kaufen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.846.685 von straßenköter am 22.11.23 10:53:33
HR weiß ich nicht, aber wirksam sowieso erst frühestens 2024.
§ 7 Wirksamwerden; Dauer
...
7.2 Dieser Vertrag wird wirksam, sobald sein Bestehen in das Handelsregister des Sitzes von
va-Q-tec eingetragen worden ist, frühestens jedoch mit dem Beginn des am 1. Januar 2024
beginnenden Geschäftsjahres von va-Q-tec.
BuG frühestens ab 2024
Zitat von straßenköter: Wurde denn der BuG bei vq-Q-tec bereits im HR eingetragen? Ich kann nichts finden
HR weiß ich nicht, aber wirksam sowieso erst frühestens 2024.
§ 7 Wirksamwerden; Dauer
...
7.2 Dieser Vertrag wird wirksam, sobald sein Bestehen in das Handelsregister des Sitzes von
va-Q-tec eingetragen worden ist, frühestens jedoch mit dem Beginn des am 1. Januar 2024
beginnenden Geschäftsjahres von va-Q-tec.
Wurde denn der BuG bei vq-Q-tec bereits im HR eingetragen? Ich kann nichts finden
Veröffentlichung von Unternehmenszahlen
Bei va-Q-tec steht morgen der Termin "Veröffentlichung Quartalsmitteilung (Stichtag Q3)" an.234 Nutzer haben va-Q-tec im Portfolio und 430 unserer Nutzer haben va-Q-tec auf der Watchlist.
Wie ist Ihre Meinung zu den Ergebnissen? Diskutieren Sie mit!
Delisting erfolgt, HAM handelt erwartungsgemäß weiter.
Heute die Hauptversammlung in Würzburg kann wer berichten ? Danke
Veröffentlichung von Unternehmenszahlen
Bei va-Q-tec steht heute der Termin "Hauptversammlung" an.241 Nutzer haben va-Q-tec im Portfolio und 438 unserer Nutzer haben va-Q-tec auf der Watchlist.
Wie ist Ihre Meinung zu den Ergebnissen? Diskutieren Sie mit!
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.133.377 von Quanteneffekt am 10.07.23 21:24:12
Gutachterlicher Wert! Wird demnächst veröffentlicht.
Zitat von Quanteneffekt: Für mich stellt sich die Frage wie der Wert der Abfindung von 21,80 zu Stande kommt.
Als das Übernahmeangebot am 13.12.22 angekündigt wurde und mit diesem das erste Mal der BuG Vertrag lag der 3M Durchschnitt bei ca. 18,44€. Am 30.06.23 als mit der Vollzugsmitteilung das letzte Mal der BuG Vertrag angekündigt wurde lag der 3M Durchschnitt bei ca. 24,81€.
Gutachterlicher Wert! Wird demnächst veröffentlicht.
Für mich stellt sich die Frage wie der Wert der Abfindung von 21,80 zu Stande kommt.
Als das Übernahmeangebot am 13.12.22 angekündigt wurde und mit diesem das erste Mal der BuG Vertrag lag der 3M Durchschnitt bei ca. 18,44€. Am 30.06.23 als mit der Vollzugsmitteilung das letzte Mal der BuG Vertrag angekündigt wurde lag der 3M Durchschnitt bei ca. 24,81€.
Als das Übernahmeangebot am 13.12.22 angekündigt wurde und mit diesem das erste Mal der BuG Vertrag lag der 3M Durchschnitt bei ca. 18,44€. Am 30.06.23 als mit der Vollzugsmitteilung das letzte Mal der BuG Vertrag angekündigt wurde lag der 3M Durchschnitt bei ca. 24,81€.
va-Q-tec AG: Voraussichtliche Höhe von Abfindung und Ausgleich im Rahmen des geplanten Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages
Würzburg, 10. Juli 2023. Der va-Q-tec AG (ISIN DE0006636681 / WKN 663668, die „Gesellschaft“) wurde heute von ihrer Hauptaktionärin, der Fahrenheit AcquiCo GmbH, einer von EQT Private Equity kontrollierten Holdinggesellschaft, mitgeteilt, dass sie im Rahmen des aktuell in Verhandlung befindlichen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der Fahrenheit AcquiCo GmbH als herrschendem und der Gesellschaft als beherrschtem Unternehmen eine Abfindung nach § 305 AktG in Höhe von EUR 21,80 je va-Q-tec Aktie vorschlägt. Des Weiteren schlägt sie einen jährlichen Ausgleich nach § 304 AktG in Höhe von brutto EUR 1,18 abzüglich der von der va-Q-tec AG darauf zu entrichtenden Körperschaftssteuer (inklusive Solidaritätszuschlag) vor. Auf Basis des derzeitigen Körperschaftssteuersatzes (inklusive Solidaritätszuschlag) ergäbe sich damit ein Ausgleich von EUR 1,16 je va-Q-tec Aktie. Die Gesellschaft hält die vorgeschlagene Höhe der Abfindung und des jährlichen Ausgleichs für angemessen und schließt sich den Vorschlägen der Fahrenheit AcquiCo GmbH zur Höhe der Abfindung nach § 305 AktG und dem jährlichen Ausgleich nach § 304 AktG daher an.
Die vorgeschlagene Höhe der Abfindung und des jährlichen Ausgleichs wurde von der Fahrenheit AcquiCo GmbH auf Grundlage der vorläufigen Ergebnisse einer gutachtlichen Stellungnahme der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Eschborn („EY“), festgelegt. EY war als unabhängiger Parteigutachter gemeinsam vom Vorstand der Gesellschaft und der Geschäftsführung der Fahrenheit AcquiCo GmbH beauftragt worden, eine angemessene Abfindung bzw. einen angemessenen Ausgleich im Rahmen des beabsichtigten Abschlusses eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zu ermitteln. Die Angemessenheit der Abfindung und des jährlichen Ausgleichs ist ferner Gegenstand der Prüfung durch den auf gemeinsamen Antrag des Vorstands der Gesellschaft und der Geschäftsführung der Fahrenheit AcquiCo GmbH gerichtlich ausgewählten und bestellten Vertragsprüfer, Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Köln („Ebner Stolz“). Insofern besteht noch ein Vorbehalt der noch nicht abgeschlossenen Prüfung.
Die von der Hauptaktionärin vorgeschlagene und von der Gesellschaft, vorbehaltlich der Vorlage des finalen Parteigutachtens von EY und des finalen Prüfungsberichts von Ebner Stolz, akzeptierte Abfindung nach § 305 AktG liegt damit sowohl unter dem angekündigten Angebotspreis in Höhe von EUR 26,00 je va-Q-tec Aktie für das von der Fahrenheit AcquiCo GmbH mit Bekanntmachung vom 30. Juni 2023 angekündigte Delisting-Erwerbsangebot an die Aktionäre der Gesellschaft, als auch unter dem Xetra-Schlusskurs der va-Q-tec Aktie vom 7. Juli 2023, dem letzten Handelstag vor dieser Mitteilung, von EUR 26,65 je va-Q-tec Aktie.
Vorstand und Aufsichtsrat beabsichtigen, nach Vorlage des finalen Parteigutachtens von EY und des finalen Prüfungsberichts von Ebner Stolz zur angemessenen Höhe der Abfindung und des Ausgleichs, über die Festlegung abschließend zu entscheiden. Im Anschluss soll die für den 29. August 2023 geplante ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft über die Zustimmung zu dem Entwurf des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags entscheiden.
Würzburg, 10. Juli 2023. Der va-Q-tec AG (ISIN DE0006636681 / WKN 663668, die „Gesellschaft“) wurde heute von ihrer Hauptaktionärin, der Fahrenheit AcquiCo GmbH, einer von EQT Private Equity kontrollierten Holdinggesellschaft, mitgeteilt, dass sie im Rahmen des aktuell in Verhandlung befindlichen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der Fahrenheit AcquiCo GmbH als herrschendem und der Gesellschaft als beherrschtem Unternehmen eine Abfindung nach § 305 AktG in Höhe von EUR 21,80 je va-Q-tec Aktie vorschlägt. Des Weiteren schlägt sie einen jährlichen Ausgleich nach § 304 AktG in Höhe von brutto EUR 1,18 abzüglich der von der va-Q-tec AG darauf zu entrichtenden Körperschaftssteuer (inklusive Solidaritätszuschlag) vor. Auf Basis des derzeitigen Körperschaftssteuersatzes (inklusive Solidaritätszuschlag) ergäbe sich damit ein Ausgleich von EUR 1,16 je va-Q-tec Aktie. Die Gesellschaft hält die vorgeschlagene Höhe der Abfindung und des jährlichen Ausgleichs für angemessen und schließt sich den Vorschlägen der Fahrenheit AcquiCo GmbH zur Höhe der Abfindung nach § 305 AktG und dem jährlichen Ausgleich nach § 304 AktG daher an.
Die vorgeschlagene Höhe der Abfindung und des jährlichen Ausgleichs wurde von der Fahrenheit AcquiCo GmbH auf Grundlage der vorläufigen Ergebnisse einer gutachtlichen Stellungnahme der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Eschborn („EY“), festgelegt. EY war als unabhängiger Parteigutachter gemeinsam vom Vorstand der Gesellschaft und der Geschäftsführung der Fahrenheit AcquiCo GmbH beauftragt worden, eine angemessene Abfindung bzw. einen angemessenen Ausgleich im Rahmen des beabsichtigten Abschlusses eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zu ermitteln. Die Angemessenheit der Abfindung und des jährlichen Ausgleichs ist ferner Gegenstand der Prüfung durch den auf gemeinsamen Antrag des Vorstands der Gesellschaft und der Geschäftsführung der Fahrenheit AcquiCo GmbH gerichtlich ausgewählten und bestellten Vertragsprüfer, Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Köln („Ebner Stolz“). Insofern besteht noch ein Vorbehalt der noch nicht abgeschlossenen Prüfung.
Die von der Hauptaktionärin vorgeschlagene und von der Gesellschaft, vorbehaltlich der Vorlage des finalen Parteigutachtens von EY und des finalen Prüfungsberichts von Ebner Stolz, akzeptierte Abfindung nach § 305 AktG liegt damit sowohl unter dem angekündigten Angebotspreis in Höhe von EUR 26,00 je va-Q-tec Aktie für das von der Fahrenheit AcquiCo GmbH mit Bekanntmachung vom 30. Juni 2023 angekündigte Delisting-Erwerbsangebot an die Aktionäre der Gesellschaft, als auch unter dem Xetra-Schlusskurs der va-Q-tec Aktie vom 7. Juli 2023, dem letzten Handelstag vor dieser Mitteilung, von EUR 26,65 je va-Q-tec Aktie.
Vorstand und Aufsichtsrat beabsichtigen, nach Vorlage des finalen Parteigutachtens von EY und des finalen Prüfungsberichts von Ebner Stolz zur angemessenen Höhe der Abfindung und des Ausgleichs, über die Festlegung abschließend zu entscheiden. Im Anschluss soll die für den 29. August 2023 geplante ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft über die Zustimmung zu dem Entwurf des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags entscheiden.
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.100.121 von walker333 am 04.07.23 02:38:02Der Bieter teilte am 30.6.23 folgendes mit:
Die Zahlung des Angebotspreises an die Aktionäre wird unverzüglich mit Vollzug des Übernahmeangebots erfolgen, der für den 6. Juli 2023 erwartet wird.
Die Zahlung des Angebotspreises an die Aktionäre wird unverzüglich mit Vollzug des Übernahmeangebots erfolgen, der für den 6. Juli 2023 erwartet wird.
Heute (03.07.23) nach Börsenschluss wurden die Kauf- und Verkaufsorders für die va-Q-tec Umtausch-WKN A32VPJ gestrichen.
Das bedeutet, dass nun sehr zeitnah die Auszahlung der 26 Euro erfolgen wird.
Das bedeutet, dass nun sehr zeitnah die Auszahlung der 26 Euro erfolgen wird.
va-Q-tec AG: Alle Vollzugsbedingungen des Übernahmeangebots der Fahrenheit AcquiCo GmbH erfüllt
EQS-News: va-Q-tec AG / Schlagwort(e): Übernahmeangebot/Fusionen & Übernahmenva-Q-tec AG: Alle Vollzugsbedingungen des Übernahmeangebots der Fahrenheit AcquiCo GmbH erfüllt
30.06.2023 / 12:31 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
va-Q-tec: Alle Vollzugsbedingungen des Übernahmeangebots der Fahrenheit AcquiCo GmbH erfüllt
Österreichische Bundeswettbewerbsbehörde verzichtet auf weitere Prüfung, wodurch das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot als freigegeben gilt
Vollzug des Übernahmeangebots für den 6. Juli 2023 erwartet
Delisting-Vereinbarung zu bevorstehendem Delisting-Erwerbsangebot mit der Bieterin abgeschlossen
Beschlussfassung über Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags in der ordentlichen Hauptversammlung geplant
10%ige Kapitalerhöhung durch EQT zur Finanzierung zusätzlicher Entwicklungsmöglichkeiten bei va-Q-tec unmittelbar nach Vollzug des Übernahmeangebots geplant
Würzburg, 30. Juni 2023 Die va-Q-tec AG ("va-Q-tec"), Pionier hocheffizienter Produkte und Lösungen im Bereich der thermischen Isolation (sog. Super-Wärmedämmung) und der temperaturgeführten Lieferketten (sog. TempChain-Logistik), gibt bekannt, dass heute auch die österreichische Bundeswettbewerbsbehörde ihren Verzicht auf eine weitere Prüfung erklärt hat, wodurch das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot als freigegeben gilt. Nachdem die Freigabe des deutschen Bundeskartellamts bereits am 12. Juni 2023 erfolgt war, sind damit nun alle Bedingungen für den Vollzug des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots der Fahrenheit AcquiCo GmbH ("Bieterin") erfüllt. Die Zahlung des Angebotspreises an die Aktionäre wird unverzüglich mit Vollzug des Übernahmeangebots erfolgen, der für den 6. Juli 2023 erwartet wird.
Dr. Joachim Kuhn, Gründer und CEO der va-Q-tec AG: "Wir freuen uns sehr über die breite Unterstützung der Aktionärinnen und Aktionäre für unsere Zukunftspläne mit EQT als finanzstarkem und unternehmerisch agierendem Partner. Mit Erfüllung aller Bedingungen ist nun der Weg geebnet für den Vollzug des Angebots und die anschließend geplante Kapitalerhöhung durch EQT zur Finanzierung zusätzlicher Entwicklungsmöglichkeiten bei va-Q-tec. Somit stehen wir nun am Beginn des nächsten Kapitels unserer erfolgreichen Unternehmensgeschichte. Das sind sehr gute Nachrichten für das Unternehmen va-Q-tec, unsere Belegschaft, die Regionen Würzburg und Kölleda/Thüringen sowie für unsere zwölf Tochterunternehmen in aller Welt."
Matthias Wittkowski, Partner beim EQT Private Equity Beratungsteam: "Die Unterstützung für das Übernahmeangebot gibt uns die Möglichkeit, unsere nachhaltige Wachstumsstrategie für va-Q-tec umzusetzen. In Partnerschaft mit den Gründern und dem Management von va-Q-tec verfolgen wir das Ziel, das Potential aller Geschäftsbereiche von va-Q-tec voll auszuschöpfen und so einen weltweiten Anbieter für Hochleistungsisolationstechnologie zu etablieren. Wir freuen uns sehr auf die Zusammenarbeit mit dem Management von va-Q-tec."
Die Bieterin plant nach erfolgreichem Vollzug des Übernahmeangebots ein Delisting der va-Q-tec-Aktien mittels eines Delisting-Erwerbsangebots, weshalb die Parteien unmittelbar nach der heutigen Kenntnisnahme von dem Prüfungsverzicht der österreichischen Bundeswettbewerbsbehörde eine Delisting-Vereinbarung abgeschlossen haben. Ferner ist gegenwärtig vorgesehen, in der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung über den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der Bieterin und va-Q-tec zu beschließen. Darüber hinaus wird die Bieterin nach Vollzug des Übernahmeangebots neue va-Q-tec-Aktien in Höhe von 10% des derzeitigen Grundkapitals zu einem Ausgabepreis von EUR 26,00 je neuer va-Q-tec-Aktie im Rahmen einer Kapitalerhöhung zeichnen.
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