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    offene Immofonds und 2018er Investmensteuergesetz - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.06.17 19:51:56 von
    neuester Beitrag 17.06.17 13:57:27 von
    Beiträge: 3
    ID: 1.255.367
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      schrieb am 16.06.17 19:51:56
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ich bin Vermögensverwalter meiner Mutter, meiner Schwester und meines Geldes. Wir haben am 16.7.2013 für fast 600.000€ Anteile an deutschen offenen Immobilienfonds gekauft.
      Die Fonds fallen unter die Kündigungsregelung, dass ich 30.000€ pro Halbjahr pro Fond pro Person veräußern kann.
      Nun ist das Investmentsteuergesetz 2018 in Kraft getreten, u.a. findet danach am 31.12.17 ein fiktiver bzw. fingierter Verkauf und Rückkauf aller Investmentfondsanteile statt, der angeblich nur aus steuerlichen Gründen erfolgt wegen der Altbestände vor 2009, die nicht der Abgeltungssteuer unterliegen.
      Meine Fragen dazu:
      1. Wird dadurch bei mir die Kündigungsregelung 30.000€ je Halbjahr je Fonds ungültig und gilt dann für mich eine Kündigungsfrist von 1 Jahr mit einer Mindesthaltezeit von 2 Jahren? Was ja die Regelung für alle offenen Immobilienfonds ist, die nach dem 22.7.2013 gekauft wurden.
      2. Stellen die Banken aufgrund des InvStG 2018 auch bei offenen Immobilienfonds das Kaufdatum auf den 31.12.17 um?

      Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten!

      Matthias
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 17.06.17 11:13:15
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.154.186 von MHeinzmann am 16.06.17 19:51:56
      Ergänzung
      P.S. Ich weiß, dass ich offene Immofonds auch über die Börse verkaufen kann, allerdings mit Abschlägen.
      Aber im Falle eines Crashes wie 2008/09 sacken auch die Börsenkurse weg. Da ist ein Verkauf über die KAG besser.
      Avatar
      schrieb am 17.06.17 13:57:27
      Beitrag Nr. 3 ()
      Keine Ahnung. Ich würde aber annehmen, dass die "Veräußerung" nur für steuerliche Zwecke verbucht wird, die Veräußerungsbeschränkungen aber davon nicht berührt werden.

      Es stellt sich außerdem die Frage, ob denn eine Anlage in diesen Fonds die richtige Wahl ist. Der Zusammenbruch der Rücknahme in der Finanzkrise hatte ja weniger mit der Krise zu tun, als mit der Praxis der Fondsgesellschaften, die enthaltenen Immobilien unangemessen hoch zu bewerten. Die zusätzliche Kreditfinanzierung, die bei vernünftiger Bewertung nicht verkehrt sein muss, in Verbindung mit dem Herdentrieb der Anleger (man könnte auch Einsicht in die tatsächlichen Bewertungsverhältnisse sagen) führten dann zur Abwicklung vieler Fonds.

      Gerade bei Verwaltung für andere Personen sehen 2-3% kontinuierlicher Ertrag zwar besser aus, als schwankende Börsenkurse oder geschlossene Fonds ohne Ausstiegsmöglichkeit. Also ruhig mal eine VIB AG, Adler Real Estate oder den Verbund WCM / DIC / TLG anschauen.


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