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    Schweizerische Nationalbank AG - ein Bewertungskuriosum (Seite 37)

    eröffnet am 01.08.17 10:53:13 von
    neuester Beitrag 19.04.24 07:43:57 von
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      schrieb am 13.09.17 18:30:06
      Beitrag Nr. 52 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.727.289 von Joschka Schröder am 12.09.17 21:52:38
      Zitat von Joschka Schröder: Das ist doch eine Milchmädchenrechnung. Der private SNB-Spekulant partizipiert eben in keiner Weise am Eigenkapital, es handelt sich um eine illusionäre pro-forma-Beteiligung, ihm wird - außer der verbrieften Minidividende - nie etwas von diesem Eigenkapital zufließen. Es ist faszinierend zu sehen, wie hier künstlich eine wahnwitzige Spekulationsblase aufgeblasen wird.

      Und wo ist bitte auf der SNB-Homepage zu lesen, "die SNB Aktie solle mindestens eine Anleihenbewertung aufweisen"?


      Mich würde mal interessieren, weshalb Du so überaus motiviert bist uns alle hier vor einer angeblich wahnwitzigen Spekulationsblase zu warnen.
      1 Antwort
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      schrieb am 13.09.17 18:02:06
      Beitrag Nr. 51 ()
      Man sieht sehr schön im Falle des Versuchs einer Bewertung der SNB Aktie wie widersinnig negative Zinssätze sind. Bei einer angenommenen risikolosen Ausschüttung sowie langfristig negativen Zinsen läuft der Kapitalwert der Aktie gegen Unendlich.

      Ich halte das Bewertungsmodell " ewige Anleihe" genau wie die SNB selbst als realistisch. Danach wäre die Aktie bei einer angenommenen Verzinsung von 0.3% tatsächlich 5000 CHF wert.
      Dazu müsste man noch die Möglichkeit eines Abfindungsangebots an den Streubesitz einpreisen.
      Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass die SNB ihre Aktien auf die Dauer als Spekulationsobjekt am Markt handeln lassen möchte wenn die Kurskapriolen überhand nehmen. Ob die wirklich aufgrund eines volatilen Aktienkurses in Zeitungen und Börsenbriefen etc erwähnt werden möchten? Mich wunder schon sehr, dass sie die Titel nicht schon früher vom Markt genommen haben. Ich vermute, sie haben es einfach verschlafen.

      Heute übrigens neues Allzeithoch bei 3500 chf zum Schluss an der SIX.
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 13.09.17 17:13:56
      Beitrag Nr. 50 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.733.235 von Merger-one am 13.09.17 15:23:11Hinsichtlich der fehlenden Rückzahlungsmöglichkeit ist überhaupt nichts widerlegt.

      Das Berkshire-Beispiel ist unzutreffend. Bei Berkshire gibt es keine der SNB entsprechenden (gesetzlichen) Regelungen. Buffett schüttet bislang keine Dividenden aus, dies muss aber nicht für die Zukunft (z.B. nach Buffet) gelten. Und im Fall einer Auflösung der Gesellschaft bekäme jeder Aktionär einen entsprechenden Anteil am zwischenzeitlich kumulierten Gesellschaftsvermögen.
      Angenommen, es wäre gesetzlich festgeschrieben, Berhshire-Aktionäre würden in alle Ewigkeit ausschließlich eine Minimalverzinsung bzw. überhaupt keine Dividende erhalten und würden auch nicht bei Liquidation der Gesellschaft am Gesellschaftsvermögen real beteiligt, angenommen also, die Aktionäre hätten (von der Minimalverzinsung abgesehen) niemals Zugriff auf Substanz und Gewinne der Gesellschaft, so wäre Berkshire allerdings genauso wie die SNB zu behandeln. Die Berkshire-Aktionäre besäßen in diesem Fall ein illusionäres pro-forma-Vermögen.



      Angenommen, A hat B 1 Mio. EUR geliehen. B bietet A an, ihn im Gegenzug zwecks Schuldenerlass zu 50 % an B`s AG zu beteiligen, die ein Eigenkapital von 10.000 Mio. EUR aufweist. Bedingung ist aber, dass A und dessen Nachkommen aus dem Vermögen der AG in alle Zukunft nur 10 Cent pro Jahr entnehmen dürfen und diese Regelung für den Fall, dass A seinen Anteil an der AG verkaufen möchte, auch für alle potentiellen Käufer gilt. Wird A sich auf diesen Deal einlassen, wenn er halbwegs bei Verstand ist? Wohl kaum, weil eine Beteiligung an B´s AG nur einen fiktiven Vermögenswert darstellt. A wird darauf bestehen, irgendwann die 1 Mio. EUR zurückgezahlt zu bekommen. Dieses Beispiel läßt sich auf die SNB übertragen.
      Avatar
      schrieb am 13.09.17 15:23:11
      Beitrag Nr. 49 ()
      Das Beispiel des "Kritikers" mit der geringen Kapitalverziinsung und der fehlenden Rückzahlungsmöglichkeit ist doch bereits widerlegt. Das Beispiel ist zwar in sich schlüssig, etwas trivial, ist aber mit der SNB nicht vergleichbar. Hier gilt der Vergleich mit der Berkshire Aktie, bei der die Dividende null ist und eine Rückzahlung ausgeschlossen.

      Generell gibt es bei Aktien nicht die Option, sich das Eigenkapital oder den NAV auszahlen zu lassen. DIes ist die Situation einer Anleihe mit einer festgelegten Laufzeit. Daneben gibt es auch Anleihen mit unbegrenzter Laufzeit - ewige Anleihen. Auch diese sind selbstverständlich nicht wertlos, sofern die Bonität des Emittenten erstklassig ist.

      Zur Frage nach der Bewertung der SNB Aktie schreibt die SNB auf ihrer Website, dass die Aktie eher wie eine Obligation als eine sonstige Aktie im Kursverlauf einzuschätzen sei. Ansonsten verweist sie auf das NBG. Eigentlich ist bereits alles dazu gesagt.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 13.09.17 11:32:01
      Beitrag Nr. 48 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.729.650 von vanbones am 13.09.17 09:44:51
      Zitat von vanbones: Hat sich auch jeder mit der SNB genügend auseinandergesetzt?

      Zum Thema Gewinnverteilung sind die Aktionäre doch dran:
      https://www.snb.ch/de/mmr/reference/snb_invitation_attachmen…

      Hier müssten aber noch mehr Aktionäre Ihre Rechte wahrnehmen.

      Viele Grüße


      Wurden abgelehnt. Ist auch ziemlich Unsinn 6% auf den Marktwert der Aktien.

      https://www.snb.ch/de/ifor/shares/anngen/id/shares_decisions

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      schrieb am 13.09.17 10:49:26
      Beitrag Nr. 47 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.729.650 von vanbones am 13.09.17 09:44:51Das ist doch albern. Die illusionären Anträge werden allesamt abgelehnt werden und ich denke, denjenigen, die die SNB-Blase mit derartigen Beiträgen weiter aufzupumpen versuchen, wissen dies auch selber.
      Avatar
      schrieb am 13.09.17 09:44:51
      Beitrag Nr. 46 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.727.613 von Joschka Schröder am 12.09.17 22:42:44Hat sich auch jeder mit der SNB genügend auseinandergesetzt?

      Zum Thema Gewinnverteilung sind die Aktionäre doch dran:
      https://www.snb.ch/de/mmr/reference/snb_invitation_attachmen…

      Hier müssten aber noch mehr Aktionäre Ihre Rechte wahrnehmen.

      Viele Grüße
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 12.09.17 22:42:44
      Beitrag Nr. 45 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.727.583 von Joschka Schröder am 12.09.17 22:37:48In meinen letzten Beitrag hat sich ein dummer Tippfehler eingeschlichen. Es muss heißen:


      Angenommen, A hat B 1 Mio. EUR geliehen. B bietet A an, ihn im Gegenzug zwecks Schuldenerlass zu 50 % an B`s AG zu beteiligen, die ein Eigenkapital von 10.000 Mio. EUR aufweist. Bedingung ist aber, dass A und dessen Nachkommen aus dem Vermögen der AG in alle Zukunft nur 10 Cent pro Jahr entnehmen dürfen und diese Regelung für den Fall, dass A seinen Anteil an der AG verkaufen möchte, auch für alle potentiellen Käufer gilt.

      Wird A sich auf diesen Deal einlassen, wenn er halbwegs bei Verstand ist? Wohl kaum, weil die eine Beteiligung an B´s AG nur einen fiktiven Vermögenswert darstellt. A wird darauf bestehen, irgendwann die 1 Mio. EUR zurückgezahlt zu bekommen.

      Dieses Beispiel läßt sich auf die SNB übertragen.

      Der Kurs wird nur so lange steigen, wie die jeweiligen Verkäufer einen "Dummen" finden, der noch mehr für eine Illusion zu zahlen bereit ist.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 12.09.17 22:37:48
      Beitrag Nr. 44 ()
      PS: Angenommen, A hat B 1 Mio. EUR geliehen. B bietet A an, ihn im Gegenzug zwecks Schuldenerlass zu 50 % an B`s AG zu beteiligen, die ein Eigenkapital von 10.000 Mio. EUR aufweist. Bedingung ist aber, dass B und dessen Nachkommen aus dem Vermögen der AG in alle Zukunft nur 10 Cent pro Jahr entnehmen dürfen und diese Regelung für den Fall, dass A seinen Anteil an der AG verkaufen möchte, auch für alle potentiellen Käufer gilt.

      Wird A sich auf diesen Deal einlassen, wenn er halbwegs bei Verstand ist? Wohl kaum, weil die eine Beteiligung an B´s AG nur einen fiktiven Vermögenswert darstellt. A wird darauf bestehen, irgendwann die 1 Mio. EUR zurückgezahlt zu bekommen.

      Dieses Beispiel läßt sich auf die SNB übertragen.

      Der Kurs wird nur so lange steigen, wie die jeweiligen Verkäufer einen "Dummen" finden, der noch mehr für eine Illusion zu zahlen bereit ist.
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 12.09.17 22:24:02
      Beitrag Nr. 43 ()
      Meine Überlegung ist ja vielleicht nur theoretischer Natur, weil die gesamte jährliche Ausschüttung gesetzlich auf 100000x 15 CHF = 1.5 Mio sfr pro Jahr begrenzt ist und daher kein bemerkenswert grosser Posten bei der SNB darstellt.
      Aber könnte der Schweizer Steuerzahler nicht bessergestellt werden, wenn man die freien Aktionären abfinden würde? Der Schweizer Staat kann sich über Jahrzehnte zu Negativzinsen verschulden, also ist der Streubesitz da eigentlich doch nicht mal sooo schlecht dran. Eine Abfindung zu 5000 sfr würde immerhin noch eine lfd. 0.3% Rendite bedeuten.
      Dass sie irgendwann die Ausschüttung erhöhen und damit die Aktie attraktiver machen, daran glaube ich nicht. Ich halte es eher für wahrscheinlich, dass den freien Aktionären irgendwann mal ein Abfindungsangebot gemacht werden könnte.
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