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    Schweizerische Nationalbank AG - ein Bewertungskuriosum (Seite 38)

    eröffnet am 01.08.17 10:53:13 von
    neuester Beitrag 19.04.24 07:43:57 von
    Beiträge: 412
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      schrieb am 12.09.17 21:52:38
      Beitrag Nr. 42 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.723.686 von Merger-one am 12.09.17 15:38:23Das ist doch eine Milchmädchenrechnung. Der private SNB-Spekulant partizipiert eben in keiner Weise am Eigenkapital, es handelt sich um eine illusionäre pro-forma-Beteiligung, ihm wird - außer der verbrieften Minidividende - nie etwas von diesem Eigenkapital zufließen. Es ist faszinierend zu sehen, wie hier künstlich eine wahnwitzige Spekulationsblase aufgeblasen wird.

      Und wo ist bitte auf der SNB-Homepage zu lesen, "die SNB Aktie solle mindestens eine Anleihenbewertung aufweisen"?
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 12.09.17 17:49:02
      Beitrag Nr. 41 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.724.601 von Schnuckelinchen am 12.09.17 17:07:38Bin mal gespannt wie die Anleihe morgen gezeichnet wird.

      Vielleicht bekommen wir auf eine 40Jährige auch noch einen Minuszins. (Cashback)

      https://www.snb.ch/de/mmr/reference/ch_bonds_new/source/ch_b…


      Dann wäre der Brüter perfekt ;)
      Anbei noch das Orderbuch falls interessant.
      https://www.six-swiss-exchange.com/orderbook_de.html?Securit…


      Schönen Abend
      Avatar
      schrieb am 12.09.17 17:07:38
      Beitrag Nr. 40 ()
      Seit rund einer Stunde herrscht wieder Kaufrausch.
      Ich beobachte die SNB Aktie schon seit Jahren. Man konnte schön sehen, wie hier permanent aufgesammelt wurde. Da agieren Leute mit Geld, werde kein Stück hergeben.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 12.09.17 15:38:23
      Beitrag Nr. 39 ()
      Auf die eher polemischen Beiträge gehe ich nicht weiter ein, wer einzelne Börsenbriefe nicht mag, braucht sie nicht zu lesen.

      Die Frage, die hier diskutiert wird ist, wie nachhaltig und dauerhaft die SNB ihr Eigenkapital wachsen lässt oder ob sie es eines näheren oder ferneren Tages entsprechend Paragraphen 29 bis 32 NBG an den In- und ausländischen Aktionären vorbei an die Öffentliche Hand ausschüttet oder im Wege einer Liquidation auf eine neue Notenbank überträgt.

      Dazu ist es nützlich, das Gesetz zu lesen. In P. 29 steht, dass die Bilanzierung entsprechend den Erfordernissen der SNB abweichen kann.

      In P. 30 steht unter der Überschrift Gewinnermittlung, dass die SNB die bekannten Rückstellungen in Zusammenhang mit den Währungsreserven bilden kann. Diese unterliegen jedoch als Rückstellungen für Währungsreserven nicht der Gewinnverteilungsregelung des P.31, der regelt, dass wie üblich der Bilanzgewinn verteilt werden kann. Dabei geht an die Aktionäre die Dividende mit dem festgelegten Höchstsatz.

      Das Ergebnis der Regelungen ist, dass die Reserven der SNB vor Ausschüttungen geschützt sind. Dieser Weg wurde in 1980 eingeschlagen und seitdem arbeitet die SNB zunehmend wie ein Staatsfonds, auch wenn sie sich nicht als solcher bezeichnet. Die Aktionäre partizipieren also nicht an der laufenden Ausschüttung, sondern an dem Eigenkapital, das über die Währungsreserven zusätzlich gebildet wird. Dessen Anteil soll ab 2016 größer werden durch den Anstieg von mindestens 8%.

      P. 32 enthält eine Liquidationsregelung, die nach der Einführung der Währungsreserve 1980 nicht angepasst wurde. Sie ist in der Form sicher nicht anwendbar, da die SNB selbst auf ihrer Website schreibt, dass die SNB Aktie mindestens eine Anleihenbewertung aufweisen sollte. Diese lässt sich aber nicht mit den 250 Franken in Übereinstimmung bringen. Die Regelung ist somit durch eine übliche Regelung einer Liquidationsbewertung zu ersetzen. Die Frage ist angesichts der Unabhängigkeit der Schweiz und der SNB gegenstandslos. Selbst bei Übergang des Franken auf den Euro bliebe die SNB bestehen.

      Die weitere Frage nach einer Übernahme durch die öffentliche Hand sehe ich nicht als relevant an. Die bisherige Entwicklung in 109 Jahren spricht für eine Fortführung des Status quo, zumal die Handelbarkeit in Zürich gut ist.

      Fazit: Die SNB Aktie ist weder von einer Liquidation noch einer Entreicherung ihres Eigenkapitals an den Aktionären vorbei bedroht. Sie notiert aktuell etwa auf der Ebene der Anleihenbewertung ihrer Dividende. Die selbst von der SNB ihrer Aktie teilweise zugebilligte Bewertung entsprechend einer Aktie ist nicht ansatzweise eingepreist. Dies scheint sich seit einiger Zeit zu ändern. Daran kann man partizipieren.
      7 Antworten
      Avatar
      schrieb am 11.09.17 20:00:03
      Beitrag Nr. 38 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.711.074 von Joschka Schröder am 11.09.17 10:00:25Noch etwas zu Berneckers "blauer Mauritius" (die Analogie stammt aus seinem Tippdienst "Actien-Börse"). Noch nicht einmal die mögliche Phantasie zieht, man könne vielleicht später einmal seine SNB-Aktien zu hohen Preisen an eine Kantonalbank o.ä. weiterreichen. Denn welches Interesse sollten Kantonalbanken oder andere öffentlich-rechtliche Einrichtungen haben, zu hohen Preisen SNB-Aktien zu kaufen? Die Gewinnausschüttung an die Kantone erfolgt nach einem Schlüssel, der an die Einwohnerzahl (!) der Kantone gekoppelt ist. Ob ein Kanton also mehr oder weniger Aktien besitzt, ist ohne Belang. Und was das Stimmrecht betrifft, so hat der Bund im Bankrat per Nationalbankgesetz die Mehrheit. Insoweit kann auch hier bei den Kantonen kein Interesse bestehen, für viel Geld weitere Stimmrechte zu kaufen, die letztlich nichts an der Gesamtkonstellation ändern. Wie man es auch dreht und wendet ... Bernecker produziert nichts als heiße Luft.

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      schrieb am 11.09.17 10:00:25
      Beitrag Nr. 37 ()
      Die Bernecker´sche Tulpenzwiebelspekulation schlägt weiter Blüten. Um die Analogie des (Staats-)"Fonds" aufzugreifen: Die Privataktionäre/Spekulanten beteiligen sich an einem "Fonds", in dessen Emissionsunterlagen festgeschrieben ist, dass Privataktionäre/Spekulanten an der Substanz und den daraus generierten Fondsgewinnen mit einer Maximalverzinsung von 15 CHF pro "Fondsanteil" beteiligt werden. Auf das eigentliche Fondsvermögen haben sie keinerlei Zugriff, dieses steht dem Bund und den Kantonen zu. Die SNB-Tulpenzwiebel-Spekulation wird mit Sicherheit platzen, die letzten werden die Hunde beißen. Noch berauschen sich die Spekulanten offensichtlich an erträumten (Buch)Gewinnen. Eine wahnwitzige Geschichte.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 07.09.17 10:25:09
      Beitrag Nr. 36 ()
      Die Diskussionen SNB als Staatsfonds gibt es schon viele Jahre seit der CHF so stark ist und ständig interveniert wurde.

      https://www.nzz.ch/wirtschaft/neue-alte-vorschlaege-fuer-einen-staatsfonds-und-wieder-locken-snb-milliarden-ld.1300283

      Da der CHF wieder eher schwächer zum EUR tendiert dürften die Diskussionen auch wieder zurückgehen. In der Schweiz wären so einschneidende Änderungen der rechtlichen SNB Struktur (wie z.B. Auslagerung eines grossen Teils der Bilanzsumme in einen echten Staatsfonds) nach meiner Einschätzung kaum zu machen. Da würde sicher auch eine Volksabstimmung fällig und spätestens dann würde es scheitern, da zu komplex fürs Volk und zuviel Experiment. Es würde dann argumentiert werden, die alte SNB soll nicht noch spekulieren anfangen. Auch was soll das bringen, läuft doch so auch gut? Die Höchtsdividende ist 6% auf das Aktienkapital, der Rest wird an die öffentliche Hand verteilt. (Art 31 NBG).

      Ich denke eher es bleibt wie es ist und man baut Eigenkapital auf, einfach als Reserve und erhöht dann situativ die Ausschüttungen an die Kantone, die zunehmend defizitär sind. Wie bisher. Die freien Aktionäre haben sich bisher auch nicht darüber beschwert und die Ausschüttungen waren in manchen Jahren sehr hoch. Seit langem schon sind die Kantone sehr abhängig von den Ausschüttungen. Mit den Problemen im Banksektor wird die Haushaltssituation der Kantone nicht besser.
      Avatar
      schrieb am 07.09.17 00:41:15
      Beitrag Nr. 35 ()
      Warum ist die SNB der Staatsfonds der Schweiz?

      Die Bilanz der SNB erfuhr im Jahre 1980 eine einschneidende Veränderung. Ab diesem Jahr wurde die Position „Rückstellungen für Währungsreserven“ eingeführt. Sie stieg von 1980 bis 2016 dynamisch von 2 auf 63 Mrd. CHF. Wie in den Geschäftsberichten erläutert, handelt es sich dabei um eine Eigenkapitalposition. In 2016 wurde eine weitere Anpassung dieser Reservebildung beschlossen. So soll die Reserve nicht nur um das doppelte durchschnittliche BIP-Wachstum, sondern mindestens um 8% p.a. ansteigen. Dies wurde in 2016 bereits umgesetzt.

      Hinsichtlich der Anlagepolitik führt die SNB aus:
      „Seit Beginn der Aktienkäufe im Jahre 2005 belief sich die in Franken gemessene jährliche durchschnittliche Jahresrendite der Aktien auf 2,8%, diejenige der Anleihen auf 0,7%. Die Aktienanlagen trugen damit in diesem Zeitraum überdurchschnittlich stark zum Werterhalt der Währungsreserven und zum Aufbau von Eigenkapital bei.“

      Die Anlagen sollen also eine möglichst hohe Durchschnittsrendite erzielen und damit langfristig zum Aufbau des Eigenkapitals führen. Das könnte auch eine Berkshire Hathaway schreiben.

      Nun zur Vermutung eines „Kritikers“, die Eigenkapitalposition Währungsreserven könnte mit einer geänderten Notenbankpolitik, also dem sogenannten Tapering, nach dem vorhergehenden QE, automatisch zu einem entsprechenden Rückgang führen. Hier werden einige Dinge verwechselt. QE oder die massive Ausweitung der SNB Bilanz ab 2008 hatten mit dem Anstieg der Reserven nicht direkt zu tun. Lediglich die Ergebnisse aus den damit erworbenen Aktiva fließen über die GuV in das Eigenkapital. Bei einer Rückführung der Bilanzausweitung würde die SNB sicherlich ihrem Auftrag entsprechend auf die Ergebnisse achten und Verluste vermeiden. Es ist jedoch anzunehmen, dass vorrangig die Umschichtung von Anleihen in Aktien fortgeführt wird. Dies ist auch die Politik des norwegischen Staatsfonds. Unabhängig von der Steuerung der Bilanzsumme und der Anlagepolitik der SNB soll die wesentliche Position des Eigenkapitals jährlich um 8% steigen. Eine Ausschüttung der Reserven ist nicht nur nicht geplant, sondern per Gesetz der langfristige Anstieg festgelegt.

      Es wäre auch volkwirtschaftlich nicht opportun, die öffentliche Hand mit einmaligen Sondererträgen zu verwöhnen, die danach entfielen. Für die Aktionäre bedeutet diese Politik, dass sie an einem langfristig agierenden Investmentfonds beteiligt sind, der zumindest eine auf absehbare Zeit geringe Ausschüttung vornimmt. Die Ausschüttung von Berkshire Hatahway ist 0, eine Liquidation nicht vorgesehen und die Stimmverteilung verhindert eine Änderung dieses Status - eine ähnliche Situation.

      Bei der Entwicklung des Eigenkapitals ist interessant, dass die stärksten prozentualen Steigerungen in den 1980er Jahren stattfanden, danach von Ende der 1990er bis 2004 und von 2010 bis 2016. Schlechte Jahre waren besonders 2010 und 2015, in denen der Franken stark aufwertete und über die stark vergrößerte Anleihenposition Kursverluste anfielen. In 2017 könnte wieder ein hoher Gewinn entstehen.

      Die Höhe der Bilanzsumme der Notenbank wies in der Vergangenheit keine enge Beziehung zum Eigenkapital oder der Reserveposition (Rückstellungen für Währungsreserven) auf. Bis 2007 ist die Bilanzsumme in normalen Bahnen auf 127 Mrd. CHF gewachsen. Ab 2008 bis 2016 ist sie von 216 Mrd. auf 747 Mrd. explodiert. Völlig unabhängig davon entwickelte sich das Eigenkapital, welches 2007 bereits 66 Mrd. ausmachte und in 2015 mit 61 Mrd. darunter lag. Hier gibt es keine Korrelation und auch keine sachliche Notwendigkeit, die Bilanzsumme mit mehr Eigenkapital zu unterlegen, da die SNB eine Notenbank mit eigener Währung ist. Es liegt vielmehr eine semantische Verwechslung vor, da die Rückstellungen tatsächlich Reserven oder Rücklagen, jedenfalls Eigenkapital sind. Eine Parallele gibt es für schweizerische Banken mit der Eigenkapitalposition Rückstellung für Bankenrisiken, die eine Art Zwangsrücklage ist. Die Wortwahl resultiert aus der Entstehungshistorie.

      Mit der klaren Formulierung im NBG und der Neuregelung einer automatischen Erhöhung der Reserve um 8% ist eindeutig geklärt, wie sich die SNB hinsichtlich ihres Eigenkapitals entwickeln soll. Hier der entsprechende Text im Geschäftsbericht 2016, S. 151:

      4.2 Rückstellungen für Währungsreserven
      „Die Nationalbank bildet gemäss Nationalbankgesetz Rückstellungen, um die Währungsreserven auf der geld­ und währungspolitisch erforderlichen Höhe zu halten (Art. 30 Abs. 1 NBG). Unabhängig von dieser Finanzierungsaufgabe haben die Rückstellungen für Währungsreserven eine allgemeine Reservefunktion und dienen damit als Eigenkapital. Sie wirken als Puffer gegen alle Arten von Verlustrisiken der Nationalbank.
      Bei der Bildung der Rückstellungen für Währungsreserven orientiert sich die Nationalbank an der Entwicklung der Schweizer Volkswirtschaft (Art. 30 Abs. 1 NBG).
      Im Rahmen der jährlichen Überprüfung beschloss die Nationalbank aufgrund der bestehenden hohen Marktrisiken, die in ihrer Bilanz enthalten sind, eine Ergänzung der bisherigen Regelung für die Zuweisung an die Rückstellungen für Währungsreserven, die erstmals für das Geschäftsjahr 2016 zur Anwendung gelangt. Für die Berechnung der prozentualen Zunahme der Rückstellungen wird weiterhin das Doppelte der durchschnittlichen nominalen BIP-Wachstumsrate der vorangegangenen fünf Jahre herangezogen. Neu wird jedoch eine jährliche Mindestzuweisung eingeführt, die 8% des Bestands der Rückstellungen am Ende des Vorjahres beträgt. Damit wird auch in Perioden mit tiefen nominalen BIP­Zuwachsraten sichergestellt, dass die Rückstellungen ausreichend alimentiert werden und die Bilanz weiter gestärkt wird.
      Da das durchschnittliche nominale BIP­Wachstum in den letzten fünf Jahren nur 1,9% betrug, kommt für das Geschäftsjahr 2016 der Mindestsatz von 8% zur Anwendung. Das entspricht einer Zuweisung von 4,6 Mrd. Franken (im Vorjahr 1,4 Mrd. Franken). Die Rückstellungen für Währungsreserven werden dadurch von 58,1 Mrd. Franken auf 62,8 Mrd. Franken steigen.“

      Nun könnte man interpretieren, dass das NBG wieder geändert werden könnte, wenn die Bilanzsumme der Notenbank auf das Niveau von 2007 zurückgeführt wäre. Dem steht aber die langfristig ausgerichtete Anlagepolitik mit einer Umschichtung in Aktien entgegen und die negativen volkswirtschaftlichen Effekte einer Reservenausschüttung. Die Wahrscheinlichkeit eines solchen Szenarios dürfte gegen 0 gehen. Nochmals die Passage mit dem klaren Auftrag zum Wachstum des Eigenkapitals: „Unabhängig von dieser Finanzierungsaufgabe haben die Rückstellungen für Währungsreserven eine allgemeine Reservefunktion und dienen damit als Eigenkapital.“ An anderer Stelle: „Die Aktienanlagen trugen damit in den letzten Jahren massgeblich dazu bei, dass die Nationalbank Eigenkapital aufbauen konnte.“

      Die SNB äußert sich zwar nicht dahingehend, dass sie sich zu einem Staatsfonds gewandelt hat, die Anlagepolitik und der Eigenkapitalaufbau führen jedoch genau zu diesem Ergebnis.

      Ob die SNB oder die öffentliche Hand irgendwann ein Angebot zum Erwerb von SNB Aktien machen, ist nicht absehbar.

      Der Investmentfonds SNB scheint gut aufgestellt, um auch zukünftig das Eigenkapital nachhaltig wachsen zu lassen. Die Aktionäre dürften von dieser Entwicklung profitieren.
      Avatar
      schrieb am 05.09.17 11:01:19
      Beitrag Nr. 34 ()
      @Merger-one
      Deine Korrektur meiner Aussage zur EK-Ausstattung vor der Finanzkrise ist richtig, vielen Dank. Da hätte ich selbst noch einmal nachschauen müssen, statt mich auf meine Erinnerung zu verlassen.

      Worauf ich mit meinen Ausführungen hinweisen wollte: Das EK besteht zum überwiegenden Teil aus Rückstellungen für Währungsreserven (RfW), die seit der Finanzkrise infolge der expansiven Notenbankpolitik künstlich aufgebläht worden sind. In den kommenden Jahren wird sich die Zunahme der Rückstellungen sogar noch beschleunigen.
      Im Jahr 1998 betrugen die RfW 34,7 Mrd. CHF.
      Neun Jahre (2007) später waren es 40,2 Mrd. CHF, was einer Zunahme um 14 % entspricht.
      In den darauf folgenden neun Jahren stiegen die RfW bereits um 47 % auf 58,1 Mrd. CHF.
      In den nächsten Jahren wird sich die Expansion noch beschleunigen, da bis auf Weiteres die jährliche Mindestzuweisung zu den RfW künftig 8 % des Bestandes an Rückstellungen am Ende des VJ betragen soll.

      Mit einer Normalisierung der Notenbankpolitik (Kontraktion der SNB-Bilanz) werden die RfW später wieder auf ein Normalmaß reduziert werden.

      Aus der Höhe des EK bzw. der RfW etwaige Ansprüche der Privataktionäre abzuleiten, halte ich für falsch. Letztlich basieren die aktuelle und frühere Spekulationswellen auf der Hoffnung, die SNB werde aus welchen Gründen auch immer ihre privaten Aktionäre irgendwann einmal großzügig abfinden. Eine konkrete Basis für diese Hoffnung kann ich nicht erkennen. Die SNB besteht in der derzeitigen Form seit 109 Jahren und eine Änderung steht nicht zur Diskussion, schon gar nicht unter den von ausländischen Spekulanten gewünschten Konditionen.

      Nichtsdestotrotz viel Erfolg!
      Avatar
      schrieb am 04.09.17 20:35:22
      Beitrag Nr. 33 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.664.157 von Merger-one am 04.09.17 17:15:33
      Zitat von Merger-one: Sie ist faktisch der Staatsfonds der Schweiz und dient als solcher den schweizerischen Bürgern, neben ihrer Funktion als Notenbank.


      Kann man so sehen. Aus der Perspektive betrachtet muss man sich aber erst recht fragen, warum der Bund hier etwas an die Aktionäre aus der Hand geben sollte. Mit dem Kauf einer Aktie der SNB qualifiziert man sich für den Erhalt der 15 CHF Dividende. Nichts anderes ward versprochen. Es braucht also ein gutes Argument, warum der Bund die Dividende erhöhen sollte. Der "schweizer Bürger" hat ja kein Interesse, den freien Aktionären etwas zu schenken. Versprochen wurde auch nichts. Und die Kantone kriegen sowieso ihr Stück vom Kuchen. Wenn überhaupt müssten die Kantonalbank Lobby machen.
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