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    Steuerschuld unbezahlbar für den Betrieb, was tun? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 14.08.17 18:11:56 von
    neuester Beitrag 15.08.17 11:30:26 von
    Beiträge: 6
    ID: 1.259.331
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      schrieb am 14.08.17 18:11:56
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      mein Vater hat vor vielen Jahren eine Firma aufgebaut und die läuft auf den Namen meines Bruders. Durch Buchungsfehler die mein Vater gemacht hat in den letzten Jahren hat man beim Finanzamt festgestellt, dass jetzt eine riesige Summe nachgezahlt werden soll. Besprechung hatten sie auch schon und bestehen auf diese Summe, sie haben allerdings angemerkt dass es keine Straftat war, aber sie sehen bei sich selbst keine Schuld (Fehler wurde vom FA erst jetzt entdeckt, in den 2-3 Jahren davor nicht)

      Natürlich ist so jetzt diese enorme Summe entstanden, die mit einem Mal die Firma erschlägt.

      Was kann man tun? Insolvenzverfahren? Dann gäbe es aber ein Problem wegen der Krankenversicherung für meinen Vater denke ich.
      Avatar
      schrieb am 14.08.17 19:37:38
      Beitrag Nr. 2 ()
      Was denn für Buchungsfehler?

      Und ein Insolvenzverfahren würde ja den Bruder auf Jahre belasten, die Krankenversicherung des Vaters hängt wieso von der Firma ab? Ist er dort angestellt?

      Meistens sieht die Nachzahlung nach mehr aus, als es wirklich ist, da ja auch gleich Vorauszahlungen bis zum laufenden Zeitraum festgesetzt werden.
      Avatar
      schrieb am 14.08.17 19:56:50
      Beitrag Nr. 3 ()
      Buchungsfehler bei einem veralteten Steuerprogramm. Dort wurden die Beiträge falsch an das Finanzamt übermittelt. Er hat die Buchführung selbst gemacht.

      Ja, er ist quasi angestellt. Mein Bruder ist Firmeninhaber.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 14.08.17 21:25:23
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.522.947 von Mars86 am 14.08.17 19:56:50Normalerweise sind Behörden und Finanzämter nicht daran interesiert, dass eine Firma in die Insolvenz geht, schon weil sie wie jeder Gläubiger darauf hoffen, die Rückstände noch vollständig bezahlt zu bekommen und nicht nur eine anteilige Quote in der Insolvenz.
      Habt Ihr es schon mit Stundungsanträgen beim Finanzamt versucht?
      Nur Sozialversicherungsträger müssen bei rückständigen Beiträgen Insolvenzanträge stellen, die haben keine Wahl.

      Falls Dein Vater als Pflichtversicherter in der gesetzlichen Krankenversicherung über die Firma eines Familienangehörigen angestellt ist, sollte das auch rechtssicher sein.
      Die Krankenkasse nimmt die gezahlten Beiträge über Jahre gern, tritt aber der Leistungsfall ein (z.B. schwere Krankheit, teure Behandung etc.) prüfen die genau, ob nicht eine "missbräuchliche Gestaltung" vorliegt und behaupten, es läge lediglich eine "Scheinbeschäftigung" vor und es besteht gar keine gesetzliche Krankenversicherung und wollen dann nicht zahlen.
      Gleiches gilt für die Renten- und Arbeitslosenversicherung, wenn der Leistungsfall dann eintritt...
      Da gibt es viele kreative Begründungen, warum keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorliegen soll.

      Der typische Fall: ein langjährig Privatversicherter (z.B. ein ehemals Selbständiger), dem eigentlich die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung nur über die Pflichtversicherung möglich ist, wird in der Firma eines Familienangehörigen angestellt, da wird genau geprüft.

      zur Abgrenzung z.B. hier:
      https://www.ruv.de/ratgeber/unternehmen/management/familienb…

      Nur in der Land- und Forstwirtschaft gibt es für mitarbeitende Familienangehörige erleichterte
      Versicherungsmöglichkeiten.

      Auf jeden Fall: sich da schlau machen und mögliche Probleme erkennen
      Avatar
      schrieb am 15.08.17 00:44:52
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.522.947 von Mars86 am 14.08.17 19:56:50Normalerweise hat man selbst den besseren Überblick über die Buchhaltung und kann eher abschätzen, was plausibel ist. Externe Buchhalter muss man mehr kontrollieren, da wird ja meist nur von irgendwelchen Tastenklopfern mit Discountlohn was eingegeben. So oder so, sollte die Buchhaltung Chefsache sein, ob man sich nun extern helfen lässt oder nicht.

      Was denn für "Beiträge"? Aus der Lohnbuchhaltung?

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      schrieb am 15.08.17 11:30:26
      Beitrag Nr. 6 ()
      Zunächst feststelen, ob dfie Firma überhaupt noch profitabel arbeitet, auch wenn zukünftig wohl höhere Steuern bezaht werden müsen. Wenn also noch Geld mit der Firma verdient wird, scheidet eine Insolvenz aus und man versucht das sinnvoll zu lösen.
      Andernfalls, falls keine Chance mehr besteht mit Gewinn die Firma zu betreiben sollte man einen Schlusstrich ziehen und die Insolvenz einleiten.
      Wenn man sich nun entschieden hat, weiter zu machen, soltem an feststelen ob die Forderungen in der Höhe berechtigt sind. GLaube da ist sinvoll einen rechtlich versierten Steuerberater oder in dem Bereich erfahrenen Rechtsanwalt zu beauftragen.
      Dann sollte man mit dem Finanzamt eine Ratenzahlung besprechen, evtl kann der beauftragte Experte auch im Verhandlungswege eine niedrigere Schuldlast erreichen.


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