Meint Ihr es besteht ein geringer Prozentsatz, dass die Arcandor AG wiederbelebt wird? (Seite 60)
eröffnet am 24.08.17 18:58:32 von
neuester Beitrag 17.05.24 10:44:29 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 58.183.946 von tbhomy am 11.07.18 09:05:07
Kein Delisting nach § 39 des Börsengesetzes ohne Weiters möglich - und es bleibt dabei.
Rufen Sie die Börsenrefernten an. Es interessieren abstrakte Darstellungen nichts.
Das Topic ist für mich jetzt durch. - Finito.
Kein Delisting - und es bleibt dabei ....
Kein Delisting nach § 39 des Börsengesetzes ohne Weiters möglich - und es bleibt dabei.
Rufen Sie die Börsenrefernten an. Es interessieren abstrakte Darstellungen nichts.
Das Topic ist für mich jetzt durch. - Finito.
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.179.650 von Sulzbach am 10.07.18 17:25:04
Ich rate jedem, sich hier eingehend zu informieren und sich nicht auf pauschale Aussagen in einem anonymem Börsenforum zu verlassen. Dann ist man nämlich verlassen..
Hier findet jeder gute Informationen zum Thema Delisting, auch wie die aktuelle Rechtssprechung die Ausnahmegestaltung sieht.
"Empfehlen wird sich eine derartige Befreiungsmöglichkeit namentlich dann, wenn bereits das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet wurde; denn in diesem Stadium müssen die Aktionärsinteressen hinter dem Interesse der Gläubiger, die mit der Börsenzulassung und den Folgepflichten verbundenen Kosten einzusparen, zurückstehen36. Erwägenswert erscheint
überdies die Möglichkeit einer Sanierungsbefreiung, wie man sie auch beim übernahmerechtlichen
Pflichtangebot kennt (§ 37 WpÜG i.V.m. § 9 Satz 1 Nr. 3 WpÜG-AngVO)37."
"Für eine Ausnahme von der Angebotspflicht in der Insolvenz auch Koch/Harnos, NZG 2015, 729, 732. § 56 Abs. 5 BörsO Düsseldorf a.F. sah vor Inkrafttreten des § 39 BörsG n.F. bereits eine entsprechende Befreiungsmöglichkeit vor, allerdings nur, wenn der Insolvenzverwalter erklärte, dass keine Aussicht auf Fortführung der Gesellschaft nach Abschluss des Insolvenzverfahrens bestehe."
Hier ist das Ergebnis noch offen...
http://institut-kreditrecht.de/pdf/gelbe_reihe/Verse_Delisti…
Sulzbach, du siehst, das ich hier im Thema bin. Vermutlich mehr als die Angestellten der Börsen.
§39 Börsengesetz
Sicher, dass die Gerichte im Falle von Insolvenzverfahren, wo dem Gläubigerschutz Gebot zu erteilen ist, keine Ausnahmen akzeptieren ? Geht Gläubigerschutz in einem Insolvenzverfahren nicht vor Aktionärsschutz ?Ich rate jedem, sich hier eingehend zu informieren und sich nicht auf pauschale Aussagen in einem anonymem Börsenforum zu verlassen. Dann ist man nämlich verlassen..
Hier findet jeder gute Informationen zum Thema Delisting, auch wie die aktuelle Rechtssprechung die Ausnahmegestaltung sieht.
"Empfehlen wird sich eine derartige Befreiungsmöglichkeit namentlich dann, wenn bereits das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet wurde; denn in diesem Stadium müssen die Aktionärsinteressen hinter dem Interesse der Gläubiger, die mit der Börsenzulassung und den Folgepflichten verbundenen Kosten einzusparen, zurückstehen36. Erwägenswert erscheint
überdies die Möglichkeit einer Sanierungsbefreiung, wie man sie auch beim übernahmerechtlichen
Pflichtangebot kennt (§ 37 WpÜG i.V.m. § 9 Satz 1 Nr. 3 WpÜG-AngVO)37."
"Für eine Ausnahme von der Angebotspflicht in der Insolvenz auch Koch/Harnos, NZG 2015, 729, 732. § 56 Abs. 5 BörsO Düsseldorf a.F. sah vor Inkrafttreten des § 39 BörsG n.F. bereits eine entsprechende Befreiungsmöglichkeit vor, allerdings nur, wenn der Insolvenzverwalter erklärte, dass keine Aussicht auf Fortführung der Gesellschaft nach Abschluss des Insolvenzverfahrens bestehe."
Hier ist das Ergebnis noch offen...
http://institut-kreditrecht.de/pdf/gelbe_reihe/Verse_Delisti…
Sulzbach, du siehst, das ich hier im Thema bin. Vermutlich mehr als die Angestellten der Börsen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.175.507 von tbhomy am 10.07.18 10:01:26
Nur nach § 39 des Börsengesetzes kann ein Delisting einer Aktie die im Regulierten Markt gelistet ist erfolgen. Nur nach diesem Paragrapfen.
Und:
Der Emittent (das heißt der Insolvenzverwalter) kann NICHT ohne ein ÜbernahmeNgebot einen Delisting-Antrag stellen. Das steht klipp und klar in Absatz 2 des vorzitierten Paragrapfen. Das bestätigen auch die Frankfurter Börsenreferenten. Bei der Bundes-Aufsichtsbehörde wird das, so habe ich es verstanden, genauso und genaugleich gesehen.
Ein Delisting - so habe ich es weiter verstanden - „von Amts wegen“ (so lautet das im Fachtermini nach Absatz 1 von § 39 des Börsengesetzes) sei bislang nirgends einsichtig. Wieso auch: die Börsen verdienen immer noch ihr Geld mit Aktien die gehandelt werden.
Also: alles klar. Und ich berufe mich auf die Blrsenreferenten bei der Frankfurter Börse.
Selbst anrufen !! Nicht spekulieren ... außer auf ein Übernahmeangebot ?!
Kein Delisting, jedenfalls nicht ohne Weiteres, insbesondere Übernahmengebot
Es ist ganz eindeutig so und richtig:Nur nach § 39 des Börsengesetzes kann ein Delisting einer Aktie die im Regulierten Markt gelistet ist erfolgen. Nur nach diesem Paragrapfen.
Und:
Der Emittent (das heißt der Insolvenzverwalter) kann NICHT ohne ein ÜbernahmeNgebot einen Delisting-Antrag stellen. Das steht klipp und klar in Absatz 2 des vorzitierten Paragrapfen. Das bestätigen auch die Frankfurter Börsenreferenten. Bei der Bundes-Aufsichtsbehörde wird das, so habe ich es verstanden, genauso und genaugleich gesehen.
Ein Delisting - so habe ich es weiter verstanden - „von Amts wegen“ (so lautet das im Fachtermini nach Absatz 1 von § 39 des Börsengesetzes) sei bislang nirgends einsichtig. Wieso auch: die Börsen verdienen immer noch ihr Geld mit Aktien die gehandelt werden.
Also: alles klar. Und ich berufe mich auf die Blrsenreferenten bei der Frankfurter Börse.
Selbst anrufen !! Nicht spekulieren ... außer auf ein Übernahmeangebot ?!
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.175.153 von tbhomy am 10.07.18 09:33:20
a) nach Löschung der AG aus dem Handelsregister gem. §394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit
https://dejure.org/gesetze/FamFG/394.html
b) im Rahmen des §39 Absatz 1 Börsengesetz
https://books.google.de/books?id=FDTCDQAAQBAJ&pg=PA858&lpg=P…
Siehe hier Randnotizen Nr. 347 bis 351.
So verstehe ich zudem die Rechtsauffassung. Kann man jeden Juristen fragen oder die Bafin
Delisting im regulierten Markt
Die Notierung im regulierten Markt kann außerdem wegfallen, a) nach Löschung der AG aus dem Handelsregister gem. §394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit
https://dejure.org/gesetze/FamFG/394.html
b) im Rahmen des §39 Absatz 1 Börsengesetz
https://books.google.de/books?id=FDTCDQAAQBAJ&pg=PA858&lpg=P…
Siehe hier Randnotizen Nr. 347 bis 351.
So verstehe ich zudem die Rechtsauffassung. Kann man jeden Juristen fragen oder die Bafin
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.172.543 von Sulzbach am 09.07.18 20:50:14
Hier postet du auch ?
Ein Delisting ist jederzeit möglich, da es vom Insolvenzverwalter oder der Gläubigerversammlung in den Berichtsterminen des laufenden Insovlenzverfahrens erörtert und beschlossen werden kann.
§39 Börsengesetz gilt nur für den regulierten Markt:
https://www.gesetze-im-internet.de/b_rsg_2007/__39.html
Damit können die Börsenplätze im Freiverkehr nach den Börsenrichtlinien delistet werden.
Und gem. §39 Absatz 2 Satz 3 Nummer 2 Börsengesetz muss nur ein einziger Börsenplatz im regulierten Markt bestehen bleiben, um alle anderen zu delisten. Quelle siehe Link hier im Posting.
Börsen: Regulierter Markt in Düsseldorf, Frankfurt (General Standard), Hannover; Freiverkehr in Berlin, Hamburg, Stuttgart, Tradegate Exchange
https://www.ariva.de/news/ad-hoc-arcandor-ag-widerruf-der-zu…
Und wo besteht die Erstnotierung, also die Hauptnotierung ? Frankfurt ? Düsseldorf ? Hannover ?
Frankfurt und Tradegate sind bereits weg, richtig ?
Zitat von Sulzbach: Ein Delisting kann es so einfach nicht geben. Das steht fest und jeder kann es nachlesen in § 39 des Börsengesetzes. Auch ein Telefonanruf bei dem zuständigen Börsenreferenten in Frankfurt ist möglich und bestätigt das.
Gibt es stattdessen ein Übernahmeangebot wie der Vorsprecher meint?
Hier postet du auch ?
Ein Delisting ist jederzeit möglich, da es vom Insolvenzverwalter oder der Gläubigerversammlung in den Berichtsterminen des laufenden Insovlenzverfahrens erörtert und beschlossen werden kann.
§39 Börsengesetz gilt nur für den regulierten Markt:
https://www.gesetze-im-internet.de/b_rsg_2007/__39.html
Damit können die Börsenplätze im Freiverkehr nach den Börsenrichtlinien delistet werden.
Und gem. §39 Absatz 2 Satz 3 Nummer 2 Börsengesetz muss nur ein einziger Börsenplatz im regulierten Markt bestehen bleiben, um alle anderen zu delisten. Quelle siehe Link hier im Posting.
Börsen: Regulierter Markt in Düsseldorf, Frankfurt (General Standard), Hannover; Freiverkehr in Berlin, Hamburg, Stuttgart, Tradegate Exchange
https://www.ariva.de/news/ad-hoc-arcandor-ag-widerruf-der-zu…
Und wo besteht die Erstnotierung, also die Hauptnotierung ? Frankfurt ? Düsseldorf ? Hannover ?
Frankfurt und Tradegate sind bereits weg, richtig ?
Antwort auf Beitrag Nr.: 57.777.139 von ghaq am 16.05.18 22:49:14Oh oh, ein Gerücht in die Welt setzen aber keine Quelle dazu angeben ?
DAS ist nicht gut. Davon rate ich dringend ab.
"Als Trader sollte man unbedingt sein eigenes Verhalten überprüfen. Nicht erlaubt sind
Bluffen
durch Scheinaufträge (die dann storniert werden) oder Käufe/Verkäufe mit Absicht falsche Signale an die Handelsplätze senden, um den Preis zu bewegen,
Täuschen/Pushen
beispielsweise in Foren oder über Newsportale etc. Informationen verbreiten, die falsch oder irreführend sind, um den Preis zu manipulieren,
abgesprochene Geschäfte.
Als Trader sollte man alles vermeiden, das auch nur den Anschein für Marktmissbrauch oder Manipulationsversuche vermitteln könnte. Einmal in Verdacht, kommt auch ein Unschuldiger kaum ohne Kosten und Zeitaufwand wieder aus dem Schlamassel."
Quelle:
https://beste-geldanlage.blogspot.com/2016/06/marktmanipulat…
DAS ist nicht gut. Davon rate ich dringend ab.
"Als Trader sollte man unbedingt sein eigenes Verhalten überprüfen. Nicht erlaubt sind
Bluffen
durch Scheinaufträge (die dann storniert werden) oder Käufe/Verkäufe mit Absicht falsche Signale an die Handelsplätze senden, um den Preis zu bewegen,
Täuschen/Pushen
beispielsweise in Foren oder über Newsportale etc. Informationen verbreiten, die falsch oder irreführend sind, um den Preis zu manipulieren,
abgesprochene Geschäfte.
Als Trader sollte man alles vermeiden, das auch nur den Anschein für Marktmissbrauch oder Manipulationsversuche vermitteln könnte. Einmal in Verdacht, kommt auch ein Unschuldiger kaum ohne Kosten und Zeitaufwand wieder aus dem Schlamassel."
Quelle:
https://beste-geldanlage.blogspot.com/2016/06/marktmanipulat…
Antwort auf Beitrag Nr.: 57.777.139 von ghaq am 16.05.18 22:49:14
Ein Delisting kann es so einfach nicht geben. Das steht fest und jeder kann es nachlesen in § 39 des Börsengesetzes. Auch ein Telefonanruf bei dem zuständigen Börsenreferenten in Frankfurt ist möglich und bestätigt das.
Gibt es stattdessen ein Übernahmeangebot wie der Vorsprecher meint?
Kein Delisting, aber vielleicht Übernahmeangebot
Ein Delisting kann es so einfach nicht geben. Das steht fest und jeder kann es nachlesen in § 39 des Börsengesetzes. Auch ein Telefonanruf bei dem zuständigen Börsenreferenten in Frankfurt ist möglich und bestätigt das.
Gibt es stattdessen ein Übernahmeangebot wie der Vorsprecher meint?
Dann ist das Übernahmeangebot abgeschlossen.
Arcandor.de und die LetsSaveForest.com AG fusionieren.
Arcandor.de und die LetsSaveForest.com AG fusionieren.
Antwort auf Beitrag Nr.: 55.592.704 von ghaq am 24.08.17 18:58:32Welche rettung ... tendenz 0 % ....ist aber im moment auch mein lieblingswert unter den insos die noch auf Xetra gehandelt werden.
Wobei im moment ist nix los ... man kann nur auf eine ausführung von tiefen limits hoffen....dann kann man schnell etwas verdienen
Längerfristig würde ich mir die aber nicht ins depot legen .. delisting ist ja in mode siehe Praktiker!
Wobei im moment ist nix los ... man kann nur auf eine ausführung von tiefen limits hoffen....dann kann man schnell etwas verdienen
Längerfristig würde ich mir die aber nicht ins depot legen .. delisting ist ja in mode siehe Praktiker!
Antwort auf Beitrag Nr.: 55.593.730 von ghaq am 24.08.17 21:24:22Ist so ein Biss gefährlich?
Ja, sehr gefährlich!
Nach einem Biss dieser Spinnenart sterben bei Menschen nachgewiesenermaßen die Gehirnzellen ab.
Ja, sehr gefährlich!
Nach einem Biss dieser Spinnenart sterben bei Menschen nachgewiesenermaßen die Gehirnzellen ab.